Strafanzeige gegen Bürgermeisterin Borris, Innenminister Stahlknecht, Ministerpräsident Haseloff wg. Verantwortung strafrechtlich Terroranschlag Magdeburg Weihnachtsmarkt

Strafanzeige gegen Bürgermeisterin Borris, Innenminister Stahlknecht, Ministerpräsident Haseloff wg. Verantwortung strafrechtlich Terroranschlag Magdeburg Weihnachtsmarkt.

Ich habe Strafanzeige gestellt gegen Bürgermeisterin Borris, Innenminister Stahlknecht, Ministerpräsident Haseloff, alle Sachsen-Anhalt, wg. Verantwortung strafrechtlich Terroranschlag Magdeburg Weihnachtsmarkt wegen:

•         § 240 StGB (Nötigung)

•         § 241 StGB (Bedrohung)

•         §§ 241, 13 StGB (Bedrohung durch Unterlassen)

•         § 222 StGB (Fahrlässige Tötung)

•         § 229 StGB (Fahrlässige Körperverletzung)

•         §§ 340, 13, 223 StGB (Körperverletzung im Amt durch Unterlassen)

•      und andere.

Hintergrund:

           Am 20. Dezember 2024 gegen 19:02 Uhr fuhr der 50-jährige saudi-arabische Staatsbürger Taleb A. mit einem gemieteten BMW X3 gezielt in eine Menschenmenge auf dem Weihnachtsmarkt am Alten Markt in Magdeburg, Sachsen-Anhalt. Die Tat forderte mindestens fünf Todesopfer, darunter ein neunjähriges Kind.

           Diese Strafanzeige richtet sich nicht gegen diesen Täter, sondern gegen die Verantwortlichen Politiker, die diese Taten erst ermöglichen. Weitere Beispiel siehe hier unten oder in den ersten Kommentaren der Beiträge.

         Meiner Überzeugung nach müssen wir die Mittel, die wir haben, einsetzen und benutzen, um Verantwortliche für diese Taten zur Rechenschaft zu ziehen. Im Netz wird das oft so formuliert: "Die müssen in den Knast", "da müssen Handschellen klicken", die müsste man drankriegen" ... u.a..

         Das alles geht jedoch nur, wenn irgendjemand irgendwann dafür etwas tut. Von selbst werden die sich nicht zur Rechenschaft ziehen. Staatsanwälte ziehen dann mit, wenn WIR denen den Auftrag geben. Auch sie laufen auf Volksfesten und Weihnachtsmärkten rum und haben Kinder.

Reden helfen nicht weiter. Nur solche Taten.

Für die Verhandlungen gegen den Täter wurde eigens eine Halle gebaut. Nun können da auch die Verantwortlichen dahin "eingeladen", geladen werden!

Wer mich bei diesen Arbeiten unterstützen mag hier mein "Strafverfolgungsfonds" paypal.me/RAMarkertproD

Alles davon fließt in meine diesbezüglichen Arbeiten wie dieser hier. Jeder Betrag hilft mir dabei, dass weiter aufzubauen. Ich sage: Vielen Dank und ich freue mich sehr über Hilfe dabei.

         Wer Fragen hat, Anmerkungen, Tipps, weitere Hinweise, gerne damit her. Auch das bringt mich bei diesen Projekten alles weiter.

Überdies:

Jeder kann die Anzeige übernehmen und auch selbst stellen. Hier mehr Text dazu, gesamter Text auf Wunsch:

 Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stelle ich Strafanzeige und erforderliche Strafanträge

gegen

Frau Simone Borris, Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Magdeburg,

ladungsfähige Anschrift: Rathaus der Landeshauptstadt Magdeburg, Alter Markt 6, 39104 Magdeburg

und

Herrn Holger Stahlknecht, Minister für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, ladungsfähige Anschrift: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni, 39112 Magdeburg

sowie

Herrn Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt,

ladungsfähige Anschrift: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt, Hegelstraße 40–42, 39104 Magdeburg

wegen:

•         § 240 StGB (Nötigung)

•         § 241 StGB (Bedrohung)

•         §§ 241, 13 StGB (Bedrohung durch Unterlassen)

•         § 222 StGB (Fahrlässige Tötung)

•         § 229 StGB (Fahrlässige Körperverletzung)

•         §§ 340, 13, 223 StGB (Körperverletzung im Amt durch Unterlassen)

•         §§ 340, 13 i.V.m. §§ 224, 226 StGB (Gefährliche/ schwere Körperverletzung im Amt durch Unterlassen)

•         §§ 340, 13 i.V.m. § 227 StGB (Körperverletzung mit Todesfolge im Amt durch Unterlassen)

•         §§ 212, 211, 22, 23 StGB (Versuchter Totschlag/Mord, zu prüfen)

•         sowie weiterer in Betracht kommender Straftatbestände.

Sachverhalt:

Am 20. Dezember 2024 gegen 19:02 Uhr fuhr der 50-jährige saudi-arabische Staatsbürger Taleb A. mit einem gemieteten BMW X3 gezielt in eine Menschenmenge auf dem Weihnachtsmarkt am Alten Markt in Magdeburg, Sachsen-Anhalt. Die Tat forderte mindestens fünf Todesopfer, darunter ein neunjähriges Kind, und 200–235 Verletzte, davon 41 schwer. Taleb A., ein Facharzt für Psychiatrie mit unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung, lebte seit 2006 in Deutschland und war seit 2016 in psychiatrischer Behandlung. Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg und des Generalbundesanwalts ergaben, dass die Tat ein islamistischer Anschlag war, motiviert durch Taleb A.s Ablehnung westlicher Werte und Sympathie für den Islamischen Staat (IS). Im Fahrzeug wurde ein funktionsfähiger, selbstgebauter Sprengsatz gefunden, der nicht gezündet wurde. Der Täter war 2019 kurzzeitig in Sicherungsverwahrung, wurde jedoch freigelassen, obwohl seine extremistischen Äußerungen bekannt waren. Der Weihnachtsmarkt verfügte über unzureichende Sicherheitsmaßnahmen, wie z. B. fehlende Betonpoller, trotz bekannter Terrorgefahren nach ähnlichen Anschlägen (z. B. Berlin 2016).

Einordnung:

Dieser Anschlag ist ein direktes Ergebnis der unkontrollierten Migrationspolitik und des Versagens der Beschuldigten, die innere Sicherheit zu gewährleisten. Durch ihr Unterlassen haben die Beschuldigten eine Gefahrenlage geschaffen, die zu Straftaten wie Mord (§ 211 StGB), Totschlag (§ 212 StGB), Körperverletzung (§ 223 ff. StGB) und Bedrohung (§ 241 StGB) geführt hat.

Die fortgesetzte Zuwanderung, ohne ausreichende Kontrollen und Abschiebung straffälliger oder potenziell gefährlicher Personen, erhöht die Kriminalität, insbesondere durch Migranten, was durch Kriminalitätsstatistiken (z. B. BKA 2024) belegt ist.

Öffentliches Interesse:

Die Strafverfolgung liegt im Interesse der Allgemeinheit, da der Rechtsfrieden und die Sicherheit in Sachsen-Anhalt und der Bundesrepublik Deutschland massiv gestört sind. Alle Bürger sind von der durch Zuwanderung gestiegenen Kriminalität betroffen, was die Belange des Gemeinwohls verletzt. Ermittlungen sind daher von Amts wegen zu führen. Sollte ein Strafantrag erforderlich sein, stelle ich diesen hiermit für alle genannten Tatbestände.

Garantenstellung und Pflichtverletzungen:

1.     Simone Borris (Oberbürgermeisterin):

Gemäß § 35 SOG LSA (Sachsen-Anhalt-Gemeindeordnung) ist die Beschuldigte Borris für die Sicherheit und Ordnung in Magdeburg verantwortlich. Sie versäumte es, ausreichende Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Betonpoller, verstärkte Polizeipräsenz) am Weihnachtsmarkt umzusetzen, obwohl die Terrorgefahr durch ähnliche Anschläge (z. B. Berlin 2016) bekannt war.

Ihre öffentlichen Äußerungen, die den Anschlag als „schweren Schlag“ bezeichneten, ohne konkrete Maßnahmen zur Prävention anzukündigen, verschleierten die Sicherheitslage.

2.     Holger Stahlknecht (Innenminister):

Als Innenminister ist der Beschuldigte Stahlknecht gemäß § 1 PolG LSA für die innere Sicherheit in Sachsen-Anhalt zuständig, einschließlich der Koordination von Abschiebungsmaßnahmen und der Terrorabwehr. Er versäumte es, Taleb A., der trotz bekannter extremistischer Äußerungen und psychiatrischer Auffälligkeiten nicht als Gefährder eingestuft wurde, konsequent zu überwachen oder abzuschieben.

Die unzureichende Schulung der Ausländerbehörden und das Versagen bei der Sicherungsverwahrung 2019 sind in seinen Verantwortungsbereich fallende Unterlassungen.

3.     Dr. Reiner Haseloff (Ministerpräsident):

Als Ministerpräsident hat der Beschuldigte Haseloff gemäß Art. 65 Verf LSA die Richtlinienkompetenz und ist für die strategische Migrations- und Sicherheitspolitik verantwortlich. Er versäumte es, eine konsequente Abschiebepolitik und präventive Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen, obwohl die Gefahrenlage durch migrationsbedingte Kriminalität bekannt war.

Seine öffentlichen Äußerungen nach dem Anschlag, die lediglich Solidarität betonten, ohne konkrete Maßnahmen einzuleiten, zeigen ein fortgesetztes Ignorieren der Gefahrenlage.

Strafrechtliche Würdigung:

1.     Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB):

Durch das Unterlassen einer konsequenten Abschiebung (Haseloff, Stahlknecht) und von Sicherheitsmaßnahmen (Borris) wurde die Anwesenheit des Täters ermöglicht, was den Tod von fünf Menschen verursachte. Die Kausalität ergibt sich aus der ausbleibenden Überwachung/Abschiebung und den fehlenden Sicherheitsmaßnahmen, die den Anschlag hätten verhindern können.

2.     Körperverletzung im Amt durch Unterlassen (§§ 340, 13, 223 StGB):

Die Unterlassungen der Beschuldigten (keine Abschiebung, unzureichende Sicherheitsmaßnahmen) ermöglichten die Tat, die zahlreiche Körperverletzungen verursachte.

3.     Gefährliche/schwere Körperverletzung im Amt durch Unterlassen (§§ 340, 13, 224, 226 StGB):

Der Einsatz eines Fahrzeugs als Tatwaffe erfüllt die Kriterien einer gefährlichen Körperverletzung. Die Unterlassungen der Beschuldigten als Amtsträger sind kausal für die Tat, da sie die Anwesenheit des Täters und die fehlende Prävention ermöglichten.

4.     Körperverletzung mit Todesfolge im Amt durch Unterlassen (§§ 340, 13, 227 StGB):

Die fünf Todesopfer sind eine direkte Folge der Körperverletzung durch den Anschlag, der durch die Unterlassungen der Beschuldigten ermöglicht wurde.

5.     Versuchter Totschlag/Mord (§§ 212, 211, 22, 23 StGB, zu prüfen):

Die Schwere der Tat (gezieltes Anfahren einer Menschenmenge, Sprengsatz) deutet auf eine mögliche Tötungsabsicht des Täters hin. Die Unterlassungen der Beschuldigten können als mittelbare Mitverursachung eines versuchten Totschlags/Mordes gesehen werden, da sie die Tat durch ausbleibende Maßnahmen ermöglichten

6.     Nötigung/Bedrohung durch Unterlassen (§§ 240, 241, 13 StGB):

Die fortgesetzte Zuwanderungspolitik und das Ignorieren bekannter Sicherheitsrisiken schaffen eine allgemeine Gefahrenlage, die als Bedrohung der körperlichen Unversehrtheit und persönlichen Freiheit der Bürger gewertet werden kann. Dies zwingt Bürger, bestimmte Orte (z. B. Weihnachtsmärkte) zu meiden, was eine Nötigung darstellt.

Kausalität und objektive Zurechnung:

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...........




Das war es erst einmal dazu. Weiteres folgt.

Hier die Links zu social Media mit meinen entsprechenden Beiträgen:


Und hier ein paar andere Beispiele meiner Arbeiten zu dem Thema Strafbarkeit der Verantwortlichen:

Strafanzeige gegen Stephan Weil, ehem. Ministerpräsident Niedersachsen, Innenministerin Daniela Behrens und Bürgermeister von Friedland Andreas Friedrichs wegen §§ 223 ff, 211 ff, 240 241 StGB im Fall Liana K. die vor den Zug gestoßen wurde durch wohl einen Iraker.

https://ram-in-sachen-aufarbeitung.blogspot.com/2025/09/strafanzeige-223ff-211ff-240-241-stgb.html

Erläuterungen zur Vorgehensweise:

Stopp der Gefährdungs- und Bedrohungslage. Terrorlage. Erläuterung u.a. strafrechtlicher Gegenwehr gegen ALLE Verantwortliche.

https://ram-in-sachen-aufarbeitung.blogspot.com/2024/09/warum-mache-ich-das-mit-den.html

Die „Dreierpacks“, die Dreier – Pakete:

Strafanzeige gg. Hilbert, Schuster, Kretschmer wg. u.a.240, 241, 223, 212 ff, 13, 22, 23 StGB Dresden, John Rudat

https://ram-in-sachen-aufarbeitung.blogspot.com/2025/08/strafanzeige-gg-hilbert-schuster.html

Strafanzeige, Strafanträge gegen Ministerpräsident von Bayern Markus Söder, Innenminister Bayern Joachim Herrmann, Oberbürgermeister der Stadt München Dieter Reiter Anschlag München wg. 240, 241, 340, 223 ff,222, 229 StGB, durch den Mann aus Afghanistan, Fahrt in eine Menschenmenge:

https://ram-in-sachen-aufarbeitung.blogspot.com/2025/02/strafanzeige-antrage-gegen-soder.html

https://t.me/Kick_die_Ampel_weg/19365

 

Mein Strafverfolgungsfonds, falls mich dabei wer unterstützen mag, das auszubauen und zu systematisieren. Jeder Beitrag hilft mir und nimmt mir etwas Kosten ab. Vielen Dank.

paypal.me/RAMarkertproD

Grüße aus Giesing. Danke für die Aufmerksamkeit, Mathias Markert, Rechtsanwalt. 

 






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