Strafanzeige gegen Bürgermeisterin Borris, Innenminister Stahlknecht, Ministerpräsident Haseloff wg. Verantwortung strafrechtlich Terroranschlag Magdeburg Weihnachtsmarkt
Strafanzeige gegen Bürgermeisterin Borris, Innenminister Stahlknecht, Ministerpräsident Haseloff wg. Verantwortung strafrechtlich Terroranschlag Magdeburg Weihnachtsmarkt.
Ich habe Strafanzeige gestellt gegen Bürgermeisterin Borris, Innenminister Stahlknecht, Ministerpräsident Haseloff, alle Sachsen-Anhalt, wg. Verantwortung strafrechtlich Terroranschlag Magdeburg Weihnachtsmarkt wegen:
• § 240 StGB (Nötigung)
• § 241 StGB (Bedrohung)
• §§ 241, 13 StGB (Bedrohung durch
Unterlassen)
• § 222 StGB (Fahrlässige Tötung)
• § 229 StGB (Fahrlässige
Körperverletzung)
• §§ 340, 13, 223 StGB (Körperverletzung
im Amt durch Unterlassen)
• und andere.
Hintergrund:
Am 20. Dezember 2024 gegen 19:02 Uhr fuhr der 50-jährige saudi-arabische Staatsbürger Taleb A. mit einem gemieteten BMW X3 gezielt in eine Menschenmenge auf dem Weihnachtsmarkt am Alten Markt in Magdeburg, Sachsen-Anhalt. Die Tat forderte mindestens fünf Todesopfer, darunter ein neunjähriges Kind.
Diese Strafanzeige richtet sich nicht gegen diesen Täter, sondern gegen die Verantwortlichen Politiker, die diese Taten erst ermöglichen. Weitere Beispiel siehe hier unten oder in den ersten Kommentaren der Beiträge.
Meiner Überzeugung nach müssen wir die Mittel, die wir haben, einsetzen und benutzen, um Verantwortliche für diese Taten zur Rechenschaft zu ziehen. Im Netz wird das oft so formuliert: "Die müssen in den Knast", "da müssen Handschellen klicken", die müsste man drankriegen" ... u.a..
Das alles geht jedoch nur, wenn irgendjemand irgendwann dafür etwas tut. Von selbst werden die sich nicht zur Rechenschaft ziehen. Staatsanwälte ziehen dann mit, wenn WIR denen den Auftrag geben. Auch sie laufen auf Volksfesten und Weihnachtsmärkten rum und haben Kinder.
Reden helfen nicht weiter. Nur
solche Taten.
Für die Verhandlungen gegen den Täter wurde eigens eine Halle gebaut. Nun können da auch die Verantwortlichen dahin "eingeladen", geladen werden!
Wer mich bei diesen Arbeiten unterstützen mag hier mein "Strafverfolgungsfonds" paypal.me/RAMarkertproD
Alles davon fließt in meine diesbezüglichen Arbeiten
wie dieser hier. Jeder Betrag hilft mir dabei, dass weiter aufzubauen. Ich
sage: Vielen Dank und ich freue mich sehr über Hilfe dabei.
Wer Fragen hat, Anmerkungen, Tipps, weitere Hinweise, gerne damit her. Auch das bringt mich bei diesen Projekten alles weiter.
Überdies:
hiermit
stelle ich Strafanzeige und erforderliche Strafanträge
gegen
Frau
Simone Borris, Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Magdeburg,
ladungsfähige Anschrift: Rathaus der Landeshauptstadt Magdeburg, Alter Markt 6, 39104 Magdeburg
und
Herrn Holger Stahlknecht, Minister für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, ladungsfähige Anschrift: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni, 39112 Magdeburg
sowie
Herrn
Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt,
ladungsfähige Anschrift: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt, Hegelstraße 40–42, 39104 Magdeburg
wegen:
• § 240 StGB (Nötigung)
• § 241 StGB (Bedrohung)
• §§ 241, 13 StGB (Bedrohung durch
Unterlassen)
• § 222 StGB (Fahrlässige Tötung)
• § 229 StGB (Fahrlässige
Körperverletzung)
• §§ 340, 13, 223 StGB (Körperverletzung
im Amt durch Unterlassen)
• §§ 340, 13 i.V.m. §§ 224, 226 StGB
(Gefährliche/ schwere Körperverletzung im Amt durch Unterlassen)
• §§ 340, 13 i.V.m. § 227 StGB (Körperverletzung
mit Todesfolge im Amt durch Unterlassen)
• §§ 212, 211, 22, 23 StGB (Versuchter
Totschlag/Mord, zu prüfen)
• sowie weiterer in Betracht kommender Straftatbestände.
Sachverhalt:
Am 20. Dezember 2024 gegen 19:02 Uhr fuhr der 50-jährige saudi-arabische Staatsbürger Taleb A. mit einem gemieteten BMW X3 gezielt in eine Menschenmenge auf dem Weihnachtsmarkt am Alten Markt in Magdeburg, Sachsen-Anhalt. Die Tat forderte mindestens fünf Todesopfer, darunter ein neunjähriges Kind, und 200–235 Verletzte, davon 41 schwer. Taleb A., ein Facharzt für Psychiatrie mit unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung, lebte seit 2006 in Deutschland und war seit 2016 in psychiatrischer Behandlung. Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg und des Generalbundesanwalts ergaben, dass die Tat ein islamistischer Anschlag war, motiviert durch Taleb A.s Ablehnung westlicher Werte und Sympathie für den Islamischen Staat (IS). Im Fahrzeug wurde ein funktionsfähiger, selbstgebauter Sprengsatz gefunden, der nicht gezündet wurde. Der Täter war 2019 kurzzeitig in Sicherungsverwahrung, wurde jedoch freigelassen, obwohl seine extremistischen Äußerungen bekannt waren. Der Weihnachtsmarkt verfügte über unzureichende Sicherheitsmaßnahmen, wie z. B. fehlende Betonpoller, trotz bekannter Terrorgefahren nach ähnlichen Anschlägen (z. B. Berlin 2016).
Einordnung:
Dieser
Anschlag ist ein direktes Ergebnis der unkontrollierten Migrationspolitik und
des Versagens der Beschuldigten, die innere Sicherheit zu gewährleisten. Durch
ihr Unterlassen haben die Beschuldigten eine Gefahrenlage geschaffen, die zu
Straftaten wie Mord (§ 211 StGB), Totschlag (§ 212 StGB), Körperverletzung (§
223 ff. StGB) und Bedrohung (§ 241 StGB) geführt hat.
Die fortgesetzte Zuwanderung, ohne ausreichende Kontrollen und Abschiebung straffälliger oder potenziell gefährlicher Personen, erhöht die Kriminalität, insbesondere durch Migranten, was durch Kriminalitätsstatistiken (z. B. BKA 2024) belegt ist.
Öffentliches Interesse:
Die Strafverfolgung liegt im Interesse der Allgemeinheit, da der Rechtsfrieden und die Sicherheit in Sachsen-Anhalt und der Bundesrepublik Deutschland massiv gestört sind. Alle Bürger sind von der durch Zuwanderung gestiegenen Kriminalität betroffen, was die Belange des Gemeinwohls verletzt. Ermittlungen sind daher von Amts wegen zu führen. Sollte ein Strafantrag erforderlich sein, stelle ich diesen hiermit für alle genannten Tatbestände.
Garantenstellung und Pflichtverletzungen:
1.
Simone
Borris (Oberbürgermeisterin):
Gemäß
§ 35 SOG LSA (Sachsen-Anhalt-Gemeindeordnung) ist die Beschuldigte Borris für
die Sicherheit und Ordnung in Magdeburg verantwortlich. Sie versäumte es,
ausreichende Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Betonpoller, verstärkte
Polizeipräsenz) am Weihnachtsmarkt umzusetzen, obwohl die Terrorgefahr durch
ähnliche Anschläge (z. B. Berlin 2016) bekannt war.
Ihre öffentlichen Äußerungen, die den Anschlag als „schweren Schlag“ bezeichneten, ohne konkrete Maßnahmen zur Prävention anzukündigen, verschleierten die Sicherheitslage.
2.
Holger
Stahlknecht (Innenminister):
Als
Innenminister ist der Beschuldigte Stahlknecht gemäß § 1 PolG LSA für die
innere Sicherheit in Sachsen-Anhalt zuständig, einschließlich der Koordination
von Abschiebungsmaßnahmen und der Terrorabwehr. Er versäumte es, Taleb A., der
trotz bekannter extremistischer Äußerungen und psychiatrischer Auffälligkeiten
nicht als Gefährder eingestuft wurde, konsequent zu überwachen oder
abzuschieben.
Die unzureichende Schulung der Ausländerbehörden und das Versagen bei der Sicherungsverwahrung 2019 sind in seinen Verantwortungsbereich fallende Unterlassungen.
3.
Dr.
Reiner Haseloff (Ministerpräsident):
Als
Ministerpräsident hat der Beschuldigte Haseloff gemäß Art. 65 Verf LSA die
Richtlinienkompetenz und ist für die strategische Migrations- und
Sicherheitspolitik verantwortlich. Er versäumte es, eine konsequente
Abschiebepolitik und präventive Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen, obwohl die
Gefahrenlage durch migrationsbedingte Kriminalität bekannt war.
Seine öffentlichen Äußerungen nach dem Anschlag, die lediglich Solidarität betonten, ohne konkrete Maßnahmen einzuleiten, zeigen ein fortgesetztes Ignorieren der Gefahrenlage.
Strafrechtliche Würdigung:
1.
Fahrlässige
Tötung (§ 222 StGB):
Durch das Unterlassen einer konsequenten Abschiebung (Haseloff, Stahlknecht) und von Sicherheitsmaßnahmen (Borris) wurde die Anwesenheit des Täters ermöglicht, was den Tod von fünf Menschen verursachte. Die Kausalität ergibt sich aus der ausbleibenden Überwachung/Abschiebung und den fehlenden Sicherheitsmaßnahmen, die den Anschlag hätten verhindern können.
2.
Körperverletzung
im Amt durch Unterlassen (§§ 340, 13, 223 StGB):
Die Unterlassungen der Beschuldigten (keine Abschiebung, unzureichende Sicherheitsmaßnahmen) ermöglichten die Tat, die zahlreiche Körperverletzungen verursachte.
3.
Gefährliche/schwere
Körperverletzung im Amt durch Unterlassen (§§ 340, 13, 224, 226 StGB):
Der
Einsatz eines Fahrzeugs als Tatwaffe erfüllt die Kriterien einer gefährlichen
Körperverletzung. Die Unterlassungen der Beschuldigten als Amtsträger sind
kausal für die Tat, da sie die Anwesenheit des Täters und die fehlende
Prävention ermöglichten.
4.
Körperverletzung
mit Todesfolge im Amt durch Unterlassen (§§ 340, 13, 227 StGB):
Die fünf Todesopfer sind eine direkte Folge der Körperverletzung durch den Anschlag, der durch die Unterlassungen der Beschuldigten ermöglicht wurde.
5.
Versuchter
Totschlag/Mord (§§ 212, 211, 22, 23 StGB, zu prüfen):
Die Schwere der Tat (gezieltes Anfahren einer Menschenmenge, Sprengsatz) deutet auf eine mögliche Tötungsabsicht des Täters hin. Die Unterlassungen der Beschuldigten können als mittelbare Mitverursachung eines versuchten Totschlags/Mordes gesehen werden, da sie die Tat durch ausbleibende Maßnahmen ermöglichten
6.
Nötigung/Bedrohung
durch Unterlassen (§§ 240, 241, 13 StGB):
Die fortgesetzte Zuwanderungspolitik und das Ignorieren bekannter Sicherheitsrisiken schaffen eine allgemeine Gefahrenlage, die als Bedrohung der körperlichen Unversehrtheit und persönlichen Freiheit der Bürger gewertet werden kann. Dies zwingt Bürger, bestimmte Orte (z. B. Weihnachtsmärkte) zu meiden, was eine Nötigung darstellt.
Kausalität und
objektive Zurechnung:
.....
...........
Strafanzeige gegen Bürgermeisterin
Borris, Innenminister Stahlknecht, Ministerpräsident Haseloff wg. Verantwortung
strafrechtlich Terroranschlag Magdeburg Weihnachtsmarkt wegen §§ 223 ff, 211
ff, 240 241 StGB u.a.
https://ram-in-sachen-aufarbeitung.blogspot.com/2025/09/strafanzeige-gegen-burgermeisterin.html
Strafanzeige gegen Stephan Weil, ehem. Ministerpräsident Niedersachsen,
Innenministerin Daniela Behrens und Bürgermeister von Friedland Andreas
Friedrichs wegen §§ 223 ff, 211 ff, 240 241 StGB im Fall Liana K. die vor den
Zug gestoßen wurde durch wohl einen Iraker.
https://ram-in-sachen-aufarbeitung.blogspot.com/2025/09/strafanzeige-223ff-211ff-240-241-stgb.html
Erläuterungen zur Vorgehensweise:
Stopp der Gefährdungs- und
Bedrohungslage. Terrorlage. Erläuterung u.a. strafrechtlicher Gegenwehr gegen
ALLE Verantwortliche.
https://ram-in-sachen-aufarbeitung.blogspot.com/2024/09/warum-mache-ich-das-mit-den.html
Die „Dreierpacks“, die Dreier –
Pakete:
Strafanzeige gg. Hilbert, Schuster,
Kretschmer wg. u.a.240, 241, 223, 212 ff, 13, 22, 23 StGB Dresden, John Rudat
https://ram-in-sachen-aufarbeitung.blogspot.com/2025/08/strafanzeige-gg-hilbert-schuster.html
Strafanzeige, Strafanträge gegen
Ministerpräsident von Bayern Markus Söder, Innenminister Bayern Joachim
Herrmann, Oberbürgermeister der Stadt München Dieter Reiter Anschlag München
wg. 240, 241, 340, 223 ff,222, 229 StGB, durch den Mann aus Afghanistan, Fahrt
in eine Menschenmenge:
https://ram-in-sachen-aufarbeitung.blogspot.com/2025/02/strafanzeige-antrage-gegen-soder.html
https://t.me/Kick_die_Ampel_weg/19365
Mein Strafverfolgungsfonds, falls
mich dabei wer unterstützen mag, das auszubauen und zu systematisieren. Jeder
Beitrag hilft mir und nimmt mir etwas Kosten ab. Vielen Dank.
paypal.me/RAMarkertproD
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