Strafanzeige 223ff 211ff 240, 241 StGB gg. Stephan Weil Daniela Behrens Andreas Friedrichs Fall LianaK., Friedland vor Zug geworfen

Strafanzeige 223ff 211ff 240, 241 StGB gg. Stephan Weil Daniela Behrens Andreas Friedrichs Fall LianaK., Friedland vor Zug geworfen

Der "Fall Liana K, Friedland, vor den Zug gestoßen, Gewaltkriminalität durch Migranten.

Ich habe Strafanzeige gestellt gegen Stephan Weil, ehem. Ministerpräsident Niedersachsen, Innenministerin Daniela Behrens und Bürgermeister von Friedland Andreas Friedrichs wegen §§ 223 ff, 211 ff, 240 241 StGB im Fall LianaK. die vor den Zug gestoßen wurde.

Die Anzeige liegt auch schon bei der STA Hannover. Siehe Bild 5 im Blog, wer mag.

Hintergrund ist hier, dass Liana K. vor einen Zug gestoßen wurde und starb. Die letzten Tage wurde viel darüber berichtet; heute verschwindet es schon wieder. Leider. Jedoch will, möchte ich die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen. Wegen der anhaltenden und zunehmenden Gewaltkriminalität tat ich das schon vielfach und hier das dritte Mal im Dreierpack. Die anderen zwei siehe im ersten Kommentar.

Wer mir bei diesen "Arbeiten" helfen will, die so viele wollen und fordern ("Die Verantwortlichen müssen in den Knast, zur Rechenschaft gezogen werden, die müssen vor Gericht, Handschellen müssen klicken"; jeder kennt diese Sprüche) aber nur sehr sehr wenige machen, dann freue ich mich über einen Beitrag für meinen Strafverfolgungsfonds, den ich für diese Projekte angelegt habe, bzw. meine Frau.

http://paypal.me/RAMarkertproD

RAM. Rechtsanwalt Markert für Deutschland ./. Vertreter der BRD. Vielen Dank. Jeder Beitrag hilft mir und nimmt mir was ab.

Nicht zuletzt an dieser Stelle:

Ich bin und bleibe der Ansicht, dass wir alle legalen Mittel ergreifen müssen, die wir haben, um Verantwortliche all dieser gigantischen Missstände anzugehen. 

Meine Arbeiten sind dabei rechtsstaatlich legitim, zulässig, erforderlich und notwendig sowie auch immer begründet.

Dann freue ich mich, wenn ihr das teilt und verbreitet, weitersagt, oder/ und selbst mitmacht oder mir dabei helft.

Gelegentlich fällt mir immer mal wieder dieser alte Spruch ein:

Untätigkeit ist der Bruder des Verderbens. Ja, der Bruder, nicht die Schwester, wird gesagt, der Bruder des Verderbens.

Ich meine, das ist schon was dran. Klingt eigentlich so einfach, logisch und richtig. Ist aber gar nicht immer so einfach. In der Tat.

Ich grüße aus Obergiesing in München, wo die Kriminalität auch steigt.


Hier Textauszug. Wer den ganzen Text möchte, bitte mir einfach sagen. Links zu den Plattformen, auf denen ich zu finden bin, siehe weiter unten.

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stelle ich Strafanzeige und erforderliche Strafanträge gegen Herrn Andreas Friedrich, Bürgermeister der Gemeinde Friedland, ladungsfähige Anschrift: Gemeinde Friedland, Hauptstraße 1, 37133 Friedland

und

Frau Daniela Behrens, Innenministerin von Niedersachsen, ladungsfähige Anschrift:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung, Calenberger Straße 3, 30169 Hannover

und

Herrn Stephan Weil, ehemaliger Ministerpräsident von Niedersachsen, ladungsfähige Anschrift: Niedersächsische Staatskanzlei, Planckstraße 2, 30169 Hannover

wegen

§ 240 StGB Nötigung, § 241 StGB, Bedrohung, §§ 241, 13 StGB Bedrohung und Bedrohung durch Unterlassen, § 229 Fahrlässige Körperverletzung sowie §§ 340 I, 13, 223 StGB Köperverletzung im Amt durch Unterlassen, §§ 340 III, 13 i.V.m. §§ 224, 226, gefährliche Körperverletzung, schwere Körperverletzung im Amt durch Unterlassen sowie andere ggf. in Frage kommende Straftatbestände. Zu prüfen sind auch §§ 223, 212 ff StGB im Versuch gemäß §§ 22, 23 StGB.

Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde, der offen- und allgemeinkundig sowie auch gerichtsbekannt ist:

Am 11. August 2025 wurde die 16-jährige Liana K., eine ukrainische Auszubildende, am Bahnhof Friedland (Niedersachsen) von einem durchfahrenden Güterzug erfasst und tödlich verletzt. Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Göttingen ergaben, dass der 31-jährige Iraker Muhammad A. Liana K. vorsätzlich vor den Zug stieß. DNA-Spuren an Lianas rechter Schulter belegen einen kräftigen Stoß. Muhammad A., ein abgelehnter Asylbewerber, war seit März 2025 ausreisepflichtig nach Litauen gemäß dem Dublin-Verfahren, wurde jedoch nicht abgeschoben, da die Ausländerbehörde die Fluchtgefahr im Antrag auf Abschiebehaft (Juli 2025) unzureichend begründete, was vom Amtsgericht Hannover abgelehnt wurde. Der Täter war zuvor durch randalierendes Verhalten, eine Messerattacke (2024) und exhibitionistische Handlungen in Friedland aufgefallen, ohne dass konsequente Maßnahmen (z. B. Abschiebung oder psychiatrische Unterbringung) ergriffen wurden. Der Bahnhof Friedland, direkt neben einem Grenzdurchgangslager für Asylbewerber, verfügte über keine Videoüberwachung, obwohl dort wiederholt Vorfälle registriert wurden. Die Tat wurde zunächst als Unfall eingestuft, was von den Eltern der Getöteten und der Gemeinde früh angezweifelt wurde.

Bürgermeister Andreas Friedrichs bezeichnete den Vorfall als „tragischen Unglücksfall“ und warnte vor „Hass und Hetze“, was als Verharmlosung kritisiert wurde. Innenministerin Daniela Behrens räumte „massive Probleme“ im Dublin-Verfahren ein, ohne dass vorherige Maßnahmen ergriffen wurden. Die fortgesetzte Zuwanderungspolitik unter der Regierung von Stephan Weil wird als ursächlicher Faktor für die erhöhte Kriminalität und damit für diesen Vorfall gesehen.

Einordnung:

Dieser Vorfall ist ein direktes Ergebnis der unkontrollierten Migrationspolitik und des Versagens der Beschuldigten, die innere Sicherheit zu gewährleisten. Die Beschuldigten haben durch ihr Unterlassen eine Gefahrenlage geschaffen, die zu Straftaten wie Körperverletzung (§ 223 ff StGB) und versuchtem Totschlag (§ 212, § 22, 23 StGB) geführt hat.

Öffentliches Interesse:

Um Ermittlungen einzuleiten ist ein öffentliches Interesse an Strafverfolgung zu bejahen.

Die Strafverfolgung liegt u.a. deswegen im Interesse der Allgemeinheit und ist auch ein Anliegen dieser, da der Rechtsfrieden, die Sicherheit im gesamten Gebiet Niedersachsens sowie der Bundesrepublik Deutschland betroffen und gestört ist. Alle hier lebenden Menschen sind betroffen und somit auch somit die Belange des Gemeinwohls. Ermittlungen sind damit von Amts wegen zu führen.

Garantenstellung, Fürsorgepflicht für den Bürger, Aufgaben zum Erhalt der Sicherheit verletzt, Tatbestände:

1. Verletzung der Garantenpflicht (§ 13 StGB):

   - Stephan Weil: Als ehemaliger Ministerpräsident von Niedersachsen (2013–2025) hatte Weil gemäß § 56 NdsVerf die Richtlinienkompetenz und war für die strategische Migrations- und Sicherheitspolitik verantwortlich. Er versäumte es, eine konsequente Abschiebepolitik umzusetzen und Sicherheitsmaßnahmen wie Videoüberwachung am Bahnhof Friedland, einem sensiblen Ort neben dem Grenzdurchgangslager, sicherzustellen.

Als Ministerpräsident hatte Weil die Pflicht, eine Sicherheitspolitik zu verfolgen, die Gewaltkriminalität verhindert (§ 56 NdsVerf). Seine Garantenstellung ergibt sich aus der Richtlinienkompetenz für die Asylpolitik.

   - Daniela Behrens: Als Innenministerin ist Behrens gemäß § 1 NdsPolG für die innere Sicherheit Niedersachsens verantwortlich, einschließlich der Koordination der Ausländerbehörden und Abschiebungsmaßnahmen. Sie versäumte es, die Ausländerbehörde ausreichend zu schulen, um Abschiebehaftanträge wirksam zu begründen, und unterließ präventive Sicherheitsmaßnahmen.

Als Innenministerin ist Behrens verantwortlich für die innere Sicherheit und die Abschiebung straffälliger Migranten (§ 1 NdsPolG). Ihre Garantenstellung umfasst unter anderem die Koordination der Ausländerbehörden und Sicherheitsmaßnahmen.

   - Andreas Friedrichs: Als Bürgermeister von Friedland ist Friedrichs gemäß § 35 NdsGemO verpflichtet, für die Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde zu sorgen. Er versäumte es, Videoüberwachung am Bahnhof einzuführen und bekannte Vorfälle mit Muhammad A. (z. B. Messerattacke 2024) konsequent zu verfolgen.

   Als Bürgermeister von Friedland ist Andreas Friedrichs für die lokale Sicherheit verantwortlich. Die fehlende Videoüberwachung am Bahnhof Friedland trotz bekannter Vorfälle mit Asylbewerbern (z. B. Messerattacke 2024) ist ein Versäumnis, das die Tat hätte verhindern können. Seine Verharmlosung des Vorfalls als „tragischer Unglücksfall“ und Warnungen vor „Hass und Hetze“ werden als Versuch gewertet, die Verantwortung von der Migrationspolitik abzulenken, was die Sicherheitslage verschleierte. Und dies wurde auch seit Jahren getan. Die wahre Sicherheitslagen verschwiegen.

2. Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB):

   - Durch das Unterlassen einer konsequenten Abschiebung (Weil, Behrens) und von Sicherheitsmaßnahmen (Friedrichs) wurde die Anwesenheit des Täters ermöglicht, was den Tod von Liana K. verursachte. Die Kausalität ergibt sich aus der ausbleibenden Abschiebung und der fehlenden Videoüberwachung, die die Tat hätte verhindern können.

3. Körperverletzung durch Unterlassen (§§ 223, 13 StGB):

   - Die Unterlassungen der Beschuldigten (keine Abschiebung, keine Sicherheitsmaßnahmen) ermöglichten die Tat, die eine schwere Körperverletzung mit Todesfolge darstellt.

4. Gefährliche/schwere Körperverletzung im Amt durch Unterlassen (§§ 340, 13, 224, 226 StGB):

   - Der Stoß vor einen Zug erfüllt die Kriterien einer gefährlichen Körperverletzung. Die Unterlassungen der Beschuldigten als Amtsträger sind kausal für die Tat, da sie die Anwesenheit des Täters und die fehlende Prävention ermöglichten.

5. Versuchter Totschlag/Mord (§§ 212, 211, 22, 23 StGB):

   - Die Schwere der Tat (Stoß vor einen Zug) deutet auf eine mögliche Tötungsabsicht des Täters hin. Die Unterlassungen der Beschuldigten können als mittelbare Mitverursachung eines versuchten Totschlags gesehen werden, da Maßnahmen, um derlei Taten zu verhindern, seit Jahren nicht und nie getroffen wurden. Die Beschuldigten wussten -auch seit Jahren- dass solche Folgen eintreten können und nahmen dies billigend in Kauf. Sie wurden jahrelang gewarnt und darauf hingewiesen, dass solche Fälle immer wieder und vermehrt auftreten.

6. Nötigung/Bedrohung durch Unterlassen (§§ 240, 241, 13 StGB):

   - Die fortgesetzte Zuwanderungspolitik und das Ignorieren bekannter Sicherheitsrisiken (z. B. Vorfälle im Grenzdurchgangslager) schaffen eine allgemeine Gefahrenlage, die als Bedrohung der körperlichen Unversehrtheit und persönlichen Freiheit der Bürger gewertet werden kann. Dies zwingt Bürger, bestimmte Orte (z. B. Bahnhöfe) zu meiden, was eine Nötigung darstellt.

Tatbestandsmäßiger Erfolg:

- Der Tod von Liana K. erfüllt den Tatbestand der Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) und potenziell des Totschlags (§ 212 StGB). Die allgemeine Zunahme von Gewaltkriminalität durch Migranten, belegt durch Kriminalitätsstatistiken, führt zu weiteren Straftaten nach §§ 223 ff., 211 ff. StGB, die durch die Unterlassungen der Beschuldigten ermöglicht werden.


Garantenstellung als Verantwortlichkeiten politischer Amtsträger:

1. Verantwortlichkeit von Stephan Weil: 

   Als ehemaliger Ministerpräsident von Niedersachsen (2013–2025) war Stephan Weil für die übergeordnete Asylpolitik des Landes verantwortlich. Das Grenzdurchgangslager Friedland untersteht der Aufsicht des Landes, und die fortgesetzte Aufnahme von Asylbewerbern ohne konsequente Abschiebung hat die Anwesenheit des Täters Muhammad A. ermöglicht. Die fehlende Videoüberwachung am Bahnhof Friedland, einem sensiblen Ort neben dem Lager, ist ein Versäumnis der Landesregierung. Durch diese Unterlassungen wurde die Gefahr für die Bevölkerung erhöht, was den Tod von Liana K. mittelbar verursachte.

2. Verantwortlichkeit von Daniela Behrens: 

   Als Innenministerin ist Daniela Behrens für die Ausländerbehörden und die Umsetzung von Abschiebungen zuständig. Die mangelhafte Begründung der Abschiebehaft für Muhammad A. im Juli 2025 zeigt ein Versagen in der behördlichen Organisation, dass in ihren Verantwortungsbereich fällt. Ihre spätere Kritik am Dublin-Verfahren ohne vorherige Maßnahmen sowie ihre Warnungen vor „Fremdenfeindlichkeit“ anstelle konkreter Lösungen verstärkten die öffentliche Empörung. Durch das Unterlassen einer effektiven Abschiebung wurde die Tat ermöglicht.

3. Verantwortlichkeit von Andreas Friedrichs: 

   Als Bürgermeister von Friedland ist Andreas Friedrichs für die lokale Sicherheit verantwortlich. Die fehlende Videoüberwachung am Bahnhof Friedland trotz bekannter Vorfälle mit Asylbewerbern (z. B. Messerattacke 2024) ist ein Versäumnis, das die Tat hätte verhindern können. Seine Verharmlosung des Vorfalls als „tragischer Unglücksfall“ und Warnungen vor „Hass und Hetze“ wurden als Versuch gewertet, die Verantwortung von der Migrationspolitik abzulenken, was die Sicherheitslage verschleierte.

Auch hieraus ergibt sich wie oben die Strafrechtliche Würdigung wie folgt:

- § 222 StGB (Fahrlässige Tötung): Die Unterlassung einer konsequenten Abschiebung (Weil, Behrens) und von Sicherheitsmaßnahmen (Friedrichs) führte dazu, dass Muhammad A. in Deutschland blieb und die Tat begehen konnte. Dies stellt eine fahrlässige Kausalität zum Tod von Liana K. dar.

- §§ 340, 13, 223 StGB (Körperverletzung im Amt durch Unterlassen): Die Nichtumsetzung von Sicherheitsmaßnahmen und Abschiebung erhöhte die Gefahr für die Bevölkerung, was als fahrlässiges Unterlassen im Amt gewertet werden kann.

- §§ 340, 13, 224, 226 StGB (Gefährliche/schwere Körperverletzung im Amt durch Unterlassen): Die Tat (Stoßen vor einen Zug) erfüllt die Kriterien einer gefährlichen Körperverletzung, und die Unterlassungen der Verantwortlichen könnten als mittelbare Mitverursachung gelten.



Das war es für diesen Fall erst Mal.
Weiteres folgt.



Und noch die anderen Dreierpacks:

Die „Dreierpacks“, die Dreier – Pakete:

Strafanzeige gg. Hilbert, Schuster, Kretschmer wg. u.a.240, 241, 223, 212 ff, 13, 22, 23 StGB Dresden, John Rudat

https://ram-in-sachen-aufarbeitung.blogspot.com/2025/08/strafanzeige-gg-hilbert-schuster.html

 

Strafanzeige, Strafanträge gegen Ministerpräsident von Bayern Markus Söder, Innenminister Bayern Joachim Herrmann, Oberbürgermeister der Stadt München Dieter Reiter Anschlag München wg. 240, 241, 340, 223 ff,222, 229 StGB, durch den Mann aus Afghanistan, Fahrt in eine Menschenmenge:

https://ram-in-sachen-aufarbeitung.blogspot.com/2025/02/strafanzeige-antrage-gegen-soder.html

 

Erläuterungen zur Vorgehensweise:

Stopp der Gefährdungs- und Bedrohungslage. Terrorlage. Erläuterung u.a. strafrechtlicher Gegenwehr gegen ALLE Verantwortliche.

https://ram-in-sachen-aufarbeitung.blogspot.com/2024/09/warum-mache-ich-das-mit-den.html

 

Mein Strafverfolgungsfonds wer mich unterstützen mag:

paypal.me/RAMarkertproD









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