Anzeige wegen Belohnung und Billigung von Straftaten §§ 140, 138 I Nr. 2–4 und § 126 Abs. 1 StGB, 11 III, 211 StGB

Anzeige wegen Belohnung und Billigung von Straftaten §§ 140, 138 I Nr. 2–4 und § 126 Abs. 1 StGB, 11 III, 211 StGB gegen "jannwattjes @jannwattjes.bsky.social" Fall Charlie Kirk, erschossen in den USA, Mauser Gewehr.

Ich habe Strafanzeige gegen einen User gestellt wie beschrieben oben wegen Belohnung und Billigung von Straftaten §§ 140, 138 I Nr. 2–4 und § 126 Abs. 1 StGB, 11 III, 211 StGB gegen "jannwattjes @jannwattjes.bsky.social" Fall Charlie Kirk, erschossen in den USA.

Das Netz ist voll mit Hass, Häme, Diffamierungen und Beleidigungen gegen den erschossenen und ermordeten Charlie Kirk. Das ist überwiegend von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Allerdings nicht wie hier im Fall die Billigung einer Straftat in diesem Ausmaß, nämlich der Tötung eines Menschen.

Ich sah es als Pflicht an, diesen Vorfall zur Anzeige zu bringen und strafrechtlich verfolgen zu lassen. Und es MUSS sein, da solche Ausfälle zu weiteren solchen Taten verleiten und animieren kann.

Die weiteren "Arbeiten" von mir findet ihr hier im Blog.

Wie manchmal nach der Fertigstellung einer Arbeit hier eine Bitte:

Wer mir bei diesen gemeinnützigen Arbeiten, Projekten, Strafanzeigen, Strafanträgen -die leider von nur sehr wenige meiner Kollegen Rechtsanwälte machen wollen- helfen will, mich unterstützen mag, auch bei dieser Anzeige hier, hier mein Strafverfolgungsfonds, der so benannt ist, weil ich alles Geld für diese Sache verwende: paypal.me/RAMarkertproD      Rechtsanwalt Markert für Deutschland. Jeder Betrag hilft mir. Vielen Dank.

Bleibt mir noch zu sagen, wenn ihr weiter solche Vorfälle findet, von denen ihr glaubt, da könnte sich einer von diesen linken, wohl sehr "Gewalt - Billigenden" Menschen strafbar machen, könnt ihr es mir gerne sagen. Ich prüfe, ob eine Anzeige machbar ist. Oder stellt selbst eine Anzeige, so wer mag. 

Viele Grüße aus Giesing aufm Berg, Obergiesing in München.

Mathias

Markert, Rechtsanwalt.


Der Text der Strafanzeige:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stelle ich Strafanzeige und erforderliche Strafanträge gegen

Unbekannt bez. und/ oder den User auf bluesky Jann Wattjes @jannwattjes.bsky.social

wegen des Verdachts der Belohnung und Billigung von Straftaten:

gemäß §§ 140, 138 I Nr. 2–4 und § 126 Abs. 1 StGB, 11 III, 211 StGB sowie aller anderen möglichen und weiter in Frage kommenden Straftaten.

Ein öffentliches Interesse an Ermittlungen liegt vor.

Tathergang

Am 10. September 2025 in Orem, Utah, USA, wurde Charlie Kirk erschossen.

Der User Jann Wattjes schrieb in einem öffentlichen Post auf bluesky:

“den letzten Bus … Charlie Kirk … yuhu erwischt” … mit einem Emoji “Hände schütteln.

Dies begründet den Verdacht der Billigung von Straftaten gemäß §§ 140, 138 I Nr. 2–4 und § 126 Abs. 1 StGB, 11 III, 211 StGB.

Strafbar sind nachträgliche zustimmende Äußerungen, die eine Tat gutheißen und das sittliche Bewertungsgefüge der Gesellschaft beeinträchtigen können.

Diese Tatbestandsmerkmale sind erfüllt, da die Äußerung eine schadenfrohe Billigung des Mordes darstellt, öffentlich verbreitet wurde und geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

Hier ein Screenshot der Tat des Beschuldigten:

Screenshot siehe Bild 5 unten am Ende.

Zusammenfassung, Überblick des Attentates auf Charlie Kirk:

Der 31-jährige US-amerikanische Aktivist und Mitbegründer der Organisation Turning Point USA (eine Jugendbewegung), wurde am 10. September 2025 in Orem, Utah, bei einem öffentlichen Campus-Event an der Utah Valley University (UVU) ermordet. Der Vorfall ereignete sich während der Auftaktveranstaltung seiner "American Comeback"-Tour, einer 15-stoppigen Serie von Reden an US-Hochschulen. Kirk wurde mit einem einzigen Schuss in den Hals getroffen und starb kurz darauf im Krankenhaus. Der Tathergang löste eine Welle der Empörung aus, Debatten über politische Gewalt und eine intensive Ermittlung, die innerhalb von 33 Stunden zum Verdächtigen führte, der festgenommen wurde.

Entsprechend dem Zeitstempel veröffentlichte der Beschuldigte am 11. September um 00:17 Uhr den besagten Post.

Der Beschuldigte hat mittlerweile seinen Account dort scheinbar stillgelegt oder gelöscht.

Ich habe den Post gesehen und bin als Bürger und Mensch durch die Billigung des Mordes tief verletzt, entsetzt und provoziert.

Dies geht auch vielen anderen Menschen so, wie öffentlich und allgemein bekannt ist, so dass auch ein öffentliches Interesse an Ermittlungen vorliegt.

Dennoch beantrage ich auch hiermit die Strafverfolgung des Beschuldigten.

Der Beschuldigte:

Bekannter Username: Jann Wattjes: Bluesky-Account: @jannwattjes.bluesky.social., Account inzwischen stillgelegt oder gelöscht, was auch auf Schuldbewusstsein hindeutet. Die Tat ist vollendet, ein Rücktritt nicht mehr möglich gewesen.

Der Beschuldigte ist vermutlich in Deutschland ansässig, da der Post auf Deutsch verfasst wurde und somit ein Bluesky-Nutzer aus dem deutschsprachigen Raum ist.

Sachverhalt mit Einordnung, Wertung:

Am 11. September 2025 um 00:11 Uhr veröffentlichte der Beschuldigte unter dem genannten Username auf der Plattform Bluesky (einem öffentlichen Social-Media-Dienst) folgenden Post: 

"Der letzte Bus Charlie Kirk yuchu erwischt". Interpretiert als "Der letzte Schuss Charlie Kirk, yuchu, erwischt" – mit "yuchu" als freudiger Ausruf der Schadenfreude.

Der Post bezog sich unmittelbar auf den Mord an Charlie Kirk, der am 10. September 2025 während einer öffentlichen Rede an der Utah Valley University (USA) durch einen gezielten Schuss in den Hals getötet wurde.

Der Beschuldigte löschte scheinbar -nicht mehr auffindbar- den Account kurz darauf, was auf Kenntnis der Strafbarkeit hindeutet.

Belege: Beigefügte Screenshots (mit Originaltext, Timestamp, Username und Plattform-Link), siehe Anhänge unten.

Strafbare Handlung:

Billigung einer Straftat, § 140 StGB.

Die Äußerung erfüllt alle Tatbestandsmerkmale des § 140 StGB (Belohnung und Billigung von Straftaten) und ist nicht durch die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) gedeckt.

Billigung einer Katalogtat (§ 140 Abs. 1 StGB i. V. m. § 211 StGB):

Der Mord an/ die Tötung des Charlie Kirk ist eine Straftat (Tötungsdelikt nach §§ 211, 212 StGB, Katalogtat gem. § 138 Abs. 1 Nr. 2–4 StGB).

Der Post billigt diese Tat konkludent und schadenfroh: "Yuchu erwischt" drückt positive Zustimmung und Freude aus (ähnlich "Gut gemacht!" oder "Endlich!"), was als Gutheißung einer konkreten Tat gilt (vgl. Hanseatische OVG Hamburg: "Jede Erklärung, die eine Tat erkennbar gutheißt").

Es handelt sich nicht um neutrale Kritik an Kirk, sondern um direkte Bezugnahme auf den Schuss/Tod.

Rechtsprechung:

Ähnliche Fälle (z. B. Billigung von Polizistenmord in Kusel 2022) wurden verurteilt, da Häme als Billigung zählt.

Öffentliche Verbreitung (§ 11 Abs. 3 StGB):

Der Post erfolgte öffentlich auf Bluesky (Verbreiten eines Inhalts in einem Social-Media-Netzwerk), zugänglich für Unbestimmte.

Bluesky unterliegt dem NetzDG und DSA; Löschung ändert nichts an der Vollendung der Tat (vgl. BGH: Verbreitung liegt vor, sobald Inhalt online ist).

Geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören (§ 140 Abs. 1 Alt. 2 StGB):

Die Äußerung provoziert Unruhe, da der Kirk-Mord polarisiert (Reaktionen von Trump bis Harris; steigende Bedrohungen in den USA und D-A-CH-Raum). Sie schafft ein "Klima, in dem Verbrechen gedeihen" (Sinn des § 140 StGB) und verletzt die Menschenwürde des Opfers (vgl. LG Meiningen: Likes zu "Keine Sekunde Schweigen" als friedensstörend).

Im Kontext viraler Videos und Debatten ist die Störpotenzial objektiv gegeben und riesengroß.

Abgrenzung zur Meinungsfreiheit:

Während Kritik an Kirk (z. B. "Er war hassvoll") geschützt wäre, überschreitet schadenfrohe Billigung der Gewalt die Grenze (vgl. BVerfG: Kein Schutz für "reine Gutheißung von Gewalt"). Dem Post fehlt es an sachlicher Auseinandersetzung; er ist pure Häme, die den öffentlichen Frieden gefährdet.

Ähnlich: Billigungen zu Terroranschlägen (z. B. Halle 2019) führen regelmäßig zu Verfahren.  Die Tat ist vollendet; das Löschen des Accounts unterstreicht Vorsatz.

Ich fordere und beantrage Ermittlungen (z. B. Abfrage von Bluesky-Daten, IP-Ermittlung) und Verfolgung.

Die strafrechtliche Verfolgung ist durch Sie, da Sie spätestens jetzt davon Kenntnis erlangt haben, dringend geboten und sicherzustellen.

Ich beantrage und bitte höflich darum, mir den Eingang dieser Strafanzeige zu bestätigen und mich über Fort- und Ausgang der Ermittlungen informiert zu halten.

Ich danke für die Bearbeitung und verbleibe mit

freundlichen Grüßen 

Mathias Markert, Rechtsanwalt

Anhänge 4 Screenshots und 3 Weblinks.

Seiten des Dokuments: 8






Das war es dazu. Weiteres folgt auch hier.

Hier Links zu den Beiträgen auf social Media in Bezug zu dieser Anzeige.

Anzeige wegen Belohnung und Billigung von Straftaten §§ 140, 138 I Nr. 2–4 und § 126 Abs. 1 StGB, 11 III, 211 StGB gegen "jannwattjes @jannwattjes.bsky.social" Fall Charlie Kirk, erschossen in den USA, Mauser Gewehr.

https://ram-in-sachen-aufarbeitung.blogspot.com/2025/09/anzeige-wegen-belohnung-und-billigung.html

 

https://x.com/MathiasMarkert/status/1966905967985176756

 

https://www.facebook.com/RechtsanwaltMarkert/posts/pfbid0FdYBJfrTvEgmtUZbLC7HvJtfct2L3PBXzyaKfnpDhhNYxFeYsa1EPAbU4mY71Jiyl

 

https://www.linkedin.com/posts/mathias-markert-bb467714_kein-mensch-darf-angst-haben-seine-meinung-activity-7372672578001334273-kBIA?utm_source=share&utm_medium=member_desktop&rcm=ACoAAALyNPgB64IiNY4Pkz0XwefbcaoJU0B9ivg

 

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