Anzeige wegen Belohnung und Billigung von Straftaten §§ 140, 138 I Nr. 2–4 und § 126 Abs. 1 StGB, 11 III, 211 StGB
Anzeige wegen Belohnung und Billigung von Straftaten §§ 140, 138 I Nr. 2–4 und § 126 Abs. 1 StGB, 11 III, 211 StGB gegen "jannwattjes @jannwattjes.bsky.social" Fall Charlie Kirk, erschossen in den USA, Mauser Gewehr.
Ich habe Strafanzeige gegen einen User gestellt wie beschrieben oben wegen Belohnung und Billigung von Straftaten §§ 140, 138 I Nr. 2–4 und § 126 Abs. 1 StGB, 11 III, 211 StGB gegen "jannwattjes @jannwattjes.bsky.social" Fall Charlie Kirk, erschossen in den USA.
Das Netz ist voll mit Hass, Häme, Diffamierungen und Beleidigungen gegen den erschossenen und ermordeten Charlie Kirk. Das ist überwiegend von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Allerdings nicht wie hier im Fall die Billigung einer Straftat in diesem Ausmaß, nämlich der Tötung eines Menschen.
Ich sah es als Pflicht an, diesen Vorfall zur Anzeige zu bringen und strafrechtlich verfolgen zu lassen. Und es MUSS sein, da solche Ausfälle zu weiteren solchen Taten verleiten und animieren kann.
Die weiteren "Arbeiten" von mir findet ihr hier im Blog.
Wie manchmal nach der Fertigstellung einer Arbeit hier eine Bitte:
Wer mir bei diesen gemeinnützigen Arbeiten, Projekten, Strafanzeigen, Strafanträgen -die leider von nur sehr wenige meiner Kollegen Rechtsanwälte machen wollen- helfen will, mich unterstützen mag, auch bei dieser Anzeige hier, hier mein Strafverfolgungsfonds, der so benannt ist, weil ich alles Geld für diese Sache verwende: paypal.me/RAMarkertproD Rechtsanwalt Markert für Deutschland. Jeder Betrag hilft mir. Vielen Dank.
Bleibt mir noch zu sagen, wenn ihr weiter solche Vorfälle findet, von denen ihr glaubt, da könnte sich einer von diesen linken, wohl sehr "Gewalt - Billigenden" Menschen strafbar machen, könnt ihr es mir gerne sagen. Ich prüfe, ob eine Anzeige machbar ist. Oder stellt selbst eine Anzeige, so wer mag.
Viele Grüße aus Giesing aufm Berg, Obergiesing in München.
Mathias
Markert, Rechtsanwalt.
Der Text der Strafanzeige:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stelle ich
Strafanzeige und erforderliche Strafanträge gegen
Unbekannt bez. und/ oder den User auf bluesky Jann Wattjes @jannwattjes.bsky.social
wegen des Verdachts der Belohnung und Billigung von Straftaten:
gemäß §§ 140, 138 I Nr.
2–4 und § 126 Abs. 1 StGB, 11 III, 211 StGB sowie aller anderen
möglichen und weiter in Frage kommenden Straftaten.
Ein öffentliches Interesse an Ermittlungen liegt vor.
Tathergang
Am
10. September 2025 in Orem, Utah, USA, wurde Charlie Kirk erschossen.
Der
User Jann Wattjes schrieb in einem öffentlichen Post auf bluesky:
“den letzten Bus … Charlie Kirk … yuhu erwischt” … mit einem Emoji “Hände schütteln.
Dies
begründet den Verdacht der Billigung von Straftaten gemäß §§ 140, 138 I Nr. 2–4
und § 126 Abs. 1 StGB, 11 III, 211 StGB.
Strafbar
sind nachträgliche zustimmende Äußerungen, die eine Tat gutheißen und das
sittliche Bewertungsgefüge der Gesellschaft beeinträchtigen können.
Diese Tatbestandsmerkmale sind erfüllt, da die Äußerung eine schadenfrohe Billigung des Mordes darstellt, öffentlich verbreitet wurde und geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
Hier ein Screenshot der
Tat des Beschuldigten:
Screenshot siehe Bild 5 unten am Ende.
Zusammenfassung, Überblick des Attentates auf Charlie Kirk:
Der 31-jährige US-amerikanische Aktivist und Mitbegründer der Organisation Turning Point USA (eine Jugendbewegung), wurde am 10. September 2025 in Orem, Utah, bei einem öffentlichen Campus-Event an der Utah Valley University (UVU) ermordet. Der Vorfall ereignete sich während der Auftaktveranstaltung seiner "American Comeback"-Tour, einer 15-stoppigen Serie von Reden an US-Hochschulen. Kirk wurde mit einem einzigen Schuss in den Hals getroffen und starb kurz darauf im Krankenhaus. Der Tathergang löste eine Welle der Empörung aus, Debatten über politische Gewalt und eine intensive Ermittlung, die innerhalb von 33 Stunden zum Verdächtigen führte, der festgenommen wurde.
Entsprechend
dem Zeitstempel veröffentlichte der Beschuldigte am 11. September um 00:17 Uhr
den besagten Post.
Der Beschuldigte hat mittlerweile seinen Account dort scheinbar stillgelegt oder gelöscht.
Ich
habe den Post gesehen und bin als Bürger und Mensch durch die Billigung des
Mordes tief verletzt, entsetzt und provoziert.
Dies
geht auch vielen anderen Menschen so, wie öffentlich und allgemein bekannt ist,
so dass auch ein öffentliches Interesse an Ermittlungen vorliegt.
Dennoch beantrage ich auch hiermit die Strafverfolgung des Beschuldigten.
Der Beschuldigte:
Bekannter
Username: Jann Wattjes: Bluesky-Account: @jannwattjes.bluesky.social., Account
inzwischen stillgelegt oder gelöscht, was auch auf Schuldbewusstsein hindeutet.
Die Tat ist vollendet, ein Rücktritt nicht mehr möglich gewesen.
Der Beschuldigte ist vermutlich in Deutschland ansässig, da der Post auf Deutsch verfasst wurde und somit ein Bluesky-Nutzer aus dem deutschsprachigen Raum ist.
Sachverhalt mit
Einordnung, Wertung:
Am
11. September 2025 um 00:11 Uhr veröffentlichte der Beschuldigte unter dem
genannten Username auf der Plattform Bluesky (einem öffentlichen
Social-Media-Dienst) folgenden Post:
"Der
letzte Bus Charlie Kirk yuchu erwischt". Interpretiert als "Der letzte
Schuss Charlie Kirk, yuchu, erwischt" – mit "yuchu" als
freudiger Ausruf der Schadenfreude.
Der Post bezog sich unmittelbar auf den Mord an Charlie Kirk, der am 10. September 2025 während einer öffentlichen Rede an der Utah Valley University (USA) durch einen gezielten Schuss in den Hals getötet wurde.
Der Beschuldigte löschte scheinbar -nicht mehr auffindbar- den Account kurz darauf,
was auf Kenntnis der Strafbarkeit hindeutet.
Belege: Beigefügte Screenshots (mit Originaltext, Timestamp, Username und Plattform-Link), siehe Anhänge unten.
Strafbare Handlung:
Billigung
einer Straftat, § 140 StGB.
Die Äußerung erfüllt alle Tatbestandsmerkmale des § 140 StGB (Belohnung und Billigung von Straftaten) und ist nicht durch die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) gedeckt.
Billigung einer
Katalogtat (§ 140 Abs. 1 StGB i. V. m. § 211 StGB):
Der
Mord an/ die Tötung des Charlie Kirk ist eine Straftat (Tötungsdelikt nach §§
211, 212 StGB, Katalogtat gem. § 138 Abs. 1 Nr. 2–4 StGB).
Der
Post billigt diese Tat konkludent und schadenfroh: "Yuchu erwischt"
drückt positive Zustimmung und Freude aus (ähnlich "Gut gemacht!"
oder "Endlich!"), was als Gutheißung einer konkreten Tat gilt (vgl.
Hanseatische OVG Hamburg: "Jede Erklärung, die eine Tat erkennbar
gutheißt").
Es
handelt sich nicht um neutrale Kritik an Kirk, sondern um direkte Bezugnahme
auf den Schuss/Tod.
Rechtsprechung:
Ähnliche Fälle (z. B. Billigung von Polizistenmord in Kusel 2022) wurden verurteilt, da Häme als Billigung zählt.
Öffentliche Verbreitung
(§ 11 Abs. 3 StGB):
Der
Post erfolgte öffentlich auf Bluesky (Verbreiten eines Inhalts in einem
Social-Media-Netzwerk), zugänglich für Unbestimmte.
Bluesky unterliegt dem NetzDG und DSA; Löschung ändert nichts an der Vollendung der Tat (vgl. BGH: Verbreitung liegt vor, sobald Inhalt online ist).
Geeignet, den
öffentlichen Frieden zu stören (§ 140 Abs. 1 Alt. 2 StGB):
Die
Äußerung provoziert Unruhe, da der Kirk-Mord polarisiert (Reaktionen von Trump
bis Harris; steigende Bedrohungen in den USA und D-A-CH-Raum). Sie schafft ein
"Klima, in dem Verbrechen gedeihen" (Sinn des § 140 StGB) und
verletzt die Menschenwürde des Opfers (vgl. LG Meiningen: Likes zu "Keine
Sekunde Schweigen" als friedensstörend).
Im Kontext viraler Videos und Debatten ist die Störpotenzial objektiv gegeben und riesengroß.
Abgrenzung zur
Meinungsfreiheit:
Während
Kritik an Kirk (z. B. "Er war hassvoll") geschützt wäre,
überschreitet schadenfrohe Billigung der Gewalt die Grenze (vgl. BVerfG: Kein
Schutz für "reine Gutheißung von Gewalt"). Dem Post fehlt es an
sachlicher Auseinandersetzung; er ist pure Häme, die den öffentlichen Frieden
gefährdet.
Ähnlich:
Billigungen zu Terroranschlägen (z. B. Halle 2019) führen regelmäßig zu
Verfahren. Die Tat ist vollendet; das
Löschen des Accounts unterstreicht Vorsatz.
Ich fordere und beantrage Ermittlungen (z. B. Abfrage von Bluesky-Daten, IP-Ermittlung) und Verfolgung.
Die
strafrechtliche Verfolgung ist durch Sie, da Sie spätestens jetzt davon
Kenntnis erlangt haben, dringend geboten und sicherzustellen.
Ich beantrage und bitte höflich darum, mir den Eingang dieser Strafanzeige zu bestätigen und mich über Fort- und Ausgang der Ermittlungen informiert zu halten.
Ich danke für die Bearbeitung und verbleibe mit
freundlichen Grüßen
Mathias Markert, Rechtsanwalt
Anhänge 4 Screenshots und 3 Weblinks.
Seiten
des Dokuments: 8
Anzeige wegen Belohnung und Billigung von Straftaten §§ 140, 138 I
Nr. 2–4 und § 126 Abs. 1 StGB, 11 III, 211 StGB gegen "jannwattjes
@jannwattjes.bsky.social" Fall Charlie Kirk, erschossen in den USA, Mauser
Gewehr.
https://ram-in-sachen-aufarbeitung.blogspot.com/2025/09/anzeige-wegen-belohnung-und-billigung.html
https://x.com/MathiasMarkert/status/1966905967985176756
https://t.me/Kick_die_Ampel_weg/19365





Sehr geehrter Mathias Markert,
AntwortenLöschenIch bin Juri aus der Familie Brüker, mit Wohnsitz in [14612] Falkensee, Löwestraße 3,
Mobilfunk: 0175 417 0 418; eMail: comteq.jb@gmail.com
Ich habe viele Klagen und Feststellungsklagen eingereicht.
Einige sind angenommen und dann wieder verunmöglicht worden für mich alleine, da sie vor höheren Gerichten nur noch anwaltlich eingereicht angenommen werden.
Es geht um Verantwortliche der Berliner Volksbank, die das Recht aus BGB § 174 grob fahrlässig nicht in Anspruch genommen haben, sich die Vollmacht nachweisen zu lassen, daß jemand eine Drittschuldnerpflicht erklären könnte, und somit wohl eine unstatthafte Schmälerung des genossenschaftlichen Vermögens eingetreten ist.
Ein Termin war vorherig zum 22.10.2025 um 9:45 angesetzt worden.
Der nicht-unterzeichnende Richter Dr.Dietrich des Kammergericht Senat in Berlin, erklärte, daß für diese Zivilklage die Ladungsfähige Adresse fehle.
Ich ergänzte die fehlende Angabe wohl etwas zu allgemein mit
Verantwortliche der Berliner Volksbank eG, Bundesallee 206, 10717 Berlin
Er schreibt:
Nachdem ein Gerichtlicher Termin zur Verhandlung über eine Klage nicht ohne Zustellung und Rechtshängigkeit der Klage stattfinden kann, habe ich den Termin aufgehoben. Sie brauchen zu diesem daher nicht zu erscheinen. Auch von Gerichtsseite wird zu diesem Termin niemand erscheinen.
Eine weitergehende Stellungnahme müsste durch einen zugelassenen Rechtsanwalt erfolgen.
Eine Selbstvertretung ist nur vor Amtsgerichten möglich mit Begehren unter 5000 EUR.
(es geht mir nicht um Geld, und es wären unter 5000)
Es ist eine einfache Nichtigkeits-Feststellungsklage, die an sehr viele Gerichte per Fax nachweislich zugestellt worden ist.
Warum nun das Kammergericht anfänglich darauf angesprungen ist, und kein Amtsgericht sich der Sache angenommen hat . bzw. von Seiten des Kammergerichts keine Zuweisung zu einem Amtsgericht stattgefunden hat, ist auch so eine offene Frage.
Es existiert wohl keine Amtsermittlungspflicht für Bedienstete der Bundesrepublik Deutschland, bleibt stark zu vermuten.
Eine Nichtigkeits-Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht Potsdam habe ich mit Bravour gegen den RBB in ca. 50 Minuten durchgeführt nach meiner stichhaltigen Art und Weise.
Das Urteil wurde später schriftlich zugestellt und meine Klage mit einer untauglichen Hinterlist abgewiesen.
Meine gewaltige Zurückweisung ist nun vom OVG Berlin Brandenburg mit OVG 11N 57/25 mit Datum 12. August 2025 registriert zum Vorgang Verwaltungsgericht Potsdam VG 11 K 1849/24 als Antrag auf Berufung ausgelegt worden zu meinen Gunsten.
Ich nehme an, daß auch hier nur eine anwaltliche Vertretung weiteres bewirken könnte.
Da ich es als unstatthafte Diskriminierung, entsprechend des neuesten Antidiskriminierungsgesetzes auffasse, wenn ohne Begründung ein Gesetz bestimmt, daß bei bestimmten Gerichten der Kläger nicht selbst Klage einreichen und die Klage durchsetzen können soll, müsste ich nun wieder gegen die Anwendung solcher nichtig gewordener Paragraphen klagen.
Am liebsten wäre mir, wenn Sie Möglichkeiten sehen, daß Sie für mich die Klage einreichen, so daß ein Termin entsteht,bei dem ich als Kläger dann das Wort erhalte und auch ohne weiteren rechtlichen Beistand agieren kann.
Grundsätzlich erledige ich meine Klagen und Klageschriften und mündlichen Verhandlungen ganz alleine, und so würde ich es auch weiterhin halten wollen.
Durch Kontensperrung und Kontenkündigung bin ich nicht mehr so liquide und lebe von Bar-Reserven.
Mein Tun zwecks Durchsetzung der Gerechtigkeit, bestreite ich idealistischer weise aus meinem Vermögen.
Eine patriotische Unterstützung würde ich mir wünschen.
Welche Möglichkeiten sehen Sie hier, mich zu unterstützen, dem Unrechts-Geschwür-System ein Ende zu bereiten ?
Gerne sende ich ihnen das Protokoll der zwingenden Verwaltungsgerichtsverandlung, das Urteil und die zwingende Zurückweisung des Lügner-Urteils des Lügner-Richters mit Dr.Titel und Familiennamen Oelbermann zu.
mit siegessicheren Grüßen,
Juri Brüker