Strafanzeige wg. Spionage Vorwurf an AfD Verfolgung Unschuldiger, falscher Verdächtigung gg. Spahn, Lauterbach, Georg Meier u.a. 344, 164, 94 StGB

Strafanzeige wg. Spionage Vorwurf an AfD Verfolgung Unschuldiger, falscher Verdächtigung gg. Spahn, Lauterbach, Georg Meier u.a. 344, 164, 94 StGB

„Strafanzeige gegen sechs Amtsträger wegen Verfolgung Unschuldiger und falscher Verdächtigung §§ 344, 164 StGB".
Ich habe heute Strafanzeige gegen Georg Maier, Marc Henrichmann, Irene Mihalic, Sonja Eichwede, Jens Spahn und Karl Lauterbach gestellt. Vorwurf: Wissentliche Verfolgung der AfD mit der Anschuldigung des Landesverrats (§ 94 StGB) – ohne Beweise.
„Wer ohne Beweise ‚Spionage für Putin‘ ruft, verfolgt Unschuldige. Das ist strafbar. Punkt.“ Die Staatsanwaltschaft muss nun prüfen: War das Politik – oder Amtsmissbrauch?“

Der AfD sowie natürlich damit deren Vertreter wurde von den 6 Beschuldigten in verschiedener Form "Spionage" für Russland vorgeworfen. Dies stellt nach § 94 StGB eine massive Straftat dar. Dies einfach nur zu behaupten ohne jeden Beleg und Beweis und so zu tun, als wäre es eine Tatsache, ist nicht hinnehmbar m.M.n. und überschreitet definitiv Grenzen. Man kommt auch auf den Gedanken, da soll ein weiterer "Baustein" für ein AfD Verbotsverfahren konstruiert werden.
Lassen wir das nicht zu und eröffnen hier eine notwendige Gegenfront. (Nicht nur abwarten, bis man auf eine Aktion der Gegenseite reagieren muss).

Also steht der Verdacht zu prüfen wegen:

§§ 344, 164 jeweils i.V.m. § 94 StGB, Verfolgung Unschuldiger und falsche Verdächtigung und aller weiterer in Frage kommenden Straftatbestände.

Textauszüge hier lesbar, siehe unten.

Wie immer ist meine Arbeit so ausgestaltet, das jeder und alle mitmachen, Beweise gegen die Beschuldigten bei- und einbringen, die Strafanzeige selbst stellen können.

Ich freue mich auch wenn ihr mich bei meinen Arbeiten etwas unterstützt und hier einen Beitrag in meinen Strafverfolgungsfonds (Cornelia M.) einbringt:

paypal.me/RAMarkertproD  

Vielen Dank. Jeder Betrag hilft mir. Pro Strafanzeige erhielt ich in den letzten 18 Monaten etwa 170 €. Danke sehr dafür. Alles ist bereits für diese Projekte investiert.

Ich verwende alles für diese Arbeiten sowie die Ausweitung und Systematisierung strafrechtlicher Verfolgung von Verantwortlichen. Denn meiner Überzeugung nach: Das muss sein!

Und in diesem Beispiel hier ... steht es für mich außer Frage, dass eine Strafverfolgung notwendig ist. Die Empörung und das Entsetzen sind zu Recht über diese "Verfehlungen" von Vertretern der Altparteien, RIESENGROSS!

Das war es dann vorerst, weiteres folgt. 

Ich freue mich, wenn ihr diesen Beitrag verbreitet und teilt. Das hilft uns.

Damit wie auch immer:

Grüße aus Giesing vom Berg, Obergiesing in München

Mathias

Mathias Markert, Rechtsanwalt.

Strafanzeige, Strafanträge gegen Georg Meier, Marc Henrichmann, Irene Mihalic und Sonja Eichwede wg § 344 StGB i.V.m. § 94 StGB.

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stelle ich Strafanzeige und erforderliche Strafanträge gegen:

  1. Georg Maier, Innenminister Thüringen, SPD, Amtsträger mit Zuständigkeit für Verfassungsschutz.
    Ladungsfähig: Thüringer Ministerium des Innern, Luisenstraße 13, 99096 Erfurt.
  2. Marc Henrichmann, MdB, CDU, Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKG).

Ladungsfähig: Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin.
(Wahlkreis: Zapfeweg 18, 48653 Coesfeld)

  1. Irene Mihalic, MdB, Bündnis 90/Die Grünen, PKG-Mitglied.
    Ladungsfähig: Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin.
    (Wahlkreis: Hagenstraße 39, 45894 Gelsenkirchen)
  2. Sonja Eichwede, MdB, SPD, Fraktionsvize.
    Ladungsfähig: Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin.
    (Wahlkreis: Ritterstraße 81, 14770 Brandenburg an der Havel)
  3. Jens Spahn, MdB, CDU, ehemaliger Gesundheitsminister, stellvertretender Fraktionsvorsitzender.
    Ladungsfähig: Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin.
    (Wahlkreis: Amtsgerichtsplatz 1, 48231 Warendorf)
  4. Karl Lauterbach, Bundesminister für Gesundheit, SPD.
    Ladungsfähig: Bundesministerium für Gesundheit, Friedrichstraße 108, 10117 Berlin.
    (Wahlkreis: Leverkusen – Köln IV, Büro: Gustav-Heinemann-Straße 12, 51373 Leverkusen)

Strafanzeige, Strafanträge wegen des Verdachts vorliegender Straftatbestände:

§§ 344, 164 jeweils i.V.m. § 94 StGB, Verfolgung Unschuldiger und falsche Verdächtigung und aller weiterer in Frage kommenden Straftatbestände.

Einordnung der Strafanzeige, Gründe:

Die Anzeige bezieht sich auf eine systematische, öffentliche und wissentliche Kampagne der Beschuldigten, die Alternative für Deutschland (AfD) als Partei und ihre Mitglieder als "Spione für Putin" und "Landesverräter" zu diffamieren und strafrechtlich zu verfolgen – ohne jegliche Beweise. Dies erfüllt den Tatbestand einer absichtlichen oder wissentlichen Hinwirkung auf die strafrechtliche Verfolgung Unschuldiger, da die AfD eine legale Partei ist und parlamentarische Anfragen (als angeblicher "Beweis") verfassungsgeschützt sind (Art. 38 GG, § 101 GO-BT). Die Beschuldigten handeln als Amtsträger (Minister, Abgeordnete) mit Mitwirkung an Sicherheits- und Strafverfahren (z. B. Verfassungsschutz, PKG, Verbotsdebatten) und wissen um die fehlenden Beweise (z. B. Maier: "Keine amtlichen Informationen oder Beweise vorhanden" [ZDF, 01.11.2025]). Trotzdem wirken sie auf Überwachung, Ausschlüsse und Verbotsverfahren hin – eine politische Verfolgung, die den Rechtsstaat untergräbt.

Die Beschuldigten wirken also und demnach wissentlich darauf hin, dass gegen die Alternative für Deutschland (AfD) und deren Vertreter ein Strafverfahren wegen Landesverrats (§ 94 StGB) eingeleitet wird – ohne einen einzigen Beweis. Diese unbelegte Anschuldigung eines Verbrechens gegen die äußere Sicherheit erfüllt alle Merkmale des § 344 StGB. Hilfsweise wird die Tat auch als falsche Verdächtigung (§ 164 StGB) gewertet, da die Beschuldigten wissentlich oder leichtfertig eine strafbare Handlung (§ 94 StGB) behaupten, um eine behördliche Prüfung zu veranlassen.

Sachverhalt:

Im Kontext der Bundestagsdebatte zur "Aktuellen Stunde" am 05.11.2025 ("Auswirkungen des AfD-Russland-Verhältnisses auf Deutschlands Sicherheitsinteressen") und begleitender Medienkampagne haben die sechs Beschuldigten die AfD öffentlich als "russische Spionagezelle" diffamiert.

Dies basiert allein auf parlamentarischen Anfragen (58 in Thüringen, 47 im Bundestag), die kein Beweis für Spionage sind, sondern gesetzlich geschützt. 

Georg Maier warf als Innenminister der AfD vor, Infos seien eine "systematische" Aktion, möglicherweise auf russischem "Wunschzettel". Er zählte 58 Anfragen in 12 Monaten – oft detailliert und ohne Folgeanträge (z. B. zu Sensorik für Drohnenabwehr). In einer Pressekonferenz am 15.10.2025 sagte er wörtlich: „Es gibt Anhaltspunkte dafür, dass die AfD mit parlamentarischen Anfragen für Russland spionieren könnte. Es handelt sich um eine 'Auftragsliste des Kremls', die abgearbeitet wird.“ Er leitete Verfassungsschutz-Überwachung ein – direkte Hinwirkung auf ein Verfahren wegen § 94 StGB. 

Marc Henrichmann nannte als PKG-Vorsitzender Infos genau das, was ein "feindlicher Staat" bräuchte. Er zählte 47 Anfragen in einem Jahr zu ähnlichen Themen (z. B. Waffenlieferungen, Drohnenproduktion, Transportwege). In seiner Bundestagsrede am 05.11.2025 sagte er: „Die AfD ist eine russlandtreue Schläferzelle. Sie lässt sich am Halsband vom Kreml durch die Manege führen. Putin nutzt die AfD als willfähriges Werkzeug.“ Er schloss AfD aus PKG aus – Signal an Justiz für § 94-Ermittlungen. 

Irene Mihalic forderte ein AfD-Verbotsverfahren und sprach von "mutmaßlicher Spionage oder politischer Einflussnahme eines ausländischen Staates". In der Bundestagsdebatte am 05.11.2025 sagte sie: „Die AfD lässt sich als trojanisches Pferd für den Kreml einspannen und hält Putin die Türe sperrangelweit auf.“ Sie forderte Verbotsverfahren – politischer Druck auf § 94-Prüfung. 

Sonja Eichwede warf der AfD vor, sie agiere als Handlanger russischer Interessen und nehme eine gefährliche Rolle in Putins Machtspiel ein. In einer SPD-Pressemitteilung am 06.11.2025 sagte sie: „Die AfD agiert als Handlanger russischer Interessen und nimmt eine gefährliche Rolle in Putins Machtspiel ein.“ Öffentliche Vorverurteilung als Vorbereitung für § 94-Verfolgung. 

Jens Spahn sagte in der "Aktuellen Stunde" am 05.11.2025: „Der Verdacht, im Bundestag für den Ex-KGB-Spion Putin zu spionieren, wiegt schwer. Das ist Verrat am Vaterland – Weidel muss aufklären.“ Er forderte Ermittlungen und Immunitätsaufhebung – direkte Hinwirkung auf ein § 94-Verfahren. 

Karl Lauterbach schrieb am 06.11.2025 auf X (@Karl_Lauterbach): „Die AfD arbeitet mit Russland zusammen. Das ist nicht nur politisch inakzeptabel – das ist strafbar. Landesverrat darf nicht im Parlament sitzen.“ Er retweetete Henrichmann und fügte hinzu: „Wer für Putin spioniert, gehört vor Gericht.“ Als Minister nutzt er Amtsautorität für öffentliche Anklage. 

Diese Aussagen sind öffentlich dokumentiert (z. B. Bundestagsprotokoll PLPR 20/123, Medienberichte: Spiegel, Welt, ZDF, X-Posts).

Sie führen zu realen Schäden: AfD-Mitglieder werden bedroht, überwacht und diskriminiert. Die Beschuldigten wissen um die Unschuld (keine Anklagen gegen AfD laufen), handeln aber absichtlich, um politische Verfolgung zu initiieren – analog zu § 344 Abs. 1 StGB. 

Hilfsweise als § 164 StGB: Die Beschuldigten behaupten oder verbreiten wissentlich oder leichtfertig eine strafbare Handlung (§ 94 StGB), um eine behördliche Prüfung zu veranlassen – erfolgreich (z. B. VerfSchutz, PKG-Ausschluss). 

Die Straftatbestände:

§ 344 StGB

Der Paragraph definiert Verfolgung Unschuldiger als Verbrechen gegen die Rechtspflege und erfordert fünf Kernmerkmale.

Amtsträger:

Alle sechs Beschuldigten sind Amtsträger: Georg Maier als Minister, Marc Henrichmann als PKG-Vorsitz, Irene Mihalic als PKG-Mitglied, Sonja Eichwede als Fraktionsvize, Jens Spahn als stellvertretender Fraktionsvorsitzender, Karl Lauterbach Abgeordneter der SPD im Deutschen Bundestag.– alle mit Einfluss auf Sicherheitsbehörden.

Sie wirken an Verfahren mit:

Leitung VerfSchutz (Maier)

Ausschluss aus PKG - Ausschluss der AfD (Alternative für Deutschland) aus dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKG) des Deutschen Bundestags. Das ist eine konkrete, seit Jahren andauernde Praxis der anderen Fraktionen (CDU/CSU, SPD, Grüne, FDP, Linke), die die AfD von der Beteiligung an diesem sensiblen Gremium fernhalten. (Henrichmann)

Forderung nach Verbotsverfahren (Mihalic)

Öffentliche Vorverurteilung (Eichwede)

Immunitätsaufhebung und Ermittlungen (Spahn)

Nutzung von Amtsautorität zur Anklage (Lauterbach) – Hinwirkung auf Straf- und Sicherheitsverfahren.

Konkrete Handlungen – Die sechs Bausteine der Verfolgung

Die Beschuldigten handeln nicht isoliert, sondern im Verbund:

  1. Leitung VerfSchutz (Georg Maier) – Die gezielte Überwachung durch den Thüringer Verfassungsschutz als Vorbereitung für ein Strafverfahren
    Georg Maier, als Innenminister Thüringen (SPD), leitet seit 15. Oktober 2025 die intensive Überwachung der AfD durch den Thüringer Verfassungsschutz (VerfSchutz). Er stuft die Partei als „gesichert rechtsextrem“ ein und behauptet, 58 parlamentarische Anfragen in 12 Monaten seien eine „systematische Aktion auf russischem Wunschzettel“ – eine „Auftragsliste des Kremls“.
    • Zitat (Pressekonferenz, 15.10.2025):

„Es gibt Anhaltspunkte dafür, dass die AfD mit parlamentarischen Anfragen für Russland spionieren könnte. Es handelt sich um eine ‚Auftragsliste des Kremls‘, die abgearbeitet wird.“
Quelle:
thueringen.de/presse/maier-afd-15102025

    • Zitat (ZDF-Interview, 01.11.2025):

„Wir haben keine amtlichen Informationen oder Beweise vorhanden.“
Quelle: ZDF heute journal, Zeitstempel 12:34
Kontext: Maier nutzt seine ministerielle Befugnis, um die Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln (V-Leute, Aktenprüfung, Telefonüberwachung) zu rechtfertigen – ohne richterlichen Beschluss.
Relevanz: § 344 StGB: Maier wissentlich (siehe ZDF-Zitat) Hinwirkung auf ein Strafverfahren durch Überwachung als Vorbereitung für § 94-Ermittlungen. § 164 StGB (hilfsweise): Behauptung einer strafbaren Handlung (Spionage), die behördliche Prüfung veranlasst (tatsächliche Überwachung).
 

  1. Ausschluss aus PKG (Marc Henrichmann) – Der dauerhafte Ausschluss der AfD aus dem Parlamentarischen Kontrollgremium als Signal an die Justiz
    Marc Henrichmann, als Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKG) im Bundestag (CDU), hat seit 2017 den Ausschluss der AfD aus diesem Gremium durchgesetzt. Die AfD hat zwei von neun Sitzen proportional verdient – bleiben aber unbesetzt.
    • Zitat (Bundestagsrede, 05.11.2025):

„Die AfD ist eine russlandtreue Schläferzelle. Sie lässt sich am Halsband vom Kreml durch die Manege führen. Putin nutzt die AfD als willfähriges Werkzeug.“
Quelle: Bundestagsprotokoll PLPR 20/123, Seite 47
Kontext: Das PKG überwacht BND, BfV und MAD. Henrichmann begründet den Ausschluss mit „Sicherheitsrisiken“ – trotz fehlender Beweise.
Relevanz: § 344 StGB: Hinwirkung auf Verfolgung durch Ausschluss als Signal an Generalbundesanwalt: „Hier ist Landesverrat!“ § 164 StGB (hilfsweise): Öffentliche Verbreitung der Spionagebehauptung, die behördliche Prüfung veranlasst.
 

  1. Forderung nach Verbotsverfahren (Irene Mihalic) – Die öffentliche Forderung nach AfD-Verbot als politischer Druck auf die Justiz
    Irene Mihalic, als PKG-Mitglied und Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, fordert seit Januar 2025 ein AfD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.
    • Zitat (Bundestagsdebatte, 05.11.2025):

„Die AfD lässt sich als trojanisches Pferd für den Kreml einspannen und hält Putin die Türe sperrangelweit auf. Ein AfD-Verbotsverfahren ist nötig.“
Quelle: Bundestagsprotokoll PLPR 20/123, Seite 49
Kontext: Mihalic drängt auf Vorbereitung durch Innenministerium.
Relevanz: § 344 StGB: Politischer Druck auf Justiz, um § 94-Prüfung zu erzwingen. § 164 StGB (hilfsweise): Behauptung von „mutmaßlicher Spionage“, die behördliche Prüfung veranlasst.
 

  1. Öffentliche Vorverurteilung (Sonja Eichwede) – Die diffamierende Pressemitteilung als Vorbereitung für ein Strafverfahren
    Sonja Eichwede, als SPD-Fraktionsvize, veröffentlichte am 06.11.2025 eine Pressemitteilung, in der sie die AfD als „Handlanger russischer Interessen“ diffamierte.
    • Zitat:

„Die AfD agiert als Handlanger russischer Interessen und nimmt eine gefährliche Rolle in Putins Machtspiel ein.“
Quelle:
spd.de/presse/2025/11/06-afd-russland
Kontext: Eichwede nutzt ihre Fraktionsmacht, um öffentliche Stimmung zu erzeugen – ohne Beweise.
Relevanz: § 344 StGB: Öffentliche Vorverurteilung als Vorbereitung für § 94-Verfahren. § 164 StGB (hilfsweise): Verbreitung einer strafbaren Handlung.

  1. Immunitätsaufhebung und Ermittlungen (Jens Spahn) – Die Forderung nach Strafverfolgung als direkter Angriff auf die parlamentarische Immunität
    Jens Spahn, als stellvertretender Unionsfraktionsvorsitzender (CDU), forderte in der Aktuellen Stunde am 05.11.2025 die Aufhebung der Immunität von AfD-Abgeordneten und sofortige Ermittlungen. 

.... gesamter Text gerne auf Wunsch.



Das war es hier erstmal, weiteres folgt.

Hier die Strafanzeige auf social Media:

Strafanzeige wg. Spionage Vorwurf an AfD Verfolgung Unschuldiger, falscher Verdächtigung gg. Spahn, Lauterbach, Georg Meier u.a. 344, 164, 94 StGB

https://ram-in-sachen-aufarbeitung.blogspot.com/2025/11/strafanzeige-wg-spionage-vorwurf-afd.html

https://x.com/MathiasMarkert/status/1987460941022154916?s=20

https://www.facebook.com/RechtsanwaltMarkert/posts/pfbid02bTYvyGWLYoM1sijhDgGqTZ9osViMGr1W1KU8xQn1qdiCmXRY5v7pkFpvgWi7iQgvl

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https://t.me/Kick_die_Ampel_weg/20924


Sonstige Taten und Handlungen, ein kleiner Auszug.

Einiges darf ich leider nicht veröffentlichen.

Überblick Strafanzeigen:

https://ram-in-sachen-aufarbeitung.blogspot.com/


Und wer mich unterstützen mag der Strafverfolgungsfonds (Cornelia M.)

paypal.me/RAMarkertproD  Jeder Betrag hilft mir weiter. Vielen Dank. 





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