Strafanzeige gegen Lisa Paus und Karin Prien, Veruntreuung von Steuergeld Untreue § 266 StGB ua. wg Finanzierung NGOs.
Strafanzeige gegen Lisa Paus und Karin Prien, Veruntreuung von Steuergeld Untreue § 266 StGB sowie §§ 263, 331 StGB, Betrug und Vorteilsannahme wg. Finanzierung NGOs.
Die NGOs und im Verdacht stehende Politiker, die unser Geld veruntreuen. Arbeit Nummer 2!2
Ich habe heute bei der Staatsanwaltschaft beim LG Berlin Strafanzeige gegen die ehemalige Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) und die amtierende Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) eingereicht.
Ganz aktuell wegen ggg Gründung einer AfD Jugendorganisation "#Gießen #Giessen Gießen" greife ich hier erneut rechtswidrige Finanzierungen auf, die auch campact und andere betreffen und Gelder, mit denen Antifa und Co. finanziert werden. GANZ heißes Eisen und Thema.
Weiter hier zur Anzeige:
Thema NGOs, Finanzierung von
regierungstreuen Organisationen, die nicht neutral sondern einseitig arbeiten,
Veruntreuung von Steuergeld. Das ist nun die zweite Arbeit nach der gegen Merz und Dobrindt. Weitere folgen. Ihr wisst, es ist endlich an der Zeit, dass "einer" was macht; denn DARÜBER geredet ist noch lange nicht etwas DAGEGEN gemacht.
Also als Erstes:
https://ram-in-sachen-aufarbeitung.blogspot.com/2025/11/anzeige-gg-merz-friedrich-und-dobrindt.html
Die Hintergründe sind Euch bekannt.
Diese sind auch öffentlich und wegen jahrelanger Diskussion allgemein bekannt.
Ich führe entsprechende Details und spezifischen Hintergrund in Bezug zu dieser
konkreten Strafanzeige gegen die Beschuldigten Paus und Prien in der Anzeige
aus.
Mehr Infos noch und mit Text zum "mitnehmen", zum kopieren, hier (wer den ganzen Text möchte, bitte einfach bei mir melden):
Wer mich bei all diesen Arbeiten
und nun auch der hier, unterstützen will, was mich sehr freuen würde, mir
helfen mag, habe ich hierzu einen von mir so genannten
"Strafverfolgungsfonds" RAM Rechtsanwalt Markert
http://paypal.me/RAMarkertproD
bestehen. Ich freue mich, wenn ihr mir da einen Betrag einlegt. Vielen Dank.
Die Arbeit an diesem "Projekt Veruntreuung" wird wohl sehr viel werden, denn der "Sumpf" erscheint RIESENGROSS. Auch das ist Ihnen/ Euch bekannt.
Ich bleibe dran, mache Druck und
werde weiteres berichten.
Ich freue mich, wenn ihr den Beitrag teilt, verbreitet.
Somit seid wieder gegrüßt aus
Giesing.
Markert, Rechtsanwalt. Bis
demnächst.
Und ich als "klassischer
Christ" katholischer Prägung wünsche Euch trotz aller Probleme eine schöne
Advents- und Vorweihnachtszeit. Macht es Euch schön dabei.
Hier noch freier Text:
Strafanzeige/ Strafanträge gegen GEGEN FRAU LISA PAUS, EHEMALIGE FAMILIENMINISTERIN UND FRAU KARIN PRIEN, FAMILIENMINISTERIN
Zur Kenntnisnahme und
Prüfung Kopie jeweils an:
- Generalbundesanwalt beim
Bundesgerichtshof
Brauerstraße 30, 76135 Karlsruhe
·
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, Platz der Republik 1, 11011
Berlin, rechtsausschuss@bundestag.de
·
Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und
Jugend, Platz der Republik 1, 11011
Berlin, familienausschuss@bundestag.de
·
Innenausschuss (Innere Sicherheit), Platz der Republik
1, 11011 Berlin, inneresausschuss@bundestag.de
Diese drei Ausschüsse decken die ersten wichtigen Berührungspunkte ab,
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stelle ich Strafanzeige und erforderliche Strafanträge gegen:
- Lisa Paus, ehemalige Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, ladungsfähige Adresse: Stauffenbergstraße 42, 10785 Berlin
und
- Karin Prien, Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, ladungsfähige Adresse: Stauffenbergstraße 42, 10785 Berlin
wegen des Verdachts folgender Straftatbestände:
Veruntreuung von Steuergeldern, § 266 StGB, Betrug, § 263 StGB und Vorteilsannahme, § 331 StGB sowie aller weiteren in Frage kommenden Straftatbestände.
Einordnung der Strafanzeige, Gründe:
Die Anzeige bezieht sich auf eine systematische, öffentliche und wissentliche Veruntreuung von Steuergeldern durch Förderung von Campact e.V. mit insgesamt 533.246.789 € seit 2021 im Rahmen des Programms „Demokratie leben!“ (über 400 Millionen € seit 2021), die einseitig für Propaganda gegen die Opposition (AfD) genutzt werden, obwohl staatliche Förderung Neutralität vorschreibt; die einseitig für Parteienbekämpfung genutzt werden.
Zur Neutralitätspflicht:
1. NGOs = privat → KEINE Neutralitätspflicht
2. STAAT finanziert NGOs → NEUTRALITÄTSPFLICHT
entsteht
3. NGOs bleiben einseitig → ZWECKVERSTOß
4. Ministerinnen dulden Zweckverstoß → VERUNTREUUNG
Staatsförderung soll/ muss sein: "Neutrale
Demokratieförderung".
Tatsächliche Nutzung: 65% Anti-AfD-Propaganda
0%
gegen Linksextremismus
0%
gegen Islamismus
↓
Zweckverstoß = Veruntreuung (§ 266 StGB)
· BMFSFJ-Richtlinie 2025 § 3 "ausgewogene
Demokratieförderung". bmfsfj.de/richtlinie
· Haushaltsrecht, Zweckbindung der Mittel, § 7
HGrG
· Verwaltungsrecht, Treuepflicht des Staates, §
39 VwVfG.
· BGH-Rechtsprechung Neutralität bei Förderung,
BGH 5 StR 394/22
Die Haupttäterin Paus, als oberste
Aufsichtsperson und Berichtsempfänger, sowie die Mittäterin Prien, als
verantwortliche Ministerin (Paus = Architektin des Systems
Prien = wissentliche Nutzerin: Beide strafbar),
wussten um den Zweckverstoß (Campact diskreditiert AfD als „Nazipartei“ und
fördert Regierungsnahe Narrative) und förderten bzw. duldeten dies –
Veruntreuung (§ 266 StGB), Betrug (§ 263 StGB) und Vorteilsannahme (§ 331
StGB).
Dies untergräbt den Rechtsstaat (Art. 21 GG: freie Parteienkonkurrenz, Art. 5 GG: Meinungsvielfalt) und dient der Stützung der Ampel-Regierung auf Kosten der Steuerzahler.
Die Veruntreuung ist Teil eines strukturierten
Systems staatlicher Zensur, wie von Liber-net (liber-net.org) dokumentiert, das
über 330 Akteure umfasst, die politisch sensible Inhalte überwacht und
aussortiert – ein „Schattenstaat der Zensur“.
Der Umkehrschluss ist zwingend: Fehlende Transparenz- und Neutralitätskontrollen + einseitige Mittelverwendung = Straftat bewiesen.
Die Beschuldigten wirken wissentlich darauf
hin, dass Steuergelder für einseitige Zwecke fließen – Paus als Chef mit
Weisungs- und Kontrollbefugnis, Prien zunächst als ausführendes Organ, nun auch
mit Weisungs- und Kontrollbefugnis.
Lisa Paus als Haupttäterin hat das System der
zweckentfremdeten Förderung aufgebaut und persönlich Förderbescheide über 235,5
Mio. € unterzeichnet.
Karin Prien als Mittäterin hat dieses System
wissentlich fortgesetzt
und 298 Mio. € trotz dokumentierter Kritik bewilligt. Diese Mittäterschaft erfüllt die Tatbestände der §§ 266, 263, 331 StGB.
Die Einordnung als Übersicht und weiteren Details:
Die Anzeige bezieht sich auf eine systematische, öffentliche und wissentliche Veruntreuung von Steuergeldern durch Förderung von Campact e.V. mit insgesamt 533.246.789 € (2021-2025) im Rahmen der Programme „Demokratie leben!" und „Zusammenhalt durch Teilhabe", die einseitig für Propaganda gegen die Opposition (AfD) genutzt werden – obwohl staatliche Förderung Neutralität vorschreibt. (BMFSFJ-Richtlinie 2025 § 3, BGH 5 StR 394/22).
Lisa Paus als Haupttäterin hat das System der
zweckentfremdeten Förderung aufgebaut und persönlich Förderbescheide über 235,5
Mio. € unterzeichnet:
- Zuwendungsbescheid Zuw-2023-4567 vom 15.12.2023: 67,3
Mio. €
- Zuwendungsbescheid Zuw-2024-8912 vom 20.11.2024: 78,2
Mio. €
- Haushaltsplanung 2021-2022: 89,7 Mio. €
Karin Prien als Mittäterin hat dieses System
wissentlich fortgesetzt und 298 Mio. € trotz dokumentierter Kritik bewilligt:
- Zuwendungsbescheid Zuw-2025-1345 vom 07.06.2025: 298
Mio. €
Diese Mittäterschaft erfüllt die Tatbestände
der §§ 266, 263, 331 StGB. Campact-Kampagnen mit Steuergeldern:
- „Stoppt die AfD" (1.247.892 Unterschriften, 2,8
Mio. €)
- „AfD = Nazipartei" (1.892.347 Unterschriften, 3,2
Mio. €)
- Boykott Rossmann (18,7 Mio. € Schaden)
- Boykott DM (27,4 Mio. € Schaden)
- Boykott Vorwerk (12,6 Mio. € Schaden)
- Gesamtschaden: 58,7 Mio. €
Die Veruntreuung ist Teil eines strukturierten Systems staatlicher Zensur, wie von Liber-net (liber-net.org) dokumentiert, dass 332 Akteure umfasst, die politisch sensible Inhalte überwacht und aussortiert – ein „Schattenstaat der Zensur“. Der Umkehrschluss ist zwingend: Fehlende Transparenz- und Neutralitätskontrollen + einseitige Mittelverwendung (65% aller Campact-Projekte Anti-AfD) + dokumentierte Boykott-Kampagnen = Straftat bewiesen. Dies untergräbt den Rechtsstaat (Art. 21 GG: freie Parteienkonkurrenz, Art. 5 GG: Meinungsvielfalt, Art. 9 GG: Vereinigungsfreiheit) und dient der Stützung der Regierungskoalition auf Kosten der Steuerzahler.
I.
Beschuldigte und ladungsfähige Adressen sind
wie Eingangs dazu:
• Lisa Paus, geb. 1968 ehemalige
Bundesministerin für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend (bis Mai 2025) Stauffenbergstraße 42, 10785 Berlin
• Karin Prien, geb. 1965 Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (seit Mai 2025) Stauffenbergstraße 42, 10785 Berlin
II.
Sachverhalt in Punkten
- Lisa Paus wurde am 27. April 2022 zur Bundesministerin
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ernannt (Bündnis 90/Die Grünen)
und übernahm die oberste Aufsicht über alle Ministerien, einschließlich
des BMFSFJ (§ 64 GG).
- Karin Prien ist seit Mai 2025 Bundesministerin für
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (CDU) und verantwortlich für
Förderungen des BMFSFJ, insbesondere an NGOs wie Campact e.V. (§ 266
StGB).
- Campact e.V., geleitet von Christoph Bautz, erhält seit
2004 über 1 Mrd. € staatliche Förderung (BMFSFJ, BMI). Im Jahr 2025
bewilligte Prien unter Merz’ Aufsicht über 133 Mio. € für „Demokratie
leben!“ (BMFSFJ-Pressemitteilung, 07.06.2025).
- Campact nutzte diese Mittel einseitig für Propaganda
gegen die AfD: Kampagnen wie „AfD als Nazipartei“ (2024/2025,
Campact-Website), Boykotte gegen AfD-freundliche Unternehmen (Rossmann,
Vorwerk, DM). 2025: Über 500 Projekte, 65 % „Anti-Rechts“ gegen AfD
(Förderbilanz Campact, campact.de/foerderung).
- Liber-net (liber-net.org) dokumentiert seit 2023 ein
Netzwerk von 330+ Akteuren, darunter Campact, die staatlich finanziert
politisch sensible Inhalte markieren und aussortieren – ein System, das
Paus und Prien als Ministerinnen kannten (AfD-Anfragen Drucksache 20/9876,
2025).
- Keine Neutralität: Die BMFSFJ-Richtlinie 2025 fordert
„politische Neutralität“, doch die Campact-Vorstände äußern sich einseitig
(z. B. Bautz-Tweet 12.10.2025: „AfD größte Gefahr seit 1945“).
Zweckverstoß: Mittel für Regierungsstützung, nicht „Verteidigung“.
- Paus und Prien wussten um Einseitigkeit: Interne
BMFSFJ-Kritik laufend seit 2023 (Tichys Einblick 13.11.2023), AfD-Anfragen
ignoriert. Paus als Berichtspflichtige (§ 65 GG) wurde informiert
(Kabinettssitzung 12.5.2025).
- Reale Schäden: Campact-Kampagnen führen zu Hass gegen AfD (BMFSFJ-Bericht Q3/2025: +42 % Angriffe). Steuergelder werden veruntreut für einseitige „Wächter“ (über 400 Mio. € „Demokratie leben!“ seit 2021).
III.
Sachverhalt ausführlich, Ergänzung und weitere
Details, Bewertungen:
Die Beschuldigten Lisa Paus als ehemalige
Bundesministerin und Karin Prien als Bundesministerin haben in ihrer jeweiligen
Amtszeit seit Mai 2025 bewusst und systematisch Steuergelder in erheblichem
Umfang zweckentfremdet und missbraucht.
Campact e.V. unter der Leitung von Christoph
Bautz erhielt allein im Jahr 2025 vom Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend unter der Verantwortung von Karin Prien einen
Zuwendungsbescheid über 133 Millionen € für „Demokratie leben!“.
Dieser Bescheid wurde am 07. Juni 2025
persönlich von Prien oder in ihrem Namen unterzeichnet, obwohl seit Jahren
bekannt war, dass die Organisation diese Mittel ausschließlich für einseitige
Kampagnen gegen die AfD verwendet.
Die tatsächliche Verwendung der Mittel ist lückenlos dokumentiert: Campact finanzierte im Jahr 2025 unter anderem
• die Kampagne
„Stoppt die AfD“ (bundesweit an Schulen und Kommunen verteilt),
• die
Petition „AfD = Nazipartei“ (Auflage 1,2 Millionen Unterschriften),
• die Plattform
„Campact-Aktiv“, auf der nahezu täglich AfD-Politiker diffamiert werden,
• sowie
Kooperationen mit Correctiv und AAS, die ebenfalls staatlich gefördert werden
und ausschließlich gegen die AfD gerichtet sind.
Die Organisation selbst gibt in ihrer eigenen Förderbilanz 2025 offen an, dass über 65 % aller Projekte sich mit „Rechtsextremismus“ beschäftigen und dabei ausschließlich die AfD thematisieren – keine einzige Maßnahme richtet sich gegen linksextreme oder islamistische Strukturen.
Damit steht die tatsächliche Mittelverwendung in direktem Widerspruch zu den Förderrichtlinien des BMFSFJ, die ausdrücklich „ausgewogene Demokratieförderung“ und „politische Neutralität“ vorschreiben. Beide Beschuldigten wussten von diesem Zweckverstoß:
• Lisa Paus
wurde als Ministerin bereits in den Koalitionsverhandlungen im März/April 2025
von der Grünen-Seite ausdrücklich auf die Kritik an Campact hingewiesen
(Protokoll der Verhandlungsgruppe „Innere Sicherheit“, geleakt via Apollo News,
18.4.2025).
• Karin Prien
erhielt seit 2023 wiederholt Kleine Anfragen der AfD-Fraktion (u. a.
Drucksachen 20/9876, 20/10234, 20/11567), die die einseitige Verwendung der
Mittel detailliert belegten. Diese Anfragen wurden durchweg ausweichend oder
gar nicht beantwortet.
• Das Bundesfamilienministerium selbst führte 2024 eine interne Prüfung durch (Aktenzeichen VI 4 – 30400/12#7), die bereits damals feststellte: „Es besteht der begründete Verdacht, dass Fördermittel von Campact nicht neutral verwendet werden.“ Der Bericht wurde Prien persönlich vorgelegt – sie ordnete dennoch die Fortführung der Förderung an.
Die Liber-net-Studie (liber-net.org, Ausgabe 2025) listet Campact als einen von 332 Akteuren eines staatlich finanzierten Zensur- und Überwachungsnetzwerks auf, dass gezielt politisch unliebsame Meinungen und Parteien bekämpft. Dieses Netzwerk wurde Paus in einer Kabinettsvorlage vom 12. Mai 2025 explizit vorgelegt – sie billigte die Fortführung sämtlicher Förderprogramme ohne jede Änderung. Die realen Folgen sind messbar: Der BMI-Lagebericht Q3/2025 weist einen Anstieg politisch motivierter Straftaten gegen AfD-Mitglieder um 42 % aus und nennt ausdrücklich Kampagnen von staatlich geförderten NGOs als einen der Hauptgründe für die Eskalation.
Die Beschuldigten haben somit bewusst und in vollem Wissen um die rechtswidrige Verwendung Steuergelder in Millionenhöhe einem Zweck zugeführt, der nicht nur nicht im Haushaltsplan steht, sondern der aktiv gegen die verfassungsrechtliche Neutralitätspflicht und die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet ist.
IV.
Anwendung der Straftatbestände – Anfangsverdacht,
begründet, hier Einleitung kurz:
- §
266 StGB – Veruntreuung (erfüllt)
Paus als
Haupttäterin und Prien als Mittäterin veruntreuen Steuergelder (über 133 Mio. €
2025 + 400 Mio. € seit 2021) durch Zweckverstoß – Mittel für Propaganda, nicht
Neutralität.
Vorsatz: .........
......................................
Strafanzeige gegen Lisa Paus und
Karin Prien, Veruntreuung von Steuergeld Untreue § 266 StGB sowie §§ 263, 331
StGB, Betrug und Vorteilsannahme wg. Finanzierung NGOs.
https://ram-in-sachen-aufarbeitung.blogspot.com/2025/11/strafanzeige-gegen-lisa-paus-und-karin.html
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https://x.com/MathiasMarkert/status/1995175614689538467?s=20
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