Strafanzeige, Strafanträge gg. Dr. Angela Merkel wg. Amtsdelikten, Tötungsdelikten und Körperverletzungsdelikten durch Unterlassen (§ 13 StGB) im Kontext der Migrationspolitik 2015–2025.
Strafanzeige und Strafanträge gegen Dr. Angela Merkel wegen Amtsdelikten, Tötungsdelikten und Körperverletzungsdelikten durch Unterlassen (§ 13 StGB) im Kontext der Migrationspolitik 2015–2025.
Diese sehr notwendige Arbeit habe ich nun gemacht und Strafanzeige gegen #Merkel gestellt wegen der Kriminalität verursacht durch die Zuwanderung. Ich bin der Auffassung, dass die von mir Beschuldigte Merkel eine der Hauptursachen ist für diese böse Kriminalität, weswegen ich da nun handle.
Unter anderem:
wegen des Verdachts der
folgenden Straftatbestände:
- § 240 StGB (Nötigung)
- § 241 StGB
(Bedrohung)
- §§ 241, 13 StGB
(Bedrohung durch Unterlassen)
- § 222 StGB
(Fahrlässige Tötung)
- § 229 StGB
(Fahrlässige Körperverletzung)
- §§ 340, 13, 223
StGB (Körperverletzung im Amt durch Unterlassen)
- §§ 340, 13 i.V.m. §§ 224, 226 StGB (Gefährliche/schwere Körperverletzung im Amt durch Unterlassen)
- Weiterer in Betracht kommender Straftatbestände.
Ich denke, dass es Zeit wird, dass auch hier etwas getan wird. Gefühlt fordern sehr sehr viele von Euch, gar Millionen!, schon lange Handschellen für Frau Merkel, dass sie vor Gericht und zur Rechenschaft gezogen gehört.
Dies geht aber nur, wenn irgendwer irgendwann dafür auch etwas macht und tut. Sonst wird das nix. Und wir haben das legale Mittel der Strafanzeige. Das wir auch unbedingt nutzen sollten, wie ich meine und sage. Diese Strafanzeige ist nicht aus dem "off" entstanden sondern auf Basis von sehr vielen Erfahrungen durch anderen Anzeigen. Beispiele im ersten Kommentar, in den Kommentaren. Viel Arbeit steckt da drin. Was gut ist.
Von selbst wird die sich nicht zur
Rechenschaft ziehen. Staatsanwälte ziehen dann mit, wenn WIR denen den Auftrag
geben. Auch sie laufen auf Volksfesten und Weihnachtsmärkten rum und haben
Kinder.
Wer mir bei dieser und meinen anderen Arbeiten helfen will, wer mich unterstützen mag, hier mein so benannter Strafverfolgungsfonds
paypal.me/RAMarkertproD Jeder Betrag hilft mir und macht mir auch den Weg frei, für mehr Druck bei diesen Arbeiten und mehr davon. Viele fordern ja diese Arbeit, allein und nur es macht sie sonst niemand. Ich sage vielen Dank.
Es gilt nicht nur: Wir müssTen etwas tun, wir MÜSSEN etwas tun. Dringend. Eilig. Und wir dürfen da ruhig die Mittel hernehmen, die wir haben. Es gibt KEINEN Grund, der dagegen spricht, etwas nicht zu tun. Keinen Grund, der irgendwie belastbar und haltbar ist.
Wer Fragen hat, Anmerkungen, Tipps,
weitere Hinweise, gerne her damit.
Das war es dann an dieser Stelle. Weiteres folgt. Nun wünsche ich uns allen damit viel Erfolg.
Ich hoffe, ihr auch. Oder zumindest einige davon.
Und, GENAU:
... meiner Überzeugung nach müssen wir die Mittel, die wir haben, einsetzen und benutzen, um Verantwortliche für diese Taten zur Rechenschaft zu ziehen. Im Netz wird das oft so formuliert: "Die müssen in den Knast", "da müssen Handschellen klicken", die müsste man drankriegen" ... u.a.. Ja, müsste. Das "T" muss! da raus!! ...
Textauszug aus der Strafanzeige:
Strafanzeige und Strafanträge gegen Dr. Angela Merkel wegen Amtsdelikten, Tötungsdelikten und Körperverletzungsdelikten durch Unterlassen (§ 13 StGB) im Kontext der Migrationspolitik 2015–2025.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stelle ich Strafanzeige und erforderliche Strafanträge gegen:
Frau Dr. Angela Merkel, ehemalige Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland (2005–2021), ladungsfähige Anschrift: c/o Bundeskanzleramt, Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin,
wegen des Verdachts der
folgenden Straftatbestände:
- § 240 StGB (Nötigung)
- § 241 StGB
(Bedrohung)
- §§ 241, 13 StGB
(Bedrohung durch Unterlassen)
- § 222 StGB
(Fahrlässige Tötung)
- § 229 StGB
(Fahrlässige Körperverletzung)
- §§ 340, 13, 223
StGB (Körperverletzung im Amt durch Unterlassen)
- §§ 340, 13 i.V.m.
§§ 224, 226 StGB (Gefährliche/schwere Körperverletzung im Amt durch
Unterlassen)
- §§ 340, 13 i.V.m.
§ 227 StGB (Körperverletzung mit Todesfolge im Amt durch Unterlassen)
• Versuchten
Totschlags/ Mordes durch Unterlassen (§§ 212, 211, 22, 23 StGB).
• Untreue
(§ 266 StGB).
• Weiterer in Betracht kommender Straftatbestände.
Einleitung und Adressatin der Strafanzeige:
Die vorliegende Strafanzeige richtet sich gegen die ehemalige Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland, Dr. Angela Merkel, wegen des dringenden Anfangsverdachts schwerer Straftaten gegen Leib und Leben der Bevölkerung. Diese Delikte wurden durch vorsätzliches oder zumindest grob fahrlässiges Unterlassen von Amtspflichten (§ 13 StGB) begangen.
Sachverhalt
1. Chronologischer
Ablauf der Grenzöffnung 2015
Im
Sommer 2015 eskalierte die Flüchtlingskrise in Europa, insbesondere durch den
syrischen Bürgerkrieg und Konflikte im Nahen Osten und Afrika. Am 4. September
2015 entschied Bundeskanzlerin Angela Merkel in Abstimmung mit dem damaligen
österreichischen Bundeskanzler Werner Faymann, die deutschen Grenzen für
Tausende Migranten zu öffnen, die über Ungarn nach Deutschland gelangten. Diese
Entscheidung wurde ohne formelles Kabinettbeschluss oder parlamentarische
Abstimmung getroffen und führte dazu, dass 2015 und 2016 über 1,2 Millionen
Asylanträge in Deutschland registriert wurden (Quelle: BAMF,
Asylgeschäftsstatistik 2015–2016). Merkel rechtfertigte die Entscheidung mit
der Aussage „Wir schaffen das“ (31. August 2015), ohne jedoch konkrete Pläne
zur Integration, Sicherheitsvorkehrungen oder Risikoabwägung vorzulegen. Die
Grenzöffnung wurde trotz bestehender EU-Gesetze (Dublin-Verordnung,
Schengen-Abkommen) und nationaler Vorschriften (Art. 16a GG, AsylG) umgesetzt,
die eine individuelle Prüfung von Asylanträgen und Grenzkontrollen
vorschreiben.
Im September 2015 traf die Beschuldigte, Dr. Angela Merkel, eine weitreichende und epochale Entscheidung, die die Sicherheitsstruktur der Bundesrepublik Deutschland irreversibel veränderte. Sie öffnete die Grenzen für eine nahezu unbeschränkte Migration in den deutschen Sozialstaat, ohne die notwendigen staatlichen Kontroll- und Sicherungsmechanismen aufrechtzuerhalten.
Überdies ist der gesamte Sachverhalt öffentlich und allgemeinbekannt.
Die hier dargelegten Fakten und die juristische Analyse belegen einen unmittelbaren kausalen Zusammenhang zwischen der politischen Richtungsentscheidung der Beschuldigten und dem statistisch signifikanten, sowie in Einzeltragödien manifestierten, Anstieg von Gewalt-, Sexual- und Terrorstraftaten. Ziel dieser Anzeige ist die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens,
Der Sachverhalt zeigt die strafrechtlich relevante Kausalkette, die beweist, dass die politischen Entscheidungen der Beschuldigten nicht nur politische Fehler, sondern die notwendige Bedingung für eine Welle von Tötungen, Körperverletzungen und Terrorakten waren.
2. Auswirkungen auf die
innere Sicherheit
Die unkontrollierte Zuwanderung führte zu einer massiven Verschlechterung der
Sicherheitslage in Deutschland. Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des
Bundeskriminalamts (BKA) zeigt einen signifikanten Anstieg von Gewalt- und
Eigentumsdelikten, die vielfach auf Migranten zurückzuführen sind:
- Gewaltkriminalität:
Laut BKA PKS 2023 lag der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger bei
Gewaltdelikten (z. B. Körperverletzung, Totschlag, Mord) bei etwa 31 %,
obwohl Nichtdeutsche nur ca. 14,6 % der Bevölkerung ausmachen
(Statistisches Bundesamt, 2023). Dies entspricht einem überproportionalen
Anteil von ca. 54.000 Gewaltdelikten jährlich durch nichtdeutsche
Tatverdächtige.
- Messerangriffe:
Medienberichte (z. B. Handelsblatt, 2023) und Polizeistatistiken
verzeichnen einen Anstieg von Messerangriffen um ca. 20 % seit 2015. Laut
einer Analyse der „Welt“ (2024) gab es 2023 etwa 8.500 Messerangriffe, mit
einem überproportionalen Anteil nichtdeutscher Täter (ca. 40 %).
- Sexualdelikte: Die
Zahl der Sexualstraftaten stieg von 47.000 (2015) auf über 60.000 (2023),
wobei nichtdeutsche Tatverdächtige laut BKA PKS 2023 bei ca. 25 % der
Fälle beteiligt waren. Besonders die Silvesternacht 2015/16 in Köln (über
1.200 Anzeigen, überwiegend durch Migranten) markierte einen Wendepunkt in
der öffentlichen Wahrnehmung. Seit der Massenzuwanderung wurde das
schlimme Phänomen der sogenannten Gruppenvergewaltigungen bekannt. Dies
gab es vor 2015 so nicht, vor allem nicht in dieser Häufigkeit.
- Terroranschläge: Seit 2015 gab es mehrere islamistisch motivierte Anschläge, die mit der Zuwanderung in Verbindung stehen (siehe unten).
3. Beispiele groß
bekanntgewordener Straftaten (die meisten Straftaften bleiben einer großen
Öffentlichkeit unbekannt, da verschwiegen)
Die folgenden Vorfälle verdeutlichen den kausalen Zusammenhang zwischen der
Migrationspolitik und der gestiegenen Kriminalität:
- Anschlag auf den
Berliner Weihnachtsmarkt (19. Dezember 2016): Anis Amri, ein tunesischer
Asylbewerber, fuhr mit einem LKW in den Weihnachtsmarkt an der
Gedächtniskirche, tötete 12 Menschen und verletzte über 50. Amri war als
Gefährder bekannt, wurde jedoch nicht abgeschoben (Quelle: Tagesschau,
Bericht des Untersuchungsausschusses).
- Messerangriff in
Würzburg (25. Juni 2021): Ein somalischer Asylbewerber tötete drei Frauen
und verletzte sieben Personen. Sein Asylantrag war abgelehnt, doch er
blieb in Deutschland (Quelle: FAZ).
- Anschlag in
Magdeburg (20. Dezember 2024): Taleb A., ein saudi-arabischer
Staatsbürger, fuhr mit einem Auto in einen Weihnachtsmarkt, tötete fünf
Menschen und verletzte über 200. Trotz extremistischer Äußerungen und
psychiatrischer Auffälligkeiten wurde er nicht abgeschoben (Quelle:
Generalstaatsanwaltschaft Naumburg).
- Mord an Liana K.
in Friedland (11. August 2025): Eine 16-jährige Ukrainerin wurde von einem
ausreisepflichtigen Iraker vor einen Zug gestoßen. Die Tat war durch
konsequente Abschiebung vermeidbar (Quelle: Staatsanwaltschaft Göttingen).
- Anschlag in München (13. Februar 2025): Farhad N., ein afghanischer Asylbewerber, fuhr in eine Demonstration, tötete zwei Personen (eine Mutter und ihre Tochter) und verletzte 39 weitere. Sein Asylantrag war abgelehnt, doch er erhielt eine Duldung (Quelle: Bundesanwaltschaft).
- Schätzung der Opferzahlen
Verschiedene Stellen und Experten schätzen, dass zwischen 2016 und 2024 mindestens 200.000 Deutsche Opfer von Gewalt- und Sexualstraftaten durch Migranten wurden. Diese Schätzung basiert auf BKA-Daten und ist plausibel, wenn man die Zahlen extrapoliert:
- Gewaltkriminalität:
Ca. 180.000 Fälle pro Jahr, davon 31 % durch nichtdeutsche Tatverdächtige
(ca. 55.800 Fälle/Jahr). Über 8 Jahre ergibt dies ca. 446.400 Fälle, von
denen ein signifikanter Anteil auf Migranten aus der 2015er Welle
zurückzuführen ist.
- Sexualdelikte: Ca.
13.000 zusätzliche Fälle seit 2015 (von 47.000 auf 60.000), mit ca. 25 %
nichtdeutschen Tatverdächtigen, ergibt über 8 Jahre ca. 26.000 Fälle.
- Messerangriffe:
Mit geschätzten 8.500 Fällen pro Jahr (40 % nichtdeutsche Täter) ergeben
sich ca. 27.200 Fälle in 8 Jahren.
Diese Zahlen belegen eine massive Zunahme von Straftaten, die ohne die Grenzöffnung 2015 in diesem Ausmaß nicht eingetreten wären.
Im
Weiteren der Kriminalitätsanstieg
Bereits
kurz nach dem massiven Zuzug dokumentierten die Bundeslagebilder
"Kriminalität im Kontext von Zuwanderung" des Bundeskriminalamtes
(BKA) einen signifikanten Anstieg der tatverdächtigen Zuwanderer.1
Dies beweist, dass die unmittelbare Gefahr durch den Regierungsapparat
dokumentiert und somit der Beschuldigten zur Kenntnis gebracht werden musste.
Der
kumulierte Schaden über die Jahre zeigt sich deutlich in der Polizeilichen
Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2023, dem höchsten Stand seit 2016:
- Gesamtfallzahlen: Im Jahr 2023
wurden bundesweit 5.940.667 Fälle registriert, ein Anstieg von 5,5 Prozent
gegenüber 2022 und 9,3 Prozent gegenüber dem Vor-Corona-Jahr 2019. Die
Fallzahlen liegen auf dem höchsten Stand seit 2016.4
- Tatverdächtige
(TV):
Die Anzahl der Tatverdächtigen stieg 2023 um 7,3 Prozent. Das
Bundesministerium des Inneren (BMI) erklärte diesen Anstieg explizit unter
anderem mit der Zuwanderung, da auch der Anteil der nichtdeutschen
Bevölkerung gestiegen ist.4
- Überproportionale
Beteiligung bei Gewaltdelikten: Die BKA-Statistiken belegen eine
überproportionale Beteiligung von Zuwanderern an Gewaltdelikten.
Statistiken zeigen, dass Migranten einen überproportionalen Anteil an
Gewaltdelikten aufweisen (z.B. ca. 30% der Tatverdächtigen bei
Körperverletzung, obwohl ihr Bevölkerungsanteil wesentlich geringer ist).
Die Kriminalitätsentwicklung ab 2016 ist somit direkt kausal mit der migrationspolitischen Entscheidung von 2015 verbunden. Die politische Entscheidung setzte einen Kriminalitätsanstieg in Gang (Ursache), der sich in den PKS-Zahlen manifestierte (Wirkung).
5. Gesellschaftliche
und finanzielle Folgen
- No-Go-Areas:
Stadtteile wie Berlin-Neukölln, Duisburg-Marxloh oder bestimmte Bahnhöfe
(z. B. Köln Hauptbahnhof) gelten für viele Bürger, insbesondere Frauen,
als unsicher. Dies zwingt Bürger, bestimmte Orte zu meiden, was eine
Nötigung (§ 240 StGB) darstellt.
- Antisemitismus:
Laut einem Bericht des Bundesinnenministeriums (2023) ist der
Antisemitismus durch Zuwanderung aus Ländern mit antiisraelischen
Haltungen gestiegen, was die Sicherheitslage für jüdische Bürger
verschärft.
- Sicherheitsmaßnahmen:
Öffentliche Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkte oder Volksfeste erfordern
massive Sicherheitsvorkehrungen (z. B. Betonpoller, verstärkte
Polizeipräsenz), die vor 2015 nicht notwendig waren.
- Polizeibelastung:
Polizisten sind zunehmend Gefahren ausgesetzt, z. B. bei Einsätzen in
Migrantenvierteln oder bei Terrorabwehr (z. B. Magdeburg 2024).
- Finanzielle Kosten: Laut DIW Berlin und Statista belaufen sich die Kosten der Migration auf 20–30 Mrd. € jährlich (z. B. für Asylpolitik, Integration, Sozialleistungen). Über 8 Jahre ergibt dies ca. 160–240 Mrd. €, was eine erhebliche Belastung für Steuerzahler darstellt und den Vorwurf der Untreue (§ 266 StGB) stützen könnte.
6. Öffentliche
Wahrnehmung und Warnungen
Die Gefahren der unkontrollierten Migration wurden seit 2015 von verschiedenen
Akteuren thematisiert:
- Thilo Sarrazin: In
„Deutschland schafft sich ab“ (2010, aktualisiert 2018) warnte er vor den
Risiken unkontrollierter Migration.
- Gerald Grosz: In
„Asylwahn“ (2020) und zahlreichen Interviews kritisierte er die
Sicherheitsfolgen der Migrationspolitik.
- Michael Klonovsky:
In „Der Untergang des Abendlandes 2.0“ (2021) thematisierte er kulturelle
und kriminelle Konflikte.
- Unzählige
Öffentliche Stimmen auf den sozialen Plattformen, in den sozialen
Netzwerken, zeigen und spiegeln die Sorgen der Bürger wieder.
- Politische Kritik: Politiker wie Horst Seehofer (CSU, „Obergrenze“) oder Alexander Gauland (AfD) und viele viele andere, wie auch hier der Unterzeichner wiesen früh auf die Gefahren hin, wurden jedoch ignoriert oder diffamiert oder/ und gar versucht zu kriminalisieren und mit Schmutz beworfen wie: Man sei „Nazi“, wenn man die Zuwanderung kritisiere.
Einordnung und
öffentliches Interesse
Die
unkontrollierte Migration seit 2015 hat die innere Sicherheit in Deutschland
massiv beeinträchtigt. Bürger können nicht mehr frei und sicher öffentliche
Orte nutzen, was eine Nötigung (§ 240 StGB) und Bedrohung (§ 241 StGB) ihrer
Rechtsgüter darstellt. Die Strafverfolgung liegt im öffentlichen Interesse, da
der Rechtsfrieden und die Sicherheit der gesamten Bevölkerung gestört sind.
Ermittlungen sind von Amts wegen geboten.
Die
Verfolgung dieser Straftaten ist zwingend im öffentlichen Interesse geboten, da
die behaupteten Pflichtverletzungen der Beschuldigten die verfassungsrechtliche
Kernpflicht zum Schutz des deutschen Volkes (Art. 65 GG) betrafen. Seit 2015
ist der Rechtsfrieden in der Bundesrepublik Deutschland fundamental und
anhaltend gestört. Es besteht eine allgemeine und massive Gefährdungs- und
Bedrohungslage, die in ihrer Intensität und Dauer nur durch die strafrechtliche
Aufarbeitung der Verantwortlichkeit auf höchster politischer Ebene beendet
werden kann.
Sollte ein Strafantrag erforderlich sein, stelle ich diesen hiermit für alle genannten Tatbestände.
Garantenstellung und Pflichtverletzungen
1. Garantenstellung Angela Merkel
Als Bundeskanzlerin war Merkel gemäß Art. 65 GG für die Richtlinienkompetenz
der
....
...... ..........
Strafanzeige und Strafanträge gegen
Dr. Angela Merkel wegen Amtsdelikten, Tötungsdelikten und
Körperverletzungsdelikten durch Unterlassen (§ 13 StGB) im Kontext der
Migrationspolitik 2015–2025.
https://ram-in-sachen-aufarbeitung.blogspot.com/2025/10/strafanzeige-strafantrage-gg-dr-angela.html
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