Anzeige gg Merz, Friedrich u. Scholz, Olaf wg Veruntreuung Steuergeld 266 StGB Untreue ua. für Krieg Ukraine
Anzeige gg Merz, Friedrich u. Scholz, Olaf wg Veruntreuung Steuergeld 266 StGB Untreue ua. für Krieg Ukraine.
Ich habe heute Strafanzeige gestellt gegen Friedrich Merz, Bundeskanzler, und Olaf Scholz, Kanzler der Ampel a.D.
wegen des Verdachts folgender Straftatbestände:
Veruntreuung von Steuergeldern, § 266 StGB,
Betrug, § 263 StGB und Vorteilsannahme, § 331 StGB sowie aller weiteren in
Frage kommenden Straftatbestände.
Die Anzeige ist bereits bei der STA Berlin. Thema: Zweckentfremdung von deutschem Steuergeld für vermeintliche Kriegsbeihilfen für die Ukraine.
Die Hintergründe dazu setze ich als allgemein und öffentlich bekannt voraus. Und auf Basis dieser gigantischen Milliardensummen will ich nun einige der Politiker vor Gericht sehen, da sich mir die benannten Straftatbestände im Verdacht aufdrängen.
Details erläutere ich in der Strafanzeige. Auszug des Textes hier näher im Blog; wer den gesamten Text haben mag, bitte einfach melden.
Die Arbeit an diesem "Projekt
Veruntreuung" wird wohl sehr viel werden, denn der "Sumpf"
erscheint RIESENGROSS. Auch das ist Ihnen/ Euch bekannt. Ich entschied mich für
diese beiden Herren nun, da das Thema Geldflüsse deutscher Steuergelder in fremde Kriege unbedingt mal angepackt gehört. Und da nahm ich dann diese beiden "Chefs" als Hauptverantwortliche ins Visier. Andere werden folgen.
Zwei Anzeigen laufen in dem Bereich schon, dass sind einmal Merz und Dobrindt* sowie Paus und Prien**. Das werden große Projekte, ganz sicher.
Wer mich bei all diesen Arbeiten und nun auch der hier, unterstützen will, was mich sehr freuen würde, mir helfen mag, hier mein Strafverfolgungsfonds paypal.me/RAMarkertproD
RAM Rechtsanwalt Markert für Deutschland (von Cornelia M.).http://paypal.me/RAMarkertproD Ich freue mich, wenn ihr mir da einen Betrag einlegt. Vielen Dank. Ich verwende alles für diese Arbeiten. Die sonst nur sehr sehr Wenige machen, aber alle wollen und fordern. (Letzter Satz, Eigenwerbung und ein altes Motto aus Südbaden: DARÜBER geredet ist noch lange nichts etwas DAGEGEN gemacht.)
Das war es also wieder, danke für die Aufmerksamkeit, die Unterstützung und bis zur nächsten Arbeit diesbezüglich. Ich bleibe an allem dran und werde berichten, so ihr mögt.
Seid gegrüßt aus Giesing, Markert, Rechtsanwalt.
ps.: Ich weiß, wie immer wird auch diese Anzeige auf einerseits großes Misstrauen wie auch anderseits auf Verwunderung, Überraschung in der Aufklärer- und Journalisten - Szene der alternativen Medien stoßen: Huch, da macht ja einer mehr als nur reden ...und somit aus der Komfortzone des bloßen Geredes holen. Aber das müssen die durch! Und am besten mitmachen, unterstützen und teilen. Danke.
https://ram-in-sachen-aufarbeitung.blogspot.com/2025/11/anzeige-gg-merz-friedrich-und-dobrindt.html
*Strafanzeige gegen Lisa Paus und Karin Prien, Veruntreuung von Steuergeld Untreue § 266 StGB sowie §§ 263, 331 StGB, Betrug und Vorteilsannahme wg. Finanzierung NGOs.
https://ram-in-sachen-aufarbeitung.blogspot.com/2025/11/strafanzeige-gegen-lisa-paus-und-karin.html
Hier ein Auszug des Textes, wer den ganzen Text mag, bitte melden.
Strafanzeige/ Strafanträge gegen Herrn Friedrich Merz, bundeskanzler und herrn Olaf Scholz, bundeskanzler a.D. wegen veruntreuung steuergeld u.a. § 266 StGB u.a..
Kopie an:
- Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Brauerstraße 30, 76135 Karlsruhe
• Ausschuss
für Recht und Verbraucherschutz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin, rechtsausschuss@bundestag.de
•
Ausschuss für Inneres und Heimat (Innere Sicherheit)
Platz der Republik 1, 11011 Berlin, inneresausschuss@bundestag.de
·
Haushaltsausschuss
Platz der Republik 1, 11011 Berlin, haushaltsausschuss@bundestag.de
Diese Ausschüsse decken die ersten wichtigen Berührungspunkte ab.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stelle ich Strafanzeige und erforderliche Strafanträge gegen:
1. Friedrich Merz, Bundeskanzler, ladungsfähige
Adresse: Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin
und
2. Olaf Scholz, ehemaliger Bundeskanzler, ladungsfähige Adresse: Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin
wegen des Verdachts folgender Straftatbestände:
Veruntreuung von Steuergeldern, § 266 StGB, Betrug, § 263 StGB und Vorteilsannahme, § 331 StGB sowie aller weiteren in Frage kommenden Straftatbestände.
Einordnung der Strafanzeige, Gründe für die Anzeige, Teil 1:
Die Anzeige bezieht sich auf eine systematische, öffentliche und wissentliche Veruntreuung von Steuergeldern durch Hilfen an die Ukraine mit insgesamt über 50 Milliarden € (2022-2025) sowie weiteren 11,5 Milliarden € für 2026, die trotz bekannter systemischer Korruption in der Ukraine (Selenskyj-Skandale, Millionärsanstieg, EU-Berichte) ohne Prüfung oder Gegenleistung fließen was bereits auch verfassungswidrig ist (Art. 26 GG: Friedenspflicht).
Der Haupttäter Scholz, als ehemaliger Bundeskanzler und Systemaufbauer, sowie der Mittäter Merz, als verantwortlicher Kanzler, wussten um den Zweckverstoß (Hilfen dienen nicht Verteidigung, sondern Bereicherung und Korruption, zumindest teilweise) und förderten bzw. duldeten dies. Und das stellt sich als dringender Verdacht der Veruntreuung (§ 266 StGB), des Betruges (§ 263 StGB) und der Vorteilsannahme (§ 331 StGB) dar.
Dies untergräbt den Rechtsstaat (Art. 26 GG: Friedensgebot, Art. 20 Abs. 4 GG: Widerstand gegen Willkür) und verrät deutsche Interessen (Sanktionen-Schaden ~200 Mrd. €, Nord Stream 2 Zerstörung 10 Mrd. €) auf Kosten der Steuerzahler. Ukraine nicht NATO/EU-Mitglied, Nazisymbole (Azov) – kein Anspruch auf Hilfe für fremden Krieg.
Die Hilfen sind Teil eines Systems, das Deutschland schädigt (Energiepreise +50 %, VCI 2025). Der Umkehrschluss ist zwingend: Wissen um Korruption + Weiterzahlen = Straftat bewiesen.
Die Beschuldigten wirken wissentlich darauf hin, dass Steuergelder ohne Gegenleistung fließen – Scholz als Systemaufbauer mit Weisungsbefugnis, Merz als Fortsetzer. Diese Verquickung erfüllt die Tatbestände der §§ 266, 263, 331 StGB. Hilfsweise als Bestechlichkeit (§ 332 StGB), da die Hilfen „untadelige" (also nur westliche) Politik gegen deutsche Interessen sichert.
Zur
Neutralitätspflicht und Zweckbindung:
- Staatsmittel
sind zweckgebunden und dürfen nur für die im Haushaltsplan vorgesehenen
Zwecke verwendet werden (§ 7 HGrG).
- Die
Förderung internationaler Projekte schafft eine implizite
Neutralitätspflicht, da Steuergelder allen Bürgern gleichermaßen dienen
müssen.
- Einseitige
Verwendung dieser Mittel für politische oder wirtschaftliche Vorteile
einzelner Akteure stellt einen Zweckverstoß dar.
- Scholz und Merz, als verantwortliche Amtsträger, haben diesen Zweckverstoß entweder aktiv gefördert oder duldeten ihn wissentlich – dies erfüllt die Tatbestände der §§ 266, 263, 331 StGB
Staatsförderung soll/muss, sollte/ müsste sein: Unterstützung
der Ukraine zur Verteidigung und humanitäre Hilfe.
Tatsächliche Nutzung: Teilweise Umleitung der Mittel an westliche Akteure
(Politiker, Lobbyisten, NGOs, Medien), wie in den X-Posts von Markus Krall
(@Markus_Krall, ID 1995969189433966782, 02.12.2025), NIUS (@niusde_, ID 1995809307074408907,
02.12.2025) und Walde Pascal (@Pfeffer7373 , ID 1995532701320052890,
01.12.2025) dokumentiert.
Konkrete Beispiele umfassen:
- Lobbyisten,
die für unbegrenzte Finanzierung drängen, oft mit Verbindungen zu
Regierungsparteien (Krall-Post: „Lobbyisten, die massiv auf unbegrenzte
Finanzierung drängen").
- Politiker,
die über Nacht zu „Verteidigern" massiver Ausgaben werden (NIUS-Post:
„Wo sind unsere 76 Milliarden für die Ukraine geblieben?").
- Medien
und NGOs, die Untersuchungen unterdrücken (Pfeffer-Post: „Medien und NGOs,
die jegliche Untersuchungen sofort unterdrücken").
- Private
Unternehmen, die Milliardenverträge erhalten (Krall-Post: „Private
Unternehmen, die Milliardenaufträge erhalten").
Diese Praktiken deuten auf ein System hin, das Scholz als Initiator und Merz als Fortsetzer tolerierten oder förderten, was die Tatbestände der §§ 266, 263, 331 StGB erfüllt.
Einordnung der Strafanzeige, Gründe für die Anzeige, Teil 2 mit Wertungen:
Die vorliegende Strafanzeige richtet sich gegen eine
systematische, über Jahre hinweg öffentlich dokumentierte und wissentliche
Veruntreuung deutscher Steuergelder in einem bisher ungekannten Ausmaß –
nämlich durch die fortgesetzte Zahlung von über 50 Milliarden Euro seit 2022
sowie weiteren geplanten 11,5 Milliarden Euro für das Jahr 2026 an ein
Staatswesen, das nach allen objektiven Kriterien weder rechtlich noch moralisch
einen Anspruch auf diese Mittel hat und in dem diese Mittel nachweislich in erheblichem
Umfang korrupt veruntreut werden. Dieser Vorgang stellt keinen bloßen
„Fehlgebrauch öffentlicher Mittel“ dar, sondern einen bewussten, fortgesetzten
Angriff auf die Grundprinzipien des deutschen Rechtsstaats und der Verfassung:
- Er
verstößt massiv gegen das Friedensgebot des Art. 26 Abs. 1 GG, wonach
Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das
friedliche Zusammenleben der Völker zu stören – insbesondere das Führen
eines Angriffskrieges – verfassungswidrig sind. Die fortgesetzte
Finanzierung und Aufrüstung eines Staates, der seit 2014 einen Bürgerkrieg
führt und seit 2022 in einen militärischen Abnutzungskrieg verwickelt ist,
ohne dass Deutschland selbst angegriffen wurde oder ein Bündnisfall
vorliegt, macht die Bundesrepublik Deutschland zur aktiven Kriegspartei in
einem fremden Konflikt – und das ausschließlich auf Kosten des eigenen
Volkes.
- Er
verletzt Art. 20 Abs. 4 GG (Recht zum Widerstand), denn die Bürger haben
das Recht und die Pflicht, sich gegen eine Regierung zu wehren, die
versucht, die verfassungsmäßige Ordnung beseitigen will. Die bewusste
Zerstörung der deutschen Energieversorgung (Nord Stream 1 + 2), die
Vernichtung von Wohlstand durch Sanktionen und die zwangsweise
Umverteilung von Abermilliarden Steuergeldern an ein korruptes Ausland
ohne jede parlamentarische Gegenleistung erfüllen genau diesen Tatbestand
staatlicher Willkürherrschaft.
- Er
stellt einen offenen Verrat nationaler Interessen dar:
– Die Sanktionen gegen Russland haben nach Berechnungen des Verbands der Chemischen Industrie (VCI 2025) einen Gesamtschaden von rund 200 Milliarden Euro verursacht – darunter explodierende Energiepreise (+50 bis +300 %), Deindustrialisierung und den Verlust von Hunderttausenden Arbeitsplätzen.
– Die Zerstörung der Nord Stream-Pipelines (2022) kostete Deutschland allein mindestens 10 Milliarden Euro direkten Vermögensschaden und machte uns dauerhaft abhängig von teurem US-Fracking-Gas.
– All dies geschah, während gleichzeitig Abermilliarden Steuergelder in ein Land flossen, das nach eigenen Aussagen von Selenskyj und westlichen Geheimdiensten „eines der korruptesten Länder Europas“ ist. - Die Ukraine ist weder Mitglied der NATO noch der EU – es besteht keinerlei völkerrechtliche Beistandsverpflichtung. Dennoch werden deutsche Steuergelder in einen Krieg gepumpt, an dem deutsche Soldaten nicht beteiligt sind, aber deutsche Bürger die gesamte Rechnung bezahlen – inklusive der Finanzierung von Einheiten wie dem Asow-Regiment, das nach wie vor nationalsozialistische Symbole (Wolfsangel, Schwarze Sonne) führt und bis 2022 von der EU selbst als neonazistisch eingestuft wurde.
Insgesamt
stellt es sich auch so dar:
All dies ist kein „solidarischer Akt“ mehr, sind keine
solidarischen Akte – dies ist bewusste volkswirtschaftliche Selbstzerstörung
und die Finanzierung eines fremden Krieges mit deutschen Steuergeldern, während
im eigenen Land Rentner Flaschen sammeln, Kinder in kalten Klassenzimmern
sitzen und die Industrie abwandert. Die Beschuldigten Scholz und Merz wussten
und Wissen um diese Zustände – und haben trotzdem weitergezahlt und sogar
aufgestockt. Das ist kein Versehen. Das ist Vorsatz.
Und Vorsatz in diesem Ausmaß heißt strafrechtlich: Veruntreuung, Betrug und
Vorteilsannahme in besonders schwerem Fall.
I.
Beschuldigte und ladungsfähige Adressen sind wie Eingangs
dazu:
• Olaf Scholz, geb. 1958
ehemaliger Bundeskanzler (2021-2025)
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
• Friedrich Merz, geb. 1955
Bundeskanzler (seit Mai 2025)
Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin
II.
Sachverhalt, in Punkten:
- Olaf
Scholz wurde am 8. Dezember 2021 zum Bundeskanzler gewählt (SPD) und
übernahm die oberste Aufsicht über alle Ministerien, einschließlich des
BMF und des BMVg (§ 64 GG).
- Friedrich
Merz ist seit Mai 2025 Bundeskanzler (CDU/CSU) und verantwortlich für
Hilfen an die Ukraine, insbesondere die Aufstockung auf 11,5 Mrd. € für
2026 (§ 266 StGB).
- Deutschland
hat seit 2022 über 50 Mrd. € Hilfen an die Ukraine gewährt (Finanzhilfe,
Waffen, Energie, Flüchtlinge). Scholz bewilligte 2022-2025 ca. 38 Mrd. €,
Merz plant 2025 8,5 Mrd. € und 2026 11,5 Mrd. € (Welt, 10.11.2025).
- Korruption
in der Ukraine: Haluschtschenko entlassen (Juli 2025, Jugendfreund
Selenskyjs, Deutschlandfunk 2025); Energieminister 400 Mio. € verschwunden
(Nov 2025, Stern); +19 % Milliardäre (Forbes Okt 2025); EU-Bericht
12.11.2025: „Systemische Korruption". Instagram-Reel (30.11.2025):
„Alle wissen von der Korruption, alle schweigen dazu" – Kommentare zu
Selenskyj-Bereicherung (Villas, Schmuck, Autos, „Waschen
Milliarden").
- Kein
Anspruch: Ukraine nicht NATO/EU-Mitglied (kein Beistand, International
Politik 2025); Azov-Nazis (EU-Verbot 2022, Hilfen laufen, Deutschlandfunk
2025). Art. 26 GG: Friedenspflicht – Hilfen verfassungswidrig (BVerfG 2
BvE 3/21). Künstliche Verträge (G7-Kredit 2024, ohne Gegenleistung, Welt
2024).
- Schäden
für Deutschland: Sanktionen +50 % Energiepreise (VCI 2025); Nord Stream 2
Zerstörung 10 Mrd. € (Overton 2025); Gesamt ~200 Mrd. € (Sanktionen,
Hilfen, Energie, VCI 2025). Krieg „verloren" (Produktion -0,3 %, VCI
2025). X-Search: 20 Posts zu „Merz Scholz Ukraine Verrat" (2025).
- Merz
und Scholz wussten um Korruption: Merz: „Schonungsloses Vorgehen gegen
Korruption" (Stern 2025); Scholz: EU-Gesetz gegen Korruption (2025).
Trotzdem Aufstockung (Merz 11,5 Mrd. €). X-Search: 15 Posts zu „Selenskyj
Villen" (2025).
- Reale Schäden: DE verliert Interessen (günstiges Gas, VCI 2025); Verrat an Volk (Art. 20 Abs. 4 GG).
III.
Sachverhalt ausführlich Ergänzung und weitere Details,
Bewertungen:
Die Beschuldigten Olaf Scholz als ehemaliger Bundeskanzler und Friedrich Merz als Bundeskanzler haben in ihrer jeweiligen Amtszeit bewusst und systematisch Steuergelder in erheblichem Umfang zweckentfremdet und missbraucht. Seit dem Ausbruch des Konflikts 2022 hat Deutschland über 50 Milliarden € Hilfen an die Ukraine gewährt, darunter Finanzhilfe (ca. 40 %), Waffenlieferungen (ca. 30 %), Energieunterstützung (ca. 20 %) und Kosten für Flüchtlinge (ca. 10 %). Scholz bewilligte von 2022 bis Mai 2025 ca. 38 Milliarden €, Merz plant für 2025 8,5 Milliarden € und für 2026 11,5 Milliarden € (Aufstockung um 3 Milliarden €, Welt 10.11.2025).
Die tatsächliche Verwendung der Mittel ist lückenlos dokumentiert und zeigt systemische Korruption: Haluschtschenko entlassen (Juli 2025, Jugendfreund Selenskyjs, Deutschlandfunk 2025); Energieminister-Skandal (Nov 2025, 400 Mio. € verschwunden, Stern); +19 % Milliardäre (Forbes Okt 2025); EU-Bericht 12.11.2025: „Systemische Korruption". Instagram-Reel (30.11.2025): „Alle wissen von der Korruption, alle schweigen dazu" – Kommentare zu Selenskyj-Bereicherung (Villas, Schmuck, Autos, „Waschen Milliarden").
Es gibt keinen Anspruch auf Hilfe: Ukraine ist weder NATO- noch EU-Mitglied (kein Beistand, International Politik 2025); Azov-Nazis (EU-Verbot 2022, Hilfen laufen, Deutschlandfunk 2025). Art. 26 GG: Friedenspflicht – Hilfen für „fremden Krieg" verfassungswidrig (BVerfG 2 BvE 3/21). Künstliche Verträge (G7-Kredit 2024, ohne Gegenleistung, Welt 2024).
Schäden für Deutschland: Sanktionen +50 % Energiepreise (VCI 2025); Nord Stream 2 Zerstörung 10 Mrd. € (Overton 2025); Gesamt ~200 Mrd. € (Sanktionen, Hilfen, Energie, VCI 2025). Krieg „verloren" (Produktion -0,3 %, VCI 2025). Auf X: 20 und mehr Posts zu „Merz Scholz Ukraine Verrat" (2025).
Merz und Scholz wussten um Korruption: Merz: „Schonungsloses Vorgehen gegen Korruption" (Stern 2025); Scholz: EU-Gesetz gegen Korruption (2025). Trotzdem Aufstockung (Merz 11,5 Mrd. €). X-Search: 15 Posts zu „Selenskyj Villen" (2025).
Die Beschuldigten wussten um Korruption (Instagram-Reel: „Alle schweigen dazu", 30.11.2025) und duldeten – Veruntreuung (§ 266), Betrug (§ 263), Vorteilsannahme (§ 331).
IV.
Anwendung der Straftatbestände – hier Einleitung kurz als punktuelle
Darstellung:
§ 266 StGB – Veruntreuung (Auffassung: erfüllt)
Der Beschuldigte Olaf Scholz als Haupttäter und der Beschuldigte Friedrich Merz
als Mittäter veruntreuen Steuergelder (in etwa über 50 Mrd. € 2022-2025 + 11,5
Mrd. € 2026) durch Zweckverstoß ,,,,,,,,,
.......................................
Meine Posts, Beiträge zu dieser Strafanzeige auf social Media:
Anzeige gg Merz, Friedrich u.
Scholz, Olaf wg Veruntreuung Steuergeld 266 StGB Untreue ua. für Krieg Ukraine.
Veruntreuung von Steuergeldern, § 266 StGB, Betrug, § 263 StGB und
Vorteilsannahme, § 331 StGB.
https://ram-in-sachen-aufarbeitung.blogspot.com/2025/12/anzeige-gg-merz-friedrich-u-scholz-olaf.html
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https://t.me/Kick_die_Ampel_weg/21716
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