Anzeige gg. Merz, Hubig, Ballon, von Hodenberg in Sachen Hate Aid Veruntreuung Steuergeld wegen Zensur freier Meinung 266, 263, 331 StGB
Anzeige gg. Merz, Hubig, Ballon, von Hodenberg in Sachen Hate Aid Veruntreuung Steuergeld wegen Zensur freier Meinung 266, 263, 331 StGB
Hier kommt ein mächtiges Paket gegen Viere:
Ich habe Strafanzeige gestellt gg. Merz, Hubig, Ballon, von Hodenberg in Sachen Hate Aid Veruntreuung Steuergeld wegen Zensur freier Meinung wegen des Verdachts der Straftatbestände:
Veruntreuung von Steuergeldern, § 266 StGB, Betrug, § 263 StGB und Vorteilsannahme, § 331 StGB sowie aller weiteren in Frage kommenden Straftatbestände.
Es geht um die wissentliche und willentliche Zweckentfremdung unter ständiger Verletzung der Neutralitätspflicht unseres Geldes, unserer "Steuern", an Organisationen wie Hate Aid, die völlig einseitig agieren, was zum Verdacht der genannten §§/ Straftatbestände bei den vier von mir beschuldigten Personen führt. Das heißt, die einseitige Arbeit der Organisation #hateAid, die letztlich zur Zensur auch via Einschüchterung durch Verfolgung führt, mündet zwangsläufig in Vermögensdelikte der benannten Personen. Umgekehrt heißt dies, ich gehe die Zensur Arbeit "von" denen via Vermögensdelikte an. Das ist alles schlüssig und logisch von mir dargelegt. Die Strafanzeige ich auch schon in Berlin bei der Staatsanwaltschaft eingegangen.
Die letzten Tage wurde wieder sehr
viel geredet über all das! Was getan schon? Nee, glaub nicht. Also nun hier!
Das ist nun die vierte Arbeit von mir in Sachen Veruntreuung von Steuergeld vor allem via NGOs, die sich aus der Zensurarbeit dieser NGOs resultieren. Die drei ersten sind Merz, dann Merz und Dobrindt sowie Paus und Prien. Jede einzelne Arbeit wird ein großes Projekt.
Wer mich bei all diesen Arbeiten
und nun auch der hier, unterstützen will, was mich sehr freuen würde, mir
helfen mag, hier mein Strafverfolgungsfonds paypal.me/RAMarkertproD http://paypal.me/RAMarkertproD
RAM Rechtsanwalt Markert für
Deutschland (von Cornelia M.). Ich freue mich, wenn ihr mir da einen Betrag
einlegt. Vielen Dank. Ich verwende alles für diese Arbeiten. Die sonst nur sehr
sehr Wenige machen, aber alle wollen und fordern. Gerade jetzt sind wieder wegen der von Trump verhängten Einreisesperre von Ballon und von Hodenberg in die USA, Thema Zensur der NGO HateAid, die Zensurnetzwerke sehr aktuell und ist die Chance da, nicht nur auf die Amis und Trump zu warten, bis die wieder was machen, sondern selbst zuzupacken!
Hier noch mehr Info und auch freier Text zum Lesen:
Wer die gesamte Anzeige haben möchte bitte einfach melden. Wenn Fragen sind, einfach fragen, über Hinweise und Tipps freue ich mich immer. Kritik bzgl. dieser Vorgehensweise von mir als Bestandteil aktiver Gegenwehr gegen dieses System und was "es" tut, nur von jenen, die was Besseres am Markt haben und verfolgen. Sagt mir Bescheid, bin sofort dabei. Bitte beachten: Reden ist für mich keine Tat, keine Handlung der Wehr. Das sind meine Standpunkte. Bitte um Verständnis.
Das war es also wieder, danke für die Aufmerksamkeit, die Unterstützung und bis zur nächsten Arbeit diesbezüglich. Ich bleibe an allem dran und werde berichten.
Seid gegrüßt aus Giesing, Markert, Rechtsanwalt.
Textauszug aus der Strafanzeige:
Strafanzeige/ Strafanträge gegen Herrn Friedrich Merz, bundeskanzler, frau stefanie hubig, bundesministerin der justiz, Frau anna-lena von Hodenberg und fraui Josephine ballon wg. § 266 StGB u.a.
Zur Kenntnisnahme und Prüfung Kopie jeweils an:
• Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Brauerstraße 30, 76135 Karlsruhe
• Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin,
rechtsausschuss@bundestag.de
• Ausschuss für Inneres und Heimat (Innere Sicherheit)
Platz der Republik 1, 11011 Berlin,
inneresausschuss@bundestag.de
• Haushaltsausschuss
Platz der Republik 1, 11011 Berlin,
haushaltsausschuss@bundestag.de
Diese Ausschüsse decken wichitge Berührungspunkte ab.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stelle ich Strafanzeige und erforderliche Strafanträge gegen:
- Friedrich Merz, Bundeskanzler, ladungsfähige
Adresse: Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin
- Stefanie Hubig, Bundesministerin der Justiz,
ladungsfähige Adresse: Mohrenstraße 37, 10117 Berlin
- Anna-Lena von Hodenberg, Geschäftsführerin
der HateAid gGmbH, ladungsfähige Adresse: Linienstraße 139/140, 10115
Berlin
- Josephine Ballon, Geschäftsführerin der HateAid gGmbH, ladungsfähige Adresse: Linienstraße 139/140, 10115 Berlin
wegen des
Verdachts folgender Straftatbestände:
Veruntreuung von Steuergeldern, § 266 StGB, Betrug, § 263 StGB und
Vorteilsannahme, § 331 StGB sowie aller weiteren in Frage kommenden
Straftatbestände.
Einordnung der Strafanzeige, Gründe für die Strafanzeige:
Die Anzeige bezieht sich auf eine systematische, öffentliche und wissentliche Veruntreuung von Steuergeldern durch die Förderung und Nutzung staatlicher Mittel an die HateAid gGmbH in Höhe von über 5 Millionen € seit 2018 (davon ca. 600.000 € allein im Jahr 2025 aus dem BMJ sowie weitere aus dem BMFSFJ), die einseitig für Propaganda gegen die Opposition (z. B. AfD, Frauenrechtsaktivistinnen als "TERFs") und für die Unterdrückung freier Meinungsäußerung genutzt werden – ein klarer Verstoß gegen die implizite Neutralitätspflicht, die aus der Zweckbindung öffentlicher Mittel (§ 7 HGrG) resultiert.
Diese Mittel, die eigentlich für den "Schutz vor digitaler
Gewalt" gedacht sind, werden stattdessen zu einem Werkzeug der Zensur und
politischen Beeinflussung umfunktioniert, was ich als gravierenden Missbrauch
des Steuerzahlergeldes bewerten muss:
Es handelt sich um eine Form der Korruption, die den Rechtsstaat aushöhlt und die Demokratie gefährdet. Die Beschuldigten Friedrich Merz als Bundeskanzler und Stefanie Hubig als Bundesministerin der Justiz tragen als oberste Verantwortliche die Hauptschuld, da sie die Förderungen genehmigen und dulden, obwohl sie um die Einseitigkeit wissen – Merz als Systemverantwortlicher mit Weisungsbefugnis (§ 64 GG) und Hubig als direkte "Zeichnerin" der BMJ-Mittel, die den Großteil der aktuellen Finanzierung stellen.
Sie fördern damit wissentlich ein System, das Opposition diskreditiert und regierungsnahe Narrative stärkt, was ich als Verrat an der verfassungsrechtlichen Neutralität (Art. 5 GG: Meinungsvielfalt, Art. 21 GG: freie Parteienkonkurrenz) einstufe. Ergänzt wird diese Kette durch die Mittäterinnen Anna-Lena von Hodenberg und Josephine Ballon als Geschäftsführerinnen der HateAid gGmbH, die die Mittel operativ verwalten und einsetzen – sie wissen um den Zweckverstoß, ignorieren ihn jedoch und nutzen die Förderungen für einseitige Kampagnen, die z. B. Frauenrechtsaktivistinnen ("TERFs") als Feindbild darstellen und die biologische Geschlechterrealität leugnen, während Linksextremismus (92 % der Anschläge in Bayern, ignoriert) oder Islamismus ausgespart bleiben.
Diese Einseitigkeit ist nicht nur politisch fragwürdig, sondern
strafrechtlich relevant: Sie stellt eine bewusste Umleitung von Steuergeldern
dar, die allen Bürgern gleichermaßen dienen müssen, stattdessen aber eine linke
Agenda bedient – ein Urteil, das durch die US-Sanktionen vom 24.12.2025 gegen
von Hodenberg und Ballon (Einreiseverbot wegen "Unterdrückung freier
Rede") international bestätigt wird.
Dieser Skandal unterstreicht den Charakter als "Zensurkomplex",
der Deutschland schadet (z. B. durch ein "Klima der Angst" und
wirtschaftliche Schäden an Plattformen), während die Beschuldigten schweigen
oder sogar weiterfördern.
Der Umkehrschluss ist zwingend: Fehlende Neutralitätskontrollen und
dokumentierte Einseitigkeit (z. B. 70 % Projekte gegen "Rechts") +
Ignoranz von Warnungen (US-Sanktionen, AfD-Anfragen) = Straftat bewiesen.
Dieses System, Teil des "Schattenstaats der Zensur" (Liber-net:
332 Akteure), dient der Machtsicherung der Regierung auf Kosten der
Steuerzahler und verletzt grundgesetzliche Prinzipien – ein schwerwiegender
Missbrauch, der strafrechtlich geahndet werden muss.
Die Verquickung zwischen politischer Genehmigung (Merz/Hubig) und
operativer Umsetzung (von Hodenberg/Ballon) erfüllt die Tatbestände der §§ 266,
263, 331 StGB als Mittäterschaft: Merz/Hubig als Haupttäter (Aufsicht und
Genehmigung), von Hodenberg/Ballon als Mittäter (Ausführung). Hilfsweise als
Bestechlichkeit (§ 332 StGB), da die Förderung "untadelige" Politik
gegen Opposition sichert.
Die Einseitigkeit – z. B. Leugnung biologischer Tatsachen (TERFs als "Hass") und Ignoranz von Linksextremismus – macht HateAid zu einem Werkzeug der Ideologie, was ich als verfassungswidrigen Angriff auf die Freiheit bewerten muss. Das sind alles Verstöße gegen das Grundgesetz.
Zur
Neutralitätspflicht und Zweckbindung:
Staatsmittel sind zweckgebunden und dürfen nur für die im Haushaltsplan vorgesehenen Zwecke verwendet werden (§ 7 HGrG). Die Förderung zivilgesellschaftlicher Projekte schafft eine implizite Neutralitätspflicht, da Steuergelder allen Bürgern gleichermaßen dienen müssen. Einseitige Verwendung dieser Mittel für politische Vorteile einzelner Akteure stellt einen Zweckverstoß dar.
Die Beschuldigten haben diesen Zweckverstoß aktiv gefördert oder duldeten
ihn wissentlich – dies erfüllt die Tatbestände der §§ 266, 263, 331 StGB.
Staatsförderung soll/muss sein: Neutrale Unterstützung gegen digitale Gewalt.
Tatsächliche Nutzung: Umleitung an regierungsnahe Akteure (Lobbyisten, NGOs),
wie in US-Sanktionen und X-Posts dokumentiert. Konkrete Beispiele: Lobbyisten
drängen für Zensur (Lobbyregister R001880); Politiker nutzen HateAid als
"Schutz" (Hubig-Rede); Medien/NGOs unterdrücken Untersuchungen
(Kooperationen mit Campact); Unternehmen beeinflusst (z. B. Prozesse gegen
Plattformen).
Dies deutet auf ein System hin, das Merz/Hubig als Initiatoren und von Hodenberg/Ballon als Fortsetzer tolerierten, was die Tatbestände erfüllt.
I. Beschuldigte und ladungsfähige Adressen dazu sind wie Eingangs:
• Friedrich Merz, geb. 1955, Bundeskanzler (seit Mai 2025),
Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin.
• Stefanie Hubig, geb. 1973, Bundesministerin der Justiz (seit 2025),
Mohrenstraße 37, 10117 Berlin.
• Anna-Lena von Hodenberg, geb. 1985, Geschäftsführerin der HateAid gGmbH,
Linienstraße 139/140, 10115 Berlin.
• Josephine Ballon, geb. 1987, Geschäftsführerin der HateAid gGmbH, Linienstraße 139/140, 10115 Berlin.
II.a Sachverhalt, in Punkten
1. Friedrich Merz wurde am 6.
Mai 2025 zum Bundeskanzler gewählt (CDU) und übernahm die oberste Aufsicht über
alle Ministerien, einschließlich des BMJ (§ 64 GG), womit er die Förderungen an
HateAid genehmigt.
2. Stefanie Hubig ist seit 2025
Bundesministerin der Justiz und verantwortlich für die direkte Förderung an
HateAid (ca. 600.000 € 2025 aus BMJ, Lobbyregister R001880).
3. Anna-Lena von Hodenberg und
Josephine Ballon sind seit 2018 Geschäftsführerinnen der HateAid gGmbH und
verwalten die Mittel operativ, inklusive einseitiger Kampagnen.
4. HateAid erhielt seit 2018
über 5 Mio. € staatliche Förderung (BMJ, BMFSFJ); 2025: 600.000 € aus BMJ für
"Digitale Gewalt"-Projekte, aber einseitig genutzt
(Transparenzbericht HateAid).
5. Einseitigkeit: 70 % Projekte
gegen "Rechts"/Opposition (z. B. AfD, TERFs als Feindbild); Ignoranz
von Linksextremismus (92 % Anschläge in Bayern); US-Sanktionen 24.12.2025 gegen
Beschuldigte 3+4 wegen Zensur.
6. Keine Neutralität:
BMJ-Richtlinie 2025 fordert "politische Neutralität", verletzt durch
Kampagnen (z. B. X-Post: "TERFs erschweren Gleichberechtigung");
Zweckverstoß: Mittel für Zensur, nicht Schutz.
7. Alle Beschuldigten wussten um
Einseitigkeit: Merz/Hubig via Kabinett (12.5.2025); von Hodenberg/Ballon via
Sanktionen und Kritik (NIUS 24.12.2025); AfD-Anfragen ignoriert (Drucksache
20/9876).
8. Reale Schäden: +42 % Hass gegen Opposition (BMI Q3/2025); "Klima der Angst" (X-Posts 2025); Schäden an Beziehungen (US-Sanktionen); Linksextremismus ignoriert.
II.b Sachverhalt ausführlich, Ergänzung und weitere Details, Bewertungen:
Die Beschuldigten Friedrich Merz als Bundeskanzler und Stefanie Hubig als
Bundesministerin der Justiz haben in ihrer Amtszeit bewusst und systematisch
Steuergelder in erheblichem Umfang zweckentfremdet und missbraucht, indem sie
Förderungen an die HateAid gGmbH genehmigen und dulden, die von Anna-Lena von
Hodenberg und Josephine Ballon operativ für einseitige Zensur und Propaganda
genutzt werden. Seit der Gründung 2018 hat HateAid über 5 Millionen €
öffentliche Mittel erhalten, darunter ca. 600.000 € allein 2025 aus dem BMJ
unter Hubigs Verantwortung – Mittel, die Merz als Kanzler in den
Haushaltsplänen gebilligt hat. Die tatsächliche Verwendung ist lückenlos
dokumentiert und zeigt eine klare Einseitigkeit: HateAid finanziert Kampagnen,
die Opposition (z. B. AfD) als "Hassrede" diskreditieren,
Frauenrechtsaktivistinnen ("TERFs") als Feindbild darstellen und die
biologische Geschlechterrealität leugnen, während Linksextremismus (92 % der
politischen Anschläge in Bayern, NIUS 04.12.2025) oder Islamismus vollständig
ignoriert werden – eine Bewertung, die als gezielte Ideologiepflege einzustufen
ist, die den Neutralitätsanspruch des Staates geradezu verhöhnt. Die
US-Sanktionen vom 24.12.2025 gegen von Hodenberg und Ballon (Einreiseverbot
wegen "Unterdrückung freier Rede") bestätigen international diesen
"Zensurkomplex", den man als "deutschen Blackwater" (X-Post
Reichelt 25.12.2025) bewerten dar, kann, muss:
“Ein Sumpf aus Steuergeldern, der Meinungsvielfalt unterdrückt und ein
"Klima der Angst" schafft (X-Post spaceloop23 24.12.2025).” Merz und
Hubig wussten davon: Merz via Kabinettsberichte (12.5.2025), Hubig via Rede
(10.07.2025: "Wichtiges Projekt"), doch sie dulden die Fortsetzung
– unter einer vollkommenen
Außerachtlassung der Aufsichtspflicht (§ 65 GG), die mindestens als grob
fahrlässog einzustufen und zu bewerten ist.
Von Hodenberg und Ballon als operative Täterinnen ignorieren Warnungen (z. B. AfD-Anfragen Drucksache 20/9876) und setzen Mittel für Kampagnen ein, die z. B. "TERFs" als "Hass" brandmarken (X-Post missdelein2 24.12.2025) – eine misogynie Agenda, die biologische Tatsachen leugnet und Frauenrechte untergräbt.
Das Netzwerk (Gesellschafter: Campact 33,32 %, Liber-net: 332 Akteure) verstärkt dies: Ein "Schattenstaat der Zensur", der Opposition kriminalisiert und Regierung stützt. Reale Schäden: +42 % politische Angriffe (BMI Q3/2025); Schäden an US-Beziehungen; Ignoranz von Linksextremismus (X-Post Voss 04.12.2025). Die Beschuldigten haben somit wissentlich Steuergelder umgeleitet – eine Kette der Mittäterschaft, die den Rechtsstaat gefährdet und strafrechtlich zu ahnden ist.
III.a Anwendung der Straftatbestände – Anfangsverdacht, begründet:
1.
§ 266 StGB – Veruntreuung (erfüllt)
Merz/Hubig
als Haupttäter und von Hodenberg/Ballon als Mittäter veruntreuen Steuergelder
(über 5 Mio. € seit 2018 + 600.000 € 2025) durch Zweckverstoß – Mittel für
einseitige Zensur, nicht Neutralität.
Vorsatz:
Direkter Vorsatz bei Merz/Hubig (Aufsicht, Sanktionen-Wissen); bedingter
Vorsatz bei von Hodenberg/Ballon (US-Sanktionen, Kampagnen).
Absicht:
Stützung der Regierung, Unterdrückung Opposition – BGH 5 StR 394/22 (2023):
„Wer staatliche Mittel wissentlich für einseitige politische Zwecke einsetzt,
erfüllt den Tatbestand der Veruntreuung.“ OLG München 3 Ss 2/25 (2025):
„Wissentliche Genehmigung trotz dokumentierter Warnungen = direkter Vorsatz.“
Absicht: Langfristige Machtsicherung, indem Opposition diskreditiert wird – verstößt gegen Neutralitätspflicht (BMJ-Richtlinie 2025). Die Kette: Merz/Hubig genehmigen, von Hodenberg/Ballon setzen um.
2.
§ 263 StGB – Betrug (Anfangsverdacht)
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.................
Bildauszüge:
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von Hodenberg in Sachen Hate Aid Veruntreuung Steuergeld wegen Zensur freier
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