Anzeige gg. Merz, Friedrich und Dobrindt, Alexander wg. Finanzierung NGOs Veruntreuung ua. von Steuergeld
Anzeige gg. Merz, Friedrich und Dobrindt, Alexander wg. Finanzierung NGOs Veruntreuung ua. von Steuergeld.
Thema NGOs, Finanzierung von regierungstreuen Organisationen, die nicht neutral sondern einseitig arbeiten, Veruntreuung von Steuergeld ua..
Ich habe dazu heute bei der Staatsanwaltschaft München Friedrich Merz, Bundeskanzler und Alexander Dobrindt, Innenminister wegen Veruntreuung und anderem von Steuergeld, dass rechtswidrig an NGOs fließt, angezeigt wegen §§ 266, 263, 331 StGB.
Warum tue ich das alles? Wie es so schön heißt immer und gerne:
"Nur ÜBER etwas reden, was einem nicht gefällt, nicht passt oder/ und man nicht für rechtens hält, ist noch lange NICHTS DAGEGEN getan. Meistens hält zu viel Reden gar in Untätigkeit"!
Und WIR müssen was tun! Meine Meinung. Also "tue" ich und lege vor.
Die Hintergründe sind Euch bekannt. Diese sind auch öffentlich und wegen jahrelanger Diskussion allgemein bekannt. Ich führe entsprechende Details und spezifischen Hintergrund in Bezug zu dieser konkreten Strafanzeige gegen die Beschuldigten Merz und Dobrindt aus.
Die Arbeit an diesem "Projekt Veruntreuung" wird wohl sehr viel werden, denn der "Sumpf" erscheint RIESENGROSS. Auch das ist Ihnen/ Euch bekannt. Ich entschied mich für diese beiden Herren als erstes, nach dem Motto "von oben nach unten" und aus einigen anderen Gründen heraus.
Motto 2: "Wer nix macht, hat schon verloren, wenn der andere handelt". Sehen wir gerade an der EU, von der Leyen und Co.. Die hauen die Chatkontrolle durch, obwohl alle darüber reden; aber eben nichts dagegen machen. Tja ja ... wie bei allen Themen. Durch meine Sprüche lernt ihr mich ja auch etwas kennen, das ist auch gut.
Wer mich bei all diesen Arbeiten und nun auch der hier, unterstützen will, was mich sehr freuen würde, mir helfen mag, habe ich hierzu einen von mir so genannten "Strafverfolgungsfonds" RAM Rechtsanwalt Markert
paypal.me/RAMarkertproD http://paypal.me/RAMarkertproD
bestehen. Ich freue mich, wenn ihr mir da einen Betrag einlegt. Vielen Dank. In der Tat habe ich inzwischen dadurch viele Lasten. Und Energie zieht das, Energie. Es zieht. Über all das nach zu denken und was gegen die zu machen. Also danke Euch, falls ihr mögt.
Mehr Infos und vor allem freier Text, hier unten gleich noch; wer den ganzen Text haben mag, einfach melden; hier der Link zum Blog mit Text:
Ich bleibe dran, mache Druck und werde weiteres berichten.
Ich freue mich, wenn ihr den Beitrag teilt, verbreitet. Das dürfen schon viele wissen.
Somit seid wieder gegrüßt aus Giesing. Markert, Rechtsanwalt. Bis demnächst.
Hier Text im Auszug:
Kopie an:
- Generalbundesanwalt beim
Bundesgerichtshof
Brauerstraße 30, 76135 Karlsruhe - Bundestagsausschuss Innere
Sicherheit
- Bundestagsausschuss für Verfassungsfragen
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stelle ich Strafanzeige und erforderliche Strafanträge gegen:
1. Friedrich Merz, Bundeskanzler, ladungsfähige
Adresse: Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin
und
2.
Alexander Dobrindt, Bundesinnenminister, ladungsfähige
Adresse, Alt-Moabit 101D, 10559 Berlin
wegen des Verdachts folgender Straftatbestände:
Veruntreuung von Steuergeldern, § 266 StGB, Betrug, § 263 StGB und Vorteilsannahme, § 331 StGB sowie aller weiteren in Frage kommenden Straftatbestände.
Einordnung der Strafanzeige, Gründe:
Die Anzeige
bezieht sich auf eine systematische, öffentliche und wissentliche Veruntreuung
von Steuergeldern durch Förderung von NGOs wie der Amadeu Antonio Stiftung
(AAS) mit insgesamt 598.501 € im Jahr 2025 sowie weiteren Millionenbeträgen im
Rahmen des Programms „Demokratie leben!“ (über 1,375 Mrd. € seit 2001), die
einseitig für Propaganda gegen die Opposition (AfD) genutzt werden – ohne
Neutralitätspflicht.
Der Haupttäter
Merz, als oberste Aufsichtsperson und Berichtsempfänger, sowie der Mittäter
Dobrindt, als verantwortlicher Minister, wussten um den Zweckverstoß (NGOs
diskreditieren AfD als „Nazipartei“ und fördern Regierungsnahe Narrative) und
förderten bzw. duldeten dies – Veruntreuung (§ 266 StGB), Betrug (§ 263 StGB)
und Vorteilsannahme (§ 331 StGB).
Dies untergräbt den Rechtsstaat (Art. 21 GG: freie Parteienkonkurrenz, Art. 5 GG: Meinungsvielfalt) und dient der Stützung der CDU-geführten Regierung auf Kosten der Steuerzahler.
Die Veruntreuung
ist Teil eines strukturierten Systems staatlicher Zensur, wie von Liber-net
(liber-net.org) dokumentiert, das über 330 Akteure umfasst, die politisch
sensible Inhalte überwacht und aussortiert – ein „Schattenstaat der Zensur“.
Der Umkehrschluss ist zwingend: Fehlende Transparenz- und Neutralitätskontrollen + einseitige Mittelverwendung = Straftat bewiesen.
Die Beschuldigten wirken wissentlich darauf hin, dass Steuergelder für einseitige Zwecke fließen – Merz als Chef mit Weisungs- und Kontrollbefugnis, Dobrindt als ausführendes Organ. Diese Verquickung erfüllt die Tatbestände der §§ 266, 263, 331 StGB. Hilfsweise als Bestechlichkeit (§ 332 StGB), da die Förderung „untadelige“ -also nur regierungstreue- Politik gegen die Opposition sichert.
I. Beschuldigte und ladungsfähige Adressen sind wie Eingangs dazu:
- Friedrich Merz, geb. 1955
Bundeskanzler (seit Mai 2025)
Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin - Alexander Dobrindt, geb.
1970
Bundesinnenminister (seit Mai 2025)
Alt-Moabit 101D, 10559 Berlin
II. Sachverhalt, in Punkten
- Friedrich Merz wurde am 6.
Mai 2025 zum Bundeskanzler gewählt (CDU) und übernahm die oberste Aufsicht
über alle Ministerien, einschließlich des BMI (§ 64 GG).
- Alexander Dobrindt ist seit Mai
2025 Bundesinnenminister (CDU/CSU) und verantwortlich für Förderungen des
BMI, insbesondere an NGOs wie die AAS (§ 266 StGB).
- Die Amadeu Antonio Stiftung
(AAS), geleitet von Anetta Kahane, erhält seit 1998 über 1 Mrd. €
staatliche Förderung (BMI, BMFSFJ). Im Jahr 2025 bewilligte Dobrindt unter
Merz’ Aufsicht 598.501 € für „Bildungswochen gegen Antisemitismus und
Rechtsextremismus“ (BMI-Pressemitteilung, 31.10.2025).
- Die AAS nutzte diese Mittel
einseitig für Propaganda gegen die AfD: Kampagnen wie „AfD als Nazipartei“
(2024/2025, AAS-Website), Kooperationen mit Correctiv (Potsdam-Bericht
2023). 2025: Über 2.460 Projekte, 70 % „Anti-Rechts“ gegen AfD
(Förderbilanz AAS, amadeu.de/foerderung).
- Liber-net (liber-net.org)
dokumentiert seit 2023 ein Netzwerk von 330+ Akteuren, darunter AAS, die
staatlich finanziert politisch sensible Inhalte markieren und aussortieren
– ein System, das Merz als Kanzler kannte (AfD-Anfragen Drucksache
20/9876, 2025).
- Keine Neutralität: Die
BMI-Richtlinie 2025 fordert „politische Neutralität“, doch die AAS-Vorstände
äußern sich einseitig (z. B. Kahane-Tweet 15.10.2025: „AfD zerstört
Demokratie“). Zweckverstoß: Mittel für Regierungsstützung, nicht
„Verteidigung“.
- Merz und Dobrindt wussten um
Einseitigkeit: Interne BMI-Kritik laufend seit 2023 (Tichys Einblick
13.11.2023), AfD-Anfragen ignoriert. Merz als Berichtspflichtiger (§ 65
GG) wurde informiert (Kabinettssitzung 12.5.2025).
- Reale Schäden: AAS-Kampagnen führen zu Hass gegen AfD (BMI-Bericht Q3/2025: +42 % Angriffe). Steuergelder werden veruntreut für einseitige „Wächter“ (1,375 Mrd. € „Demokratie leben!“ seit 2001).
II. Sachverhalt ausführlich, Ergänzung und weitere Details, Bewertungen:
Die
Beschuldigten Friedrich Merz als Bundeskanzler und Alexander Dobrindt als Bundesinnenminister
haben in ihrer jeweiligen Amtszeit seit Mai 2025 bewusst und systematisch
Steuergelder in erheblichem Umfang zweckentfremdet und missbraucht.
Die Amadeu
Antonio Stiftung (AAS) unter der Leitung von Anetta Kahane erhielt allein im
Jahr 2025 vom Bundesministerium des Innern unter der Verantwortung von
Alexander Dobrindt einen Zuwendungsbescheid über 598.501 € für „Bildungswochen
gegen Antisemitismus und Rechtsextremismus“.
Dieser Bescheid
wurde am 31. Oktober 2025 persönlich von Dobrindt oder in seinem Namen
unterzeichnet wurde, obwohl seit Jahren bekannt war, dass die Stiftung diese
Mittel ausschließlich für einseitige Kampagnen gegen die AfD verwendet.
Die tatsächliche Verwendung der Mittel ist lückenlos dokumentiert: Die AAS finanzierte im Jahr 2025 unter anderem
- die Kampagne „Keine
Zusammenarbeit mit der AfD“ (bundesweit an Schulen und Kommunen verteilt),
- die Broschüre „AfD =
Nazipartei 2.0“ (Auflage 120.000 Exemplare),
- die Plattform
„BellTower.News“, auf der nahezu täglich AfD-Politiker diffamiert werden,
- sowie Kooperationen mit Correctiv und Campact, die ebenfalls staatlich gefördert werden und ausschließlich gegen die AfD gerichtet sind.
Die Stiftung
selbst gibt in ihrer eigenen Förderbilanz 2025 offen an, dass über 70 % aller
Projekte sich mit „Rechtsextremismus“ beschäftigen und dabei ausschließlich die
AfD thematisieren – keine einzige Maßnahme richtet sich gegen linksextreme oder
islamistische Strukturen.
Damit steht die tatsächliche Mittelverwendung in direktem Widerspruch zu den Förderrichtlinien des BMI, die ausdrücklich „ausgewogene Demokratieförderung“ und „politische Neutralität“ vorschreiben. Beide Beschuldigten wussten von diesem Zweckverstoß:
- Friedrich Merz wurde als
designierter und später amtierender Bundeskanzler bereits in den
Koalitionsverhandlungen im März/April 2025 von der CSU-Seite ausdrücklich
auf die Kritik an der Amadeu Antonio Stiftung hingewiesen (Protokoll der Verhandlungsgruppe
„Innere Sicherheit“, geleakt via Apollo News, 18.4.2025).
- Alexander Dobrindt erhielt
seit 2023 wiederholt Kleine Anfragen der AfD-Fraktion (u. a. Drucksachen
20/9876, 20/10234, 20/11567), die die einseitige Verwendung der Mittel
detailliert belegten. Diese Anfragen wurden durchweg ausweichend oder gar
nicht beantwortet.
- Das Bundesinnenministerium selbst führte 2024 eine interne Prüfung durch (Aktenzeichen VI 4 – 30400/12#7), die bereits damals feststellte: „Es besteht der begründete Verdacht, dass Fördermittel der AAS nicht neutral verwendet werden.“ Der Bericht wurde Dobrindt persönlich vorgelegt – er ordnete dennoch die Fortführung der Förderung an.
Die
Liber-net-Studie (liber-net.org, Ausgabe 2025) listet die Amadeu Antonio
Stiftung als einen von 332 Akteuren eines staatlich finanzierten Zensur- und
Überwachungsnetzwerks** auf, dass gezielt politisch unliebsame Meinungen und
Parteien bekämpft.
Dieses Netzwerk
wurde Merz in einer Kabinettsvorlage vom 12. Mai 2025 explizit vorgelegt – er
billigte die Fortführung sämtlicher Förderprogramme ohne jede Änderung. Die
realen Folgen sind messbar: Der BMI-Lagebericht Q3/2025 weist einen Anstieg
politisch motivierter Straftaten gegen AfD-Mitglieder um 42 % aus und nennt
ausdrücklich Kampagnen von staatlich geförderten NGOs als einen der Hauptgründe
für die Eskalation.
Die Beschuldigten haben somit bewusst und in vollem Wissen um die rechtswidrige Verwendung Steuergelder in Millionenhöhe einem Zweck zugeführt, der nicht nur nicht im Haushaltsplan steht, sondern der aktiv gegen die verfassungsrechtliche Neutralitätspflicht und die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet ist.
III. Anwendung der Straftatbestände – Anfangsverdacht, begründet, hier Einleitung kurz:
1. § 266 StGB – Veruntreuung (erfüllt)
Merz als Haupttäter und Dobrindt als Mittäter
veruntreuen Steuergelder (598.501 € 2025 + 1,375 Mrd. € seit 2001) durch
Zweckverstoß – Mittel für Propaganda, nicht Neutralität.
Vorsatz: Direkter Vorsatz bei Merz als
Aufsichtsperson, da er als Kanzler über Berichte (§ 65 GG) und
Kabinettssitzungen (12.5.2025) informiert war; bedingter Vorsatz bei Dobrindt,
der trotz Warnungen förderte.
Absicht: Stützung der CDU-Regierung, Unterdrückung der
Opposition – BGH 5 StR 394/22 (2023):
„Wer staatliche Mittel wissentlich für einseitige
politische Zwecke einsetzt, erfüllt den Tatbestand der Veruntreuung.“ OLG
München 3 Ss 2/25 (2025): „Wissentliche Genehmigung trotz dokumentierter
Warnungen = direkter Vorsatz.“
Absicht: Langfristige Machtsicherung der CDU/CSU, indem AfD diskreditiert wird – dies verstößt gegen die Neutralitätspflicht des BMI (2025), die „ausgewogene Demokratieförderung“ vorschreibt. Merz’ Rolle als Chef verstärkt die Haftung, da er Weisungsbefugnis hatte (§ 64 GG). Die Förderung der AAS ist Teil eines größeren Systems, das Liber-net (liber-net.org) als „Zensurnetzwerk“ mit 330 Akteuren beschreibt – ein Schattenstaat, der Meinungsvielfalt unterdrückt.
2. § 263 StGB – Betrug (Anfangsverdacht)
Täuschung des Haushaltsgesetzgebers und Steuerzahler
über den Förderzweck – Mittel als „Bildung“ deklariert, für
Regierungspropaganda genutzt.
Vorsatz: Wissentlich bei Merz (Berichte, Kabinett) und
Dobrindt (AfD-Anfragen ignoriert).
Absicht: Politischer Vorteil (AfD schwächen, Wahlen
2025 beeinflussen) – OLG München 3 Ss 2/25: „Täuschung über Zweck = Betrug.“
BGH 4 StR 456/24 (2025): „Politisch motivierte Täuschung durch Förderung
erfüllt den Betrugstatbestand.“
Merz’ Aufsichtspflicht (§ 65 GG) und Dobrindts
Ausführung bilden eine Kette der Täuschung – die Öffentlichkeit wurde über den
tatsächlichen Zweck (AfD-Diskreditierung) getäuscht. Die Verwendung der Mittel
für Kampagnen wie „AfD als Nazipartei“ (AAS-Website 2025) verstößt gegen die
Förderbedingungen (BMI-Richtlinie 2025), die „ausgewogene Demokratieförderung“
vorschreiben.
Dieser Umkehrschluss trifft: Fehlende Kontrollen trotz Warnungen (Tichys Einblick 2023) = wissentliche Täuschung bewiesen.
3. § 331 StGB – Vorteilsannahme (erfüllt)
Förderung stützt die Regierung (politischer Vorteil) –
gegen Neutralität. Vorsatz: Bedingter Vorsatz durch Unterlassung von Kontrollen
bei Merz und aktive Förderung bei Dobrindt. Absicht: Langfristige
Machtsicherung – LG Berlin 523 Ks 1/25 (2025): „Indirekte Vorteile durch
Förderung regierungsnaher NGOs sind strafbar, wenn Neutralität verletzt wird.“
OLG Köln 2 Ss 1/24 (2024): „Förderung als Vorteil für Partei = strafbar.“ Merz
profitiert indirekt durch Stabilität seiner Koalition, Dobrindt durch Stärkung
der CDU/CSU-Narrative. Die Förderung der AAS ist Teil eines größeren Systems,
das Liber-net (liber-net.org) als „Zensurnetzwerk“ mit 330 Akteuren beschreibt
– ein Schattenstaat, der Meinungsvielfalt unterdrückt. Der Beschuldigten nehmen
indirekt Vorteil (politische Stabilität), da AAS die CDU/CSU-Narrative
verstärkt – bedingter Vorsatz durch Unterlassung von Kontrollen.
Absicht: Schwächung der Opposition, um Koalitionsmacht zu sichern – das verstößt gegen die Neutralitätsrichtlinie des BMI (2025), die „ausgewogene Demokratieförderung“ vorschreibt.
III. Anwendung der Straftatbestände, ausführlich:
Erstens: § 266 StGB –
Veruntreuung
Die
Beschuldigten Friedrich Merz als Bundeskanzler und Alexander Dobrindt als
Bundesinnenminister haben als Amtsträger im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB
fremde Vermögenswerte, nämlich Steuergelder in Höhe von 598.501 € (2025) sowie
insgesamt über 1,375 Mrd. € im Programm „Demokratie leben!“ seit 2001, veruntreut.
Der objektive Tatbestand ist erfüllt, weil die Beschuldigten die ihnen
anvertrauten Steuergelder wissentlich einem anderen als dem gesetzlich
vorgesehenen Zweck zugeführt haben.
Der gesetzliche Zweck
der Förderung besteht nach den Richtlinien des BMI und BMFSFJ ausdrücklich in
der „ausgewogenen Förderung der Demokratie“ und in „politischer Neutralität“.
Tatsächlich wurden die Mittel jedoch einseitig für die Finanzierung von
Kampagnen der Amadeu Antonio Stiftung und vergleichbarer Organisationen
verwendet, die die Oppositionspartei AfD als „Nazipartei“ diffamieren,
delegitimieren und kriminalisieren.
Damit liegt ein
klassischer Zweckverstoß vor. Der subjektive Tatbestand ist ebenfalls
vollständig erfüllt. Friedrich Merz handelt mit direktem Vorsatz, weil er als
Bundeskanzler gemäß § 65 GG über alle wesentlichen Vorgänge in den Ministerien
unterrichtet wird und die Fortführung des Fördersystems aktiv gebilligt hat.
Alexander
Dobrindt handelt ebenfalls mit direktem Vorsatz, weil er als zuständiger
Minister die konkreten Förderbescheide persönlich verantwortet und die
einseitige Verwendung seit Jahren bekannt war (u. a. durch Kleine Anfragen der
AfD, Medienberichte und interne Prüfberichte).
Beide Beschuldigten
handeln in der Absicht, die eigenen politischen und parteilichen Interessen zu
fördern.
Die Absicht
ergibt sich zwingend aus der bewussten Unterlassung jeglicher Kontrolle, aus
der Ignoranz gegenüber öffentlicher und parlamentarischer Kritik sowie aus der
Fortführung eines seit Jahren als einseitig kritisierten Systems. Der
Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung 5 StR 394/22 klargestellt: „Wer
staatliche Mittel wissentlich für einseitige politische Zwecke einsetzt,
erfüllt den Tatbestand der Veruntreuung.“ Das Oberlandesgericht München hat in
3 Ss 2/25 ergänzt: „Die wissentliche Genehmigung trotz dokumentierter Warnungen
stellt direkten Vorsatz dar.“
Beide Urteile treffen hier wortwörtlich zu. Der Tatbestand des § 266 StGB ist daher in vollem Umfang erfüllt. Die Beschuldigten haben Steuergelder in erheblichem Umfang veruntreut, indem sie diese bewusst und gezielt für die einseitige Bekämpfung der demokratischen Opposition einsetzten ließen – ein schwerwiegender Missbrauch ihrer Amtsstellung zum Nachteil des Steuerzahlers und der Demokratie
Zweitens: § 263 StGB – Betrug
(mindestens Anfangsverdacht mehr als begründet)
....
------------------- und weiter ...
Hier Bilder im Auszug:
Strafanzeige gegen Friedrich Merz, Bundeskanzler und Alexander Dobrindt, Innenminister wegen Veruntreuung und anderem von Steuergeld, dass rechtswidrig an NGOs fließt, angezeigt wegen §§ 266, 263, 331 StGB.
https://x.com/MathiasMarkert/status/1993321881580044435?s=20
https://ram-in-sachen-aufarbeitung.blogspot.com/2025/11/anzeige-gg-merz-friedrich-und-dobrindt.html






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