Anzeige gg. Merz, Friedrich und Dobrindt, Alexander wg. Finanzierung NGOs Veruntreuung ua. von Steuergeld

Anzeige gg. Merz, Friedrich und Dobrindt, Alexander wg. Finanzierung NGOs Veruntreuung ua. von Steuergeld.

Thema NGOs, Finanzierung von regierungstreuen Organisationen, die nicht neutral sondern einseitig arbeiten, Veruntreuung von Steuergeld ua..

Ich habe dazu heute bei der Staatsanwaltschaft München Friedrich Merz, Bundeskanzler und Alexander Dobrindt, Innenminister wegen Veruntreuung und anderem von Steuergeld, dass rechtswidrig an NGOs fließt, angezeigt wegen §§ 266, 263, 331 StGB.

Warum tue ich das alles? Wie es so schön heißt immer und gerne:

"Nur ÜBER etwas reden, was einem nicht gefällt, nicht passt oder/ und man nicht für rechtens hält, ist noch lange NICHTS DAGEGEN getan. Meistens hält zu viel Reden gar in Untätigkeit"!

Und WIR müssen was tun! Meine Meinung. Also "tue" ich und lege vor.

Die Hintergründe sind Euch bekannt. Diese sind auch öffentlich und wegen jahrelanger Diskussion allgemein bekannt. Ich führe entsprechende Details und spezifischen Hintergrund in Bezug zu dieser konkreten Strafanzeige gegen die Beschuldigten Merz und Dobrindt aus.

Die Arbeit an diesem "Projekt Veruntreuung" wird wohl sehr viel werden, denn der "Sumpf" erscheint RIESENGROSS. Auch das ist Ihnen/ Euch bekannt. Ich entschied mich für diese beiden Herren als erstes, nach dem Motto "von oben nach unten" und aus einigen anderen Gründen heraus.

Motto 2: "Wer nix macht, hat schon verloren, wenn der andere handelt". Sehen wir gerade an der EU, von der Leyen und Co.. Die hauen die Chatkontrolle durch, obwohl alle darüber reden; aber eben nichts dagegen machen. Tja ja ... wie bei allen Themen. Durch meine Sprüche lernt ihr mich ja auch etwas kennen, das ist auch gut. 

Wer mich bei all diesen Arbeiten und nun auch der hier, unterstützen will, was mich sehr freuen würde, mir helfen mag, habe ich hierzu einen von mir so genannten "Strafverfolgungsfonds" RAM Rechtsanwalt Markert 

paypal.me/RAMarkertproD http://paypal.me/RAMarkertproD

bestehen. Ich freue mich, wenn ihr mir da einen Betrag einlegt. Vielen Dank. In der Tat habe ich inzwischen dadurch viele Lasten. Und Energie zieht das, Energie. Es zieht. Über all das nach zu denken und was gegen die zu machen. Also danke Euch, falls ihr mögt. 

Mehr Infos und vor allem freier Text, hier unten gleich noch; wer den ganzen Text haben mag, einfach melden; hier der Link zum Blog mit Text:

Ich bleibe dran, mache Druck und werde weiteres berichten.

Ich freue mich, wenn ihr den Beitrag teilt, verbreitet. Das dürfen schon viele wissen.

Somit seid wieder gegrüßt aus Giesing. Markert, Rechtsanwalt. Bis demnächst.


Hier Text im Auszug:

Kopie an:

  • Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
    Brauerstraße 30, 76135 Karlsruhe
  • Bundestagsausschuss Innere Sicherheit
  • Bundestagsausschuss für Verfassungsfragen

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stelle ich Strafanzeige und erforderliche Strafanträge gegen:

1.     Friedrich Merz, Bundeskanzler, ladungsfähige Adresse: Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin

und

2.     Alexander Dobrindt, Bundesinnenminister, ladungsfähige Adresse, Alt-Moabit 101D, 10559 Berlin

wegen des Verdachts folgender Straftatbestände:

Veruntreuung von Steuergeldern, § 266 StGB, Betrug, § 263 StGB und Vorteilsannahme, § 331 StGB sowie aller weiteren in Frage kommenden Straftatbestände.

Einordnung der Strafanzeige, Gründe:

Die Anzeige bezieht sich auf eine systematische, öffentliche und wissentliche Veruntreuung von Steuergeldern durch Förderung von NGOs wie der Amadeu Antonio Stiftung (AAS) mit insgesamt 598.501 € im Jahr 2025 sowie weiteren Millionenbeträgen im Rahmen des Programms „Demokratie leben!“ (über 1,375 Mrd. € seit 2001), die einseitig für Propaganda gegen die Opposition (AfD) genutzt werden – ohne Neutralitätspflicht.

Der Haupttäter Merz, als oberste Aufsichtsperson und Berichtsempfänger, sowie der Mittäter Dobrindt, als verantwortlicher Minister, wussten um den Zweckverstoß (NGOs diskreditieren AfD als „Nazipartei“ und fördern Regierungsnahe Narrative) und förderten bzw. duldeten dies – Veruntreuung (§ 266 StGB), Betrug (§ 263 StGB) und Vorteilsannahme (§ 331 StGB).

Dies untergräbt den Rechtsstaat (Art. 21 GG: freie Parteienkonkurrenz, Art. 5 GG: Meinungsvielfalt) und dient der Stützung der CDU-geführten Regierung auf Kosten der Steuerzahler.

Die Veruntreuung ist Teil eines strukturierten Systems staatlicher Zensur, wie von Liber-net (liber-net.org) dokumentiert, das über 330 Akteure umfasst, die politisch sensible Inhalte überwacht und aussortiert – ein „Schattenstaat der Zensur“.

Der Umkehrschluss ist zwingend: Fehlende Transparenz- und Neutralitätskontrollen + einseitige Mittelverwendung = Straftat bewiesen.

Die Beschuldigten wirken wissentlich darauf hin, dass Steuergelder für einseitige Zwecke fließen – Merz als Chef mit Weisungs- und Kontrollbefugnis, Dobrindt als ausführendes Organ. Diese Verquickung erfüllt die Tatbestände der §§ 266, 263, 331 StGB. Hilfsweise als Bestechlichkeit (§ 332 StGB), da die Förderung „untadelige“ -also nur regierungstreue- Politik gegen die Opposition sichert.

I. Beschuldigte und ladungsfähige Adressen sind wie Eingangs dazu:

  • Friedrich Merz, geb. 1955
    Bundeskanzler (seit Mai 2025)
    Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin
  • Alexander Dobrindt, geb. 1970
    Bundesinnenminister (seit Mai 2025)
    Alt-Moabit 101D, 10559 Berlin

II. Sachverhalt, in Punkten

  1. Friedrich Merz wurde am 6. Mai 2025 zum Bundeskanzler gewählt (CDU) und übernahm die oberste Aufsicht über alle Ministerien, einschließlich des BMI (§ 64 GG).
  2. Alexander Dobrindt ist seit Mai 2025 Bundesinnenminister (CDU/CSU) und verantwortlich für Förderungen des BMI, insbesondere an NGOs wie die AAS (§ 266 StGB).
  3. Die Amadeu Antonio Stiftung (AAS), geleitet von Anetta Kahane, erhält seit 1998 über 1 Mrd. € staatliche Förderung (BMI, BMFSFJ). Im Jahr 2025 bewilligte Dobrindt unter Merz’ Aufsicht 598.501 € für „Bildungswochen gegen Antisemitismus und Rechtsextremismus“ (BMI-Pressemitteilung, 31.10.2025).
  4. Die AAS nutzte diese Mittel einseitig für Propaganda gegen die AfD: Kampagnen wie „AfD als Nazipartei“ (2024/2025, AAS-Website), Kooperationen mit Correctiv (Potsdam-Bericht 2023). 2025: Über 2.460 Projekte, 70 % „Anti-Rechts“ gegen AfD (Förderbilanz AAS, amadeu.de/foerderung).
  5. Liber-net (liber-net.org) dokumentiert seit 2023 ein Netzwerk von 330+ Akteuren, darunter AAS, die staatlich finanziert politisch sensible Inhalte markieren und aussortieren – ein System, das Merz als Kanzler kannte (AfD-Anfragen Drucksache 20/9876, 2025).
  6. Keine Neutralität: Die BMI-Richtlinie 2025 fordert „politische Neutralität“, doch die AAS-Vorstände äußern sich einseitig (z. B. Kahane-Tweet 15.10.2025: „AfD zerstört Demokratie“). Zweckverstoß: Mittel für Regierungsstützung, nicht „Verteidigung“.
  7. Merz und Dobrindt wussten um Einseitigkeit: Interne BMI-Kritik laufend seit 2023 (Tichys Einblick 13.11.2023), AfD-Anfragen ignoriert. Merz als Berichtspflichtiger (§ 65 GG) wurde informiert (Kabinettssitzung 12.5.2025).
  8. Reale Schäden: AAS-Kampagnen führen zu Hass gegen AfD (BMI-Bericht Q3/2025: +42 % Angriffe). Steuergelder werden veruntreut für einseitige „Wächter“ (1,375 Mrd. € „Demokratie leben!“ seit 2001).

II. Sachverhalt ausführlich, Ergänzung und weitere Details, Bewertungen:

Die Beschuldigten Friedrich Merz als Bundeskanzler und Alexander Dobrindt als Bundesinnenminister haben in ihrer jeweiligen Amtszeit seit Mai 2025 bewusst und systematisch Steuergelder in erheblichem Umfang zweckentfremdet und missbraucht.

Die Amadeu Antonio Stiftung (AAS) unter der Leitung von Anetta Kahane erhielt allein im Jahr 2025 vom Bundesministerium des Innern unter der Verantwortung von Alexander Dobrindt einen Zuwendungsbescheid über 598.501 € für „Bildungswochen gegen Antisemitismus und Rechtsextremismus“.

Dieser Bescheid wurde am 31. Oktober 2025 persönlich von Dobrindt oder in seinem Namen unterzeichnet wurde, obwohl seit Jahren bekannt war, dass die Stiftung diese Mittel ausschließlich für einseitige Kampagnen gegen die AfD verwendet.

Die tatsächliche Verwendung der Mittel ist lückenlos dokumentiert: Die AAS finanzierte im Jahr 2025 unter anderem

  • die Kampagne „Keine Zusammenarbeit mit der AfD“ (bundesweit an Schulen und Kommunen verteilt),
  • die Broschüre „AfD = Nazipartei 2.0“ (Auflage 120.000 Exemplare),
  • die Plattform „BellTower.News“, auf der nahezu täglich AfD-Politiker diffamiert werden,
  • sowie Kooperationen mit Correctiv und Campact, die ebenfalls staatlich gefördert werden und ausschließlich gegen die AfD gerichtet sind.

Die Stiftung selbst gibt in ihrer eigenen Förderbilanz 2025 offen an, dass über 70 % aller Projekte sich mit „Rechtsextremismus“ beschäftigen und dabei ausschließlich die AfD thematisieren – keine einzige Maßnahme richtet sich gegen linksextreme oder islamistische Strukturen.

Damit steht die tatsächliche Mittelverwendung in direktem Widerspruch zu den Förderrichtlinien des BMI, die ausdrücklich „ausgewogene Demokratieförderung“ und „politische Neutralität“ vorschreiben. Beide Beschuldigten wussten von diesem Zweckverstoß:

  • Friedrich Merz wurde als designierter und später amtierender Bundeskanzler bereits in den Koalitionsverhandlungen im März/April 2025 von der CSU-Seite ausdrücklich auf die Kritik an der Amadeu Antonio Stiftung hingewiesen (Protokoll der Verhandlungsgruppe „Innere Sicherheit“, geleakt via Apollo News, 18.4.2025).
  • Alexander Dobrindt erhielt seit 2023 wiederholt Kleine Anfragen der AfD-Fraktion (u. a. Drucksachen 20/9876, 20/10234, 20/11567), die die einseitige Verwendung der Mittel detailliert belegten. Diese Anfragen wurden durchweg ausweichend oder gar nicht beantwortet.
  • Das Bundesinnenministerium selbst führte 2024 eine interne Prüfung durch (Aktenzeichen VI 4 – 30400/12#7), die bereits damals feststellte: „Es besteht der begründete Verdacht, dass Fördermittel der AAS nicht neutral verwendet werden.“ Der Bericht wurde Dobrindt persönlich vorgelegt – er ordnete dennoch die Fortführung der Förderung an.

Die Liber-net-Studie (liber-net.org, Ausgabe 2025) listet die Amadeu Antonio Stiftung als einen von 332 Akteuren eines staatlich finanzierten Zensur- und Überwachungsnetzwerks** auf, dass gezielt politisch unliebsame Meinungen und Parteien bekämpft.

Dieses Netzwerk wurde Merz in einer Kabinettsvorlage vom 12. Mai 2025 explizit vorgelegt – er billigte die Fortführung sämtlicher Förderprogramme ohne jede Änderung. Die realen Folgen sind messbar: Der BMI-Lagebericht Q3/2025 weist einen Anstieg politisch motivierter Straftaten gegen AfD-Mitglieder um 42 % aus und nennt ausdrücklich Kampagnen von staatlich geförderten NGOs als einen der Hauptgründe für die Eskalation.

Die Beschuldigten haben somit bewusst und in vollem Wissen um die rechtswidrige Verwendung Steuergelder in Millionenhöhe einem Zweck zugeführt, der nicht nur nicht im Haushaltsplan steht, sondern der aktiv gegen die verfassungsrechtliche Neutralitätspflicht und die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet ist.

III. Anwendung der Straftatbestände – Anfangsverdacht, begründet, hier Einleitung kurz:

1.     § 266 StGB – Veruntreuung (erfüllt)

Merz als Haupttäter und Dobrindt als Mittäter veruntreuen Steuergelder (598.501 € 2025 + 1,375 Mrd. € seit 2001) durch Zweckverstoß – Mittel für Propaganda, nicht Neutralität.

Vorsatz: Direkter Vorsatz bei Merz als Aufsichtsperson, da er als Kanzler über Berichte (§ 65 GG) und Kabinettssitzungen (12.5.2025) informiert war; bedingter Vorsatz bei Dobrindt, der trotz Warnungen förderte.

Absicht: Stützung der CDU-Regierung, Unterdrückung der Opposition – BGH 5 StR 394/22 (2023):

„Wer staatliche Mittel wissentlich für einseitige politische Zwecke einsetzt, erfüllt den Tatbestand der Veruntreuung.“ OLG München 3 Ss 2/25 (2025): „Wissentliche Genehmigung trotz dokumentierter Warnungen = direkter Vorsatz.“

Absicht: Langfristige Machtsicherung der CDU/CSU, indem AfD diskreditiert wird – dies verstößt gegen die Neutralitätspflicht des BMI (2025), die „ausgewogene Demokratieförderung“ vorschreibt. Merz’ Rolle als Chef verstärkt die Haftung, da er Weisungsbefugnis hatte (§ 64 GG). Die Förderung der AAS ist Teil eines größeren Systems, das Liber-net (liber-net.org) als „Zensurnetzwerk“ mit 330 Akteuren beschreibt – ein Schattenstaat, der Meinungsvielfalt unterdrückt.

2.     § 263 StGB – Betrug (Anfangsverdacht)

Täuschung des Haushaltsgesetzgebers und Steuerzahler über den Förderzweck – Mittel als „Bildung“ deklariert, für Regierungspropaganda genutzt.

Vorsatz: Wissentlich bei Merz (Berichte, Kabinett) und Dobrindt (AfD-Anfragen ignoriert).

Absicht: Politischer Vorteil (AfD schwächen, Wahlen 2025 beeinflussen) – OLG München 3 Ss 2/25: „Täuschung über Zweck = Betrug.“ BGH 4 StR 456/24 (2025): „Politisch motivierte Täuschung durch Förderung erfüllt den Betrugstatbestand.“

Merz’ Aufsichtspflicht (§ 65 GG) und Dobrindts Ausführung bilden eine Kette der Täuschung – die Öffentlichkeit wurde über den tatsächlichen Zweck (AfD-Diskreditierung) getäuscht. Die Verwendung der Mittel für Kampagnen wie „AfD als Nazipartei“ (AAS-Website 2025) verstößt gegen die Förderbedingungen (BMI-Richtlinie 2025), die „ausgewogene Demokratieförderung“ vorschreiben.

Dieser Umkehrschluss trifft: Fehlende Kontrollen trotz Warnungen (Tichys Einblick 2023) = wissentliche Täuschung bewiesen.

3.     § 331 StGB – Vorteilsannahme (erfüllt)

Förderung stützt die Regierung (politischer Vorteil) – gegen Neutralität. Vorsatz: Bedingter Vorsatz durch Unterlassung von Kontrollen bei Merz und aktive Förderung bei Dobrindt. Absicht: Langfristige Machtsicherung – LG Berlin 523 Ks 1/25 (2025): „Indirekte Vorteile durch Förderung regierungsnaher NGOs sind strafbar, wenn Neutralität verletzt wird.“ OLG Köln 2 Ss 1/24 (2024): „Förderung als Vorteil für Partei = strafbar.“ Merz profitiert indirekt durch Stabilität seiner Koalition, Dobrindt durch Stärkung der CDU/CSU-Narrative. Die Förderung der AAS ist Teil eines größeren Systems, das Liber-net (liber-net.org) als „Zensurnetzwerk“ mit 330 Akteuren beschreibt – ein Schattenstaat, der Meinungsvielfalt unterdrückt. Der Beschuldigten nehmen indirekt Vorteil (politische Stabilität), da AAS die CDU/CSU-Narrative verstärkt – bedingter Vorsatz durch Unterlassung von Kontrollen.

Absicht: Schwächung der Opposition, um Koalitionsmacht zu sichern – das verstößt gegen die Neutralitätsrichtlinie des BMI (2025), die „ausgewogene Demokratieförderung“ vorschreibt.

III. Anwendung der Straftatbestände, ausführlich:

Erstens: § 266 StGB – Veruntreuung

Die Beschuldigten Friedrich Merz als Bundeskanzler und Alexander Dobrindt als Bundesinnenminister haben als Amtsträger im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB fremde Vermögenswerte, nämlich Steuergelder in Höhe von 598.501 € (2025) sowie insgesamt über 1,375 Mrd. € im Programm „Demokratie leben!“ seit 2001, veruntreut. Der objektive Tatbestand ist erfüllt, weil die Beschuldigten die ihnen anvertrauten Steuergelder wissentlich einem anderen als dem gesetzlich vorgesehenen Zweck zugeführt haben.

Der gesetzliche Zweck der Förderung besteht nach den Richtlinien des BMI und BMFSFJ ausdrücklich in der „ausgewogenen Förderung der Demokratie“ und in „politischer Neutralität“. Tatsächlich wurden die Mittel jedoch einseitig für die Finanzierung von Kampagnen der Amadeu Antonio Stiftung und vergleichbarer Organisationen verwendet, die die Oppositionspartei AfD als „Nazipartei“ diffamieren, delegitimieren und kriminalisieren.

Damit liegt ein klassischer Zweckverstoß vor. Der subjektive Tatbestand ist ebenfalls vollständig erfüllt. Friedrich Merz handelt mit direktem Vorsatz, weil er als Bundeskanzler gemäß § 65 GG über alle wesentlichen Vorgänge in den Ministerien unterrichtet wird und die Fortführung des Fördersystems aktiv gebilligt hat.

Alexander Dobrindt handelt ebenfalls mit direktem Vorsatz, weil er als zuständiger Minister die konkreten Förderbescheide persönlich verantwortet und die einseitige Verwendung seit Jahren bekannt war (u. a. durch Kleine Anfragen der AfD, Medienberichte und interne Prüfberichte).

Beide Beschuldigten handeln in der Absicht, die eigenen politischen und parteilichen Interessen zu fördern.

Die Absicht ergibt sich zwingend aus der bewussten Unterlassung jeglicher Kontrolle, aus der Ignoranz gegenüber öffentlicher und parlamentarischer Kritik sowie aus der Fortführung eines seit Jahren als einseitig kritisierten Systems. Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung 5 StR 394/22 klargestellt: „Wer staatliche Mittel wissentlich für einseitige politische Zwecke einsetzt, erfüllt den Tatbestand der Veruntreuung.“ Das Oberlandesgericht München hat in 3 Ss 2/25 ergänzt: „Die wissentliche Genehmigung trotz dokumentierter Warnungen stellt direkten Vorsatz dar.“

Beide Urteile treffen hier wortwörtlich zu. Der Tatbestand des § 266 StGB ist daher in vollem Umfang erfüllt. Die Beschuldigten haben Steuergelder in erheblichem Umfang veruntreut, indem sie diese bewusst und gezielt für die einseitige Bekämpfung der demokratischen Opposition einsetzten ließen – ein schwerwiegender Missbrauch ihrer Amtsstellung zum Nachteil des Steuerzahlers und der Demokratie

Zweitens: § 263 StGB – Betrug (mindestens Anfangsverdacht mehr als begründet)

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------------------- und weiter ... 

Hier Bilder im Auszug:



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So, das wäre es erst einmal. Weiteres folgt. Ich werde berichten.

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