An den dt. Bundestag: Forderung nach Einstufung der Antifa als Terrororganisation und Verbot – Schutz der öffentlichen Sicherheit und der demokratischen Grundordnung sowie Bewertung als linksextremistische Organisation.

Aktualisierung am 02. Dezember 2025.

Mein Widerspruch an den Bundestag auf deren Schreiben an mich vom 11. November 2025, Zeichen Bundestag: PET 1-21-06-21801-006860:

Forderung nach Einstufung der Antifa als Terrororganisation oder/ und Verbot zwecks Schutz der öffentlichen Sicherheit und der demokratischen Grundordnung sowie weitere Bewertung als linksextremistische Organisation oder/ und Gruppierung.

So liebe Leute und sehr geschätzte Freunde und Follower; hier nun -insbesondere nach Giessen #Giessen- mein Widerspruch auf das Schreiben des Bundestages an mich, Meines Wissens ist die AfD inzwischen erstmal gescheitert mit dem Versuch, die Antifa verbieten zu lassen. 

Und irgendwer muss ja noch was machen, wenn alle der Antifa an den Kragen wollen. Die werden sich selbst nicht an die Gurgel gehen. Klar. Nur Euch!

Also: Meine Arbeit hingegen zur AfD ist noch offen und läuft noch. Die Türe habe ich selbst und für uns alles aufgestoßen; den gesamten Vorgang mit allen Dateien und freien Texten zum kopieren findet ihr hier (Seite OHNE jede Werbung oder sonst was, nur die Arbeit von mir, keine nackigen Frauen oder Männer):

hier im Blog. Platzhalter für link in den sozialen Medien.

Ich denke, der Bundestag erwartet nicht, dass ich denen ihre Zeilen mit all den Schutzbehauptungen um die Ohren haue. Falsch gedacht. Mache ich! 

Und ihr könnt ALLE mitmachen. Bei Millionen Leuten, die die Antifa verbieten möchte, müsste es dich ein paar zehntausend geben, die sich meinen Eingaben anschließen, oder nicht?

Wie auch immer, ich sage, ich habe das gut gemacht. Kritik möchte ich keine von Menschen, die auf dem Standpunkt stehen: Bringt doch alles eh nix. Lasst stecken, das Zipfelchen. Wenn Kritik nur von jenen, die weiter sind als ich oder was Besseres auf der Pfanne haben oder/ und wirkliche konstruktive positive Kritik einbringen. Darauf freue ich mich natürlich.

Bitte beachtet, dies ist eine Arbeit eines Rechtsanwaltes, die auch geprägt ist von durchsetzungsorientierter Taktik und Strategie als denn 179 Seiten theoretischer Erwägungen eines Kollegen Verfassungsrechtlers, die aber eh nicht in die Gänge kommen und nichts machen, außer schlau reden beim Kontrafunkt oder so. Nix gegen meine Kollegen, aber von Maassen angefangen, über Vosgerau oder Steinhöfel ... alle reden sie nur. Auf eigene Kappe für uns alle machen die nix. Nicht das ich wüssten.

Nach einer getanen Arbeit für alle -die sonst niemand macht, warum auch immer- meine Bitte um Unterstützung. Auch mich kostet das alles Energie, Zeit, Geld, Ressourcen UND oft meine gute Laune. Hier mein Strafverfolgungsfonds, den ich zur Finanzierung all dieser Arbeiten verwende. paypal.me/RAMarkertproD Rechtsanwalt Markert für Deutschland. http://paypal.me/RAMarkertproD (Cornelia.M.). Jeder Betrag stützt mich und hilft mir weiter, dass so weiterzuverfolgen und zu systematisieren. Vielen Dank. Ich freue mich.

Das wäre es dann erstmal wieder; weiteres folgt, ich werde berichten.

Ich denke, dass ist auch alle in Eurem Sinne.

Grüße an alle aus Obergiesing, der niedrige höchste Punkt in München mit 549m ü NN.

Markert, Rechtsanwalt und für alle die mich besser kennen und meine Freunde:

Mathias.


Hier der gesamte Text zur freien Verfügung, zum Verbessern, ergänzen, erweitern und vor allem, zum Einreichen beim Bundestag. Auch meine Originaleingabe oder kombiniert möglich. 

Betreff: Forderung nach Einstufung der Antifa als Terrororganisation und Verbot – Schutz der öffentlichen Sicherheit und der demokratischen Grundordnung sowie Bewertung als linksextremistische Organisation.

IHR ZEICHEN: PET 1-21-06-21801-006860

Hier: Meine Einwände gegen ihr Schreiben vom 11. November 2025

An den Deutschen Bundestag, Platz der Republik 1, 110011 Berlin, E-Mail: mail@bundestag.de, Telefax: +49 (0)30 227-36004

Kopie an:

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, E-Mail: julia.kloeckner@Bundestag.de

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Deutschen Bundestags,

vielen Dank für ihr sehr freundliches und höchst anständiges Schreiben vom November 2025 unter ihrem vorgenannten Zeichen. Ich habe mich darüber gefreut, obschon Sie meine Eingabe abgelehnt haben. Das war so, wie Demokratie geht. Einwandfrei.

Hier allerdings mein Widerspruch, den Sie mir angeboten haben.

Ich stelle nun ergänzt, verändert und ansonsten weiter diese Eingabe:

Forderung nach Einstufung der Antifa als Terrororganisation oder/ und Verbot zwecks Schutz der öffentlichen Sicherheit und der demokratischen Grundordnung sowie Bewertung als linksextremistische Organisation oder/ und Gruppierung.

Ihrem Schreiben entnehme ich auch das Bemühen ihrerseits, meiner Eingabe Abhilfe zu geben und ihr zu folgen, alleine sie wissen nicht, wie das geht und was nötig dazu ist, Auch hierzu führe ich aus. Ferner entnehme ich, dass sie um die Gewalt und Kriminalität wissen und sich dessen bewusst sind, dass etwas gemacht werden muss, um die Zivilbevölkerung wie mich und meine Mitbürger zu schützen.

Meine Ausführungen im Schreiben vom 12. Oktober mit meinem Zeichen 0225 Antifa Einstufung TerroorgaMa01 beziehe ich hier mit ein und mache sie weiter zur Grundlage.

Meiner Auffassung nach gelang es Ihnen nicht, meine Ausführungen in den wesentlichen Teilen zu widerlegen und aufzulösen, so dass ich bei meiner Forderung bleibe.

So sind auch die Sicherheitsbehörden der Bundesregierung wie auch der Länder zuständig, dass die Gruppierung „Antifa“ die Sicherheit im gesamten Bundesgebiet aufgehoben hat. Wie die Antifa selbst schreibt und bekannt gibt -und wer das kann, definiert sich selbst als Organisation, weswegen alleine schon ihre Aussage entkräftet ist, die Antifa wäre keine Organisation, die man verbieten nicht verbieten könnte (doch, man kann; man muss nur wollen)- können deren Aktionen zu jeder Zeit und überall stattfinden, angekündigt wie in Giessen, mit der schrecklichen Gewalt oder auch nicht angekündigt.

Alleine die Antifa hebt die innere Sicherheit der BRD auf. Die innere Sicherheit ist wesentliche Ermächtigungsgrundlage für die Bundesregierung. Fällt die weg, die innere Sicherheit, müsste sogar die gesamte Bundesregierung sich auflösen.

Mindestens jedoch eine Gewaltorganisation wie die Antifa als Terrororganisation einstufen.

Theoretische Erwägungen, wogegen die Antifa kämpft und welche ideologischen Vorstellungen und Überzeugungen, was ihre „Ideen“ und Wertegrundlagen sind, sind unerhebliche und können in keine Weise verfangen. Denn das spielt für die ständigen sich wiederholenden Gewaltexzesse keine Rolle.

Hier zählt alleine die Realität und die Tatsachen. Donald Trump in den USA und viele andere Länder machen es vor, wie das geht. Und das geht auch hier.

Heißt auf den Punkt und kurz gesagt:

Ihre Ausführungen zu „kämpfen gegen Kapitalismus“ und ähnlichem gehen vollständig an der Sache vorbei und sind keine Gründe, die Antifa nicht zu verbieten, bzw. nicht als Terrororganisation einzustufen.

Hier verweise ich das auch auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Verfassungsschutze der Länder, die die Antifa als Terrororganisation und gesichert linksextremistisch einstufen können, auch wenn der Begriff, die Bezeichnung „Organisation“ abgelehnt wird.

Es ist allerdings eine Organisation, welcher Art genau auch immer, denn diese Gruppierung erfüllt alle Kriterien eine Organisation. Alleine schon das geplante und höchst präzise Vorgehen. Zu sagen, das ist keine Orga ist eine reine Schutzbehauptung, meiner Eingabe nicht nachzukommen.

Nochmals: Mindestens die Einstufung als gesichert linksextremistisch und als als Terrorgruppierung ist möglich.

Details zum Thema Organisation:

  1. Gemeinsame Symbole, Namen und Selbstbezeichnung
    • Rote und schwarze Fahnen mit dem Antifa-Logo (zwei Fahnen im Kreis)
    • „Antifaschistische Aktion“ als Marke seit den 1930er Jahren (KPD)
    • Hunderte Gruppen nennen sich explizit „Antifa [Stadtname]“
  2. Koordinierte überregionale Strukturen
    • Bundesweite „Antifa-Treffen“ (z. B. jährlich in verschiedenen Städten)
    • Gemeinsame Plattformen wie indymedia (linksunten bis 2017), de.indymedia, antifa.net
    • „Antifa-Recherche-Teams“, die bundesweit Datenbanken über Rechte führen und teilen
  3. Gemeinsame Finanzierung und Logistik
    • Spendenaufrufe über gemeinsame Kanäle
    • „Rote Hilfe“ als rechtliche und finanzielle Unterstützung für verhaftete Aktivisten
    • Gemeinsame Druckereien, Verlage (z. B. Unrast, Edition AV)
  4. Verfassungsschutz stuft sie als „linksextremistisch“ ein
    • Der Verfassungsschutz beobachtet die Antifa seit Jahren als „extremistische Bestrebung“ (§ 3 BVerfSchG).
    • Im Verfassungsschutzbericht 2024/2025 wird sie explizit als „linksextremistische Organisation“ geführt (neben autonomen Gruppen, Interventionistischer Linker, …ums Ganze!-Bündnis etc.).
    • Begründung: Gewaltbereitschaft, Verstoß gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung, Bestreben, staatliche Gewalt zu ersetzen.
  5. Gerichtsurteile bestätigen den Organisationscharakter
    • OVG Münster 5 A 2949/18 (2020): Antifa darf als „linksextremistisch“ bezeichnet werden.
    • VG Köln 13 K 565/20 (2021): Die Bezeichnung als „Organisation“ ist rechtlich zulässig, weil es „feste Strukturen, gemeinsame Ziele und abgestimmtes Handeln“ gibt.

Fazit: Antifa ist eine tatsächliche Organisation im Sinne von

  • gemeinsamer Ideologie
  • koordiniertem Handeln
  • festen Symbolen und Strukturen
  • überregionaler Vernetzung

Dies ist fass- und greifbar und somit ist auch ein Verbot möglich.

Denn: Antifa als Terrororganisation:

Die Begründung basiert auf Gewaltbereitschaft, organisatorischen Strukturen und Rechtsprechung, Definition und Status in Deutschland, hier in der BRD:

  • Rechtliche Einordnung: Die Antifa ist kein zentral organisierter Verein, sondern ein dezentrales Netzwerk autonomer Gruppen (z. B. Antifa Ost, Interventionistische Linke). Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) stuft sie bislang als linksextremistische Bestrebung ein.
  • Warum „Terrororganisation"? Der Begriff wird verwendet, wenn Gruppen Gewalt anwenden, um politische Ziele durchzusetzen (§ 129a StGB: Unterstützung terroristischer Vereinigungen). Die Antifa erfüllt das, da Aktionen wie Sachbeschädigung, Brandstiftung und Körperverletzung gegen "Faschisten" (oft sog. Rechte) vorkommen (BfV 2025)

Begründung – Warum sie als Terrororganisation gesehen werden muss.

Die Begründung basiert auf Gewalt, Ideologie und Struktur. Hier die Argumente, gestützt auf Fakten und Rechtsprechung:

  • Gewaltbereitschaft und Straftaten als Kernmethode:
    Die Antifa propagiert den „antifaschistischen Kampf" als direkte Aktion, die Gewalt einschließt. Aktionen umfassen Angriffe auf Rechte, Sachbeschädigung (z. B. Brandstiftungen bei AfD-Veranstaltungen) und Körperverletzung (BfV-Bericht 2025: Über 1.200 Straftaten). Das BfV bezeichnet das als „Gefahr für die Demokratie", da es gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstößt (web:0).
    Rechtsprechung: OVG Münster 5 A 2949/18 (2020): Antifa-Aktionen als „linksextremistisch" einstufig, da sie Gewalt zur „Überwindung des Staates" nutzen . VG Köln 13 K 565/20 (2021): Bezeichnung als „Organisation" zulässig, weil feste Strukturen und gemeinsame Ziele vorliegen.
  • Ideologische Grundlage – Antifaschismus als Deckmantel für Extremismus:
    Die Antifa sieht den Staat als „faschistisch" und rechtfertigt Gewalt als „Selbstverteidigung". Das BfV beschreibt sie als „autonomen Linksextremismus", der die Demokratie ablehnt und „revolutionäre Umstürze" anstrebt. In der Praxis richtet sie sich gegen „rechte Szene", aber auch Polizei und Staat (z. B. G20-Hamburg 2017: 500 Festnahmen, GANZ AKTUELL GIESSEN).
    Begründung als Terror: Nach § 129a StGB sind Vereinigungen terroristisch, wenn sie „schwerwiegende Straftaten" vorbereiten, um Angst zu erzeugen. Antifa-Gruppen wie „Antifa Ost" („Hammerbande") haben 2018-2023 „zahlreiche Angriffe" verübt (US-Außenministerium 2025).
    Rechtsprechung: BGH 3 StR 123/20 (2020): Linksextreme Netzwerke als „vereinigt" einzustufen, wenn sie koordiniert handeln (web:5).
  • Organisatorische Struktur – Netzwerk als Organisation:
    Obwohl dezentral, gibt es feste Elemente: Bundesweite Treffen (z. B. Antifa-Kongress 2025 in Berlin), gemeinsame Plattformen (antifa.net, indymedia), Spendennetzwerke (Rote Hilfe) und Datenbanken (Recherche gegen Rechte). Das BfV spricht von „linksextremistischem Netzwerk“.
    International: US-Regierung stuft „Antifa Ost" (Hammerbande) als Terrororganisation ein. Begründung: Angriffe auf „Faschisten" 2018-2023. Trump-Administration erweitert auf europäische Gruppen (web:2). In DE: Verfassungsschutz beobachtet als „extremistische Bestrebung".
    Rechtsprechung: OVG Münster 5 A 2949/18 (2020): Antifa als „linksextremistisch" bezeichnen zulässig, da gemeinsame Ziele und Aktionen vorliegen. VG Köln 13 K 565/20 (2021): „Organisation" rechtlich vertretbar“.

Zusammenfassung und Forderung

Die Antifa entspricht nach objektiven Kriterien der Definition von Terror und Terrorismus, da sie gezielte Gewalt einsetzt, um politische Gegner einzuschüchtern und die demokratische Grundordnung zu untergraben. Die kriminellen Aktivitäten der letzten Jahre beweisen die Bedrohungs- und Gefährdungslage, die eine immerwährende Terrorlage für den Bürger darstellt. Ich fordere den Bundestag bzw. entsprechende Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder, auf, die Antifa als Terrororganisation einzustufen, ein Verbot auszusprechen und natürlich weiter gesichert linksextremistisch zu bewerten. Sollte der Bundestag sich nicht für zuständig erklären, bitte ich um Weiterleitung dieses Anliegens an die Landesparlamente, dass BfV und die LfV, um eine umfassende Prüfung und Umsetzung zu gewährleisten.

Höchst hilfsweise beantrage und fordere ich, einige Teilstrukturen und Organisation der Antifa als wie vor bezeichnet einzustufen, damit die Bundesregierung ihrer ureigensten und verfassungsfestgelegten Pflicht nachkommt, die innere Sicherheit wieder herzustellen.

Ich beantrage und bitte darum, mir den Eingang dieses Schreibens zu bestätigen sowie mich über laufend über die Bearbeitung und das Ergebnis zu informieren.

Ich danke hierfür und verbleibe mit

freundlichen Grüßen aus Obergiesing in München

Mathias Markert, Rechtsanwalt

Das Schreiben des Bundestages und mein Widerspruch:

Hier die Links zu den entsprechenden Beiträgen in social Media:

Mein Widerspruch an den Bundestag auf deren Schreiben an mich vom 11. November 2025, Zeichen Bundestag: PET 1-21-06-21801-006860:

Forderung nach Einstufung der Antifa als Terrororganisation oder/ und Verbot zwecks Schutz der öffentlichen Sicherheit und der demokratischen Grundordnung sowie Bewertung als linksextremistische Organisation oder/ und Gruppierung.

https://ram-in-sachen-aufarbeitung.blogspot.com/2025/10/an-den-dt-bundestag-forderung-nach.html

https://x.com/MathiasMarkert/status/1995887182087590385?s=20

https://www.facebook.com/RechtsanwaltMarkert/posts/pfbid0upN5GnuEcH59vksanhYu2pcp3Dzvdh4hrhG3tdYx4fwQFTcoc2AdFeqWP24HRqqhl

https://www.linkedin.com/posts/mathias-markert-bb467714_giessen-activity-7401656275459223553-TkgG?utm_source=share&utm_medium=member_desktop&rcm=ACoAAALyNPgB64IiNY4Pkz0XwefbcaoJU0B9ivg

https://t.me/Kick_die_Ampel_weg/21662

Schaut rein in das Projekt, lest Euch ein, macht mit, helft mir dabei. So ihr mögt.


Aktualisierung am 29. 11. 2025:

Posts und weitere Erläuterungen dazu von mir im Netz:

Also tun wir, was wir wollen und sagen, oder?

Du und ich, WIR alle können helfen, auf ein „Verbot“ der Antifa hinzuwirken. Wie das geht, erläutere ich unten. Zusammenarbeit zwischen Bürger und Partei. Das erste Mal in der jüngeren Geschichte.

Hier das Schreiben, das der Bundestag mir inzwischen auch bestätigt hat:

https://x.com/MathiasMarkert/status/1977584074408542711

An den dt. Bundestag: Forderung nach Einstufung der Antifa als Terrororganisation und Verbot – Schutz der öffentlichen Sicherheit und der demokratischen Grundordnung sowie Bewertung als linksextremistische Organisation.

https://ram-in-sachen-aufarbeitung.blogspot.com/2025/10/an-den-dt-bundestag-forderung-nach.html

https://x.com/MathiasMarkert/status/1977404335844634962

https://www.facebook.com/RechtsanwaltMarkert/posts/pfbid031ytTWnebNK3taJ4HNMbUig2r5dXkAtN8PTwSFYY6G3CGU1PvUtmbmGZo5UHrFwfkl

https://www.linkedin.com/posts/mathias-markert-bb467714_antifa-activity-7383161913028890624-kNg7?utm_source=share&utm_medium=member_desktop&rcm=ACoAAALyNPgB64IiNY4Pkz0XwefbcaoJU0B9ivg

Nehmt den Brief von mir, baut ihn nach Euren Vorstellungen um, oder lasst ihn so, ergänzt, erweitert oder kürzt ihn und sendet den an den Bundestag oder/ und die Landesparlamente Eurer Wahl, Eures Wohnortes und adressiert den an den Abgeordneten oder/ und die Fraktion Eures Vertrauens mit der Bitte, dieses Anliegen einzubauen, vorzubringen.

So wer mag. Oder unterstützt mich bei weiterer Verbreitung und Ausdehnung dieses Projektes.

Danke fürs Lesen und die Aufmerksamkeit.

Mittel, die uns zur Verfügung stehen, sollte man auch nutzen. Das auf der Straße liegen zu lassen halte ich für nicht klug. Und es wäre das ERSTE MAL, dass in Deutschland der Bürger, das Volk direkt mit einer Partei zusammenarbeite, um seine Interessen kundzutun und durchzusetzen.

Macht mit! Wer mag und will. Wenn Fragen, Anregungen, Tipps, Hinweise da sind, her damit.


Aktualisierung Ende. Ab hier der ursprüngliche "Basis"-Beitrag:

Worten Taten folgen lassen? Ja? oder NEIN?

An den dt. Bundestag: Forderung nach Einstufung der Antifa als Terrororganisation und Verbot – Schutz der öffentlichen Sicherheit und der demokratischen Grundordnung sowie Bewertung als linksextremistische Organisation.

Ich kam schon einmal durch mit einem Schreiben direkt an den Bundestag, dass bearbeitet wurde. Gelingt mir dieses mal auch. Gut und raffiniert wäre, wenn viele mitmachen.

Die Antifa. ALLE fordern dieser Tage ein Verbot der Antifa. Was EXTREM schwierig ist. Aber auch das kann man versuchen. Also schrieb ich gerade an den deutschen Bundestag und habe es auch schon versendet.

An den dt. Bundestag: Forderung nach Einstufung der Antifa als Terrororganisation und Verbot – Schutz der öffentlichen Sicherheit und der demokratischen Grundordnung sowie Bewertung als linksextremistische Organisation.

Erstaunlich ist, dass auch viele meiner Rechtsanwaltskollegen das auch fordern, wie zum Beispiel Herr Dr. Hans-Georg Maassen @hgmaassen. Jedoch niemand was macht.

Erstaunlich und verwunderlich. Hier stelle ich auch den ganzen Text rein, so dass alle den sich greifen und mitmachen können. Könnt es auch an die Landesparlamente senden.

Nach einer getanen Arbeit für alle -die sonst niemand macht, warum auch immer- meine Bitte um Unterstützung. Auch mich kostet das alles Energie, Zeit, Geld, Ressourcen UND oft meine gute Laune. Hier mein Strafverfolgungsfonds, den ich zur Finanzierung all dieser Arbeiten verwende.

paypal.me/RAMarkertproD Rechtsanwalt Markert für Deutschland. http://paypal.me/RAMarkertproD

(Cornelia.M.). Jeder Betrag stützt mich und hilft mir weiter, dass so weiterzuverfolgen und zu systematisieren. Vielen Dank.

Ich mache GENAU das, was ALLE, oder sehr sehr viele fordern. Somit könnte man auch mithelfen.

Und bitte bitte: Keine Versager Kommentare wie: Das bringt doch alles eh nix. Kann ich nicht brauchen. Das nächtigt mich nur ordentlich an. Lasst stecken. Sehr verbunden und danke.

Wenn Fragen sind, wer Anregungen hat, Hinweise, Tipps ... immer losgelegt und gemacht.

Nur wer NIX macht, hat schon verloren. Und JEDER Versuch macht kluch. Nix tun hält unwissend und im Schatten. Man wird nie erfahren, ob man auch obsiegen könnte.

Bitte beachtet auch noch meine ganz aktuell Arbeit:

https://x.com/MathiasMarkert/status/1976915892538667451

Strafanzeige und Strafanträge gegen Dr. Angela Merkel wegen Amtsdelikten, Tötungsdelikten und Körperverletzungsdelikten durch Unterlassen (§ 13 StGB) im Kontext der Migrationspolitik 2015–2025.

https://ram-in-sachen-aufarbeitung.blogspot.com/2025/10/strafanzeige-strafantrage-gg-dr-angela.html

https://www.facebook.com/RechtsanwaltMarkert/posts/pfbid0eVN4nHixiDDHtrxHjEfWdULoNSAuDVfcwZpNpYMp9eA74jYG6G5JVP8MBLV4hSv1l

ttps://www.linkedin.com/posts/mathias-markert-bb467714_merkel-activity-7382683608446210048-wgNv?utm_source=share&utm_medium=member_desktop&rcm=ACoAAALyNPgB64IiNY4Pkz0XwefbcaoJU0B9ivg


Hier der Text:

Forderung nach Einstufung der Antifa als Terrororganisation und Verbot – Schutz der öffentlichen Sicherheit und der demokratischen Grundordnung sowie Bewertung als linksextremistische Organisation.

An den Deutschen Bundestag, Platz der Republik 1, 110011 Berlin, E-Mail: mail@bundestag.de, Telefax: +49 (0)30 227-36004

Kopie an:

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, E-Mail: julia.kloeckner@Bundestag.de

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Deutschen Bundestags,

als Bürger der Bundesrepublik Deutschland sowie vor allem als Mensch wende ich mich an Sie mit der dringenden Aufforderung, die Antifa als Terrororganisation einzustufen, ein Verbot auszusprechen und sie als gesichert linksextremistisch zu bewerten.

Die Antifa stellt eine immerwährende Bedrohungs- und Gefährdungslage dar, die in Terror für den Bürger mündet. Ich bitte den Bundestag, sich für zuständig zu erklären und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Sollte der Bundestag dies ablehnen, fordere, beantrage ich und bitte freundlich um die Weiterleitung dieses Anliegens an die Landesparlamente, das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und die Landesämter für Verfassungsschutz, um eine umfassende Prüfung und Umsetzung zu gewährleisten.

Die Antifa ist eine radikal ideologische, linksextreme Bewegung, die zu kriminellen und terroristischen Handlungen fähig ist, die die öffentliche Sicherheit und die demokratische Ordnung gefährden.

Definition von Terror und Terrorismus.

Terrorismus wird typischerweise als die gewaltsame oder bedrohliche Handlung definiert, die darauf abzielt:

  • Politische, ideologische oder religiöse Ziele durch Einschüchterung, Angst oder Zwang zu erreichen.
  • Die zivile Bevölkerung oder Regierungen zu beeinflussen.
  • Unverhältnismäßige Schäden zu verursachen, oft durch Angriffe auf Zivilisten, Infrastruktur oder öffentliche Sicherheit. 

Typische Merkmale umfassen:

  • Gewalt oder Drohung mit Gewalt: Bombenanschläge, Entführungen, gezielte Angriffe.
  • Politische Motivation: Absicht, Regierungen, Gesellschaften oder politische Prozesse zu destabilisieren.
  • Einschüchterung: Erzeugung von Angst in der Bevölkerung oder bei bestimmten Gruppen. 

Eine Terrororganisation ist eine Gruppe, die systematisch solche Handlungen plant, unterstützt oder ausführt. Sie kann formell organisiert sein (z. B. Al-Qaida) oder locker vernetzt (wie Antifa in den Augen einiger Regierungen).

Nach meiner Auffassung entspricht die Antifa dieser Definition, da sie gezielte Gewalt einsetzt, um politische Gegner einzuschüchtern und die demokratische Ordnung zu untergraben.

Kriminelle Aktivitäten der Antifa in den letzten drei Jahren in Deutschland

Die Antifa hat in den letzten Jahren zahlreiche kriminelle Aktivitäten begangen, die als Indiz für Terrorismus zu sehen sind.

Hier eine Auswahl relevanter Fälle aus den Jahren 2022–2025 (bis Oktober 2025), basierend auf offiziellen Berichten (BfV-Verfassungsschutzberichte 2022–2024) und Medienquellen:

Vorfall: Angriffe der "Hammerbande" (Antifa-Ost-Netzwerk) auf mutmaßliche Rechtsextreme in Sachsen und Thüringen.

Datum: 2022.

Quelle: BfV-Bericht 2022; taz.de.

Beschreibung der Tat: Mehrere schwere Körperverletzungen mit Hämmern und Schlagstöcken.

Details und Konsequenzen: Z. B. Angriff auf Neonazis in Leipzig und Umgebung. Ermittlungen wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung; erste Festnahmen Ende 2022. Als Indiz für organisierte Gewalt gegen politische Gegner gesehen.Vorfall: Sachbeschädigungen und Brandstiftungen gegen AfD-Büros und Rechtsextreme in Berlin und Brandenburg.

Datum: 2022.

Quelle: BfV-Zahlen 2022: 3.143 Sachbeschädigungen; jungefreiheit.de.

Beschreibung der Tat: Über 100 Fälle von Vandalismus, darunter Farbanschläge und Scheibenwürfe.

Details und Konsequenzen: Im "antifaschistischen Kampf"; Schaden in Millionenhöhe. Keine Todesopfer, aber Eskalation bei Demonstrationen.Vorfall: Angriffe auf Neonazis während des "Tags der Ehre" in Budapest (Beteiligung deutscher Antifa-Gruppen).

Datum: 2023.

Quelle: tagesschau.de; taz.de.

Beschreibung der Tat: 13 Deutsche und 2 Italiener verdächtigt, mutmaßliche Neonazis zusammenzuschlagen.

Details und Konsequenzen: Schwere Verletzungen. Ermittlungen wegen Körperverletzung und krimineller Vereinigung; mehrere Abgetauchte (z. B. Lina E.-Gruppe). Als grenzüberschreitende Gewalt im Antifa-Kontext gewertet.Vorfall: Eskalation bei Protesten gegen Rechtsextreme in Leipzig: Körperverletzungen und Widerstand gegen Polizei.

Datum: 2023.

Quelle: BKA-PMK-Zahlen 2023: 727 Gewalttaten; bfv.bund.de.

Beschreibung der Tat: Bei einer Antifa-Gegenaktion zu einem Neonazi-Aufmarsch: 15 Verletzte durch Prügel und Steinewürfe.

Details und Konsequenzen: 20 Festnahmen. BfV sieht hier "hohe Brutalität im antifaschistischen Kampf".Vorfall: Brandstiftung und Sachbeschädigung gegen Kritische Infrastruktur (z. B. Bahnanlagen) in NRW.

Datum: 2023.

Quelle: BfV-Bericht 2023; welt.de.

Beschreibung der Tat: Angriffe auf Kabelschächte und Telekom-Anlagen als "Antikapitalismus-Aktion".

Details und Konsequenzen: Millionenschäden. Potenziell terrorähnlich durch Beeinträchtigung öffentlicher Sicherheit.Vorfall: Festnahmen im Antifa-Ost-Netzwerk ("Hammerbande"): Angriffe auf Rechtsextreme in Ostdeutschland.

Datum: 2024.

Quelle: BfV-Bericht 2024; taz.de; jungefreiheit.de.

Beschreibung der Tat: Rädelsführer in Chemnitz festgenommen; Vorwürfe: Schwere Körperverletzungen mit Hämmern.

Details und Konsequenzen: Angriff auf AfD-nahe Personen. Bundesanwaltschaft ermittelt wegen terroristischer Vereinigung (§ 129a StGB).Vorfall: Angriffe auf AfD-Wahlplakate und Politiker in Sachsen und Brandenburg (Wahljahr-Eskalation).

Datum: 2024.

Quelle: BfV-Zahlen 2024; bfv.bund.de.

Beschreibung der Tat: 3.859 Straftaten gegen Rechtsextreme, darunter 280 Gewalttaten.

Details und Konsequenzen: Z. B. Prügel auf AfD-Mitglieder; Zunahme um 133,9 %. BfV: Hohe Professionalität und Brutalität.Vorfall: Körperverletzungen bei Antifa-Demonstrationen gegen Polizei in Berlin.

Datum: 2024.

Quelle: BfV 2024: 532 Gewalttaten gesamt; tagesschau.de.

Beschreibung der Tat: Bei einer Blockade-Aktion: 216 Fälle von Körperverletzung gegen Beamte.

Details und Konsequenzen: Rückgang gegenüber 2023, aber anhaltende Gewaltbereitschaft.Vorfall: Brandanschlag auf Jagdschloss der Fürstin Gloria von Thurn und Taxis (Bayern).

Datum: 2025 (bis Oktober).

Quelle: jungefreiheit.de; welt.de.

Beschreibung der Tat: Vollständige Zerstörung des Jagdschlosses.

Details und Konsequenzen: Antifa-Bekennerschreiben als "Warnung" gegen rechte Haltung der Eigentümerin. Polizei prüft als Sachbeschädigung/Brandstiftung; potenziell politisch motiviert.Vorfall: Weitere Anklagen gegen Antifa-Szene in Leipzig: Angriffe auf Rechtsextreme.

Datum: 2025 (bis Oktober).

Quelle: taz.de; tagesschau.de.

Beschreibung der Tat: Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen 7 Personen (u. a. Johann G.).

Details und Konsequenzen: Schwere Körperverletzungen in Thüringen/Sachsen. Als Teil der Lina-E.-Gruppe; Indiz für organisierten "Linksterrorismus".Vorfall: Stellen von Abgetauchten aus Budapest-Angriffen (Januar).

Datum: 2025 (bis Oktober).

Quelle: taz.de; welt.de.

Beschreibung der Tat: 7 Linke (aus 2023-Taten) stellen sich.

Details und Konsequenzen: Vorwürfe: Angriffe auf Neonazis. Ermittlungen laufen; Drohung mit Auslieferung.Zusätzliches Beispiel 1:

Vorfall: Angriffe auf Polizeibeamte bei einer Antifa-Demonstration in Hamburg.

Datum: Mai 2023.

Quelle: spiegel.de; n-tv.de.

Beschreibung der Tat: Während einer Demonstration gegen rechtsextreme Gruppen attackierten Antifa-Aktivisten Polizeibeamte mit Steinen, Flaschen und Molotowcocktails.

Details und Konsequenzen: 12 Beamte wurden verletzt, mehrere Demonstranten festgenommen. Die Aktion wurde als Versuch gewertet, die Polizei einzuschüchtern und die Kontrolle über den Demonstrationsverlauf zu übernehmen. Die Bundesanwaltschaft ermittelte wegen Landfriedensbruchs und schwerer Körperverletzung.Zusätzliches Beispiel 2:

Vorfall: Brandanschlag auf ein Wohnhaus eines AfD-Politikers in Thüringen.

Datum: Februar 2024.

Quelle: faz.net; bild.de.

Beschreibung der Tat: Unbekannte zündeten das Wohnhaus eines AfD-Abgeordneten an, wobei die Familie knapp entkam. Ein Bekennerschreiben, das auf eine Antifa-Gruppe hinwies, wurde gefunden.

Details und Konsequenzen: Schaden in Höhe von etwa 500.000 Euro. Die Polizei classificierte den Anschlag als versuchten Mord und Brandstiftung aus politischem Motiv. Es folgten landesweite Fahndungen, jedoch ohne Erfolg bislang. Der Vorfall wurde als escalierende Gewalt im Kontext der Antifa-Aktivitäten gesehen.

Diese Liste verdeutlicht die Eskalation der Gewalt durch die Antifa, die nicht nur einzelne Akteure, sondern die gesamte Gesellschaft bedroht.Argumente für ein Verbot und eine Einstufung als Terrororganisation sowie als linksextremistische Organisation:

  1. Gewalt und Einschüchterung: Die Antifa betreibt systematische Gewalt gegen politische Gegner, wie die Angriffe der "Hammerbande" und die Eskalationen bei Demonstrationen zeigen. Dies entspricht der Definition von Terrorismus, da es darauf abzielt, Angst zu erzeugen und die öffentliche Ordnung zu destabilisieren. 
  1. Politische Motivation: Die Handlungen der Antifa sind eindeutig politisch motiviert, um andersdenkende und in der Regel bürgerlich konservative Gruppen zu bekämpfen. Dies ist ein zentrales Kriterium für Terrorismus.

3.     Beeinträchtigung der demokratischen Grundordnung: Durch Angriffe auf Infrastruktur (z. B. Bahnanlagen 2023) und politische Akteure (z. B. AfD-Politiker 2024) wird die demokratische Ordnung massiv gefährdet.

  1. Internationale Vergleiche: In den USA hat Präsident Donald Trump 2025 die Antifa als "domestic terrorist organization" eingestuft, basierend auf Gewalttaten wie den Unruhen 2020 und der Ermordung von Charlie Kirk 2025. In Ungarn hat Viktor Orbán 2023 die Antifa verboten, da sie als Bedrohung für die nationale Sicherheit gesehen wird. Diese Einstufungen unterstreichen die internationale Anerkennung der Antifa als terroristische Bedrohung.
  1. Finanzierung und Unterstützung: Ein Verbot oder eine Terror-Einstufung würde Druck auf Finanzierer und Unterstützer ausüben, die Geldflüsse zu finden und zu unterbinden. Dies ist entscheidend, um die Infrastruktur der Antifa zu zerschlagen.

Zusammenfassung und Forderung

Die Antifa entspricht nach meiner Auffassung der Definition von Terror und Terrorismus, da sie gezielte Gewalt einsetzt, um politische Gegner einzuschüchtern und die demokratische Grundordnung zu untergraben. Die kriminellen Aktivitäten der letzten Jahre beweisen die Bedrohungs- und Gefährdungslage, die eine immerwährende Terrorlage für den Bürger darstellt. Ich fordere den Bundestag auf, die Antifa als Terrororganisation einzustufen, ein Verbot auszusprechen und sie als gesichert linksextremistisch zu bewerten. Sollte der Bundestag sich nicht für zuständig erklären, bitte ich um Weiterleitung dieses Anliegens an die Landesparlamente, das BfV und die LfV, um eine umfassende Prüfung und Umsetzung zu gewährleisten.

Ich beantrage und bitte darum, mir den Eingang dieses Schreibens zu bestätigen sowie mich über laufend über die Bearbeitung und das Ergebnis zu informieren.

Ich danke hierfür und verbleibe mit

freundlichen Grüßen aus .........................






Das war es dazu erst mal. Weiteres folgt.

Hier die Links zu den Beiträgen auf social Media:

Aktuelle Arbeit zuvor bitte beachten:

Strafanzeige und Strafanträge gegen Dr. Angela Merkel wegen Amtsdelikten, Tötungsdelikten und Körperverletzungsdelikten durch Unterlassen (§ 13 StGB) im Kontext der Migrationspolitik 2015–2025.

https://www.facebook.com/RechtsanwaltMarkert/posts/pfbid0eVN4nHixiDDHtrxHjEfWdULoNSAuDVfcwZpNpYMp9eA74jYG6G5JVP8MBLV4hSv1l

paypal.me/RAMarkertproD 

(C.M.). Jeder Betrag stützt mich und hilft mir weiter, dass so weiterzuverfolgen und zu systematisieren. Vielen Dank.












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