Strafanzeige, Strafanträge zugunsten Alice Weidel gg Sören Pellmann wg § 130 StGB, Volksverhetzung, Verharmlosung der NS Zeit im Kontext eines Posts auf X, mit Bild auf dem Alice Weidel Adolf Hitler im Arm hält, strafbar nach § 130 III StGB.

Strafanzeige und Strafanträge gegen Sören Pellmann wegen § 130 StGB, Volksverhetzung und Verharmlosung der NS Zeit im Kontext eines Posts auf X, der ein Bild zeigt, indem Alice Weidel Adolf Hitler im Arm hält, strafbar nach § 130 III StGB.

Ich habe Strafanzeige -die überfällige, wie ich meine- gegen den Linken Sören Pellmann, MdB, Mitglied des Bundestag es, gestellt wegen Volksverhetzung gem. § 130 III, Verharmlosung der NS Zeit. Der Post betrifft den, auf dem Frau Dr. Alice Weidel einen dumm dreckigen Adolf Hitler im Arm hält. Dies stellt nicht nur eine Relativierung und Bagatellisierung der Verbrechen der Nationalsozialisten dar, sondern ist auch übelst diffamierend und beleidigend für Frau Weidel.

Da die im Verdacht stehende Straftat von allgemeinem und öffentlichem Interesse ist und nicht nur Alice Weidel betrifft, habe ich diesen Vorfall zur Anzeige gebracht!

Stellt Euch vor, ihr bastelt so ein Bild mit einem Politiker der Grünen, SPD, der Linken oder der CDU/ CSU drauf? Was wäre wohl los? Wissen alle.

Somit MUSS man es zumindest versuchen, dass strafrechtlich zu verfolgen. Das zu unterlassen wäre höchst fahrlässig. Wieder eine Chance vertan.

Von selbst wird sich der nicht zur Rechenschaft ziehen. Staatsanwälte ziehen dann mit, wenn WIR denen den Auftrag geben. Hier ist er also. Wir werden sehen.

Wer mir bei dieser und meinen anderen Arbeiten für uns alle helfen will, wer mich unterstützen mag, hier mein so benannter Strafverfolgungsfonds:

http://paypal.me/RAMarkertproD  Vielen Dank. http://paypal.me/RAMarkertproD

Jeder Betrag hilft mir und macht mir auch den Weg frei, mehr in solchen Angelegenheiten zu machen. Viele fordern ja diese Arbeiten, allein und nur es macht sie sonst niemand. Will sie scheinbar niemand machen. Also mache ich es! Wo andere viele Worte finden und verlieren, entschloss ich mich vor ein paar Jahren, Taten folgen zu lassen.

Ihr könnt auch die Strafanzeige selbst stellen, wenn ihr das Bild so elendig widerlich und bösartig findet wie ich; den gesamten Text findet ihr hier:

Wer Fragen hat, Anregungen, Ideen, Tipps dazu, gerne immer her, Oder wer "Fälle" hat, die man prüfen sollte ... auch her. 

Dann wünsche ich uns viel Erfolg damit und sagt das bitte weiter mit dieser Strafanzeige. Würde mich in diesem Fall besonders sehr freuen darüber.

Text:

Strafanzeige/ Strafanträge gegen Herrn Sören Pellmann, mdb wegen § 130 stgb, volksverhetzung verharmlosung NS Zeit

Strafanzeige und Strafanträge gegen Sören Pellmann wegen § 130 StGB, Volksverhetzung und Verharmlosung der NS Zeit im Kontext eines Posts auf X, der ein Bild zeigt, indem Alice Weidel Adolf Hitler im Arm hält, strafbar nach § 130 III StGB.

Vorab per Fax an: +49 30 9012-23456

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stelle ich Strafanzeige und erforderliche Strafanträge gegen:

Herr Sören Pellmann, MdB Mitglied des Bundestages für die Linke, ladungsfähige Anschriften: Platz der Republik 1 11011 Berlin und Fraktion Die Linke im Stadtrat zu Leipzig. Martin-Luther-Ring 4 - 6 04109 Leipzig

wegen des Verdachts des folgenden Straftatbestandes:

§ 130 III StGB Volksverhetzung sowie weiterer bei Berücksichtigung aller Umstände in Fragen kommenden Straftatbestände.

1.     Sachverhalt

Am 19. Juli 2025 um 14:41 Uhr UTC veröffentlichte der Angezeigte, Sören Pellmann, einen Post auf der Plattform X unter der URL https://x.com/LINKEPELLI/status/1946581164216537307.

Dieser Post enthält ein manipuliertes Bild (siehe Anhang), dass Alice Weidel, Co-Vorsitzende der Alternative für Deutschland (AfD), in einer intimen Umarmung mit Adolf Hitler zeigt. Der begleitende Text lautet:
"Einmal in der Sommerpause treffen und einen romantischen Ausflug mit der Affäre machen, von der niemand erfahren soll… #fckafd #fcknzs #dielinke #bryon #Coldplay".
Das Bild zeigt Hitlers Gesicht, dass dumm und frech grinst, auf einem Oberkörper der Schmuck trägt und der von Alice Weidel umarmt wird, während der Text eine romantische Beziehung unterstellt und suggerieren soll.

Ich sehe diese Darstellung als grobe Verharmlosung der NS-Verbrechen und eine schwere Verletzung der Würde der Opfer des Holocausts und anderer NS-Unrechtstaten. Eine solche Darstellung relativiert und bagatellisiert die Leiden der Opfer und die Verantwortung Deutschlands für die NS-Zeit.

Dieser Post des Beschuldigten ist insgesamt als eine Verharmlosung der NS Verbrechen zu sehen.

2.     Beweis

  • Primärbeweis: Der Post selbst, abrufbar unter https://x.com/LINKEPELLI/status/1946581164216537307, inklusive des Bildes und des Textes. Ein Screenshot des Posts wird diesem Schreiben als Anlage beigefügt (Anlage 1).
  • Zusätzliche Beweismittel: Zeitstempel der Veröffentlichung (19. Juli 2025, 14:41 UTC) und die Identität des Verfassers (Sören Pellmann, MdB Die Linke), was die Öffentlichkeit und Reichweite des Posts bestätigt.
  • Zeugen: Nutzer von X, die auf den Post reagiert haben, können als Zeugen herangezogen werden, um die Wirkung auf die Öffentlichkeit zu belegen.

3.     Subsumtion unter § 130 StGB

Die Tat des Angezeigten erfüllt die Voraussetzungen des § 130 StGB, insbesondere Absatz 3.

  • Objektiver Tatbestand:
  • Öffentliche Äußerung: Der Post wurde auf X veröffentlicht, einer Plattform mit potenziell Millionen von Nutzern, und stellt somit eine öffentliche Äußerung dar.
  • Verharmlosung oder grobe Verletzung der Würde der Opfer: Die Darstellung von Adolf Hitler, dem Verantwortlichen für den Holocaust und Millionen von Todesopfern, in einer intimen, romantischen Pose mit Alice Weidel relativiert die Schwere der NS-Verbrechen. Der Text ("romantischer Ausflug mit der Affäre") banalisiert Hitlers Rolle und stellt die Verbrechen in einen trivialen Kontext, was die Würde der Opfer grob verletzt.
  • Geeignetheit, den öffentlichen Frieden erheblich zu stören: In Deutschland, wo die Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit ein höchst relevantes Thema von gigantischer Bedeutung ist, kann ein solches Bild nicht nur Spannungen zwischen politischen Gruppen (z. B. AfD-Anhänger vs. Gegner) schüren oder Hass gegen Minderheiten wecken, die unter den NS-Verbrechen litten, sondern tut das. Wie das unentwegt geschieht und öffentlich belegt ist. 
  • Subjektiver Tatbestand, der Vorsatz des Beschuldigten Pellmann

Der Angezeigte, als MdB und öffentliche Person, ist sich der historischen Bedeutung Adolf Hitlers und der Sensibilität solcher Darstellungen bewusst. Die bewusste Manipulation des Bildes und die Wahl eines romantischen Textes deuten darauf hin, dass er mit voller Absicht eine provokante und verletzende Wirkung anstrebte. Eine mögliche satirische Absicht (z. B. Kritik an der AfD) wird durch die Intensität der Darstellung und den Kontext überlagert, weshalb kein dolus eventualis (eventueller Vorsatz) ausgeschlossen werden, sondern angenommen werden kann – er musste die Verletzung der Opferwürde billigend in Kauf nehmen. Ohne das hätte das Bild und der Post insgesamt nicht entstehen können.

  • Rechtsfolge:

Nach § 130 Abs. 3 StGB droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe, abhängig von der Schwere und den Folgen der Tat.

4.     Keine Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe

  • Keine Meinungsfreiheit: Die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) schützt keine Äußerungen, die die Menschenwürde verletzen oder NS-Verbrechen verharmlosen. Eine mögliche satirische Absicht wird durch die grobe Darstellung und den Text widerlegt, da diese die Grenzen der Kunstfreiheit überschreiten.
  • Kein berechtigtes Interesse: Der Post dient nicht dem öffentlichen Diskurs, sondern wirkt diffamierend und verletzend, ohne einen erkennbaren Beitrag zur politischen Debatte zu leisten.
  • Keine Einwilligung oder Notwehr: Es liegen keine Umstände vor, die eine Rechtfertigung oder Entschuldigung begründen könnten.

5.     Antrag

Ich bitte die Staatsanwaltschaft, eine Ermittlung gegen Sören Pellmann wegen des Verdachts der Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 3 StGB einzuleiten. Insbesondere beantrage ich:

  • Die Einholung des Originalposts und aller zugehörigen Metadaten von X.
  • Die Vernehmung des Angezeigten zur Klärung seiner Absicht.
  • Die Prüfung von Zeugenaussagen von Nutzern, die auf den Post reagiert, gelesen, gesehen, kommentiert haben.

Auch ich bin bereit, als Zeuge oder Geschädigter vernommen zu werden und stehe für Rückfragen zur Verfügung.

Die strafrechtliche Verfolgung ist dringend geboten.

Ich beantrage und bitte um Bestätigung des Eingangs dieser Strafanzeige sowie um Information über die Einleitung, den Fortgang und Ausgang der Ermittlungen.

Ich danke für die Bearbeitung und verbleibe mit

freundlichen Grüßen 





Das war es erstmal an dieser Stelle. Weiteres und regelmäßige Neuigkeiten folgen.

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Wer mir helfen mag:
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