Strafanzeige, Strafanträge zugunsten Alice Weidel gg Sören Pellmann wg § 130 StGB, Volksverhetzung, Verharmlosung der NS Zeit im Kontext eines Posts auf X, mit Bild auf dem Alice Weidel Adolf Hitler im Arm hält, strafbar nach § 130 III StGB.
Strafanzeige und Strafanträge gegen Sören Pellmann wegen § 130 StGB, Volksverhetzung und Verharmlosung der NS Zeit im Kontext eines Posts auf X, der ein Bild zeigt, indem Alice Weidel Adolf Hitler im Arm hält, strafbar nach § 130 III StGB.
Ich habe Strafanzeige -die überfällige, wie ich meine- gegen den Linken Sören Pellmann, MdB, Mitglied des Bundestag es, gestellt wegen Volksverhetzung gem. § 130 III, Verharmlosung der NS Zeit. Der Post betrifft den, auf dem Frau Dr. Alice Weidel einen dumm dreckigen Adolf Hitler im Arm hält. Dies stellt nicht nur eine Relativierung und Bagatellisierung der Verbrechen der Nationalsozialisten dar, sondern ist auch übelst diffamierend und beleidigend für Frau Weidel.
Da die im Verdacht stehende Straftat von allgemeinem und öffentlichem Interesse ist und nicht nur Alice Weidel betrifft, habe ich diesen Vorfall zur Anzeige gebracht!
Stellt Euch vor, ihr bastelt so ein Bild mit einem Politiker der Grünen, SPD, der Linken oder der CDU/ CSU drauf? Was wäre wohl los? Wissen alle.
Somit MUSS man es zumindest versuchen, dass strafrechtlich zu verfolgen. Das zu unterlassen wäre höchst fahrlässig. Wieder eine Chance vertan.
Von selbst wird sich der nicht zur
Rechenschaft ziehen. Staatsanwälte ziehen dann mit, wenn WIR denen den Auftrag
geben. Hier ist er also. Wir werden sehen.
Wer mir bei dieser und meinen anderen Arbeiten für uns alle helfen will, wer mich unterstützen mag, hier mein so benannter Strafverfolgungsfonds:
http://paypal.me/RAMarkertproD Vielen Dank. http://paypal.me/RAMarkertproD
Jeder Betrag hilft mir und macht mir auch den Weg frei, mehr in solchen Angelegenheiten zu machen. Viele fordern ja diese Arbeiten, allein und nur es macht sie sonst niemand. Will sie scheinbar niemand machen. Also mache ich es! Wo andere viele Worte finden und verlieren, entschloss ich mich vor ein paar Jahren, Taten folgen zu lassen.
Ihr könnt auch die Strafanzeige selbst stellen, wenn ihr das Bild so elendig widerlich und bösartig findet wie ich; den gesamten Text findet ihr hier:
Wer Fragen hat, Anregungen, Ideen, Tipps dazu, gerne immer her, Oder wer "Fälle" hat, die man prüfen sollte ... auch her.
Dann wünsche ich uns viel Erfolg damit und sagt das bitte weiter mit dieser Strafanzeige. Würde mich in diesem Fall besonders sehr freuen darüber.
Text:
Strafanzeige und Strafanträge gegen Sören Pellmann wegen § 130 StGB, Volksverhetzung und Verharmlosung der NS Zeit im Kontext eines Posts auf X, der ein Bild zeigt, indem Alice Weidel Adolf Hitler im Arm hält, strafbar nach § 130 III StGB.
Vorab per Fax an: +49 30 9012-23456
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stelle ich Strafanzeige und erforderliche Strafanträge gegen:
Herr Sören Pellmann, MdB Mitglied des Bundestages für die Linke, ladungsfähige Anschriften: Platz der Republik 1 11011 Berlin und Fraktion Die Linke im Stadtrat zu Leipzig. Martin-Luther-Ring 4 - 6 04109 Leipzig
wegen des Verdachts des folgenden Straftatbestandes:
§ 130 III StGB Volksverhetzung sowie weiterer bei Berücksichtigung aller Umstände in Fragen kommenden Straftatbestände.
1.
Sachverhalt
Am 19. Juli 2025 um 14:41 Uhr UTC
veröffentlichte der Angezeigte, Sören Pellmann, einen Post auf der Plattform X
unter der URL https://x.com/LINKEPELLI/status/1946581164216537307.
Dieser Post enthält ein manipuliertes Bild
(siehe Anhang), dass Alice Weidel, Co-Vorsitzende der Alternative für
Deutschland (AfD), in einer intimen Umarmung mit Adolf Hitler zeigt. Der
begleitende Text lautet:
"Einmal in der Sommerpause treffen und einen romantischen Ausflug mit der
Affäre machen, von der niemand erfahren soll… #fckafd #fcknzs #dielinke #bryon
#Coldplay".
Das Bild zeigt Hitlers Gesicht, dass dumm und frech grinst, auf einem
Oberkörper der Schmuck trägt und der von Alice Weidel umarmt wird, während der
Text eine romantische Beziehung unterstellt und suggerieren soll.
Ich sehe diese Darstellung als grobe
Verharmlosung der NS-Verbrechen und eine schwere Verletzung der Würde der Opfer
des Holocausts und anderer NS-Unrechtstaten. Eine solche Darstellung relativiert
und bagatellisiert die Leiden der Opfer und die Verantwortung Deutschlands für
die NS-Zeit.
Dieser Post des Beschuldigten ist insgesamt als eine Verharmlosung der NS Verbrechen zu sehen.
2.
Beweis
- Primärbeweis: Der
Post selbst, abrufbar unter https://x.com/LINKEPELLI/status/1946581164216537307, inklusive des
Bildes und des Textes. Ein Screenshot des Posts wird diesem Schreiben als
Anlage beigefügt (Anlage 1).
- Zusätzliche
Beweismittel: Zeitstempel der Veröffentlichung (19. Juli 2025, 14:41 UTC) und
die Identität des Verfassers (Sören Pellmann, MdB Die Linke), was die
Öffentlichkeit und Reichweite des Posts bestätigt.
- Zeugen: Nutzer von X, die auf den Post reagiert haben, können als Zeugen herangezogen werden, um die Wirkung auf die Öffentlichkeit zu belegen.
3.
Subsumtion
unter § 130 StGB
Die Tat des Angezeigten erfüllt die Voraussetzungen des § 130 StGB, insbesondere Absatz 3.
- Objektiver Tatbestand:
- Öffentliche
Äußerung: Der Post wurde auf X veröffentlicht, einer Plattform mit
potenziell Millionen von Nutzern, und stellt somit eine öffentliche
Äußerung dar.
- Verharmlosung
oder grobe Verletzung der Würde der Opfer: Die Darstellung von Adolf
Hitler, dem Verantwortlichen für den Holocaust und Millionen von
Todesopfern, in einer intimen, romantischen Pose mit Alice Weidel
relativiert die Schwere der NS-Verbrechen. Der Text ("romantischer
Ausflug mit der Affäre") banalisiert Hitlers Rolle und stellt die
Verbrechen in einen trivialen Kontext, was die Würde der Opfer grob
verletzt.
- Geeignetheit, den öffentlichen Frieden erheblich zu stören: In Deutschland, wo die Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit ein höchst relevantes Thema von gigantischer Bedeutung ist, kann ein solches Bild nicht nur Spannungen zwischen politischen Gruppen (z. B. AfD-Anhänger vs. Gegner) schüren oder Hass gegen Minderheiten wecken, die unter den NS-Verbrechen litten, sondern tut das. Wie das unentwegt geschieht und öffentlich belegt ist.
- Subjektiver Tatbestand, der Vorsatz des Beschuldigten Pellmann
Der Angezeigte, als MdB und öffentliche Person, ist sich der historischen Bedeutung Adolf Hitlers und der Sensibilität solcher Darstellungen bewusst. Die bewusste Manipulation des Bildes und die Wahl eines romantischen Textes deuten darauf hin, dass er mit voller Absicht eine provokante und verletzende Wirkung anstrebte. Eine mögliche satirische Absicht (z. B. Kritik an der AfD) wird durch die Intensität der Darstellung und den Kontext überlagert, weshalb kein dolus eventualis (eventueller Vorsatz) ausgeschlossen werden, sondern angenommen werden kann – er musste die Verletzung der Opferwürde billigend in Kauf nehmen. Ohne das hätte das Bild und der Post insgesamt nicht entstehen können.
- Rechtsfolge:
Nach § 130 Abs. 3 StGB droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe, abhängig von der Schwere und den Folgen der Tat.
4.
Keine
Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe
- Keine
Meinungsfreiheit: Die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) schützt keine
Äußerungen, die die Menschenwürde verletzen oder NS-Verbrechen
verharmlosen. Eine mögliche satirische Absicht wird durch die grobe
Darstellung und den Text widerlegt, da diese die Grenzen der Kunstfreiheit
überschreiten.
- Kein berechtigtes
Interesse: Der Post dient nicht dem öffentlichen Diskurs, sondern wirkt
diffamierend und verletzend, ohne einen erkennbaren Beitrag zur
politischen Debatte zu leisten.
- Keine Einwilligung oder Notwehr: Es liegen keine Umstände vor, die eine Rechtfertigung oder Entschuldigung begründen könnten.
5. Antrag
Ich bitte die Staatsanwaltschaft, eine
Ermittlung gegen Sören Pellmann wegen des Verdachts der Volksverhetzung gemäß §
130 Abs. 3 StGB einzuleiten. Insbesondere beantrage ich:
- Die Einholung des
Originalposts und aller zugehörigen Metadaten von X.
- Die Vernehmung des
Angezeigten zur Klärung seiner Absicht.
- Die Prüfung von Zeugenaussagen von Nutzern, die auf den Post reagiert, gelesen, gesehen, kommentiert haben.
Auch ich bin bereit, als Zeuge oder Geschädigter vernommen zu werden und stehe für Rückfragen zur Verfügung.
Die
strafrechtliche Verfolgung ist dringend geboten.
Ich beantrage und bitte um Bestätigung des Eingangs dieser Strafanzeige sowie um Information über die Einleitung, den Fortgang und Ausgang der Ermittlungen.
Ich danke für die Bearbeitung und verbleibe mit
freundlichen
Grüßen
Strafanzeige und Strafanträge gegen
Sören Pellmann wegen § 130 StGB, Volksverhetzung und Verharmlosung der NS Zeit
im Kontext eines Posts auf X, der ein Bild zeigt, indem Alice Weidel Adolf
Hitler im Arm hält, strafbar nach § 130 III StGB.
https://ram-in-sachen-aufarbeitung.blogspot.com/2025/10/strafanzeige-strafantrage-gg-soren.html





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