Strafanzeige gg. den "grünen" Jacob Blasel + Unbekannt wg. Volksverhetzung, Beleidigung §§ 130, 185, 140, 126, 111 StGB wg. Aufruf zu Burn the old white men
Strafanzeige gg. den "grünen" Jacob Blasel + Unbekannt wg. Volksverhetzung, Beleidigung §§ 130, 185, 140, 126, 111 StGB wg. Aufruf zu Burn the old white men.
DAS ist ÜBERHAUPT nicht zu akzeptieren!!!
"Burn the old white men" verbreiteten der grüne Jacob Blasel und Unbekannte weitere Personen. Ich habe deswegen gegen den und andere Strafanzeige gestellt, die bereits in Berlin bei der STA eingegangen ist wegen:
wegen des Verdachts
folgender Straftaten:
§
185 Beleidigung StGB
§
140 Belohnung und Billigung von Straftaten i.V.m.
§
126 Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten StGB
§
111 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten StGB
§
130 I, II Volksverhetzung StGB
Die Aufforderung, alte bzw. ältere weiße Männer zu verbrennen ist nicht hinnehmbar und MUSS strafrechtlich geahndet werden. Da ich persönlich mich betroffen fühle, habe ich auch wegen Beleidigung gegen mich Strafantrag gestellt. Das können nun auch alle anderen weißen älteren Männer tun. Wer die Strafanzeige auch stellen möchte und sich nicht angesprochen fühlt, nimmt diese Passage einfach raus.
Jeder kann die Anzeige übernehmen und auch stellen. Zigtausendmal müsste die in Berlin eigentlich aufschlagen. Ich bin gespannt.
Der Text zum übernehmen folgt hier gleich komplett und ganz.
Wer mich für diese Arbeit unterstützen und mir helfen mag, gerne möchte -auch für mich ist das Arbeit, die ich für alle erbringe, die mich Zeit, Geld und vor allem auch viel Energie (eigenartigerweise) kostet, hier mein Strafverfolgungsfonds, den meine Frau bearbeitet, aus dem ich für all meine Projekte gerne einiges an Kosten liquidieren möchte:
paypal.me/RAMarkertproD
Jeder Beitrag freut mich natürlich sehr, hilft mir, nimmt mir was ab und motiviert mich. Selbstredend. Ich sage vielen Dank.
Hier der gesamte Text:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stelle ich Strafanzeige und erforderliche Strafanträge
gegen Herrn Jakob Blasel, Chef der grünen Jugend, MdB, ladungsfähige Anschrift: GRÜNE JUGEND Bundesverband, vertreten durch Annabelle Röntgen, Hessische Str. 10, 10115 Berlin
sowie
gegen „die Frau, die das Schild auf der Demo hochhielt“ und
Unbekannt
wegen des Verdachts
folgender Straftaten:
§
185 Beleidigung StGB
§
140 Belohnung und Billigung von Straftaten i.V.m.
§
126 Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten StGB
§
111 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten StGB
§ 130 I, II Volksverhetzung StGB
I.
Sachverhalt
Am 20. September 2025 fand in Berlin eine
Klimademonstration unter dem Motto „Exit Gas – Enter Future!“ statt,
organisiert von der Bewegung Fridays for Future. Während der Veranstaltung
hielt eine unbekannte weibliche Person in der ersten Reihe ein handgeschriebenes
Schild mit der Aufschrift „Burn the old white men“ (deutsch: „Verbrennt die
alten weißen Männer“) hoch. Dieses Schild war deutlich sichtbar und wurde in
einem Video dokumentiert, das von Jakob Blasel, Sprecher der Grünen Jugend, auf
Instagram verbreitet wurde. Blasel, der als prominenter Vertreter der
Klimabewegung bekannt ist, feierte die Demonstration als Erfolg, ohne sich von
der Botschaft des Schildes zu distanzieren. Das Video erreichte eine große
Reichweite und löste erhebliche öffentliche Empörung aus.
Als älterer weißer Mann fühle ich mich durch die Aussage des Schildes persönlich beleidigt und bedroht. Die Formulierung „burn“ impliziert einen Aufruf zu Mord oder schwerer Gewalt gegen eine ethnisch und demografisch definierte Gruppe, zu der ich gehöre. Die Verbreitung durch Blasel verstärkt die Wirkung dieser Botschaft und suggeriert eine Billigung. Der Vorfall erregte mediale Aufmerksamkeit (z. B. Berichte von NIUS, Exxpress) und führte zu einer Kleinen Anfrage des AfD-Abgeordneten Markus Matzerath im Bundestag.
Im Übrigen ist der Sachverhalt öffentlich und
allgemeinbekannt.
Ein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung liegt vor. Ermittlungen sind auch von Amts wegen einzuleiten und zu führen.
II.
Rechtsauffassung
Ich bin der Ansicht, dass der Vorfall die folgenden Straftatbestände erfüllt.
1.
Volksverhetzung,
§ 130 Abs. 1 und 2 StGB
a) Objektiver Tatbestand
Nach § 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB macht sich strafbar, wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe zu Hass aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert. Nach Abs. 2 Nr. 1 wird bestraft, wer solche Inhalte öffentlich verbreitet.
Gruppe:
Die Aussage „Burn the old white men“ richtet sich gegen „alte weiße Männer“, eine durch ethnische Herkunft („weiß“), Geschlecht („Männer“) und Alter („alt“) definierte Gruppe. „Weiß“ als ethnische Zuschreibung fällt unter den Schutz des § 130 StGB, da die Norm auch Mehrheitsgruppen umfasst, wenn sie diskriminiert werden (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 2016, Az. 3 StR 113/16).
Hass oder Gewalt:
Die Aufforderung „burn“ (verbrennen) ist ein
klarer Aufruf zu schwerer Gewalt, wenn nicht gar Mord (§ 211 StGB). Sie ist
geeignet, Hass gegen die genannte Gruppe zu schüren.
Öffentlichkeit:
Das Schild wurde auf einer öffentlichen
Demonstration in Berlin gezeigt und durch Blasels Instagram-Post einem breiten
Publikum zugänglich gemacht.
Störung des öffentlichen Friedens:
Die provokante Botschaft führte zu medialer und gesellschaftlicher Empörung, was ihre Eignung zur Störung des Friedens belegt (vgl. Berichte in NIUS, Exxpress).
b) Subjektiver Tatbestand
Die Schildträgerin handelte zumindest mit bedingtem Vorsatz, da sie die Wirkung der Botschaft kannte oder billigend in Kauf nahm. Blasel, der das Video ohne Distanzierung verbreitete, handelte ebenfalls vorsätzlich, da er die Reichweite der Plattform und die Brisanz der Botschaft kannte.
c) Rechtsfolgen
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
2.
Öffentliche
Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB)
a) Objektiver Tatbestand
Wer öffentlich zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, macht sich strafbar, wenn die Aufforderung geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
Aufforderung:
„Burn“ ist ein direkter Imperativ, der als
Aufforderung zu Mord (§ 211 StGB) oder schwerer Körperverletzung (§ 226 StGB)
zu werten ist.
Öffentlichkeit:
Das Schild wurde auf einer Demonstration und
via Instagram verbreitet, was die Öffentlichkeit erfüllt.
Eignung zur Störung:
Die mediale und gesellschaftliche Reaktion (z. B. Bundestagsanfrage) zeigt die Störungswirkung.
b) Subjektiver
Tatbestand
Die Schildträgerin und Blasel handelten
vorsätzlich, da sie die Aufforderung bewusst präsentierten bzw. verbreiteten.
c) Rechtsfolgen
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Blasel kann auch als Gehilfe (§ 27 StGB) strafbar sein.
3. Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, § 126 StGB
a) Objektiver
Tatbestand
Wer in einer Weise, die geeignet ist, den
öffentlichen Frieden zu stören, bestimmte schwere Straftaten (z. B. Mord, § 211
StGB) androht, macht sich strafbar.
Androhung:
„Burn“ stellt eine konkrete Drohung mit Mord
oder schwerer Gewalt dar, gerichtet gegen „alte weiße Männer“.
Eignung:
Die öffentliche Empörung und die Reichweite des Videos belegen die Störungswirkung.
b) Subjektiver Tatbestand
Die Schildträgerin sowie der Beschuldigte Blasel handelten vorsätzlich, da sie die Drohung bewusst verbreiteten.
c) Rechtsfolgen
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
4. Belohnung und Billigung von Straftaten, § 140 StGB
a) Objektiver Tatbestand
Wer eine in § 138 Abs. 1 StGB genannte schwere Straftat (z. B. Mord) öffentlich billigt, macht sich strafbar, wenn dies den öffentlichen Frieden stören kann. Billigung: Blasels Verbreitung des Videos ohne Distanzierung kann als stillschweigende Billigung des Gewaltaufrufs gewertet werden.
Öffentlichkeit:
Die Verbreitung über Instagram erfüllt diesen
Tatbestand.
Störungswirkung: Die mediale Empörung bestätigt die Eignung zur Friedensstörung.
b) Subjektiver Tatbestand
Blasel handelte zumindest mit bedingtem Vorsatz, da er die Wirkung der Verbreitung kannte.
c) Rechtsfolgen
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
5. Beleidigung, § 185 StGB
a) Objektiver Tatbestand
Die Beleidigung ist die Angriff auf die Ehre
einer anderen Person durch Äußerung einer Missachtung oder Nichtachtung.
Ehrverletzung: Die Aussage „Burn the old white men“ verunglimpft ältere weiße Männer pauschal als Ziel von Gewalt, was ehrverletzend ist. Als älterer weißer Mann fühle ich mich persönlich in meiner Ehre verletzt, da die Aussage mich als Teil der genannten Gruppe herabsetzt.
Öffentlichkeit:
Die Demonstration und die Verbreitung über Instagram machen die Beleidigung öffentlich.
b) Subjektiver Tatbestand
Die Schildträgerin und Blasel handelten vorsätzlich, da sie die ehrverletzende Wirkung kannten oder in Kauf nahmen.
c) Rechtsfolgen
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder
Geldstrafe.
Persönliche Betroffenheit:
Als älterer weißer Mann empfinde ich die Aussage als direkten Angriff auf meine Identität. Die pauschale Stigmatisierung und der implizite Gewaltaufruf verursachen ein Gefühl der Bedrohung und Herabwürdigung, was den Tatbestand der Beleidigung zusätzlich stützt.
III.
Beweismittel
Video auf Instagram:
Der von Jakob Blasel veröffentlichte Instagram-Post, der das Schild „Burn the old white men“ zeigt; anscheinend inzwischen gelöscht, was auch auf Unrechtsbewusstsein hindeutet.
Medienberichte:
Berichte von NIUS („Grüne Jugend feiert
Klimademo mit Mordaufruf“, 21. September 2025) und
Grüne-Jugend-Chef verbreitet Aufruf zur
Verbrennung alter weißer Männer
sowie Exxpress und vielen anderen, die den
Vorfall dokumentieren.
Grüne-Jugend-Chef
verbreitet Aufruf zur Verbrennung alter weißer Männer | Exxpress:
Zeugenaussagen:
Teilnehmer der Demonstration, die das Schild gesehen haben, sowie Polizeibeamte vor Ort.
Kleine Anfrage:
Dokumentation der Anfrage von Markus Matzerath
(AfD) im Bundestag, die den Vorfall thematisiert.
https://x.com/MarkusMatzerath/status/1970839859343266235
Screenshots von X, nius u.a.:
Beiträge auf X, die das Video und die Empörung
zeigen (z. B. Posts von Nutzern, die den Vorfall kritisieren).
Siehe unten eingefügt im Anhang.
IV.
Anträge
Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen
die unbekannte Schildträgerin und Jakob Blasel wegen des Verdachts der
Volksverhetzung (§ 130 StGB), öffentlichen Aufforderung zu Straftaten (§ 111
StGB), Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten (§ 126
StGB), Belohnung und Billigung von Straftaten (§ 140 StGB) und Beleidigung (§
185 StGB):
§ 185 Beleidigung StGB
§ 140 Belohnung und Billigung von Straftaten
i.V.m.
§ 126 Störung des öffentlichen Friedens durch
Androhung von Straftaten StGB
§ 111 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
StGB
§ 130 I, II Volksverhetzung StGB
Sicherstellung des Instagram-Videos als Beweismittel sowie Ermittlung der Identität der Schildträgerin.
Anhörung von Zeugen der Demonstration, insbesondere Organisatoren von Fridays for Future, um die Umstände zu klären.
Prüfung einer Unterlassungspflicht seitens Jakob Blasel als Sprecher der Grünen Jugend.
Berücksichtigung meiner persönlichen Betroffenheit als älterer weißer Mann, der sich durch die Aussage beleidigt und bedroht fühlt, im Rahmen der Ermittlungen zu § 185 StGB.
V.
Weitere
Begründung der Strafbarkeit und Intoleranz gegenüber dem Aufruf
Die Aufforderung, „weiße Männer niederzubrennen“, ist ein unerträglicher Angriff auf die Menschenwürde und den gesellschaftlichen Frieden. Sie stellt nicht nur eine pauschale Diskriminierung einer ethnischen, geschlechtsspezifischen und altersdefinierten Gruppe dar, sondern impliziert einen Aufruf zu schwerster Gewalt, der in einer demokratischen Gesellschaft keinen Platz hat. Die Verbreitung durch Jakob Blasel verstärkt die Reichweite und Wirkung dieser Botschaft, ohne dass eine Distanzierung erfolgte, was als Billigung zu werten ist. Als Mitglied der betroffenen Gruppe empfinde ich diese Äußerung als persönliche Herabwürdigung und Bedrohung, die nicht als „satirisch“ oder „symbolisch“ abgetan werden kann. Die objektive Wirkung – nämlich die Verunsicherung und Empörung in der Öffentlichkeit – unterstreicht die Dringlichkeit einer strafrechtlichen Verfolgung, um solche Hetze zu unterbinden und ein Zeichen gegen Diskriminierung und Gewaltandrohungen zu setzen.
Die
strafrechtliche Verfolgung durch Sie von Amts wegen ist – nachdem Sie
spätestens jetzt Kenntnis erlangt haben – dringend geboten und sicherzustellen.
Ich beantrage und bitte auch darum, mir den Eingang dieser Strafanzeige zu bestätigen und mich über Fort- und Ausgang der Ermittlungen informiert zu halten.
Ich danke für die Bearbeitung und verbleibe mit
freundlichen Grüßen
Mathias
Markert, Rechtsanwalt
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Wir fordern ein Verbotsverfahren und ein Verbot der Partei: "Bündnis 90/Die Grünen"!
Strafanzeige gg. den
"grünen" Jacob Blasel + Unbekannt wg. Volksverhetzung, Beleidigung §§
130, 185, 140, 126, 111 StGB wg. Aufruf zu Burn the old white men.
https://ram-in-sachen-aufarbeitung.blogspot.com/2025/09/strafanzeige-gg-den-grunen-jacob-blasel.html
https://x.com/MathiasMarkert/status/1971479034010767365
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