Strafanzeige gg. den "grünen" Jacob Blasel + Unbekannt wg. Volksverhetzung, Beleidigung §§ 130, 185, 140, 126, 111 StGB wg. Aufruf zu Burn the old white men

Strafanzeige gg. den "grünen" Jacob Blasel + Unbekannt wg. Volksverhetzung, Beleidigung §§ 130, 185, 140, 126, 111 StGB wg. Aufruf zu Burn the old white men.

DAS ist ÜBERHAUPT nicht zu akzeptieren!!!

"Burn the old white men" verbreiteten der grüne Jacob Blasel und Unbekannte weitere Personen. Ich habe deswegen gegen den und andere Strafanzeige gestellt, die bereits in Berlin bei der STA eingegangen ist wegen:

wegen des Verdachts folgender Straftaten:

§ 185 Beleidigung StGB

§ 140 Belohnung und Billigung von Straftaten i.V.m.

§ 126 Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten StGB

§ 111 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten StGB

§ 130 I, II Volksverhetzung StGB

Die Aufforderung, alte bzw. ältere weiße Männer zu verbrennen ist nicht hinnehmbar und MUSS strafrechtlich geahndet werden. Da ich persönlich mich betroffen fühle, habe ich auch wegen Beleidigung gegen mich Strafantrag gestellt. Das können nun auch alle anderen weißen älteren Männer tun. Wer die Strafanzeige auch stellen möchte und sich nicht angesprochen fühlt, nimmt diese Passage einfach raus.

Jeder kann die Anzeige übernehmen und auch stellen. Zigtausendmal müsste die in Berlin eigentlich aufschlagen. Ich bin gespannt.

Der Text zum übernehmen folgt hier gleich komplett und ganz.

Wer mich für diese Arbeit unterstützen und mir helfen mag, gerne möchte -auch für mich ist das Arbeit, die ich für alle erbringe, die mich Zeit, Geld und vor allem auch viel Energie (eigenartigerweise) kostet, hier mein Strafverfolgungsfonds, den meine Frau bearbeitet, aus dem ich für all meine Projekte gerne einiges an Kosten liquidieren möchte: 

paypal.me/RAMarkertproD 

Jeder Beitrag freut mich natürlich sehr, hilft mir, nimmt mir was ab und motiviert mich. Selbstredend. Ich sage vielen Dank.


Hier der gesamte Text:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stelle ich Strafanzeige und erforderliche Strafanträge

gegen Herrn Jakob Blasel, Chef der grünen Jugend, MdB, ladungsfähige Anschrift: GRÜNE JUGEND Bundesverband, vertreten durch Annabelle Röntgen, Hessische Str. 10, 10115 Berlin

sowie gegen „die Frau, die das Schild auf der Demo hochhielt“ und

Unbekannt

wegen des Verdachts folgender Straftaten:

§ 185 Beleidigung StGB

§ 140 Belohnung und Billigung von Straftaten i.V.m.

§ 126 Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten StGB

§ 111 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten StGB

§ 130 I, II Volksverhetzung StGB

I.                 Sachverhalt

Am 20. September 2025 fand in Berlin eine Klimademonstration unter dem Motto „Exit Gas – Enter Future!“ statt, organisiert von der Bewegung Fridays for Future. Während der Veranstaltung hielt eine unbekannte weibliche Person in der ersten Reihe ein handgeschriebenes Schild mit der Aufschrift „Burn the old white men“ (deutsch: „Verbrennt die alten weißen Männer“) hoch. Dieses Schild war deutlich sichtbar und wurde in einem Video dokumentiert, das von Jakob Blasel, Sprecher der Grünen Jugend, auf Instagram verbreitet wurde. Blasel, der als prominenter Vertreter der Klimabewegung bekannt ist, feierte die Demonstration als Erfolg, ohne sich von der Botschaft des Schildes zu distanzieren. Das Video erreichte eine große Reichweite und löste erhebliche öffentliche Empörung aus.

Als älterer weißer Mann fühle ich mich durch die Aussage des Schildes persönlich beleidigt und bedroht. Die Formulierung „burn“ impliziert einen Aufruf zu Mord oder schwerer Gewalt gegen eine ethnisch und demografisch definierte Gruppe, zu der ich gehöre. Die Verbreitung durch Blasel verstärkt die Wirkung dieser Botschaft und suggeriert eine Billigung. Der Vorfall erregte mediale Aufmerksamkeit (z. B. Berichte von NIUS, Exxpress) und führte zu einer Kleinen Anfrage des AfD-Abgeordneten Markus Matzerath im Bundestag.

Im Übrigen ist der Sachverhalt öffentlich und allgemeinbekannt.

Ein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung liegt vor. Ermittlungen sind auch von Amts wegen einzuleiten und zu führen.

II.               Rechtsauffassung

Ich bin der Ansicht, dass der Vorfall die folgenden Straftatbestände erfüllt.

1.     Volksverhetzung, § 130 Abs. 1 und 2 StGB

a) Objektiver Tatbestand

Nach § 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB macht sich strafbar, wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe zu Hass aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert. Nach Abs. 2 Nr. 1 wird bestraft, wer solche Inhalte öffentlich verbreitet.

Gruppe:

Die Aussage „Burn the old white men“ richtet sich gegen „alte weiße Männer“, eine durch ethnische Herkunft („weiß“), Geschlecht („Männer“) und Alter („alt“) definierte Gruppe. „Weiß“ als ethnische Zuschreibung fällt unter den Schutz des § 130 StGB, da die Norm auch Mehrheitsgruppen umfasst, wenn sie diskriminiert werden (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 2016, Az. 3 StR 113/16). 

Hass oder Gewalt:

Die Aufforderung „burn“ (verbrennen) ist ein klarer Aufruf zu schwerer Gewalt, wenn nicht gar Mord (§ 211 StGB). Sie ist geeignet, Hass gegen die genannte Gruppe zu schüren. 

Öffentlichkeit:

Das Schild wurde auf einer öffentlichen Demonstration in Berlin gezeigt und durch Blasels Instagram-Post einem breiten Publikum zugänglich gemacht. 

Störung des öffentlichen Friedens:

Die provokante Botschaft führte zu medialer und gesellschaftlicher Empörung, was ihre Eignung zur Störung des Friedens belegt (vgl. Berichte in NIUS, Exxpress).

b) Subjektiver Tatbestand

Die Schildträgerin handelte zumindest mit bedingtem Vorsatz, da sie die Wirkung der Botschaft kannte oder billigend in Kauf nahm. Blasel, der das Video ohne Distanzierung verbreitete, handelte ebenfalls vorsätzlich, da er die Reichweite der Plattform und die Brisanz der Botschaft kannte. 

c) Rechtsfolgen

Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

2.     Öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB)

a) Objektiver Tatbestand

Wer öffentlich zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, macht sich strafbar, wenn die Aufforderung geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

Aufforderung:

„Burn“ ist ein direkter Imperativ, der als Aufforderung zu Mord (§ 211 StGB) oder schwerer Körperverletzung (§ 226 StGB) zu werten ist. 

Öffentlichkeit:

Das Schild wurde auf einer Demonstration und via Instagram verbreitet, was die Öffentlichkeit erfüllt. 

Eignung zur Störung:

Die mediale und gesellschaftliche Reaktion (z. B. Bundestagsanfrage) zeigt die Störungswirkung.

b) Subjektiver Tatbestand

Die Schildträgerin und Blasel handelten vorsätzlich, da sie die Aufforderung bewusst präsentierten bzw. verbreiteten. 

c) Rechtsfolgen

Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Blasel kann auch als Gehilfe (§ 27 StGB) strafbar sein.

3.     Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, § 126 StGB

a)    Objektiver Tatbestand

Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, bestimmte schwere Straftaten (z. B. Mord, § 211 StGB) androht, macht sich strafbar. 

Androhung:

„Burn“ stellt eine konkrete Drohung mit Mord oder schwerer Gewalt dar, gerichtet gegen „alte weiße Männer“. 

Eignung:

Die öffentliche Empörung und die Reichweite des Videos belegen die Störungswirkung.

b) Subjektiver Tatbestand

Die Schildträgerin sowie der Beschuldigte Blasel handelten vorsätzlich, da sie die Drohung bewusst verbreiteten. 

c) Rechtsfolgen

Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

4.     Belohnung und Billigung von Straftaten, § 140 StGB

a) Objektiver Tatbestand

Wer eine in § 138 Abs. 1 StGB genannte schwere Straftat (z. B. Mord) öffentlich billigt, macht sich strafbar, wenn dies den öffentlichen Frieden stören kann.  Billigung: Blasels Verbreitung des Videos ohne Distanzierung kann als stillschweigende Billigung des Gewaltaufrufs gewertet werden.

Öffentlichkeit:

Die Verbreitung über Instagram erfüllt diesen Tatbestand. 

Störungswirkung: Die mediale Empörung bestätigt die Eignung zur Friedensstörung.

b) Subjektiver Tatbestand

Blasel handelte zumindest mit bedingtem Vorsatz, da er die Wirkung der Verbreitung kannte. 

c) Rechtsfolgen

Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

5.      Beleidigung, § 185 StGB

a) Objektiver Tatbestand

Die Beleidigung ist die Angriff auf die Ehre einer anderen Person durch Äußerung einer Missachtung oder Nichtachtung. 

Ehrverletzung: Die Aussage „Burn the old white men“ verunglimpft ältere weiße Männer pauschal als Ziel von Gewalt, was ehrverletzend ist. Als älterer weißer Mann fühle ich mich persönlich in meiner Ehre verletzt, da die Aussage mich als Teil der genannten Gruppe herabsetzt.

Öffentlichkeit:

Die Demonstration und die Verbreitung über Instagram machen die Beleidigung öffentlich.

b) Subjektiver Tatbestand

Die Schildträgerin und Blasel handelten vorsätzlich, da sie die ehrverletzende Wirkung kannten oder in Kauf nahmen. 

c) Rechtsfolgen

Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. 

Persönliche Betroffenheit:

Als älterer weißer Mann empfinde ich die Aussage als direkten Angriff auf meine Identität. Die pauschale Stigmatisierung und der implizite Gewaltaufruf verursachen ein Gefühl der Bedrohung und Herabwürdigung, was den Tatbestand der Beleidigung zusätzlich stützt.

III.             Beweismittel

Video auf Instagram:

Der von Jakob Blasel veröffentlichte Instagram-Post, der das Schild „Burn the old white men“ zeigt; anscheinend inzwischen gelöscht, was auch auf Unrechtsbewusstsein hindeutet.

Medienberichte:

Berichte von NIUS („Grüne Jugend feiert Klimademo mit Mordaufruf“, 21. September 2025) und

https://www.nius.de/politik/news/gruene-jugend-chef-verbreitet-aufruf-zur-verbrennung-alter-weisser-maenner/035f336c-cf86-48a6-ab3b-c04caf10ec31

Grüne-Jugend-Chef verbreitet Aufruf zur Verbrennung alter weißer Männer

sowie Exxpress und vielen anderen, die den Vorfall dokumentieren.

Grüne-Jugend-Chef verbreitet Aufruf zur Verbrennung alter weißer Männer | Exxpress:

https://exxpress.at/politik/gruene-jugend-chef-verbreitet-aufruf-zur-verbrennung-alter-weisser-maenner/

Zeugenaussagen:

Teilnehmer der Demonstration, die das Schild gesehen haben, sowie Polizeibeamte vor Ort. 

Kleine Anfrage:

Dokumentation der Anfrage von Markus Matzerath (AfD) im Bundestag, die den Vorfall thematisiert. 

https://x.com/MarkusMatzerath/status/1970839859343266235

Screenshots von X, nius u.a.:

Beiträge auf X, die das Video und die Empörung zeigen (z. B. Posts von Nutzern, die den Vorfall kritisieren).

Siehe unten eingefügt im Anhang.

IV.            Anträge

Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die unbekannte Schildträgerin und Jakob Blasel wegen des Verdachts der Volksverhetzung (§ 130 StGB), öffentlichen Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB), Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten (§ 126 StGB), Belohnung und Billigung von Straftaten (§ 140 StGB) und Beleidigung (§ 185 StGB):

§ 185 Beleidigung StGB

§ 140 Belohnung und Billigung von Straftaten i.V.m.

§ 126 Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten StGB

§ 111 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten StGB

§ 130 I, II Volksverhetzung StGB

Sicherstellung des Instagram-Videos als Beweismittel sowie Ermittlung der Identität der Schildträgerin. 

Anhörung von Zeugen der Demonstration, insbesondere Organisatoren von Fridays for Future, um die Umstände zu klären.

Prüfung einer Unterlassungspflicht seitens Jakob Blasel als Sprecher der Grünen Jugend. 

Berücksichtigung meiner persönlichen Betroffenheit als älterer weißer Mann, der sich durch die Aussage beleidigt und bedroht fühlt, im Rahmen der Ermittlungen zu § 185 StGB.

V.              Weitere Begründung der Strafbarkeit und Intoleranz gegenüber dem Aufruf

Die Aufforderung, „weiße Männer niederzubrennen“, ist ein unerträglicher Angriff auf die Menschenwürde und den gesellschaftlichen Frieden. Sie stellt nicht nur eine pauschale Diskriminierung einer ethnischen, geschlechtsspezifischen und altersdefinierten Gruppe dar, sondern impliziert einen Aufruf zu schwerster Gewalt, der in einer demokratischen Gesellschaft keinen Platz hat. Die Verbreitung durch Jakob Blasel verstärkt die Reichweite und Wirkung dieser Botschaft, ohne dass eine Distanzierung erfolgte, was als Billigung zu werten ist. Als Mitglied der betroffenen Gruppe empfinde ich diese Äußerung als persönliche Herabwürdigung und Bedrohung, die nicht als „satirisch“ oder „symbolisch“ abgetan werden kann. Die objektive Wirkung – nämlich die Verunsicherung und Empörung in der Öffentlichkeit – unterstreicht die Dringlichkeit einer strafrechtlichen Verfolgung, um solche Hetze zu unterbinden und ein Zeichen gegen Diskriminierung und Gewaltandrohungen zu setzen.

Die strafrechtliche Verfolgung durch Sie von Amts wegen ist – nachdem Sie spätestens jetzt Kenntnis erlangt haben – dringend geboten und sicherzustellen.

Ich beantrage und bitte auch darum, mir den Eingang dieser Strafanzeige zu bestätigen und mich über Fort- und Ausgang der Ermittlungen informiert zu halten.

Ich danke für die Bearbeitung und verbleibe mit


freundlichen Grüßen

Mathias Markert, Rechtsanwalt


Anhänge Screenshots



So, das war erstmal die Strafanzeige.


An dieser Stelle noch der Hinweis auf diese Aktion:

Wir fordern ein Verbotsverfahren und ein Verbot der Partei: "Bündnis 90/Die Grünen"!


https://chng.it/KvZWMMxypC


Da freue ich mich natürlich auch über viele Teilnehmer:

Und hier noch die Links zu social Media und Beiträgen zu dieser Strafanzeige:



Und wer mag: Mein Strafverfolgungsfonds für diese Arbeiten
paypal.me/RAMarkertproD 
Vielen Dank.






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