Strafanzeige, Anträge gegen Söder, Herrmann, Reiter Anschlag München wg. 240, 241, 340.223 ff,222, 229 StGB
Meine "Arbeit" Nummer 57 dazu.
Strafanzeige, Anträge gegen Söder, Herrmann, Reiter Anschlag München wg. 240, 241, 340.223 ff,222, 229 StGB
Wegen dem Anschlag hier in München nun meine Strafanzeige gegen die 3 vorbenannten Herren.
Auszug:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit
stelle ich Strafanzeige und stelle erforderliche Strafanträge gegen Herr Dr. Markus
Söder, ladungsfähige Anschrift Bayerische Staatskanzlei,
Franz-Josef-Strauß-Ring 1, 80539 München/ Postfach 220011, 80535 München,
und
Herrn
Joachim Herrmann, Staatsminister des Innern, ladungsfähige Anschrift
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration,
Odeonsplatz 3
und
Herrn Dieter Reiter, Oberbürgermeister Stadt München, ladungsfähige Anschrift Marienplatz 8, 80331 München, 80539 München
wegen
§ 240 StGB Nötigung, § 241 StGB, Bedrohung, §§ 241, 13 StGB Bedrohung durch Unterlassung, § 229 Fahrlässige Körperverletzung, § 222 StGB, Fahrlässige Tötung sowie §§ 340 I, 13, 223 StGB Köperverletzung im Amt durch Unterlassung, §§ 340 III, 13 i.V.m. §§ 224, 226, 227 gefährliche Körperverletzung, schwere Körperverletzung. Körperverletzung mit Todesfolge im Amt durch Unterlassung (Im Amt wegen dem Interesse der Allgemeinheit an der ordnungsgemäßen Ausführung des Amtes, Schutz und Sicherheit für Leib und Leben; eine Beziehung zwischen Taten und Amt besteht) sowie andere ggf. in Frage kommende Straftatbestände
Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde der offen- und allgemeinkundig unstrittig feststeht:
Am
Donnerstag, den 13. Februar 2025, fuhr ein 24-jähriger afghanischer
Asylbewerber mit einem Auto in eine Demonstration der Gewerkschaft Verdi. Der
Vorfall fand gegen 10:30 Uhr in der Münchner Innenstadt am Stiglmaierplatz
statt, an der Kreuzung Karlstraße und Seidlstraße. Die Demonstration war Teil
bundesweiter Warnstreiks im öffentlichen Dienst, organisiert von Verdi, mit
etwa 1500 bis 2500 Teilnehmern. Viele Teilnehmer hatten ihre Kinder dabei.
Der
Täter, identifiziert als Farhad N., näherte sich dem Demonstrationszug von
hinten mit einem weißen Mini Cooper. Er überholte ein Polizeifahrzeug,
beschleunigte und fuhr gezielt in das Ende des Demonstrationszuges. Augenzeugen
berichteten, dass das Fahrzeug mit hoher Geschwindigkeit in die Menschenmenge
raste und mehrere Personen unter die Räder gerieten. Polizeibeamte schossen auf
das Fahrzeug, um es zu stoppen und nahmen den Fahrer schließlich fest.
Insgesamt
wurden 39 Menschen verletzt, darunter Kinder. Unter den Verletzten befanden
sich zehn Schwerstverletzte und elf Schwerverletzte. Eine 37-jährige Mutter
namens Amel und ihre zweijährige Tochter Hafsa, erlagen am Samstag, den 15.
Februar 2025, ihren schweren Verletzungen. Einige Opfer mussten vor Ort
reanimiert werden, darunter offenbar ein Kind.
Die
Ermittlungen deuten auf eine vorsätzliche Tat mit islamistischem Motiv hin. Der
Verdächtige rief bei der Festnahme „Allahu Akbar“ und betete kurz darauf, was
zusammen mit seinen Aussagen in der Vernehmung und islamistischen Inhalten in
sozialen Netzwerken auf eine religiöse Motivation hinweist. Die
Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen übernommen und stuft den Vorfall als
Anschlag ein, wobei gegen den Täter wegen versuchten Mordes in 39 Fällen
ermittelt wird.
Der Täter kam 2016 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland. Sein Asylantrag wurde abgelehnt, doch er erhielt eine Duldung und später eine Aufenthaltserlaubnis bis April 2025.
Öffentliches Interesse:
Um
Ermittlungen einzuleiten ist ein öffentliches Interesse an Strafverfolgung zu
bejahen.
Die
Strafverfolgung liegt u.a. deswegen im Interesse der Allgemeinheit und ist auch
ein Anliegen dieser, da der Rechtsfrieden, die Sicherheit im gesamten Gebiet
Bayerns sowie der Bundesrepublik Deutschland betroffen und gestört ist und
potentiell ALLE hier lebenden Menschen betroffen sind und eine unbekannte
Anzahl wohl in Millionenhöhe an Menschen, deren Rechtsgüter im Sinne der
benannten Normen verletzt wurden oder/ und verletzt sein können und auch noch
werden vorhanden sind; mithin sind somit die Belange des Gemeinwohls intensiv
betroffen. Ermittlungen sind damit von Amts wegen zu führen.
Sollte eine öffentliches Interesse an der Strafverfolgung zu benannten Tatbeständen verneint werden und jeweils Strafantrag notwendig/ erforderlich sein, stelle ich hiermit auch Strafantrag für alle Tatbestände, die dies erfordern und bitte darum, Ermittlungen aufzunehmen und einzuleiten. Konkrete Anhaltspunkte für Ermittlungen liegen vor.
Die Lage im
Allgemeinen in der Bundesrepublik Deutschland und in Bayern;
Die
innere Sicherheit in der Bundesrepublik ist nicht mehr gewährleistet. Alle
Bürger laufen inzwischen Gefahr, jederzeit und an jedem Ort mit Gewalttaten
konfrontiert zu werden, die sie an Leib und Leben gefährden und verletzen. Dies
stellt insgesamt eine Bedrohungslage dar. Diese Bedrohungslage hat inzwischen eine
hohe Anzahl von Schäden an Leib und Leben bei Bürgern dieses Landes verursacht.
Zahlen sind unter anderem etwa 25 Messerattacken, 2 sogenannte
Gruppenvergewaltigungen und viele andere Straftaten. Pro Tag. Dies war früher
nicht so.
Zu verantworten ist diese Lage durch regierende Politiker im Amt.
Zu
dieser Sicherheitslage sagte der Wuppertaler Polizeipräsident Markus Röhrl
letztes Jahr schon: „Jeder muss mit sich selbst ausmachen, ob er noch zu
öffentlichen Veranstaltungen geht.“ Anders formuliert: „Überlegt Euch das gut,
es kann jederzeit und überall etwas passieren.“ Dieser eine Satz sagt mehr über
die verschlechterte Sicherheitslage in Deutschland als jede lange Rede.
Auch
diese Feststellung beschreibt die „Ist-Situation“ die sämtliche hier zur
Anzeige gebrachten Straftatbestände begründet.
So
wurden jetzt hier in München Fasnacht-Veranstaltungen abgesagt.
...............
Diese Strafanzeige müsste analog dazu auch für Magdeburg und viele anderen Orte erstellt werden. Für Solingen tat ich es auch. Sollte ich mich zeitlich freimachen können, werde ich das tun.
Wer mich bei meinen Arbeiten unterstützen will, kann, mag, sehr gerne:
Hier mein "Strafverfolgungsfonds", der von meiner Frau betrieben wird:
paypal.me/RAMarkertproD Vielen Dank. Mir hilft jeder Betrag, damit ich diese Arbeiten ausbauen und weiterführen kann. Es stecken viel Energie, Zeit, Aufwand und Kosten darin.
4 Themen, 4 Projekte der Aufarbeitung und Gegenwehr von Bedrohungs- und Gefährdungslagen habe ich nun in "Bearbeitung", RAM RA Markert gegen Vertreter der BRD. 1. Strafrechtliche, personenorientierte Aufarbeitung der sog. "Corona Pandemie" §§ 240, 223 ff, 211 ff StGB. 2. Strafrechtliche Aufarbeitung Bedrohungslage § 241 StGB 3. Verfassungswidriges Verhalten von Politikern 4. Baugefährdung marode Infrastruktur § 319 StGB u.a.. Weitere wie etwa Polizeigewalt folgen.
Meiner Überzeugung nach: Muss alles sein. Wir müssen den Rechtsstaat für uns geltend machen, ihn uns holen. Er wird uns nicht gebracht werden.
Hier zur Strafanzeige bildhafte Auszüge:
Hier meine Arbeit auf verschiedenen social Media Seiten als Posts, Beiträge:
Strafanzeige, Anträge gegen Söder, Herrmann, Reiter Anschlag München wg. 240, 241, 340.223 ff,222, 229 StGB
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