Strafanzeige gg. Merz, Scholz, Dobrindt wg. systematischer Zweckentfremdung öffentlicher Mittel durch Untreue § 266 StGB u.a.

Strafanzeige gg. Merz, Scholz, Dobrindt wg. systematischer Zweckentfremdung öffentlicher Mittel durch Untreue § 266 StGB u.a.

Ich habe gegen Merz, Scholz und Dobrindt Strafanzeige gestellt beim Generalbundesanwalt wegen systematischer Zweckentfremdung öffentlicher Mittel durch Untreue § 266 StGB, Betrug § 263 StGB, Wählertäuschung § 108a StGB und Vorteilsannahme § 331 StGB.

Es geht um unser Steuergeld, dass seit Jahren nach meiner Rechtsauffassung in strafrechtlich relevanter Art und Weise "missbraucht" und zweckentfremdet wird. Hierin sind auch das sog. "Sondervermögen" enthalten, also Schulden unter Aufweichung der Schuldenbremse, die unsere Kinder und Kindeskinder noch belasten werden.

Ihr könnt die Strafanzeige als eine Art "übergeordneter" Strafanzeige betrachten, da es generell um diese gigantischen Geldwerte geht, die aus Deutschland weg in andere Länder geschoben werden.

Die große Besonderheit an dieser "Arbeit" ist, von der schon lange viele von Euch reden und sich überlegen, wann und wie ist "der" wohl einschlägig und wie kann man "den" legal geltend machen! Es ist die Rede von Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz, das Recht zum Widerstand. 

Und ja, werte Leute und liebe Freunde, da spielt diese Strafanzeige hier: Unser Recht auf Widerstand!! Das ist gar nicht mal so ne kleine Ecke und in dieser Form mit Sicherheit neu. Aber ... irgendwer muss damit ja mal anfangen, oder was? Na klar. Also halt ich.

Dies -20 IV- habe ich verbunden mit diesen Straftatbeständen, da es ein systematisches, fortgesetztes und strukturelles Muster der Zweckentfremdung öffentlicher Mittel durch die Bundesregierung unter Friedrich Merz und bereits unter der Vorgängerregierung Scholz, Olaf, darstellt und damit Verfassungsrang genießt, bzw. von verfassungsrelevanter, grundgesetzrelevanter Natur ist.

Dieser Strafanzeige können somit noch viele weitere folgen; einige davon habe ich bereits "am Markt", auf denen dieses Projekt hier wiederum auch beruht.

Im Endergebnis kann meine Beschreibung hier in der Kürze nicht exakt abbilden, was für ein gigantisches Projekt das ist und welch große Ausmaß das hat und haben kann.

Nicht nur zufällig geht das einher mit meiner aktuellen, nun immer weiter wachsenden:

Petition: Merz muss Vertrauensfrage stellen, so dann: Bundestag auflösen – Neuwahlen jetzt! Die Merz-Regierung schadet Deutschland massiv!

https://www.change.org/Merz_weg_und_Neuwahlen

Macht hier mit, teilt und verbreitet die Petition, werbt dafür, schreibt gute Kommentare. Ich bin mir allerdings derzeit nicht ganz sicher, ob ich in relevanter Zeit die Systematik, mit der ich gegen Merz und Co. vorgehe, alleine ausreichend ausbauen kann, gebe aber mein Bestes. Da kommt noch einiges. Und es sieht schon mal gut aus. Diese Strafanzeige und Petition ergänzen sich sehr gut. Schaut genau hin, wenn ihr mögt.

Nach dem meine Arbeiten jeweils von mir in Aktion gesetzt wurden, erlaube ich mir den Hinweis, dass auch ich viel Zeit, Geld, Energie, Nerven ... in diese Projekte hineinstecke, Was ich gerne tue. Wer mir  etwas abnehmen will -und der Meinung ist, Taten sind nun wichtiger als nur mehr all die vielen Worte- sehr gerne. Dafür hier mein "Strafverfolgungsfonds" gg. Vertreter der BRD paypal.me/RAMarkertproD (Cornelia) http://paypal.me/RAMarkertproD Vielen Dank. Keine Sorge, alles verwende ich für diese Arbeiten. Ich habe damit keine Gewinnerzielungsabsichten.

Denn gesamten Text zur Strafanzeige findet ihr hier unten angehängt oder hier:


Dann bis auf Weiteres wieder und bitte, Petition nicht vergessen. 

Seid gegrüßt aus Obergiesing in München, MM.


Hier der Text zur Strafanzeige:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stelle ich Strafanzeige und erforderliche Strafanträge gegen:

1. Friedrich Merz, Bundeskanzler, ladungsfähige Adresse: Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin

sowie in Bezug auf frühere Handlungen auch gegen:

2. Olaf Scholz, Bundeskanzler a. D. ladungsfähige Adresse: Bundeskanzler a.D. Platz der Republik 1, 11011 Berlin

und

3. Alexander Dobrindt, Bundesinnenminister, ladungsfähige Adresse: Alexander Dobrindt, MdB. Platz der Republik 1. 11011 Berlin

wegen des Verdachts folgender Straftatbestände:

Systematische Zweckentfremdung öffentlicher Mittel durch Untreue (§ 266 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Wählertäuschung (§ 108a StGB) und Vorteilsannahme (§ 331 StGB) sowie weiterer in Betracht kommender Straftatbestände.

Einordnung und gemeinsamer Nenner der Anzeige:

Die Anzeige richtet sich gegen ein systematisches, fortgesetztes und strukturelles Muster der Zweckentfremdung öffentlicher Mittel durch die Bundesregierung unter Friedrich Merz und bereits unter der Vorgängerregierung Scholz, Olaf.

Dieses Muster ist nicht auf Einzelfälle beschränkt, sondern durchzieht zentrale Politikfelder:

  • Das neue Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität (ca. 500 Mrd. €)
  • Die milliardenschweren Ukraine-Hilfen
  • Die einseitige Förderung regierungsnaher NGOs
  • Die Wählertäuschung im Zusammenhang mit der Schuldenbremse und Haushaltspolitik

In allen Bereichen wurde Steuergeld bzw. aufgenommene Kredite nicht für den vom Gesetzgeber und den Wählern ausdrücklich versprochenen Zweck verwendet, sondern zur Stopfung von Haushaltslöchern, zur politischen Machtsicherung und zur Finanzierung ideologischer Projekte. Dies stellt eine systematische Verletzung der Zweckbindung öffentlicher Mittel und eine schwere Erosion der parlamentarischen Haushaltskontrolle dar.

I. Beschuldigte

  1. Friedrich Merz, Bundeskanzler (seit Mai 2025) – oberste Aufsichtsperson gemäß § 64 und § 65 GG
  2. Olaf Scholz, Bundeskanzler a. D. (2021–2025) – Systemaufbauer der Ukraine-Hilfen
  3. Alexander Dobrindt, Bundesinnenminister – verantwortlich für die NGO-Förderung

II. Sachverhalt – Systematische Zweckentfremdung

  1. Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) Im März 2025 wurde ein Sondervermögen von ca. 500 Mrd. € beschlossen, das ausdrücklich für zusätzliche Investitionen in Infrastruktur und Klimaneutralität vorgesehen war. Nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW Köln, März 2026) wurden im Jahr 2025 86 % der Mittel nicht für zusätzliche Investitionen verwendet, sondern zur Deckung regulärer Haushaltsausgaben. Das ifo-Institut kommt auf 95 %. Der Präsident des Bundesrechnungshofs bezeichnete die Praxis als „Verschiebebahnhof“. Statt neuer Investitionen dienten die neuen Schulden der Stopfung von Haushaltslöchern.
  2. Ukraine-Hilfen (2022–2026) Über 50 Mrd. € (Scholz) + weitere 11,5 Mrd. € (Merz 2026) flossen trotz bekannter systemischer Korruption in der Ukraine. Die Mittel dienten teilweise nicht der Verteidigung, sondern der Umleitung an westliche Akteure, Lobbyisten und NGOs.
  3. Einseitige NGO-Förderung (Amadeu Antonio Stiftung u. a.) Allein 2025 wurden der Amadeu Antonio Stiftung unter Dobrindt/Merz 598.501 € bewilligt. Über 70 % der Projekte richteten sich einseitig gegen die AfD. Das Programm „Demokratie leben!“ (über 1,375 Mrd. € seit 2001) wurde trotz interner BMI-Kritik fortgesetzt.
  4. Wählertäuschung im Zusammenhang mit der Schuldenbremse Merz versprach im Wahlkampf 2025 mehrfach die strikte Einhaltung der Schuldenbremse. Bereits Tage nach der Wahl wurde die Aufnahme gigantischer neuer Schulden beschlossen. Dies legt nahe, dass die Wahlkampfaussagen von Anfang an nicht ernst gemeint waren.

(Anm.; Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben in Euro. Hier kann es Abweichungen geben. Abweichungen ändern in der Sache jedoch nichts).

III. Rechtliche Bewertung

Die Beschuldigten haben als Amtsträger (§ 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB) in allen genannten Bereichen Steuergelder bzw. aufgenommene Kredite wissentlich einem anderen als dem gesetzlich vorgesehenen Zweck zugeführt. Dies stellt nicht nur eine schlichte Haushaltsuntreue dar, sondern ein systematisches Vorgehen, das die Grundlagen der demokratischen Haushaltsverfassung und die Rechte des Souveräns (des Volkes) erheblich beeinträchtigt.

1. Untreue (§ 266 StGB)

Objektiver Tatbestand: Die Beschuldigten waren als Amtsträger Inhaber der Verfügungsgewalt über fremde Vermögenswerte (Steuergelder und Kreditaufnahmen). Sie haben diese Mittel einem anderen als dem gesetzlich vorgesehenen Zweck zugeführt.

Beim Sondervermögen war der gesetzliche Zweck ausdrücklich die zusätzliche Investition in Infrastruktur und Klimaneutralität. Tatsächlich wurden bis zu 95 % der Mittel zur Deckung regulärer Haushaltsausgaben verwendet. Bei den Ukraine-Hilfen war der Zweck die Unterstützung der Verteidigungsfähigkeit; tatsächlich floss ein erheblicher Teil in ein System systemischer Korruption. Bei der NGO-Förderung war der Zweck eine ausgewogene Demokratieförderung; tatsächlich wurde einseitig die Opposition bekämpft.

Subjektiver Tatbestand: Die Beschuldigten handelten mit direktem Vorsatz.

Friedrich Merz war als Bundeskanzler gemäß § 65 GG über alle wesentlichen Vorgänge unterrichtet und hat die Fortführung der Praxis aktiv gebilligt.

Olaf Scholz hat als Systemaufbauer der Ukraine-Hilfen die Mittel trotz bekannter Korruption weitergeleitet.

Alexander Dobrindt hat trotz interner BMI-Prüfungen und AfD-Anfragen die Förderung der Amadeu Antonio Stiftung fortgesetzt.

Verfassungsrechtliche Dimension:

Diese Untreue verstößt massiv gegen das Friedensgebot des Art. 26 Abs. 1 GG und die Haushaltsverfassung. Noch schwerwiegender ist jedoch der Bezug zu Art. 20 Abs. 4 GG. Wenn staatliche Amtsträger systematisch und in Milliardenhöhe öffentliche Mittel zweckentfremden, um Haushaltslöcher zu stopfen, ideologische Projekte zu finanzieren und die Opposition zu schwächen, dann untergraben sie die verfassungsmäßige Ordnung in ihrem Kern. Art. 20 Abs. 4 GG gibt dem Volk das Recht zum Widerstand, wenn keine andere Abhilfe möglich ist. Die hier dokumentierte systematische Zweckentfremdung ist ein solcher Fall, in dem die staatlichen Organe selbst die verfassungsmäßige Ordnung aushöhlen.

2. Betrug (§ 263 StGB)

Objektiver Tatbestand: Die Beschuldigten haben den Haushaltsgesetzgeber (Bundestag) und die Steuerzahler über den wahren Verwendungszweck der Mittel getäuscht. Die Mittel wurden als „Investitionen“, „Verteidigungshilfe“ oder „Demokratieförderung“ deklariert, dienten aber in erheblichem Umfang anderen Zwecken.

Subjektiver Tatbestand: Direkter Vorsatz liegt vor. Die Täuschung war nicht nur möglich, sondern wurde bewusst in Kauf genommen und fortgesetzt, obwohl die tatsächliche Verwendung (IW-Bericht, ifo, Bundesrechnungshof, interne BMI-Prüfungen) bekannt war.

3. Wählertäuschung (§ 108a StGB)

Friedrich Merz hat im Wahlkampf 2025 wiederholt und nachdrücklich die strikte Einhaltung der Schuldenbremse versprochen. Bereits wenige Tage nach der Wahl wurde die Aufnahme von Hunderten Milliarden neuer Schulden beschlossen. Dies legt nahe, dass die Wahlkampfaussagen von vornherein nicht ernst gemeint waren, sondern der Gewinnung von Wählerstimmen dienten. Damit wurde die freie Willensbildung der Wähler manipuliert.

4. Vorteilsannahme (§ 331 StGB)

Durch die systematische Zweckentfremdung haben die Beschuldigten sich und ihrer Partei/Regierungskoalition einen nicht gerechtfertigten politischen Vorteil verschafft: Die Stützung der eigenen Machtposition durch Schwächung der Opposition (NGO-Förderung) und durch die Finanzierung von Projekten, die der eigenen Klientel zugutekommen.

Gesamtbewertung unter Art. 20 Abs. 4 GG:

Die hier beschriebene Praxis geht über einzelne Fehlentscheidungen hinaus. Sie stellt ein systematisches Vorgehen dar, mit dem staatliche Amtsträger die Haushaltsverfassung, die Zweckbindung öffentlicher Mittel und die Rechte des Souveräns (des Volkes) systematisch aushöhlen. Wenn Amtsträger in dieser Weise handeln, dann ist der Staat selbst zum Instrument der Verletzung der verfassungsmäßigen Ordnung geworden. In einem solchen Fall greift das Widerstandsrecht des Art. 20 Abs. 4 GG. Die Strafverfolgung ist daher nicht nur geboten, sondern dient der Verteidigung der verfassungsmäßigen Ordnung selbst.

IV. Belege (eine Auswahl, weitere können nachgereicht werden)

  1. IW Köln: 86 % des Sondervermögens 2025 zweckentfremdet (17.03.2026)
  2. ifo Institut: 95 % Zweckentfremdung (März 2026)
  3. Bundesrechnungshof: Kritik am Sondervermögen als „Verschiebebahnhof“ (März 2026)
  4. BKA / EU-Berichte zur systemischen Korruption in der Ukraine
  5. BMI-interne Prüfung und AfD-Anfragen zur Amadeu Antonio Stiftung
  6. Wahlprogramm CDU/CSU 2025 + Merz-Interviews zur Schuldenbremse (ZEIT ONLINE 25.02.2025)

V. Anträge

  1. Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Beschuldigten.
  2. Vernehmung von Merz, Klingbeil, Dobrindt und zuständigen Beamten des BMF/BMI.
  3. Durchsuchung des Kanzleramts und des Bundesfinanzministeriums.
  4. Einholung eines unabhängigen Gutachtens zur Zweckbindung und Haushaltsuntreue.
  5. Mitteilung des Aktenzeichens und regelmäßiger Zwischenberichte.

Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe sind nicht ersichtlich.

Die strafrechtliche Verfolgung ist dringend geboten, weil ein öffentliches Interesse an der Aufklärung systematischer Zweckentfremdung öffentlicher Mittel in Milliardenhöhe und der Verteidigung der verfassungsmäßigen Ordnung besteht.

Weil wichtig:

Ich beantrage die Bestätigung des Eingangs, Übersendung des Aktenzeichens und Information über Fort- und Ausgang der Ermittlungen.

Mit freundlichen Grüßen






Das wäre es erstmal wieder. Weiteres folgt.
Hier die Strafanzeige als Post, als Beiträge bei mir auf social Media:

Strafanzeige gg. Merz, Scholz, Dobrindt beim Generalbundesanwalt wegen systematischer Zweckentfremdung öffentlicher Mittel durch Untreue § 266 StGB, Betrug § 263 StGB, Wählertäuschung § 108a StGB und Vorteilsannahme § 331 StGB.

Hier die Beiträge dazu, Posts auf:

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Nach dem meine Arbeiten jeweils von mir in Aktion gesetzt wurden, erlaube ich mir den Hinweis, dass auch ich viel Zeit, Geld, Energie, Nerven ... in diese Projekte hineinstecke, Was ich gerne tue. Wer mir  etwas abnehmen will -und der Meinung ist, Taten sind nun wichtiger als nur mehr all die vielen Worte- sehr gerne. Dafür hier mein "Strafverfolgungsfonds" gg. Vertreter der BRD paypal.me/RAMarkertproD (Cornelia) http://paypal.me/RAMarkertproD Vielen Dank. Keine Sorge, alles verwende ich für diese Arbeiten. Ich habe damit keine Gewinnerzielungsabsichten.

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