Strafanzeige gg. Hilbert, Schuster, Kretschmer wg. u.a.240, 241, 223, 212 ff, 13, 22, 23 StGB Dresden
Strafanzeige gg. Hilbert, Schuster, Kretschmer wg. u.a.240, 241, 223, 212 ff, 13, 22, 23 StGB Dresden
Der Fall John Rudat, Dresden. Gewaltkriminalität.
Ich habe die Oberbürgermeister Dirk Hilbert, Innenminister Armin Schuster und Ministerpräsident Michael Kretschmer, alle Sachsen, angezeigt wegen u.a.240, 241, 223, 212 ff, 13, 22, 23 StGB. Die Anzeige ist bei der Staatsanwaltschaft Dresden eingegangen. Hintergrund sind die Straftaten gegen den US Amerikaner John Rudat. Hierfür möchte ich die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen. Wegen der anhaltenden und zunehmenden Gewaltkriminalität habe ich das schon öfter ähnlich getan, kann aber nicht alle Fälle selbst erfassen. Da wäret auch ihr gefragt.
Wenn ich eine meiner Taten und Handlungen erledigt habe, erlaube ich mir die Bitte, mich bei meinen Arbeiten zu unterstützen, denn auch mich kostet das Energie, Zeit, Mühe, Geld. Und mächtig Angriffsfläche. Hier wer mag, mein so benannter Strafverfolgungsfonds, den ich nur für diese Zwecke auch einsetze:
paypal.me/RAMarkertproD
RAM. Rechtsanwalt Markert für Deutschland ./. Vertreter der BRD. Vielen Dank.
Ich bin und bleibe der Ansicht, dass wir alle legalen Mittel ergreifen müssen, die wir haben, um Verantwortlich all dieser gigantischen Missstände anzugehen. Meine Arbeiten sind dabei rechtsstaatlich legitim, zulässig, erforderlich und notwendig sowie auch immer begründet.
Weitere Themen sind bei mir die sog. Corona Pandemie, die Kriegstreiber und die Veruntreuung unserer Steuergelder auch via dieser abartigen NGOs. Beispiele meiner Arbeiten in meinem Blog.
Dann freue ich mich, wenn ihr das teilt und verbreitet, weitersagt, oder/ und selbst mitmacht oder mir dabei helft. Alles ist Gut. "Nur" reden ist einfach nichts für mich. Es muss etwas getan werden. Welchen Angriffen ich ausgesetzt bin ... davon berichte ich mal gesondert. Aber keine Sorge, sind alles Luschen! Hoffentlich bleibt das auch so.
Ich grüße aus Obergiesing in München, wo die Kriminalität auch steigt.
Auszug Strafanzeige. Wer alles haben möchte, einfach irgendwo bei mir melden:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stelle ich Strafanzeige und erforderliche Strafanträge gegen Herrn Dirk Hilbert, Oberbürgermeister der Stadt Dresden, ladungsfähige Anschrift: Rathaus Dresden, Dr.-Külz-Ring 19, 01067 Dresden
und
Herrn Armin Schuster, Innenminister des Freistaates Sachsen, ladungsfähige Anschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern, Wilhelm-Buck-Straße 2, 01097 Dresden
und
Herrn Michael Kretschmer, Ministerpräsident des Freistaates Sachsen, ladungsfähige Anschrift: Sächsische Staatskanzlei, Archivstraße 1, 01097 Dresden
wegen
§ 240 StGB Nötigung, § 241 StGB, Bedrohung, §§ 241, 13 StGB Bedrohung und Bedrohung durch Unterlassen, § 229 Fahrlässige Körperverletzung sowie §§ 340 I, 13, 223 StGB Köperverletzung im Amt durch Unterlassen, §§ 340 III, 13 i.V.m. §§ 224, 226, gefährliche Körperverletzung, schwere Körperverletzung im Amt durch Unterlassen sowie andere ggf. in Frage kommende Straftatbestände. Zu prüfen sind auch §§ 223, 212 ff StGB im Versuch gemäß §§ 22, 23 StGB.
Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde, der offen- und allgemeinkundig sowie auch gerichtsbekannt ist.
In
der Nacht zum 24. August 2025 wurde der 21-jährige US-Amerikaner John Rudat in
einer Dresdner Straßenbahn (Linie 7, Richtung Gorbitz) bei einem Messerangriff
verletzt. Der Angriff wurde von zwei Tätern verübt, von denen einer syrischer
Herkunft ist und der andere flüchtig bleibt. Stand Zeitpunkt der Erstellung
dieser Strafanzeige.
Der Vorfall ereignete sich gegen 0:25 Uhr in der Nähe der Haltestelle Neustädter Markt. Laut Polizeiangaben belästigten zwei Männer aus einer Gruppe heraus weibliche Fahrgäste. Der US-Amerikaner, der Berichten zufolge seit mehreren Jahren in Deutschland lebt und als Model arbeitet, griff ein, um die Frauen zu schützen. Daraufhin eskalierte die Situation: Einer der Täter verletzte ihn mit einem Messer im Gesicht, während ein zweiter Täter ihn offenbar mit Faustschlägen attackierte. Der Amerikaner erlitt Schnittwunden und wurde ins Krankenhaus gebracht.
Einordnung:
Dieser Vorfall ist ein direktes Ergebnis der unkontrollierten Migrationspolitik und des Versagens der Beschuldigten, die innere Sicherheit zu gewährleisten. Die Beschuldigten haben durch ihr Unterlassen eine Gefahrenlage geschaffen, die zu Straftaten wie Körperverletzung (§ 223 ff StGB) und versuchtem Totschlag (§ 212, § 22, 23 StGB) geführt hat.
Öffentliches Interesse:
Um
Ermittlungen einzuleiten ist ein öffentliches Interesse an Strafverfolgung zu
bejahen.
Die
Strafverfolgung liegt u.a. deswegen im Interesse der Allgemeinheit und ist auch
ein Anliegen dieser, da der Rechtsfrieden, die Sicherheit im gesamten Gebiet Sachsens
sowie der Bundesrepublik Deutschland betroffen und gestört ist. Alle hier
lebenden Menschen sind betroffen und somit auch somit die Belange des
Gemeinwohls. Ermittlungen sind damit von Amts wegen zu führen.
Sollte eine öffentliches Interesse an der Strafverfolgung zu benannten Tatbeständen verneint werden und jeweils Strafantrag notwendig/ erforderlich sein, stelle ich hiermit auch Strafantrag für alle Tatbestände, die dies erfordern und bitte darum, Ermittlungen aufzunehmen und einzuleiten. Konkrete Anhaltspunkte für Ermittlungen liegen vor wie im Sachverhalt ersichtlich.
Die Lage im Allgemeinen
in der Bundesrepublik Deutschland und in Bayern;
Die
innere Sicherheit in der Bundesrepublik ist nicht mehr gewährleistet. Alle
Bürger laufen inzwischen Gefahr, jederzeit und an jedem Ort mit Gewalttaten
konfrontiert zu werden, die sie an Leib und Leben gefährden und verletzen. Dies
stellt insgesamt eine Bedrohungslage dar. Diese Bedrohungslage hat inzwischen eine
hohe Anzahl von Schäden an Leib und Leben bei Bürgern dieses Landes verursacht.
Zahlen sind unter anderem etwa 72 Messerattacken, 2 sogenannte
Gruppenvergewaltigungen und viele andere Straftaten. Pro Tag. Dies war früher
nicht so. (Die Anzahl der Taten schwanken natürlich.)
Zu verantworten ist diese Lage durch regierende Politiker im Amt.
Zu
dieser Sicherheitslage sagte der Wuppertaler Polizeipräsident Markus Röhrl
letztes Jahr schon: „Jeder muss mit sich selbst ausmachen, ob er noch zu
öffentlichen Veranstaltungen geht.“ Anders formuliert: „Überlegt Euch das gut,
es kann jederzeit und überall etwas passieren.“ Dieser eine Satz sagt mehr über
die verschlechterte Sicherheitslage in Deutschland als jede lange Rede.
Auch diese Feststellung beschreibt die „Ist-Situation“ die sämtliche hier zur Anzeige gebrachten Straftatbestände begründet.
Bei
dem am 29. August 2024 von Frau Faeser und Herrn Buschmann vorgelegten
„Sicherheitspaket“ -dass den Beschuldigten bekannt war und ist- wurde diese
Bedrohungslage auch wieder thematisiert. Die Beschuldigten wussten davon. Aber
es wurde nichts getan. Die Beschuldigten unternehmen, unternahmen nichts, um
diese Gefahrenlage abzuschaffen. Für die innere Sicherheit haben die
Beschuldigten jedoch die Verantwortung und Garantenstellung.
Alleine dass diese Bedrohunglage immer wieder thematisiert wird, ohne die Ursachen dafür zu bekämpfen und abzuschaffen beweist, dass die Folgen dessen zumindest billigend in Kauf genommen werden.
Tatbestände:
Verletzung der Garantenpflicht (§ 13 StGB):
Dirk Hilbert:
Als Oberbürgermeister hat er gemäß § 35 SächsGemO die Pflicht, die Sicherheit in Dresden zu gewährleisten. Er hat es unterlassen, ausreichende Polizeipräsenz in der Straßenbahn sicherzustellen und präventive Maßnahmen gegen migrationsbedingte Kriminalität zu ergreifen.
Armin Schuster:
Als Innenminister ist er gemäß §§ 1 ff. SächsPolG für die innere Sicherheit Sachsens verantwortlich. Er hat versäumt, straffällige Migranten abzuschieben und die Polizei ausreichend auszustatten.
Michael Kretschmer:
Als Ministerpräsident hat er gemäß § 71 SächsVerf die Richtlinienkompetenz und ist für die strategische Migrations- und Sicherheitspolitik verantwortlich. Seine Politik hat die Zuwanderung krimineller Migranten begünstigt.
Körperverletzung durch
Unterlassen (§§ 223, 13 StGB):
Durch
das Unterlassen von Sicherheitsmaßnahmen und Abschiebung haben die
Beschuldigten die Körperverletzung Rudats ermöglicht.
Versuchter
Totschlag (§§ 212, 22, 13 StGB): Die Schwere des Angriffs (Messer im Gesicht)
deutet auf Tötungsabsicht hin, für die die Beschuldigten durch ihr Unterlassen
verantwortlich sind.
Allgemeine Gefährdung: Die fortlaufende Migrationspolitik hat eine Gefahrenlage geschaffen, die zu weiteren Straftaten nach §§ 223 ff., 211 ff. StGB führt.
Tatbestandsmäßiger
Erfolg:
Der Messerangriff auf John Rudat erfüllt den Tatbestand der Körperverletzung (§ 223 StGB) und potenziell des versuchten Totschlags (§ 212, § 22 StGB). Die Zunahme migrationsbedingter Kriminalität führt zu weiteren Straftaten nach §§ 223 ff., 211 ff. StGB.
Garantenstellung:
Die Beschuldigten haben als Amtsträger die Pflicht, die Bürger vor Gewaltstraftaten zu schützen. Diese Pflicht ergibt sich aus ihren gesetzlichen Aufgaben (§ 35 SächsGemO, §§ 1 ff. SächsPolG, § 71 SächsVerf).
Pflichtverletzung:
Die
Beschuldigten haben es unterlassen, unkontrollierte Migration zu stoppen,
straffällige Migranten abzuschieben und die Polizeipräsenz zu verstärken. Dies
hat die Tat im Fall Rudat ermöglicht.
Kausalität:
Ohne
die lasche Migrationspolitik und die unzureichenden Sicherheitsmaßnahmen wäre
der Täter nicht in Deutschland gewesen und die Tat hätte verhindert werden
können.
Subjektiver
Tatbestand:
Die Beschuldigten handelten zumindest fahrlässig, da sie die Gefahren der Migration kannten (BKA-Statistik 2024, öffentliche Diskussionen) und dennoch keine Maßnahmen ergriffen. Vorsatz ist gegeben da sie bewusst eine gefährdende Politik verfolgt haben und nehmen damit die Ergebnisse dieser Politik billigend in Kauf.
Strafantrag:
Ich
beantrage die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Beschuldigten
wegen:
Körperverletzung
durch Unterlassen (§§ 223, 13 StGB) im Fall John Rudat.
Versuchten
Totschlags durch Unterlassen (§§ 212, 22, 13 St GB) im Fall Rudat.
Schaffung einer allgemeinen Gefahrenlage durch Unterlassen, die zu weiteren Straftaten nach §§ 223 ff., 211 ff. StGB führt.
Beweismittel:
Polizeibericht
zum Vorfall John Rudat (24. August 2025).
Kriminalitätsstatistik
des BKA 2024, die den Anstieg migrationsbedingter Gewaltkriminalität zeigt.
Instagram-Video
von John Rudat, in dem er die Tat und das „Einwanderungsproblem“ schildert.
https://www.instagram.com/p/DNvYIz4RF-w/
Medienberichte
(Bild, TAG24) über den Vorfall und ähnliche Straftaten.
Öffentliche
Aussagen der Beschuldigten, die ihre Haltung zur Migrationspolitik zeigen.
Weitere
Begründung:
Die Beschuldigten haben durch ihre „nachsichtige! Migrationspolitik und das Unterlassen von Sicherheitsmaßnahmen eine Gefahrenlage geschaffen, die direkt zu Straftaten wie dem Angriff auf John Rudat geführt hat. Die Kriminalitätsstatistik belegt, dass Migranten überproportional an Gewaltdelikten beteiligt sind, was durch strengere Einreisekontrollen und Abschiebung hätte verhindert werden können.
Belege:
Kriminalitätsstatistik:
Die BKA-Statistik 2024 zeigt, dass Migranten überproportional an Gewaltdelikten
beteiligt sind (z. B. 30 % der Tatverdächtigen bei Körperverletzung trotz eines
Migrantenanteils von unter 15 % an der Bevölkerung). Dies belegt, dass
unkontrollierte Migration die Kriminalität fördert.
Fallbeispiel
John Rudat:
Der
festgenommene Täter ist syrischer Herkunft, was zeigt, dass eine strengere
Migrationspolitik oder Abschiebung die Tat hätte verhindern können. Die
Freilassung des Täters aufgrund fehlender Haftgründe ist ein Beweis für das
Versagen der Justiz- und Sicherheitspolitik unter den Beschuldigten.
Öffentliche
Wahrnehmung: Aussagen von John Rudat in seinem Instagram-Video („Deutschland
hat ein Einwanderungsproblem“) und Beiträge auf X (z. B. von @jreichelt)
spiegeln die wachsende Sorge der Bürger wider, dass Migration die Sicherheit
gefährdet. Die Beschuldigten ignorieren diese Sorge.
Politische
Verantwortung:
Die Beschuldigten haben durch ihre Politik (z. B. offene Grenzen, unzureichende Abschiebung) eine Gefahrenlage geschaffen, die direkt zu Straftaten führt. Dies ist eine Verletzung ihrer Pflicht, die Bürger zu schützen.
Im
Detail Tatbestände:
Tatbestandsmäßiger
Erfolg
Körperverletzung
(§ 223 StGB):
Im Fall John Rudat wurde am 24. August 2025 eine Körperverletzung durch einen Messerangriff in einer Dresdner Straßenbahn verübt. Rudat erlitt tiefe Schnittwunden im Gesicht, die eine Notoperation erforderten. Dies erfüllt den objektiven Tatbestand der Körperverletzung.
Versuchter
Totschlag (§ 212, § 22 StGB):
Angesichts der Schwere des Angriffs (Messer im Gesicht, Nähe zum Auge) ist zu prüfen, ob der Täter Tötungsabsicht hatte, was einen versuchten Totschlag begründen könnte. Wir nehmen hier an, dass die Tat zumindest den Versuch eines Tötungsdelikts darstellt, auch da der Täter diese Folge mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit billigend in Kauf nahm.
Weitere Straftaten: Die allgemeine Zunahme von Gewaltkriminalität, insbesondere durch Migranten, führt zu weiteren Körperverletzungen und Tötungsdelikten (§§ 211 ff. StGB), die durch das Unterlassen der Beschuldigten ermöglicht werden.
Erneut zur Garantenstellung, die nicht beachtet und ständig verletzt wird:
Garantenstellung Dirk
Hilbert (Oberbürgermeister):
Als
Oberbürgermeister ist Hilbert gemäß § 35 SächsGemO verpflichtet, für die
Sicherheit und Ordnung in Dresden zu sorgen. Dazu gehört die Organisation der
städtischen Polizei und präventive Maßnahmen gegen Kriminalität. Seine
Garantenstellung ergibt sich aus der Pflicht, Bürger wie John Rudat vor
Gewaltstraftaten zu schützen.
Armin Schuster
(Innenminister):
Als
Innenminister trägt Schuster die Verantwortung für die innere Sicherheit
Sachsens (§§ 1 ff. SächsPolG). Dazu gehört die Koordination der Polizei, die
Umsetzung von Abschiebungsmaßnahmen und die Prävention von migrationsbedingter
Kriminalität. Seine Garantenstellung ist klar gegeben, da er unmittelbar für
die Sicherheitslage verantwortlich ist.
Michael Kretschmer
(Ministerpräsident):
Als Regierungschef hat Kretschmer die Richtlinienkompetenz (§ 71 SächsVerf) und bestimmt die strategische Ausrichtung der Migrations- und Sicherheitspolitik.
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