Strafanzeige, Strafantrag gg, Ursula von der Leyen, EU Kommission, wegen 266 StGB, Untreue.

Strafanzeige, Strafantrag gg, Ursula von der Leyen, EU Kommission, wegen 266 StGB, Untreue.

Hier nun die Strafanzeige gegen Frau Ursula von der Leyen, Präsidentin der EU Kommission, sowie gegen Unbekannt, wegen Verdacht der Untreue nach § 266 StGB, Thema: Veruntreuung von deutschem Steuergeld wegen unrechtmäßiger Finanzierung von NGO's. Diese Anzeige ging gerade schon bei der STA Hannover ein.

Ich hoffe, auch diese Arbeit ist Euch genehm, wie all meine anderen:

Überblick Strafanzeigen:

https://ram-in-sachen-aufarbeitung.blogspot.com/

Jeder von Euch kann auch bei dieser Arbeit mitmachen und diese Anzeige selbst stellen. Das Grundmuster eignet sich für nahezu alle Politiker, die wegen Geldgaben an NGO's in Verdacht stehen.

Scholz selbst, Paus, Habeck, Baerbock, Lauterbach und viele viele andere. Den Rechtsstaat wird uns niemand mehr freiwillig in die Hand zurückgeben. Wir müssen ihn uns selbst nehmen. Und dazu MÜSSEN wir die Mittel auch benutzen, die wir legal haben. Und das ist nun mal der Einbezug der Justiz, auch wenn es mühsam ist.

Vor allem das Ampelkabinett unter Scholz muss man da komplett untersuchen und betrachten. Ich mache das stückweise, denn das ist insgesamt viel Arbeit. Wie es auch diese Strafanzeige hier war. Da müssen hunderte Strafanträge folgen. Ich bin dran.

Es gibt nix Gutes, außer man tut es. Ist immer mein Standpunkt.

Der Kopf der Strafanzeige lautet:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stelle ich Strafanzeige und erforderliche Strafanträge gegen Frau Ursula Gertrud von der Leyen, ladungsfähige Anschrift: Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, Rue de la Loi 20/ Wetstraat 170, 1040 Brüssel, Belgien.

sowie:

Unbekannt/ Vertreter der europäischen Kommission/ Abgeordnete im Europäischen Parlament

wegen

dem Verdacht der Untreue gem. §§ 266 i, II, 263 III, Nr. 4 StGB, Amtsträgereigenschaft, sowie andere ggf. in Frage kommende Straftatbestände wie beispielsweise Betrug gem. § 263 StGB.

Ich beantrage hiermit die Eröffnung eines Strafverfahrens gegen Ursula von der Leyen wegen des Verdachts der Untreue gemäß §§ 266 I, II, 263 III Nr. 4 StGB. Die Vorwürfe basieren auf der mutmaßlichen unrechtmäßigen Verwendung von Steuergeldern, insbesondere durch die Finanzierung von NGOs zur Lobbyarbeit gegen Kritiker der EU-Klimapolitik. Dies soll dazu dienen, die öffentliche Meinung zugunsten der ideologischen Programme der EU zu beeinflussen, was als Missbrauch öffentlicher Gelder interpretiert, gesehen und festgestellt wird. 

Gleich noch mehr Text. Die gesamte Anzeige als Bilddateien hier unten dabei.

Nur wenn ich eine Arbeit immer fertig habe, hier meine Bitte:

Wer mir bei meiner gemeinnützigen und immer noch mehr aufwendigen Arbeit helfen will, mich unterstützen mag, sehr gerne, würde mich freuen. 

Hier mein Strafverfolgungsfonds, der auf meine Frau Cornelia läuft:

paypal.me/RAMarkertproD 

Rechtsanwalt Markert für Deutschland. Vielen Dank. Jeder Betrag hilft mir und lässt nicht alles auf meinen Schultern liegen. Als Spende. Ich verwende alles zweckgebunden. Ich mache alles auf eigene Kosten, nach eigenem und besten Wissen und Gewissen, habe dafür kein Mandat, bin ohne jeden Einfluss und völlig frei. Dafür kann ich allerdings auch keine Rechnung stellen. Deswegen diese Bitte. Nur wer wirklich mag. 

Hier noch mehr Text von den 17 Seiten:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stelle ich Strafanzeige und erforderliche Strafanträge gegen Frau Ursula Gertrud von der Leyen, ladungsfähige Anschrift: Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, Rue de la Loi 20/ Wetstraat 170, 1040 Brüssel, Belgien.

sowie:

Unbekannt/ Vertreter der europäischen Kommission/ Abgeordnete im Europäischen Parlament

wegen

dem Verdacht der Untreue gem. §§ 266 i, II, 263 III, Nr. 4 StGB, Amtsträgereigenschaft, sowie andere ggf. in Frage kommende Straftatbestände wie beispielsweise Betrug gem. § 263 StGB.

Ich beantrage hiermit die Eröffnung eines Strafverfahrens gegen Ursula von der Leyen wegen des Verdachts der Untreue gemäß §§ 266 I, II, 263 III Nr. 4 StGB. Die Vorwürfe basieren auf der mutmaßlichen unrechtmäßigen Verwendung von Steuergeldern, insbesondere durch die Finanzierung von NGOs zur Lobbyarbeit gegen Kritiker der EU-Klimapolitik. Dies soll dazu dienen, die öffentliche Meinung zugunsten der ideologischen Programme der EU zu beeinflussen, was als Missbrauch öffentlicher Gelder interpretiert, gesehen und festgestellt wird. 

Öffentliches Interesse:

Um Ermittlungen einzuleiten ist ein öffentliches Interesse an Strafverfolgung zu bejahen.

Sollte eine öffentliches Interesse an der Strafverfolgung verneint werden und jeweils Strafantrag notwendig/ erforderlich sein, stelle ich hiermit auch Strafantrag für alle Tatbestände, die dies erfordern und bitte darum, Ermittlungen aufzunehmen und einzuleiten. Konkrete Anhaltspunkte für Ermittlungen liegen vor.

Objektiver Sachverhalt

Zeitrahmen und Beteiligte

Zeitraum: ca. 2021-2025, höchstwahrscheinlich weiter in die Vergangenheit reichend.

Beteiligte

Ursula von der Leyen als Beschuldigte, (Präsidentin der Europäischen Kommission), EU-Kommission, NGOs, Journalisten, Europäisches Parlament, Europäischer Rechnungshof.

Ursula von der Leyen und die Finanzierung von NGOs:

Laut einer Aussage

https://www.youtube.com/watch?v=FVkOPxIwWkY

von Dr. Marc Jongen, einem Mitglied des Europäischen Parlaments, hat Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, zugegeben, dass die EU-Kommission NGOs für Lobbyarbeit gegen Kritiker der EU-Klimapolitik finanziert hat. Dies wird als Missbrauch europäischer, insbesondere deutscher, Steuergelder gesehen, um politische Gegner der grünen Agenda der EU zu bekämpfen. Die Finanzierung soll dazu dienen, die öffentliche Meinung zugunsten der ideologischen Programme der EU zu beeinflussen.

Die EU-Kommission unter Ursula von der Leyen hat NGOs finanziert demnach Lobbyarbeit gegen politische Gegner unter dem Deckmantel einer/ der grünen Agenda. Diese Finanzierung erfolgt teilweise mit europäischen Steuergeldern, einschließlich deutschem Steuergeld.

Geschehnisse, Chronologie:

Finanzierung des LIFE-Programms (2021-2027)

Die EU-Kommission, unter der Leitung von Ursula von der Leyen, vergab im Rahmen des LIFE-Programms Finanzhilfen an NGOs. Das Programm hatte ein Budget von 5,4 Milliarden Euro für den Zeitraum 2021-2027, um Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen zu fördern.

Parlamentarische Anfrage (März 2025)

Am 17. März 2025 stellte das Europäische Parlament eine Anfrage (E-001407/2025) an die EU-Kommission, um Klärung über die Finanzierung von NGOs zu erhalten, insbesondere im Zusammenhang mit „unzulässigen Lobbying-Aktivitäten“.

Parlamentarische Anfrage E-001407/2025

Die parlamentarische Anfrage E-001407/2025 von Daniel Freund und Jutta Paulus forderte eine präzise Klärung der „unzulässigen Lobbying-Aktivitäten“ durch die Kommission. Die offizielle Antwort der Kommission auf diese Anfrage ist in den vorliegenden Dokumenten nicht verfügbar, was eine erhebliche Informationslücke darstellt. Dies setzt die Mehrdeutigkeit fort, die bereits in der Erklärung der Kommission vom 1. April 2025 festgestellt wurde, in der „unzulässige Lobbying-Aktivitäten“ anerkannt wurden.

Erklärung der Kommission (1. April 2025)

Die EU-Kommission antwortete am 1. April 2025 mit einer Erklärung, in der sie einräumte, dass „in einigen Fällen von NGOs eingereichte und den operativen Finanzhilfevereinbarungen beigefügte Arbeitsprogramme spezifische Interessenvertretungsmaßnahmen und unzulässige Lobbying-Aktivitäten enthielten“. Eine offizielle Antwort auf die parlamentarische Anfrage fehlt jedoch.

Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs (7. April 2025)

Der Europäische Rechnungshof veröffentlichte am 7. April 2025 den Sonderbericht (SR 11/2025), in dem behauptet wurde, dass die Finanzierung von NGOs legal war, dennoch „bestimmte Interessenvertretungsaktivitäten nicht vollständig transparent waren“. Der Bericht hob massive Mängel bei der Transparenz der Finanzierung hervor. Dies begründet und stützt den Verdacht willentlichen und wissentlichen Missbrauchs.

Bericht des MCC-Think Tanks https://brussels.mcc.hu/

Following shocking new report about scale of the EU-NGO propaganda complex, MCC Brussels calls for establishment of EU DOGE

https://brussels.mcc.hu/news/press-release-following-shocking-new-report-about-scale-of-eu-funding-for-propaganda-mcc-brussels-calls-for-establishment-of-eu-doge

Ein Bericht des konservativen Think Tanks MCC, beschreibt diese NGOs als Teil eines breiten Propagandanetzwerkes, anstatt als unabhängige Zivilgesellschaftsorganisationen. Der Bericht sagt, dass die NGOs darauf abzielen, die öffentliche Meinung zugunsten der ideologischen Programme der EU zu beeinflussen, wie z. B. den Green Deal, Diversity und die „große Transformation“. Dies wird als Untergrabung demokratischer Prozesse betrachtet.

Journalistische Recherchen (Mai 2025)

Im Mai 2025 veröffentlichte die „Welt am Sonntag“ Berichte über geheime Verträge zwischen der EU-Kommission und NGOs, die diese für Lobbyarbeit gegen Kritiker der EU-Klimapolitik finanzierten. BR24 und Deutschlandfunk bestätigten diese Berichte und wiesen auf Kampagnen gegen deutsche Unternehmen hin, wie z. B. Klagen gegen Kohlekraftwerksbetreiber und Einflussnahme auf Abstimmungen über Pestizide und Chemikalien.

Videoaussage von Dr. Marc Jongen (30. Mai 2025)

Dr. Marc Jongen, Mitglied des Europäischen Parlaments, veröffentlichte am 30. Mai 2025 ein Video, in dem er behauptete, dass Ursula von der Leyen zugegeben habe, dass die EU-Kommission NGOs jahrelang für Lobbyarbeit gegen Kritiker der EU-Klimapolitik bezahlt hat.

Abstimmung im Europäischen Parlament (7. Mai 2025)

Am 7. Mai 2025 stimmte das Europäische Parlament ab, um die Legitimität der Finanzierung von NGOs unter dem LIFE-Programm zu bestätigen, trotz „politisch motivierter Angriffe auf die Zivilgesellschaft“.

Handlungen von Ursula von der Leyen und der EU-Kommission

Ursula von der Leyen: Als Präsidentin der Europäischen Kommission trug sie die ultimative Verantwortung für die Finanzierung von NGOs im Rahmen des LIFE-Programms. Es gibt Hinweise darauf, dass unter ihrer Leitung Gelder unrechtmäßig für Lobbyarbeit eingesetzt wurden. Die Erklärung der Kommission vom 1. April 2025 und die fehlende offizielle Antwort auf die parlamentarische Anfrage deuten auf eine bewusste Täuschung hin.

EU-Kommission

Die Kommission vergab Finanzhilfen an NGOs, die teilweise für unzulässige Lobbying-Aktivitäten eingesetzt wurden, wie im Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs festgestellt. Die Kommission räumte ein, dass Arbeitsprogramme der NGOs spezifische Interessenvertretungsmaßnahmen enthielten, ohne klare Konsequenzen zu ziehen.

Die Enthüllungen der „Welt am Sonntag“

Diese zeigen die mutmaßliche verdeckte Finanzierung von Umweltgruppen durch die EU-Kommission für Lobbyismus und Kampagnen gegen deutsche Unternehmen unter Verwendung von Steuergeldern, auf. Diese Aktivitäten, wie von der „Welt am Sonntag“ berichtet, zielten darauf ab, die öffentliche Meinung zur Klimapolitik zu beeinflussen und legislative Abstimmungen zu lenken; der „geheime Charakter“ deutet auf Missbrauch hin. Die Berichte erwähnen ausdrücklich, dass die EU-Kommission mutmaßlich „verdeckt Umweltverbände gegen deutsche Firmen einsetzte“, einschließlich finanzieller Unterstützung für Klagen gegen Betreiber von Kohlekraftwerken und die Beeinflussung von EU-Parlamentariern vor Abstimmungen zu Unkrautvernichtungsmitteln, Chemikalien und dem Mercosur-Freihandelsabkommen. Dies deutet auf einen gezielten Ansatz und nicht auf eine allgemeine Interessenvertretung hin und wirft Fragen zur Integrität demokratischer Prozesse und der Unabhängigkeit von Umweltgruppen auf.

Beweise: Welt am Sonntag, Mitarbeiter des Verlages, Medienhauses, dort vorhandene Dokumente.

Somit Ergebnisse:

Unrechtmäßige Finanzierung:

Journalistische Recherchen und der Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs deuten auf eine unrechtmäßige Finanzierung von NGOs hin, die über den gesetzlichen Rahmen hinausging und zur Beeinflussung der öffentlichen Meinung diente.

Einsatz von Steuergeldern

Die Finanzierung erfolgte mit europäischen Steuergeldern, einschließlich deutscher Steuergelder, was zu einem Vermögensschaden für die Steuerzahler führte und weiterführt, da die Gelder nicht gemäß ihrer ursprünglichen Bestimmung verwendet wurden.

Die fehlende Transparenz bei der Finanzierung von NGOs und die geheimen Verträge unterstreichen den Verdacht der missbräuchlichen Verwendung von deutschen Steuergeldern.

Folglich

Ich beantrage hiermit die Eröffnung eines Strafverfahrens gegen Ursula von der Leyen wegen des Verdachts der Untreue gemäß § 266 StGB und ggf. weiterer Straftatbestände.

 

Wer den gesamten Text haben möchte kann gerne auf mich zukommen. Ggf. stelle ich den dann ganz hier rein.

Hier die Strafanzeige:

So, das war es erstmal. Wer Fragen hat, Anregungen, Tipps, Hinweise ... jederzeit gerne. Freue mich.
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Kommentare

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