Strafanzeige, Strafantrag gg, Ursula von der Leyen, EU Kommission, wegen 266 StGB, Untreue.
Strafanzeige, Strafantrag gg, Ursula von der Leyen, EU Kommission, wegen 266 StGB, Untreue.
Hier nun die Strafanzeige gegen Frau Ursula von der Leyen, Präsidentin der EU Kommission, sowie gegen Unbekannt, wegen Verdacht der Untreue nach § 266 StGB, Thema: Veruntreuung von deutschem Steuergeld wegen unrechtmäßiger Finanzierung von NGO's. Diese Anzeige ging gerade schon bei der STA Hannover ein.
Ich hoffe, auch diese Arbeit ist Euch genehm, wie all meine anderen:
Überblick
Strafanzeigen:
https://ram-in-sachen-aufarbeitung.blogspot.com/
Jeder von Euch kann auch bei dieser Arbeit mitmachen und diese Anzeige selbst stellen. Das Grundmuster eignet sich für nahezu alle Politiker, die wegen Geldgaben an NGO's in Verdacht stehen.
Scholz selbst, Paus, Habeck, Baerbock, Lauterbach und viele viele andere. Den Rechtsstaat wird uns niemand mehr freiwillig in die Hand zurückgeben. Wir müssen ihn uns selbst nehmen. Und dazu MÜSSEN wir die Mittel auch benutzen, die wir legal haben. Und das ist nun mal der Einbezug der Justiz, auch wenn es mühsam ist.
Vor allem das Ampelkabinett unter Scholz muss man da komplett untersuchen und betrachten. Ich mache das stückweise, denn das ist insgesamt viel Arbeit. Wie es auch diese Strafanzeige hier war. Da müssen hunderte Strafanträge folgen. Ich bin dran.
Es gibt nix Gutes, außer man tut es. Ist immer mein Standpunkt.
Der Kopf der Strafanzeige lautet:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stelle ich Strafanzeige und erforderliche Strafanträge gegen Frau Ursula Gertrud von der Leyen, ladungsfähige Anschrift: Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, Rue de la Loi 20/ Wetstraat 170, 1040 Brüssel, Belgien.
sowie:
Unbekannt/ Vertreter der europäischen Kommission/ Abgeordnete im Europäischen Parlament
wegen
dem Verdacht der Untreue gem. §§ 266 i, II, 263 III, Nr. 4 StGB, Amtsträgereigenschaft, sowie andere ggf. in Frage kommende Straftatbestände wie beispielsweise Betrug gem. § 263 StGB.
Ich
beantrage hiermit die Eröffnung eines Strafverfahrens gegen Ursula von der
Leyen wegen des Verdachts der Untreue gemäß §§ 266 I, II, 263 III Nr. 4 StGB.
Die Vorwürfe basieren auf der mutmaßlichen unrechtmäßigen Verwendung von
Steuergeldern, insbesondere durch die Finanzierung von NGOs zur Lobbyarbeit
gegen Kritiker der EU-Klimapolitik. Dies soll dazu dienen, die öffentliche
Meinung zugunsten der ideologischen Programme der EU zu beeinflussen, was als
Missbrauch öffentlicher Gelder interpretiert, gesehen und festgestellt
wird.
Gleich noch mehr Text. Die gesamte Anzeige als Bilddateien hier unten dabei.
Nur wenn ich eine Arbeit immer fertig habe, hier meine Bitte:
Wer mir bei meiner gemeinnützigen und immer noch mehr aufwendigen Arbeit helfen will, mich unterstützen mag, sehr gerne, würde mich freuen.
Hier mein Strafverfolgungsfonds, der auf meine Frau Cornelia läuft:
paypal.me/RAMarkertproD
Rechtsanwalt Markert für Deutschland. Vielen Dank. Jeder Betrag hilft mir und lässt nicht alles auf meinen Schultern liegen. Als Spende. Ich verwende alles zweckgebunden. Ich mache alles auf eigene Kosten, nach eigenem und besten Wissen und Gewissen, habe dafür kein Mandat, bin ohne jeden Einfluss und völlig frei. Dafür kann ich allerdings auch keine Rechnung stellen. Deswegen diese Bitte. Nur wer wirklich mag.
Hier noch mehr Text von den 17 Seiten:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stelle ich Strafanzeige und erforderliche Strafanträge gegen Frau Ursula Gertrud von der Leyen, ladungsfähige Anschrift: Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, Rue de la Loi 20/ Wetstraat 170, 1040 Brüssel, Belgien.
sowie:
Unbekannt/ Vertreter der europäischen Kommission/ Abgeordnete im Europäischen Parlament
wegen
dem Verdacht der Untreue gem. §§ 266 i, II, 263 III, Nr. 4 StGB, Amtsträgereigenschaft, sowie andere ggf. in Frage kommende Straftatbestände wie beispielsweise Betrug gem. § 263 StGB.
Ich beantrage hiermit die Eröffnung eines Strafverfahrens gegen Ursula von der Leyen wegen des Verdachts der Untreue gemäß §§ 266 I, II, 263 III Nr. 4 StGB. Die Vorwürfe basieren auf der mutmaßlichen unrechtmäßigen Verwendung von Steuergeldern, insbesondere durch die Finanzierung von NGOs zur Lobbyarbeit gegen Kritiker der EU-Klimapolitik. Dies soll dazu dienen, die öffentliche Meinung zugunsten der ideologischen Programme der EU zu beeinflussen, was als Missbrauch öffentlicher Gelder interpretiert, gesehen und festgestellt wird.
Öffentliches Interesse:
Um
Ermittlungen einzuleiten ist ein öffentliches Interesse an Strafverfolgung zu
bejahen.
Sollte eine öffentliches Interesse an der Strafverfolgung verneint werden und jeweils Strafantrag notwendig/ erforderlich sein, stelle ich hiermit auch Strafantrag für alle Tatbestände, die dies erfordern und bitte darum, Ermittlungen aufzunehmen und einzuleiten. Konkrete Anhaltspunkte für Ermittlungen liegen vor.
Objektiver Sachverhalt
Zeitrahmen und
Beteiligte
Zeitraum: ca. 2021-2025, höchstwahrscheinlich weiter in die Vergangenheit reichend.
Beteiligte
Ursula von der Leyen als Beschuldigte, (Präsidentin der Europäischen Kommission), EU-Kommission, NGOs, Journalisten, Europäisches Parlament, Europäischer Rechnungshof.
Ursula von der Leyen
und die Finanzierung von NGOs:
Laut
einer Aussage
https://www.youtube.com/watch?v=FVkOPxIwWkY
von Dr. Marc Jongen, einem Mitglied des Europäischen Parlaments, hat Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, zugegeben, dass die EU-Kommission NGOs für Lobbyarbeit gegen Kritiker der EU-Klimapolitik finanziert hat. Dies wird als Missbrauch europäischer, insbesondere deutscher, Steuergelder gesehen, um politische Gegner der grünen Agenda der EU zu bekämpfen. Die Finanzierung soll dazu dienen, die öffentliche Meinung zugunsten der ideologischen Programme der EU zu beeinflussen.
Die EU-Kommission unter Ursula von der Leyen hat NGOs finanziert demnach Lobbyarbeit gegen politische Gegner unter dem Deckmantel einer/ der grünen Agenda. Diese Finanzierung erfolgt teilweise mit europäischen Steuergeldern, einschließlich deutschem Steuergeld.
Geschehnisse,
Chronologie:
Finanzierung
des LIFE-Programms (2021-2027)
Die
EU-Kommission, unter der Leitung von Ursula von der Leyen, vergab im Rahmen des
LIFE-Programms Finanzhilfen an NGOs. Das Programm hatte ein Budget von 5,4
Milliarden Euro für den Zeitraum 2021-2027, um Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen
zu fördern.
Parlamentarische
Anfrage (März 2025)
Am 17. März 2025 stellte das Europäische Parlament eine Anfrage (E-001407/2025) an die EU-Kommission, um Klärung über die Finanzierung von NGOs zu erhalten, insbesondere im Zusammenhang mit „unzulässigen Lobbying-Aktivitäten“.
Parlamentarische
Anfrage E-001407/2025
Die
parlamentarische Anfrage E-001407/2025 von Daniel Freund und Jutta Paulus
forderte eine präzise Klärung der „unzulässigen Lobbying-Aktivitäten“ durch die
Kommission. Die offizielle Antwort der Kommission auf diese Anfrage ist in den
vorliegenden Dokumenten nicht verfügbar, was eine erhebliche Informationslücke
darstellt. Dies setzt die Mehrdeutigkeit fort, die bereits in der Erklärung der
Kommission vom 1. April 2025 festgestellt wurde, in der „unzulässige
Lobbying-Aktivitäten“ anerkannt wurden.
Erklärung
der Kommission (1. April 2025)
Die
EU-Kommission antwortete am 1. April 2025 mit einer Erklärung, in der sie
einräumte, dass „in einigen Fällen von NGOs eingereichte und den operativen
Finanzhilfevereinbarungen beigefügte Arbeitsprogramme spezifische
Interessenvertretungsmaßnahmen und unzulässige Lobbying-Aktivitäten
enthielten“. Eine offizielle Antwort auf die parlamentarische Anfrage fehlt
jedoch.
Sonderbericht
des Europäischen Rechnungshofs (7. April 2025)
Der Europäische Rechnungshof veröffentlichte am 7. April 2025 den Sonderbericht (SR 11/2025), in dem behauptet wurde, dass die Finanzierung von NGOs legal war, dennoch „bestimmte Interessenvertretungsaktivitäten nicht vollständig transparent waren“. Der Bericht hob massive Mängel bei der Transparenz der Finanzierung hervor. Dies begründet und stützt den Verdacht willentlichen und wissentlichen Missbrauchs.
Bericht
des MCC-Think Tanks https://brussels.mcc.hu/
Following
shocking new report about scale of the EU-NGO propaganda complex, MCC Brussels
calls for establishment of EU DOGE
Ein
Bericht des konservativen Think Tanks MCC, beschreibt diese NGOs als Teil eines
breiten Propagandanetzwerkes, anstatt als unabhängige
Zivilgesellschaftsorganisationen. Der Bericht sagt, dass die NGOs darauf
abzielen, die öffentliche Meinung zugunsten der ideologischen Programme der EU
zu beeinflussen, wie z. B. den Green Deal, Diversity und die „große
Transformation“. Dies wird als Untergrabung demokratischer Prozesse betrachtet.
Journalistische
Recherchen (Mai 2025)
Im
Mai 2025 veröffentlichte die „Welt am Sonntag“ Berichte über geheime Verträge
zwischen der EU-Kommission und NGOs, die diese für Lobbyarbeit gegen Kritiker
der EU-Klimapolitik finanzierten. BR24 und Deutschlandfunk bestätigten diese
Berichte und wiesen auf Kampagnen gegen deutsche Unternehmen hin, wie z. B.
Klagen gegen Kohlekraftwerksbetreiber und Einflussnahme auf Abstimmungen über
Pestizide und Chemikalien.
Videoaussage
von Dr. Marc Jongen (30. Mai 2025)
Dr.
Marc Jongen, Mitglied des Europäischen Parlaments, veröffentlichte am 30. Mai
2025 ein Video, in dem er behauptete, dass Ursula von der Leyen zugegeben habe,
dass die EU-Kommission NGOs jahrelang für Lobbyarbeit gegen Kritiker der
EU-Klimapolitik bezahlt hat.
Abstimmung
im Europäischen Parlament (7. Mai 2025)
Am
7. Mai 2025 stimmte das Europäische Parlament ab, um die Legitimität der
Finanzierung von NGOs unter dem LIFE-Programm zu bestätigen, trotz „politisch
motivierter Angriffe auf die Zivilgesellschaft“.
Handlungen
von Ursula von der Leyen und der EU-Kommission
Ursula von der Leyen: Als Präsidentin der Europäischen Kommission trug sie die ultimative Verantwortung für die Finanzierung von NGOs im Rahmen des LIFE-Programms. Es gibt Hinweise darauf, dass unter ihrer Leitung Gelder unrechtmäßig für Lobbyarbeit eingesetzt wurden. Die Erklärung der Kommission vom 1. April 2025 und die fehlende offizielle Antwort auf die parlamentarische Anfrage deuten auf eine bewusste Täuschung hin.
EU-Kommission
Die Kommission vergab Finanzhilfen an NGOs, die teilweise für unzulässige Lobbying-Aktivitäten eingesetzt wurden, wie im Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs festgestellt. Die Kommission räumte ein, dass Arbeitsprogramme der NGOs spezifische Interessenvertretungsmaßnahmen enthielten, ohne klare Konsequenzen zu ziehen.
Die
Enthüllungen der „Welt am Sonntag“
Diese
zeigen die mutmaßliche verdeckte Finanzierung von Umweltgruppen durch die
EU-Kommission für Lobbyismus und Kampagnen gegen deutsche Unternehmen unter
Verwendung von Steuergeldern, auf. Diese Aktivitäten, wie von der „Welt am
Sonntag“ berichtet, zielten darauf ab, die öffentliche Meinung zur Klimapolitik
zu beeinflussen und legislative Abstimmungen zu lenken; der „geheime Charakter“
deutet auf Missbrauch hin. Die Berichte erwähnen ausdrücklich, dass die
EU-Kommission mutmaßlich „verdeckt Umweltverbände gegen deutsche Firmen
einsetzte“, einschließlich finanzieller Unterstützung für Klagen gegen
Betreiber von Kohlekraftwerken und die Beeinflussung von EU-Parlamentariern vor
Abstimmungen zu Unkrautvernichtungsmitteln, Chemikalien und dem
Mercosur-Freihandelsabkommen. Dies deutet auf einen gezielten Ansatz und nicht
auf eine allgemeine Interessenvertretung hin und wirft Fragen zur Integrität
demokratischer Prozesse und der Unabhängigkeit von Umweltgruppen auf.
Beweise: Welt am Sonntag, Mitarbeiter des Verlages, Medienhauses, dort vorhandene Dokumente.
Somit Ergebnisse:
Unrechtmäßige
Finanzierung:
Journalistische Recherchen und der Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs deuten auf eine unrechtmäßige Finanzierung von NGOs hin, die über den gesetzlichen Rahmen hinausging und zur Beeinflussung der öffentlichen Meinung diente.
Einsatz von
Steuergeldern
Die Finanzierung erfolgte mit europäischen Steuergeldern, einschließlich deutscher Steuergelder, was zu einem Vermögensschaden für die Steuerzahler führte und weiterführt, da die Gelder nicht gemäß ihrer ursprünglichen Bestimmung verwendet wurden.
Die
fehlende Transparenz bei der Finanzierung von NGOs und die geheimen Verträge
unterstreichen den Verdacht der missbräuchlichen Verwendung von deutschen
Steuergeldern.
Folglich
Ich
beantrage hiermit die Eröffnung eines Strafverfahrens gegen Ursula von der
Leyen wegen des Verdachts der Untreue gemäß § 266 StGB und ggf. weiterer
Straftatbestände.
Wer den gesamten Text haben möchte kann gerne auf mich zukommen. Ggf. stelle ich den dann ganz hier rein.
Hier die Strafanzeige:

Strafanzeige, Strafantrag gg,
Ursula von der Leyen, EU Kommission, wegen 266 StGB, Untreue, Veruntreuung von Steuergeld,
Finanzierung von NGO’s, Deckmantel Klima NGO für politische Propaganda gegen
unliebsame Gegner.
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Vielen Dank.
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