Anzeige, Strafantrag gg. Kiesewetter, CDU wg. Billigung Angriffskrieg §§ 140 Nr. 2 StGB, 13 VStGB und Art. 26 Grundgesetz

Anzeige, Strafantrag gg. Kiesewetter, CDU wg. Billigung Angriffskrieg §§ 140 Nr. 2 StGB, 13 VStGB und Art. 26 Grundgesetz.

Hier die Strafanzeige Nummer 1 in Sachen Billigung Angriffskrieg gem. §§ 140 Nr. 2 StGB, 13 VStGB, Art. 26 GG gegen Roderich Kiesewetter, CDU.

Der Sachverhalt bezieht sich auf den Angriff Israels auf den Iran. Darstellung ausführlich im Dokument.

Meiner Rechtsauffassung nach besteht dringender Tatverdacht, so dass es geboten war, Strafanzeige zu stellen. Ich weise darauf hin, das aus dieser Arbeit keine persönlichen Meinungen meinerseits bzgl. der Länder Israel und Iran ableitbar sind. Also gleich vorab an jene, die mich in eine Ecke stellen wollen: Lasst es komplett. Ihr habt da keinen Ball im Spiel und bekommt auch keinen rein. Es ist de jure ein völkerrechtswidriger Angriff, dessen Billigung strafbar ist. Punkt.

Auch einige weitere Personen habe ich im Verdacht, diesen Angriff zu billigen. Ich werde jeden einzelnen Fall prüfen.

Alle können natürlich "mitmachen" und die Strafanzeige selbst stellen. Ihr könnt mir aber auch bei diesen Arbeiten und Projekten helfen und unter die Arme greifen, so ihr mögt. Würde mich sehr freuen.

Hier mein Strafverfolgungsfonds, für diese Zwecke:

papyal.me/RAMarkertproD   (Cornelia M.)

RA Markert für Deutschland. Vielen Dank. Ich verwende alles für diese Arbeiten. Jeder Betrag nimmt mir etwas ab und hält mich auch motiviert. Klar. Viele weitere meiner Arbeiten bereits hier:

Überblick Strafanzeigen nach dem Motto dieser Tage von mir: Es gibt nix Gutes, außer man tut es:

https://ram-in-sachen-aufarbeitung.blogspot.com/

Zuletzt, mir persönlich besonders wichtig, Strafanzeige gegen von der Leyen, EU, Untreue, NGO's:

https://x.com/MathiasMarkert/status/1932429516711895054

Hier nun auszugsweise der Text wer ihn gesamt haben möchte, bitte melden:

Mein Zeichen: 03724_Billigung_Angriffskrieg_Kiesewetter_Strafanzeige                         17. Juni 2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stelle ich Strafanzeige und erforderliche Strafanträge gegen

Herr Roderich Kieswetter, ladungsfähige Anschriften: Roderich Kiesewetter, MdB

Platz der Republik 1, 11011 Berlin, Kiesewetter Roderich MdB, Wahlkreisbüro

Wellandstr. 58, 73434 Aalen

wegen des Verdachts

der Billigung eines völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Israels gegen den Iran gemäß §§ 140 Nr. 2 StGB, 13 VStGB sowie weiterer eventuell in Frage kommender Straftatbestände.

Sachverhalt

Am 13. Juni 2025 um 09:28 Uhr UTC veröffentlichte der Bundestagsabgeordnete Roderich Kiesewetter (CDU) auf der Plattform X (Post-ID: 1933456477655572677) einen Beitrag, in dem er den am frühen Morgen desselben Tages erfolgten militärischen Angriff Israels auf den Iran öffentlich billigt. In diesem Beitrag heißt es unter anderem:

„Israels gezielter Angriff auf iranische Nuklearanlagen und militärische Hochwertziele ist nötig und dient der Sicherheit der gesamten Region.“

„Israels Angriff ist deshalb notwendig, zielgerichtet, rechtzeitig und dient der Selbstverteidigung.“

„Deutschland sollte sich klar an die Seite Israels stellen.“

Der Beschuldigte Roderich Kiesewetter rechtfertigt den Angriff als legitime Selbstverteidigung und fordert eine Unterstützung durch Deutschland, obwohl der Angriff völkerrechtlich rechtswidrig ist, da ohne UN Mandat und keine Selbstverteidigung vorliegt.

140 Nr. 2 StGB

Öffentliche Billigung einer rechtswidrigen Tat:

Der Beitrag wurde auf der öffentlich zugänglichen Plattform X veröffentlicht und richtet sich an ein breites Publikum. Die von Kiesewetter gebilligte Tat ist der militärische Angriff Israels auf den Iran, der als völkerrechtswidriger Angriffskrieg zu werten ist.

Rechtswidrige Tat:

Der Angriff Israels vom 13. Juni 2025 verstößt gegen Art. 2 Abs. 4 der UN-Charta, die den Einsatz von Gewalt gegen die territoriale Integrität oder politische Unabhängigkeit eines Staates verbietet, es sei denn, er ist durch Art. 51 (Selbstverteidigung) oder eine UN-Sicherheitsratsresolution gedeckt.

Die Völkerrechtswidrigkeit umfasst:

Fehlende unmittelbare Bedrohung.

Ein akuter Angriff des Iran auf Israel lag nicht vor; der iranische Gegenangriff erfolgte erst als Reaktion.

Angriff auf nukleare Einrichtungen: Die Internationale Atomenergiebehörde (IAEA) und UN-Generalsekretär António Guterres haben Angriffe auf nukleare Anlagen verurteilt, da sie das humanitäre Völkerrecht und die nukleare Sicherheit verletzen.

IAEA verweist auf internationales Recht nach Angriff auf Irans Atomanlagen.

Die Internationale Atomenergieorganisation (IAEA) hat angesichts der Angriffe Israels auf iranische Nuklearanlagen betont, dass bewaffnete Angriffe auf nukleare Einrichtungen einen schweren Bruch des Völkerrechts darstellen.

In den Resolutionen GC(XXIX)/RES/444 (1985) und GC(XXXIV)/RES/533 (1990) heißt es unmissverständlich:

    „Jeder bewaffnete Angriff auf Nuklearanlagen – ob im Bau oder in Betrieb – stellt einen eklatanten Verstoß gegen die Charta der Vereinten Nationen, das Völkerrecht und die Statuten der IAEA dar.“

Die Resolutionen waren ursprünglich eine Reaktion auf Israels Bombardierung des irakischen Reaktors „Osirak“ 1981. Sie gelten heute als völkerrechtliche Leitlinie zum Schutz ziviler Nuklearinfrastruktur weltweit.

Offizielle IAEA-Erklärung zur aktuellen Lage in Iran (14. Juni 2025):

https://www.iaea.org/newscenter/statements/statement-on-the-situation-in-iran-13-june-2025

 

 

 

 

 

 

 

 

Überdies haben wir die Aussage, dass der Iran nicht einmal Atomwaffen herstellt:

https://x.com/wikileaks/status/1933844614105997336/video/1

US intelligence assessed just weeks ago that Iran is not building a nuclear weapon  “The IC [Intelligence Community] continues to assess that Iran is not building a nuclear weapon and Supreme Leader Khamanei has not authorized the nuclear weapons program he suspended in 2003.   The IC is monitoring if Tehran decides to reauthorize its nuclear weapons program.” - Director of National Intelligence Tulsi Gabbard, 25 March 2025.

Der US-Geheimdienst kam erst vor wenigen Wochen zu dem Schluss, dass der Iran keine Atomwaffen baut.  „Der Geheimdienst IC geht weiterhin davon aus, dass der Iran keine Atomwaffen baut und dass der Oberste Führer Khamanei das Atomwaffenprogramm, das er 2003 ausgesetzt hat, nicht genehmigt hat.  Der Geheimdienst beobachtet, ob Teheran beschließt, sein Atomwaffenprogramm wieder zu genehmigen.“ – Direktorin des Nationalen Geheimdienstes Tulsi Gabbard, 25. März 2025.

DNI Gabbard Opening Statement for the SSCI As Prepared on the 2025 Annual Threat Assessment of the U.S. Intelligence Community.

https://www.dni.gov/index.php/newsroom/congressional-testimonies/congressional-testimonies-2025/4059-ata-opening-statement-as-prepared

Gemäß dieser Aussage ist es unstrittig stellbar, dass ein rechtswidriger völkerrechtswidriger Angriff seitens Israel vorliegt, der von dem Beschuldigten Kiesewetter gebilligt wird.

Ferner gibt es keinerlei Beweise, Belege, Nachweise dafür, dass dieser Angriff der Selbstverteidigung dient. Eine präventive Selbstverteidigung kann nicht belegt werden und darf es auch nicht geben. Die Grenzen, Kriege zu beginnen, würden sich in Luft auflösen; Grenzen, die die Menschen einvernehmlich vereinbart und gesetzt haben.

Viele andere kommen zu denselben Schlüssen, zum Beispiel:

Die türkische Regierung und die Partei Bündnis Sahra Wagenknecht bezeichnen den Angriff ebenfalls als „eindeutig völkerrechtswidrig“.

Zivilopfer:

Berichte über zivile Opfer deuten auf einen Verstoß gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip hin.

Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens:

Die Billigung eines völkerrechtswidrigen Angriffskriegs durch einen einflussreichen Politiker wie Kiesewetter kann in Deutschland Spannungen zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen schüren, insbesondere angesichts der Debatte über den Nahostkonflikt. Dies erfüllt das Merkmal der „Eignung zur Friedensstörung“.

In den sozialen Medien kann man das leicht sehen, wie sehr dieses Merkmal erfüllt ist.

Zusätzliche völkerrechtliche Relevanz (§ 13 VStGB)

Die Billigung fällt auch unter § 13 VStGB (Völkerstrafgesetzbuch) fallen, da ein Angriffskrieg als völkerrechtliches Verbrechen gilt (vgl. Art. 8bis Römisches Statut).

Beweismittel

Screenshot der Tweets von Roderich Kiesewetter, datiert auf 13. Juni 2025, 09:28 UTC. Siehe Bildanlagen unten.

Berichte der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) vom 13. Juni 2025, die Angriffe auf nukleare Einrichtungen verurteilen.

Statements der türkischen Regierung und der UNO, die den Angriff als völkerrechtswidrig bezeichnen.

Zum Sachverhalt mit Beweismitteln, Zeugen:

https://www.telepolis.de/features/Doppelmoral-Deutschland-unterstuetzt-Israels-Voelkerrechtsbruch-10446832.html

Israels Angriff verstößt gegen Völkerrecht.

Professor Dr. Kai Ambos, Professor für Straf- und Völkerrecht an der Universität Göttingen und Richter am Kosovo Sondertribunal in Den Haag ......

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Wer den gesamten Text möchte, bitte melden. Danke. 



Wenn Fragen sind, wenn ihr Tipps habt, Anregungen, Hinweise ... sehr gerne.
Hier nochmals mein Strafverfolgungsfonds, wenn mir jemand Lasten und Kosten abnehmen will:
paypal.me/RAMarkertproD Vielen Dank. 






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