Meine Strafanzeige, Strafanträge gg. Jens Spahn wg. Untreue u. Vorteilsgewährung §§ 266, 333 StGB Az.: 05225Anzeige266-333StGB-Spahn

Meine Strafanzeige, Strafanträge gg. Jens Spahn wg. Untreue u. Vorteilsgewährung §§ 266, 333 StGB Az.: 05225Anzeige266-333StGB-Spahn

Die "Maskenaffäre um und mit Jens Spahn.

Nach der Anzeige gegen Merz wegen Billigung Angriffskrieg habe ich heute die Strafanzeige gegen Jens Spahn wegen §§ 266, 333 StGB, Untreue und Vorteilsgewährung, bei der STA Berlin eingereicht.

Die Anzeige ist selbsterklärend, deren Text ihr hier unten findet.

Ich habe die Tatbestände sogfältig geprüft und kam zu der Überzeugung, dass hier eine strafrechtliche Verfolgung sein muss. Diese Arbeit ordne ich in mein "Projekt266" ein, in dem sich bereits von der Leyen befindet; viele andere werden folgen. Müssen folgen. Viele Strafanzeigen findet ihr in einer Übersicht in dem Blog.

Wer mich bei diesen Arbeiten unterstützen oder/ und mir helfen mag, sehr gerne. Hier mein 

Strafverfolgungsfonds paypal.me/RAMarkertproD Würde mich sehr freuen. Vielen Dank. RAM Rechtsanwalt Markert ./. Vertreter der BRD. 

Jeder Betrag hilft mir weiter, all diese Arbeiten zu systematisieren, weiter zu entwickeln und die Projekte auszubauen. Und es steht noch mächtig viel aus.

Und ich meine, bin überzeugt davon, wir müssen uns den Rechtsstaat selbst nehmen. Freiwillig gibt den uns keiner mehr. Deswegen müssen wir machen, was legal möglich ist und alle Chancen ergreifen, die über bloße Analyse und Erkenntnis hinausgehen. Das ist mein Standpunkt dazu. Deswegen auch meine Arbeit und diese Projekte.

Hier der Text der Strafanzeige. Es können alle somit mitmachen, sie selbst stellen, Beweise und Sachverhalt hinzuliefern oder eben wie erwähnt auch mich dabei unterstützen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stelle ich Strafanzeige und erforderliche Strafanträge

gegen Herr Jens Spahn, MdB, ehemaliger Bundesgesundheitsminister, ladungsfähige Anschriften: Christlich Demokratische Union Deutschlands, CDU, Klingelhöferstraße 8, 10785 Berlin und Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

wegen

dem Verdacht der Untreue gem. §§ 266 I, II, 263 III, Nr. 4 StGB, Amtsträgereigenschaft, § 333 StGB, Vorteilsgewährung sowie andere ggf. in Frage kommende Straftatbestände wie beispielsweise Vorteilsannahme gem. § 331 StGB.

I. Anlass der Anzeige

Im Fall der „Maskenaffäre“ -wie der Vorfall allgemeinbekannt benannt wurde- während der COVID-19-Pandemie gibt es substantielle Indizien, dass Jens Spahn die Straftatbestände der Untreue (§ 266 StGB), insbesondere und mindestens durch bedingten Vorsatz, sowie der Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) erfüllt haben könnte. Ich bringe diesen Sachverhalt zur Anzeige, um eine strafrechtliche Prüfung sicherzustellen.

Öffentliches Interesse an Ermittlungen, siehe ausführlich Anhang.

Das öffentliche Interesse an Ermittlungen gegen den Beschuldigten Jens Spahn ist durch die immense Höhe des Vermögensschadens (2,3 Milliarden Euro), den Verdacht auf Korruption durch intransparente Vergaben, die Bedrohung des Vertrauens in die Politik, die Notwendigkeit einer Präzedenzwirkung für künftige Krisen und den Schutz der Rechtsstaatlichkeit begründet. Die Maskenaffäre ist kein bloßer Verwaltungsfehler, sondern ein Skandal, der die Grundfesten der Demokratie berührt. Eine strafrechtliche Aufklärung ist zwingend, um die Verantwortung für das Missmanagement und mögliche Vorteilsgewährung zu klären, die Interessen der Bürger zu schützen und ein klares Signal gegen Missbrauch öffentlicher Ämter zu setzen.

Sachverhalt:

Im Rahmen der COVID-19-Pandemie leitete Jens Spahn als Bundesgesundheitsminister die Beschaffung von Schutzmasken, die in einem beispiellosen Ausmaß zu einem Vermögensschaden von ca. 2,3 Milliarden Euro führte. Die „Maskenaffäre“ zeichnet sich durch übermäßige Bestellungen, intransparente Vergaben und das Ignorieren von Warnungen aus, was den Verdacht auf Untreue (§ 266 StGB) begründet. Zudem nähren die Beauftragung CDU-naher Firmen ohne Ausschreibungen und überhöhte Preise den Verdacht der Vorteilsgewährung (§ 333 StGB). Nachfolgend werden die relevanten Fakten detailliert dargestellt.


II. Sachverhalt im Detail

 

  • Hintergrund der Maskenaffäre:
    • Während der COVID-19-Pandemie (2020–2021) war Jens Spahn für die Beschaffung von Schutzmasken verantwortlich.
    • Es wurden ca. 5,7 Milliarden Schutzmasken für etwa 5,9 Milliarden Euro Steuergelder angeschafft (Tagesschau, 24.02.2022, „Maskenaffäre: Milliardenverluste durch Überbeschaffung“).
    • Rund zwei Drittel (ca. 3,8 Milliarden Masken) blieben ungenutzt, wurden gelagert oder vernichtet, was einen Vermögensschaden von ca. 2,3 Milliarden Euro verursachte (Bundesrechnungshof-Bericht, 2022, „Prüfung der Maskenbeschaffung“).
    • Die Beschaffung erfolgte teilweise ohne öffentliche Ausschreibungen, mit Vorwürfen der Vetternwirtschaft, insbesondere bei der Beauftragung von Firmen wie Burda (Süddeutsche Zeitung, 10.03.2021, „Maskenaffäre: Fragen zur Vergabe an Burda“).
  • Handlungen von Jens Spahn:
    • Überbeschaffung: Spahn ordnete die Beschaffung an, obwohl interne Berichte 2020 auf Überbestände hinwiesen (Spiegel, 15.11.2021, „Interne Warnungen ignoriert“). Es fehlte an präziser Bedarfsanalyse und Koordination.
    • Qualitätsprobleme: Viele Masken waren unbrauchbar (FAZ, 12.04.2021, „Qualitätsmängel bei Maskenlieferungen“).
    • Intransparente Vergaben: Aufträge wurden ohne Ausschreibungen vergeben, u. a. an Burda, mit Verbindungen zur CDU und Spahns Wahlkreis (Süddeutsche Zeitung, 10.03.2021). Preise waren teils überhöht.
    • Ungeeignete Verteilung: Spahn entschied, ca. 800 Millionen unbrauchbare Masken an Obdachlose zu verteilen (Tagesschau, 24.02.2022).
    • Ignorieren von Warnungen: Der Bundesrechnungshof kritisierte chaotische Prozesse (BRH-Bericht, 2022).
    • Persönliche Steuerung: Ein Sonderbericht beschuldigt Spahn, die Beschaffung aus „politischem Ehrgeiz“ allein zu steuern und SMS-Chats nicht zu archivieren (Süddeutsche Zeitung, 15.06.2025).
    • Vetternwirtschaftsvorwürfe: Spahn beauftragte Firmen mit Nähe zur CDU, was den Verdacht der Vorteilsgewährung nährt (Süddeutsche Zeitung, 10.03.2021).
  • Öffentliche Reaktionen:
    • Auf X wurde Spahn kritisiert, mit Rücktrittsforderungen (X-Posts, 2021–2025, „#SpahnRücktritt“). Beispiele:
      • @DaClerence, 16.06.2025: „Strafanzeige gegen Jens Spahn wegen Untreue (§ 266 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB)“ (@DaClerence, 16.06.2025).
      • @ARD_BaB, 15.06.2025: „Neue Details belasten Spahn“ (@ARD_BaB, 15.06.2025).
    • Medienberichte: „Drama in Milliardenhöhe“ (Spiegel, 15.11.2021; Süddeutsche Zeitung, 15.06.2025).

III. Beweismittel 

  • Medienberichte:
    • Süddeutsche Zeitung, 10.03.2021: „Maskenaffäre: Fragen zur Vergabe an Burda“.
    • Spiegel, 15.11.2021: „Interne Warnungen ignoriert“.
    • FAZ, 12.04.2021: „Qualitätsmängel bei Maskenlieferungen“.
    • Tagesschau, 24.02.2022: „Maskenaffäre: Milliardenverluste“.
    • Welt, 15.03.2022: „Schadensersatzforderungen in der Maskenaffäre“.
    • Süddeutsche Zeitung, 06.06.2025: „Unter Verschluss gehaltene Untersuchung belastet Spahn“.
    • Zeit Online, 14.06.2025: „Geheimer Bericht liefert neue Details“.
    • ARD Bericht aus Berlin, 15.06.2025: „Neue Details aus Sonderbericht“.
  • Offizielle Berichte:
    • Bundesrechnungshof-Bericht, 2022: „Prüfung der Maskenbeschaffung“.
    • Sonderbericht Maskenbeschaffung, 2025 (Süddeutsche Zeitung, 15.06.2025).
  • Bundestagsdokumente:
    • Plenarprotokoll 20/47, 17.06.2021: Opposition kritisiert Spahn (www.bundestag.de) (www.bundestag.de).
    • Drucksache 19/29247, 28.04.2021: FDP-Anfrage zur Maskenbeschaffung.
  • Öffentliche Diskussion:
    • X-Posts: @DaClerence, 16.06.2025; @ARD_BaB, 15.06.2025.
  • Indirekte Beweise:
    • Interne Dokumente des Bundesgesundheitsministeriums (Spiegel, 15.11.2021).
    • Schadensersatzforderungen (Welt, 15.03.2022).

IV. Rechtliche Würdigung

  • Untreue (§ 266 StGB):
    • Vermögensbetreuungspflicht: Erfüllt, da Spahn Steuergelder verwalten musste.
    • Pflichtverletzung: Erfüllt durch Überbeschaffung, intransparente Vergaben, Ignorieren von Warnungen, ungeeignete Verteilung.
    • Vermögensschaden: Erfüllt, 2,3 Milliarden Euro (BRH-Bericht, 2022).
    • Kausalität: Erfüllt.
    • Subjektiver Tatbestand:
      • Bedingter Vorsatz: Spahn wusste, dass seine Handlungen einen Schaden verursachen könnten (Spiegel, 15.11.2021; Süddeutsche Zeitung, 15.06.2025).
      • Grobe Fahrlässigkeit (alternativ): Schwere Sorgfaltspflichtverletzung.

Bedingter Vorsatz: Spahn wusste oder musste wissen, dass seine Handlungen einen Schaden verursachen könnten:

  • Warnungen über Überbestände (Spiegel, 15.11.2021).
  • Qualitätsprobleme (FAZ, 12.04.2021).
  • Verteilung als Verschleierungsversuch (Tagesschau, 24.02.2022).
  • Vergabe an CDU-nahe Firmen (Süddeutsche Zeitung, 10.03.2021).
  • Persönliche Steuerung aus „politischem Ehrgeiz“ (Süddeutsche Zeitung, 15.06.2025)

Grobe Fahrlässigkeit (alternativ): Spahn missachtete Sorgfalt in schwerem Maße.

  • Vorteilsgewährung (§ 333 StGB):
    • Definition: Gewährung eines Vorteils an einen Dritten, um eine Diensthandlung zu beeinflussen (BGH, Urteil vom 29.06.2017, 5 StR 74/16).
    • Tatbestandsmerkmale:
      • Vorteil: Aufträge an Firmen wie Burda zu überhöhten Preisen ohne Ausschreibungen (Süddeutsche Zeitung, 10.03.2021).
      • Diensthandlung: Vergabe von Aufträgen als Minister.
      • Subjektiver Tatbestand: Spahn wusste oder musste wissen, dass die Vergabe einen unzulässigen Vorteil darstellen könnte.
    • Indizien:
      • Beauftragung CDU-naher Firmen (Süddeutsche Zeitung, 10.03.2021).
      • „Politischer Ehrgeiz“ als Motiv (Süddeutsche Zeitung, 15.06.2025).
      • Öffentlicher Verdacht (@DaClerence, 16.06.2025).
    • Bewertung: Verdacht, dass Spahn Vorteile gewährte, um Netzwerke zu stärken.
  • Strafzumessung:
    • Schaden von 2,3 Milliarden Euro (Untreue) und potenzielle Vorteile (Vorteilsgewährung) sind erheblich.
    • Pandemiekrise könnte mildernd wirken, Ignorieren von Warnungen erschwerend.

V. Verdachtsbegründung

  • Untreue (§ 266 StGB): Objektiver und subjektiver Tatbestand sind plausibel, gegeben und begründet.
  • Vorteilsgewährung (§ 333 StGB): Verdacht durch intransparente Vergaben.
  • Fehlende, mir unbekannte Ermittlungen: Erfordert Anzeige.

VI. Antrag

Ermittlungen gegen Jens Spahn wegen Untreue (§ 266 StGB) und Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) einleiten, insbesondere:

  • Prüfung des bedingten Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit (§ 266 StGB).
  • Untersuchung der Vorteilsgewährung (§ 333 StGB).
  • Einholung interner Dokumente.
  • Zeugenaussagen und Gutachten.

Und wie Eingangs:

hiermit stelle ich Strafanzeige und erforderliche Strafanträge gegen Herr Jens Spahn

wegen

dem Verdacht der Untreue gem. §§ 266 I, II, 263 III, Nr. 4 StGB, Amtsträgereigenschaft, § 333 StGB, Vorteilsgewährung sowie andere ggf. in Frage kommende Straftatbestände wie beispielsweise Vorteilsannahme gem. § 331 StGB.

 


VII. Schlussbemerkung

Die Maskenaffäre ist ein schwerwiegender Fall von Missmanagement, dass das Vertrauen  in die Politik schwer schädigt. Der Verdacht auf Untreue und Vorteilsgewährung erfordert eine strafrechtliche Prüfung.

Jens Spahn hat als Bundesgesundheitsminister nicht nur fahrlässig 2,3 Milliarden Euro Steuergelder für unbrauchbare Masken verschwendet, sondern mutmaßlich durch intransparente Vergaben an CDU-nahe Firmen wie Burda politische Netzwerke mit millionenschweren Aufträgen bedient. Dieses Verhalten, getrieben von „politischem Ehrgeiz“ und verschleiert durch fehlende Dokumentation, deutet auf schwerwiegende Verstöße gegen die Grundsätze der Amtsführung hin. Die Vorwürfe der Untreue und Vorteilsgewährung sind ein Alarmsignal, das nicht ignoriert werden darf. Eine strafrechtliche Aufklärung ist zwingend erforderlich, um die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, die Integrität unserer Demokratie zu schützen und künftige Missstände dieser Größenordnung zu verhindern.

Die strafrechtliche Verfolgung durch Sie von Amts wegen ist – nachdem Sie spätestens jetzt Kenntnis erlangt haben – dringend geboten und sicherzustellen.

Ich beantrage und bitte auch darum, mir den Eingang dieser Strafanzeige zu bestätigen und mich über Fort- und Ausgang der Ermittlungen informiert zu halten

Ich danke für die Bearbeitung und verbleibe mi

freundlichen Grüßen


Mathias Markert, Rechtsanwalt


Quellenverzeichnis

 

  • Süddeutsche Zeitung, 10.03.2021: „Maskenaffäre: Fragen zur Vergabe an Burda“.
  • Spiegel, 15.11.2021: „Interne Warnungen ignoriert“.
  • FAZ, 12.04.2021: „Qualitätsmängel bei Maskenlieferungen“.
  • Tagesschau, 24.02.2022: „Maskenaffäre: Milliardenverluste“.
  • Welt, 15.03.2022: „Schadensersatzforderungen“.
  • Süddeutsche Zeitung, 06.06.2025: „Unter Verschluss gehaltene Untersuchung“.
  • Süddeutsche Zeitung, 15.06.2025: „Drama in Milliarden-Höhe“.
  • Zeit Online, 14.06.2025: „Geheimer Bericht“.
  • Bundesrechnungshof-Bericht, 2022.
  • Plenarprotokoll 20/47, 17.06.2021 (www.bundestag.de) (www.bundestag.de).
  • Drucksache 19/29247, 28.04.2021.
  • X-Posts: @DaClerence, 16.06.2025; @ARD_BaB, 15.06.2025.
  • BGH, Urteil vom 29.06.2017, 5 StR 74/16.


Anhang Öffentliches Interesse:

Begründung des öffentlichen Interesses an Ermittlungen für die Strafanzeige gegen Jens Spahn wegen § 266 StGB (Untreue) und § 333 StGB (Vorteilsgewährung)

Die Strafanzeige gegen Jens Spahn wegen des Verdachts der Untreue (§ 266 StGB) und Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) im Zusammenhang mit der Maskenaffäre begründet ein erhebliches öffentliches Interesse an strafrechtlichen Ermittlungen aus folgenden Gründen:

Schwere des Vorwurfs und finanzieller Schaden:

Die Maskenaffäre führte zu einem Vermögensschaden von ca. 2,3 Milliarden Euro (Bundesrechnungshof-Bericht, 2022), verursacht durch die Überbeschaffung von 5,7 Milliarden Schutzmasken, von denen etwa zwei Drittel ungenutzt blieben (Tagesschau, 24.02.2022). Dieser Verlust öffentlicher Gelder in einer beispiellosen Höhe betrifft das Vertrauen der Bürger in die verantwortungsvolle Verwaltung von Steuermitteln. Ermittlungen sind notwendig, um zu klären, ob dieser Schaden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln von Jens Spahn verursacht wurde, was ein zentrales öffentliches Interesse an Transparenz und Rechenschaft darstellt.

Verdacht auf Korruption und Missbrauch von Amtsbefugnissen:

Die Vergabe von Aufträgen an CDU-nahe Firmen wie Burda ohne öffentliche Ausschreibungen (Süddeutsche Zeitung, 10.03.2021) wirft den Verdacht der Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) auf, da diese Firmen möglicherweise unzulässige wirtschaftliche Vorteile erhielten. Der Vorwurf der Vetternwirtschaft und die Intransparenz der Vergabeprozesse (Süddeutsche Zeitung, 15.06.2025) untergraben das Vertrauen in die Integrität politischer Amtsträger. Öffentliche Ermittlungen sind erforderlich, um zu prüfen, ob Spahn durch diese Vergaben politische Netzwerke bevorzugte, was ein Kerninteresse der Bürger an einer korruptionsfreien Verwaltung berührt.

Erosion des öffentlichen Vertrauens in die Politik:

Die Maskenaffäre hat eine breite öffentliche Debatte ausgelöst, wie durch X-Posts (@DaClerence, 16.06.2025; @ARD_BaB, 15.06.2025) und Medienberichte (Spiegel, 15.11.2021; Süddeutsche Zeitung, 15.06.2025) belegt. Rücktrittsforderungen unter„#SpahnRücktritt“ zeigen die Empörung der Bevölkerung über das Missmanagement und mögliche Korruption. Ohne strafrechtliche Aufklärung droht eine weitere Erosion des Vertrauens in staatliche Institutionen, insbesondere da Spahn als Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU weiterhin eine prominente politische Rolle einnimmt. Ermittlungen sind notwendig, um Transparenz zu schaffen und die Legitimität der Politik zu wahren.

Präzedenzwirkung für künftige Krisenbewältigung:

Die chaotischen Beschaffungsprozesse und das Ignorieren von Warnungen (Spiegel, 15.11.2021; BRH-Bericht, 2022) zeigen strukturelle Schwächen in der Verwaltung. Eine strafrechtliche Prüfung klärt, ob Spahns „politischer Ehrgeiz“ (Süddeutsche Zeitung, 15.06.2025) zu unverantwortlichen Entscheidungen führte, und setzt ein Signal für künftige Amtsträger, Steuergelder in Krisen sorgfältig zu verwalten. Dies ist im öffentlichen Interesse, um zukünftige Missstände zu verhindern.

Schutz der Rechtsstaatlichkeit:

Bisher wurden keine strafrechtlichen Ermittlungen eingeleitet, obwohl der Bundesrechnungshof und Medien erhebliche Missstände dokumentiert haben. Dies nährt den Eindruck, dass Politiker einer strafrechtlichen Verfolgung entgehen, was die Gleichheit vor dem Gesetz untergräbt. Ermittlungen sind im öffentlichen Interesse, um zu zeigen, dass niemand über dem Gesetz steht, und um die Rechtsstaatlichkeit zu stärken.

Öffentliche Debatte und politische Verantwortung:

Die Maskenaffäre wurde im Bundestag intensiv diskutiert (Plenarprotokoll 20/47, 17.06.2021; Drucksache 19/29247, 28.04.2021), und die Opposition forderte Konsequenzen. Die ausbleibende strafrechtliche Prüfung trotz dieser Debatten und der öffentlichen Empörung (X-Posts, 2021–2025) verstärkt den Eindruck von Straffreiheit. Eine Untersuchung ist erforderlich, um politische Verantwortung klarzustellen und die Forderung der Bürger nach Gerechtigkeit zu erfüllen.

 


So, das wäre es an dieser Stelle und für heute.
Wenn Fragen sind oder wenn ihr Hinweise habt, Tipp für mich, Ergänzungen... immer her damit. Ihr findet mich auf diesen Plattformen. 
Bis zur nächsten "Arbeit"!


Meine Strafanzeige, Strafanträge gg. Jens Spahn wg. Untreue u. Vorteilsgewährung §§ 266, 333 StGB, „Maskenaffäre“.

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Sehr ausführlich habe ich begründet, warum ein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung gegeben ist, da solches Politikerverhalten rechtsstaatlich und juristisch nicht hingenommen werden kann und geprüft werden muss.


Und mein Strafverfolgungsfonds für jene, welche mir etwas dabei helfen wollen:

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Kommentare

  1. Meine Strafanzeige, Strafanträge gg. Jens Spahn wg. Untreue u. Vorteilsgewährung §§ 266, 333 StGB, „Maskenaffäre“.
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