Dienstaufsichtsbeschwerde bei dem BMI gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz BfV wegen falscher Einstufung der AfD.
Meine Arbeit zu diesem Vorfall als unabhängiger parteiloser Rechtsanwalt als Ergänzung und Erweiterungen der Arbeiten der betroffenen AfD. Hier könnt ihr auch mitmachen!
Betreff:
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz sowie alle da zuständigen Personen und Entscheider in der Sache „Einstufung der AfD, der Alternative für Deutschland, als „gesichert rechtsextrem““.
Hier nun die fällige Dienstaussichtsbeschwerde. Wichtig, erforderlich und notwendig überhaupt, wie ich meine PLUS sehr bedeutsam als offizielles und öffentliches Protokoll der Vorgänge und Basis weiterer rechtlicher Schritte.
Volltext meines Schreibens siehe unten. Alles ans BMI bereits zugestellt per beA besonderes elektronisches Anwaltspostfach sowie Telefax.
Es gibt nix Gutes, außer man tut es! Grundsatz von mir.
Ich habe einen Hinweis im Schreiben:
Hinweis 2:
Weitere
Schreiben zur Begründung dieses Antrages folgen.
Das heißt, ihr könnt, sollt, dürft, müsst mitmachen ... das Schreiben kopieren, selbst verwenden, ergänzen, Beweise liefern im Sinne der Sache und mehr.
Da ich diesen Hinweis unterschrieben habe, wäre es schön, wenn mich nicht fast alle wieder hängenlassen und nichts tun. Macht mit. Könnt mir gerne mitteilen, wer was macht.
Aufgrund vieler Nachfragen muss ich mal erläutern:
Ich bin nirgends Mitglied, in keinem Verein, keiner Partei, keiner Bewegung, keiner Gruppierung, keinem Verein oder sonstigen Organisation außer der BRK und der Rechtsanwaltskammer München.
Ich handle völlig frei und unbeeinflusst nach eigenem besten Wissen und Gewissen nach meiner Auffassung von Recht und Gesetz auch selbstverständlich auf Basis meiner berufsrechtlichen Verpflichtungen und Regelungen.
Diese "Arbeiten" hier gehen alle auf meine Kappe und Verantwortung. Nichts und niemand dabei bin ich in irgendeiner Weise verpflichtet, etwas "hinzuarbeiten"! Nix Lobby oder sowas. NULL!
Wer mir bei meinen Arbeiten helfen, mich unterstützen mag -weil ich alles alleine auf eigene Kappe trage- freue ich mich über einen Beitrag in meinen Strafverfolgungsfonds
paypal.me/RAMarkertproD (von meiner Frau Cornelia M. erstellt).
Rechtsanwalt Markert für Deutschland; RAM RA Markert ./. Vertreter der BRD. Jeder Beitrag hilft mir weiter. Vielen Dank.
Hier nun der gesamte Text der Dienstaufsichtsbeschwerde:
Betreff: Dienstaufsichtsbeschwerde
gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz sowie alle da zuständigen Personen
und Entscheider in der Sache „Einstufung der AfD, der Alternative für
Deutschland, als „gesichert rechtsextrem““.
An das BMI, Bundesministerium des Innern und für Heimat, Alt-Moabit 104, 10557 Berlin und an in dieser Sache zuständige Personen dieser Behörde.
Telefax: +49-(0)30 18 681-12926
"Der Verfassungsschutz unterstellt und setzt das, was er
beweisen müsste, einfach voraus bzw. versucht, eine reine Behauptung ohne jeden
Beweis und Belege als Tatsache auszugeben, die ihre Richtigkeit aus sich selbst
heraus erbringt“.
Das
ist unzulässig!
Sehr
geehrte Frau geschäftsführende Bundesinnenministerin Nancy Faeser, sehr
geehrter (künftiger) Bundesinnenminister Alexander Dobrindt,
sehr geehrte Damen und Herren, einen guten Tag aus München,
hiermit erhebe ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) wegen der Einstufung der Alternative für Deutschland (AfD) als „gesichert rechtsextrem“. Ich bin der Auffassung, dass diese Einstufung nicht nur inhaltlich falsch, sondern auch rechts- und amtsmissbräuchlich ist und eine reine politische Diffamierung darstellt.
Somit ist auch durch Sie zu veranlassen, diese Einstufung unverzüglich aufzuheben.
Begründung:
Fehlende sachliche Grundlage,
fehlende Sachlichkeit und Verhältnismäßigkeit:
Die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ durch das BfV ist nicht durch objektive, nachvollziehbare und rechtlich fundierte Beweise gestützt. Eine derart gravierende Bewertung einer demokratisch gewählten Partei erfordert eine besonders sorgfältige, transparente und nachvollziehbare Begründung, die aus meiner Sicht nicht erbracht wurde.
Politische
Diffamierung:
Die Einstufung erweckt den Eindruck, dass das BfV seine Befugnisse nutzt, um die AfD gezielt politisch zu diskreditieren. Dies steht im Widerspruch zum Grundsatz der politischen Neutralität, zu dem das BfV als Behörde verpflichtet ist, und könnte als Versuch gewertet werden, die demokratische Willensbildung unzulässig zu beeinflussen.
Verstoß gegen
Rechtsstaatlichkeit und Verhältnismäßigkeit:
Die Entscheidung des BfV scheint nicht den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und Rechtsstaatlichkeit zu entsprechen. Sie könnte den Verdacht eines Amtsmissbrauchs begründen, da die Einstufung nicht nur sachlich fragwürdig, sondern auch geeignet ist, das Vertrauen in die Unabhängigkeit und Objektivität des BfV zu untergraben.
Verstoß gegen den
Grundsatz der Neutralität:
Das BfV ist als Behörde zur politischen Neutralität verpflichtet. Die Einstufung erweckt den Eindruck einer einseitigen politischen Bewertung, die die demokratische Willensbildung beeinträchtigen könnte. Dies steht im Widerspruch zu den rechtlichen Vorgaben, denen das BfV unterliegt.
Möglicher
Amtsmissbrauch:
Die Entscheidung des BfV könnte den Verdacht erwecken, dass die Behörde ihre Befugnisse überschreitet, um eine bestimmte politische Richtung gezielt zu diskreditieren. Dies würde einen Missbrauch der behördlichen Kompetenzen darstellen und das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit untergraben.
Antrag:
Ich
bitte Sie, die Vorgänge im Zusammenhang mit der Einstufung der AfD durch das
BfV auf rechtliche und sachliche Richtigkeit zu überprüfen. Insbesondere bitte
ich um eine Untersuchung, ob die Entscheidung des BfV den Grundsätzen der
Neutralität, Verhältnismäßigkeit und Rechtsstaatlichkeit entspricht und ob sie
als politische Diffamierung zu werten ist. Sollten Verstöße festgestellt
werden, bitte ich um geeignete Maßnahmen, einschließlich einer Aufhebung der
Einstufung und einer Überprüfung der internen Verfahren des BfV.
Ich selbst komme zu dem Schluss, dass eine Aufhebung dieser Einstufung aus genannten Gründen sofort und unverzüglich erfolgen muss.
Somit fordere ich hierzu auf.
Hinweis 1:
Ich behalte mir vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten, sollte die Bearbeitung dieser Beschwerde nicht zu einer zufriedenstellenden Klärung führen, also der Aufhebung dieser Einstufung.
Hinweis 2:
Weitere
Schreiben zur Begründung dieses Antrages folgen.
Ich
danke für die Bearbeitung und verbleibe mit
freundlichen Grüßen
Mathias Markert, Rechtsanwalt
Vorläufiges Schlusswort,
Ergänzungen:
Der Verfassungsschutz bestreitet überdies -dies geht aus seiner Arbeit implizit hervor- die ethnische Existenz eines deutschen Volkes und will nur noch Passdeutsche gelten lassen. Das ist bizarr, unhistorisch und selbst grundgesetzfeindlich, weil das Grundgesetz selbst von der abstammungsbezogenen Dimension des Deutschen ausgeht. Das ist eine Tatsache. Da das Bundesamt für Verfassungsschutz sich selbst „verfassungsfeindlich“ verhält, mithin selbst gegen das Grundgesetz verstößt, ist diese Behörde sowie deren gesamte Arbeit auf den Prüfstand zu stellen. Überdies und fernerhin bedeutet die Annahme und Existenz eines deutschen Volkes nicht und nie die Diskriminierung und Abwertung anderer Völker. Das ist herbei konstruierter Unsinn und bösartige Unterstellung. Das erinnert mich eher an die unsägliche Aussage eines deutschen Politikers in den letzten Tagen: „Die Russen werden immer unser Feind sein“! Diese Aussage ist ein hochgradiger Verstoß gegen das Grundgesetz und dessen Friedenspflicht. Sollen wir diese Aussage eines Einzelnen der ganzen Partei zurechnen im Rahmen, gleiches und selbes Maß für alle?“ Artikel 3 Grundgesetz! Dann ist dessen Partei unmittelbar als gesichert grundgesetzfeindlich einzustufen.
Anhang zum Vorgang und
Sachverhalt aus welt.de:
Der Verfassungsschutz setzt das, was er beweisen
müsste, einfach voraus Stand: 03.05.2025
„Überzeugend ist das nicht. Dem Autor liegen Tausende Seiten geheimer
VS-Unterlagen vor – auch über die AfD. Die Behörde stützt sich darin zu fast
hundert Prozent auf für jedermann zugängliche Quellen. Es wäre ein Leichtes
gewesen, die wenigen tatsächlich auf geheimdienstlichen Erkenntnissen
basierenden Passagen zu schwärzen und den Rest der Öffentlichkeit zu übergeben.
Der Verfassungsschutz tut dies deshalb nicht, weil er sich der öffentlichen
Kontrolle entziehen will. Die Geheimhaltung ist ein taktischer Mechanismus, um
sich mit der Aura der Unangreifbarkeit zu umgeben. Was öffentlich strittig
diskutiert würde, könnte nicht mehr unhinterfragt als „gesichert“ gelten. Es
geht bei der Geheimhaltung um nichts anderes als die Macht der Behörde.
Was der Verfassungsschutz als Grund für die Hochstufung der AfD verrät,
fällt daher dürftig aus: Ihr Volksverständnis sei „nicht mit der freiheitlichen
demokratischen Grundordnung vereinbar.“ Der AfD wird also nicht vorgeworfen,
dass sie die politische Ordnung gewaltsam stürzen will. Was man ihr vorwirft,
ist ihr „ethnischer Volksbegriff“.
Die Argumentationsfigur stammt aus dem Jahre 2017. Damals hatte das
Bundesverfassungsgericht die NPD als extremistische Partei bestätigt, weil sie
den Status des Staatsbürgers an die ethnische Abstammung knüpfen wollte.
Deutscher könne demnach nur sein, wer auch ethnisch-deutscher Abstammung sei.
Ein Türke, der nach Deutschland einwandert, könnte dann niemals Staatsbürger
werden. Es entstünde ein Zwei-Klassen-Rechtssystem anhand des Blutes. Das
Verfassungsgericht sah hierin einen Verstoß gegen die Menschenwürde und eine
Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus.
Der Verfassungsschutz agiert wie ein Schüler, der nur mittelmäßig
mathematisch begabt ist und jede neue Aufgabe auf einen ihm bereits bekannten
Lösungsweg zurückführt. Er wirft der AfD vor, wie die NPD den Rechtsstatus von
Menschen allein auf ihre biologische Abstammung zu stützen und Migranten einer
„nicht verfassungskonformen Ungleichbehandlung“ aussetzen zu wollen.
Das Problem ist nur: Es gibt nach Kenntnisstand des Autors im Unterschied
zur NPD nicht einen einzigen Beschluss der Bundespartei, der einen solchen
Vorwurf stützen könnte. Der Verfassungsschutz greift daher auf vereinzelte
Aussagen von Mandatsträgern und Funktionären zurück, die er als
verfassungsfeindlich interpretiert.
Inzwischen sind erste Zitate aus dem neuen „Gutachten“ in die
Öffentlichkeit gelangt. Da das Dokument als geheim eingestuft ist, könnte es
sich dabei um eine Straftat handeln – mutmaßlich begangen von einem Behörden-
oder Ministeriumsmitarbeiter. Einem AfD-Mitglied wird dabei die Aussage zur
Last gelegt, eine verfehlte Migrationspolitik „habe zum 100.000-fachen Import
von Menschen aus zutiefst rückständigen und frauenfeindlichen Kulturen
geführt“.
Der Aussage ist objektiv kein Verstoß gegen die Verfassung zu entnehmen. Es
handelt sich um eine robust formulierte Meinungsäußerung. Der Verfassungsschutz
greift daher zu einem hermeneutischen Trick: Wenn man ohnehin davon ausgeht,
dass die AfD einem verfassungswidrigen ethnischen Volksbegriff anhängt, können
verfassungsrechtlich harmlose Aussagen als Zeigerpflanzen für das angeblich
zugrundeliegende Weltbild gedeutet werden. Der Verfassungsschutz setzt das, was
er beweisen müsste, einfach voraus. Es ist ein Muster, das mitunter selbst an
Verschwörungstheorien erinnert.
Und genau an dieser Stelle tritt der hermeneutische Apparat des
Inlandsgeheimdienstes in Aktion: Indem auch objektiv verfassungsrechtlich
harmlose Sätze im Lichte eines verfassungswidrigen Volksbegriffes gedeutet
werden, steigt die Zahl angeblicher Beweise ins schier Unermessliche. Was auf
den ersten Blick harmlos erscheint, wird von der Behörde regelmäßig als
taktische Zurückhaltung gedeutet. Das könnte zwar so sein. Aber die
„Beweisführung“ genügt nicht in jedem Fall rechtsstaatlichen Maßstäben.“
Das stützt meinen
Antrag auf Basis meiner Begründungen.
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen VS
BfV bei BMI Bundesministerium des Innern und für Heimat, ehem. Nancy Faeser nun
Alexander Dobrindt. Rechtsanwalt Markert RAM in Sachen Deutschland gegen BRD,
Vertreter der BRD.
https://ram-in-sachen-aufarbeitung.blogspot.com/2025/05/dienstaufsichtsbeschwerde-bei-dem-bmi.html
Strafanzeige,
Strafantrag gegen Friedrich Merz wegen § 108a StGB Wählertäuschung:
Strafanzeige,
Strafantrag gegen Friedrich Merz wegen § 108a StGB Wählertäuschung.
https://x.com/MathiasMarkert/status/1898795909959565697.
Mit weiteren
Erläuterungen und Text:
https://ram-in-sachen-aufarbeitung.blogspot.com/2025/03/gegen-friedrich-merz-cdu-strafanzeige.html
Gegen
Merz VStGB und StGB
https://x.com/MathiasMarkert/status/1912901109791727873
Friedrich
Merz Anzeige, Strafantrag §§ 90b, 92 StGB i.V.m. Grundgesetz und Meldung beim
VS, Bundesamt für Verfassungsschutz:
https://x.com/MathiasMarkert/status/1857002687092449784
Merz 90b StGB mit Erläuterungen
https://ram-in-sachen-aufarbeitung.blogspot.com/2024/11/strafanzeige-und-erforderliche.html
Strafanzeige,
Strafantrag gegen Friedrich Merz wegen § 108a StGB Wählertäuschung auf FB:
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