Strafanzeige und erforderliche Strafanträge gegen Friedrich Merz, CDU und Meldung an Verfassungsschutz

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https://x.com/MathiasMarkert/status/1857002687092449784

hiermit stelle ich Strafanzeige und erforderliche Strafanträge gegen

Herr Friedrich Merz, ladungsfähige Anschriften: Friedrich Merz MdB
Platz der Republik 1, 11011 Berlin;
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag,

Platz der Republik 1, 11011 Berlin; CDU-Bundesgeschäftsstelle Klingelhöferstraße 8,

10785 Berlin

wegen des Verdachts

§§ 90b, 92 II, III Nr.3 StGB mit Artikeln 20, 38, 39, 42, 45, 67, 68 Grundgesetz, Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen, die das Ansehen des Staates gefährdet hat und über eine bloße Gefährdungslage hinausgeht, § 90b StGB mit den Bestrebungen, den Verfassungsgrundsatz der Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Parlaments, dem Bundestag  ergebend u.a. aus den Artikeln 20, 38, 39, 42, 45, 67, 68 analog § 92 II StGB zu beseitigen, außer Geltung zu setzen oder zu untergraben, § 92 III Nr.3 sowie anderen Alternativen und Strafbarkeiten.

Ein öffentliches Interesse an Ermittlungen liegt vor.

Die Strafverfolgung liegt u.a. deswegen im Interesse der Allgemeinheit und ist auch ein Anliegen dieser, da der Rechtsfrieden im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durch einen nicht arbeitsfähigen Bundestag betroffen und gestört ist.

Eine Ermächtigung des Bundestages zur Strafverfolgung ist einzuholen, § 90b II StGB. Da dies ein außergewöhnlicher Vorfall ist und § 90b StGB nicht in missbräuchlicher Art und Weise oder inflationär angewendet wird, ist von einer Ermächtigung auch auszugehen.

Der Beschuldigte hat sich absichtlich gegen einen Verfassungsgrundsatz eingesetzt und ist bestrebt, die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Bundestages zu beseitigen oder/ und zu untergraben. Dabei ist seine Tat, das was der Beschuldigte Merz sagte, ein Mittel, um seine Absicht, seine Bestrebungen dieser Art voranzubringen und aufrechtzuerhalten. Und dadurch hat er das Ansehen des Verfassungsorgans Bundestag beschädigt.

Herr Friedrich Merz wusste dabei, was er sagte und damit getan hat. Sein Vorsatz umfasst die Tatbestandsmerkmale der im Verdacht stehenden Strafbarkeit.

Basis dessen ist folgender Sachverhalt:

Der Beschuldigte Merz hatte am Dienstag, 12.11.2024 beim Branchentag der Dehoga, des Bundesverbands für Hotellerie und Gastronomie, erklärt:

„Ich möchte, dass wir jetzt nur noch die Dinge auf die Tagesordnung setzen, die wir vorher im Konsens zwischen Opposition und restlicher Regierung vereinbart haben, um uns alle, die Regierung und uns davor zu bewahren, dass wir plötzlich Zufallsmehrheiten im Saal mit der AfD oder mit den Linken haben. Ich will das nicht. Ich möchte, dass wir hier zu vernünftigen, gemeinsamen Lösungen kommen.“

Link Adressen, Beispiele:

https://www.youtube.com/live/p1Dwn42kNWE?t=15311s

https://www.nius.de/politik/news/riesen-diskussion-um-merz-zufallsmehrheiten/a5f48e36-32aa-4e10-9e9b-781fce3ebe16

https://x.com/Alice_Weidel/status/1856616111690625401

Tatbestandsmerkmale und Definitionen:

Die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Bundestages als Verfassungsgrundsatz:

Die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Bundestages als Verfassungsgrundsatz ergibt sich aus verschiedenen Bestimmungen und der Gesamtkonstruktion der Verfassung, des Grundgesetzes.

Artikel des Grundgesetzes, die die Funktionsfähigkeit und Arbeitsfähigkeit des Bundestages sicherstellen, sind:

Artikel 20 GG: Dieser Artikel legt die Grundprinzipien der Bundesrepublik Deutschland fest, einschließlich des Demokratieprinzips, das besagt, dass alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt wird.

Artikel 38 GG: Dieser Artikel garantiert die Wahl der Abgeordneten des Bundestages in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl, was die demokratische Legitimation und damit die Funktionsfähigkeit des Parlaments sicherstellt.

Artikel 39 GG: Dieser Artikel bestimmt die Zusammensetzung des Bundestages und die Grundlage seiner Arbeit.

Artikel 42 GG: Dieser Artikel regelt die Arbeitsweise des Bundestages, einschließlich der Öffentlichkeit der Sitzungen und der Beschlussfähigkeit, was die Arbeitsfähigkeit des Parlaments unterstützt.

Artikel 45 GG: Dieser Artikel gibt dem Bundestag das Recht, sich selbst zu organisieren, was für seine Funktionsfähigkeit entscheidend ist.

Artikel 67 GG: Das konstruktive Misstrauensvotum ermöglicht es dem Bundestag, dem Bundeskanzler das Vertrauen zu entziehen und gleichzeitig einen neuen Bundeskanzler zu wählen, was die politische Stabilität und Funktionsfähigkeit der Regierung sicherstellt.

Artikel 68 GG: Die Vertrauensfrage ermöglicht es dem Bundeskanzler, das Vertrauen des Bundestages zu überprüfen, was ebenfalls zur Stabilität und Funktionsfähigkeit der Regierung beiträgt.

Diese und andere Bestimmungen des Grundgesetzes tragen dazu bei, dass der Bundestag als zentrales Verfassungsorgan seine Aufgaben effektiv erfüllen kann. Die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit und Arbeitsfähigkeit des Parlaments ist daher ein impliziter und fundamentaler Bestandteil der deutschen Verfassungsordnung und stellt einen Verfassungsgrundsatz dar.

§ 90 StGB:

§ 90 StGB zielt darauf ab, die Integrität der Verfassungsorgane und damit die Stabilität der demokratischen Struktur zu schützen. Danach sind strafbar solche Handlungen und Äußerungen, die das Ansehen des Staates von verfassungsgemäßen Prinzipien gefährden und verfassungsfeindliche Absichten erkennen lassen.

Verunglimpfung nach § 90b StGB:

Öffentlichkeit: Die Verunglimpfung muss öffentlich geschehen, das heißt, sie muss in einer Form erfolgen, die dazu geeignet ist, die Öffentlichkeit zu erreichen (z.B. in einer Versammlung, über Medien, im Internet).

Verfassungsorgane: Betroffen sind Verfassungsorgane wie der Bundestag, die Regierung, das Bundesverfassungsgericht oder ihre Mitglieder in ihrer Funktion.

Verunglimpfung: Eine Handlung oder Äußerung, die gezielt darauf abzielt, das Ansehen oder die Ehre von Verfassungsorganen oder deren Mitgliedern in einer Weise zu mindern, die das Ansehen des Staates gefährdet. Dies bezieht sich auch auf eine öffentliche Anfeindung oder Beleidigung, die die Autorität und das Prestige der Verfassungsorgane oder ihrer Mitglieder in Frage stellt oder herabsetzt.

Gefährdung des Ansehens des Staates: Die Äußerung oder Handlung muss so sein, dass sie das Ansehen des Staates oder seiner Verfassungsorgane in der Bevölkerung oder international gefährdet.

§ 90b StGB soll sicherstellen, dass die Grundlagen der Demokratie geschützt werden, indem sie Angriffe auf das Ansehen dieser Organe und ihrer Mitglieder, die das Vertrauen in die Verfassung gefährden, strafbar macht.

Verfassungsorgan Bundestag als zentrale Säule der Demokratie:

Der Deutsche Bundestag ist ein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland. Das Grundgesetz (GG) definiert den Bundestag als das zentrale Gesetzgebungs- und Vertretungsorgan des Volkes.

Zentrale Aspekte sind:

Artikel 20 Absatz 2 GG erklärt, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, und dies erfolgt in Wahlen und Abstimmungen sowie durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung.

Artikel 38 GG befasst sich speziell mit dem Bundestag, indem es festlegt, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages vom Volk in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt werden.

Artikel 42 GG beschreibt, dass der Bundestag durch das Wahlrecht des Volkes zustande kommt und legt die Dauer der Legislaturperiode fest.

Artikel 45 GG bestimmt, dass der Bundestag die Rechte eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses hat, was seine Rolle als Kontrollinstanz unterstreicht.

Artikel 63 bis 69 GG behandeln das Verhältnis des Bundestages zur Regierung, insbesondere durch das Vertrauen der Regierung an den Bundestag und das Verfahren des Misstrauensvotums.

Der Deutsche Bundestag ist nicht nur ein Verfassungsorgan, sondern eine zentrale Säule der demokratischen Ordnung in Deutschland. Er übt wesentliche Funktionen aus, darunter Gesetzgebung, die Kontrolle der Regierung (Exekutive) und die Vertretung des Volke

Das parlamentarische Prinzip:

Das parlamentarische Prinzip ist in der Bundesrepublik Deutschland ein wesentlicher Bestandteil der Verfassung und wird durch das Grundgesetz (GG) etabliert und ist ein Verfassungsgrundsatz, ein Grundsatz des Grundgesetzes. Es ist nicht als solcher in einem spezifischen Artikel des Grundgesetzes explizit definiert, sondern ergibt sich aus mehreren Bestimmungen und der Gesamtkonstruktion der Verfassung:

Artikel 20 GG spricht davon, dass die Bundesrepublik Deutschland eine demokratische und soziale Bundesrepublik ist, was impliziert, dass die Regierung vom Volk durch Wahlen legitimiert wird.

Artikel 38 GG stellt fest, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages vom Volk in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt werden, was das demokratische Prinzip unterstreicht.

Artikel 43 GG regelt die Arbeit des Bundestages und damit indirekt auch das Vertrauensprinzip zwischen dem Parlament und der Regierung. Das Vertrauensvotum ist ein Ausdruck des parlamentarischen Prinzips.

Artikel 63 GG besagt, dass der Bundeskanzler durch den Bundespräsidenten ernannt wird, aber er bedarf der Vertrauensabstimmung des Bundestages, was wiederum das parlamentarische Prinzip unterstreicht.

Artikel 67 GG ermöglicht die Abwahl des Bundeskanzlers durch ein konstruktives Misstrauensvotum, was die Kontrolle des Parlaments über die Regierung zeigt.

Das parlamentarische Prinzip bedeutet, dass die Regierung auf einem Mehrheitsverhältnis im Parlament beruht und von diesem abhängig ist. Es stellt sicher, dass die Exekutive auf die Legislative und damit auf den demokratischen Willen des Volkes zurückgeführt wird. Die Kontrolle der Regierung durch das Parlament und die Verantwortung der Regierung vor dem Parlament sind zentrale Aspekte dieses Prinzips.

Würdigung und rechtliche Einordnung
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Damit besteht der Verdacht der Straftaten nach:

§§ 90b, 92 II, III Nr.3 StGB mit Artikeln 20, 38, 39, 42, 45, 67, 68 Grundgesetz, Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen, die das Ansehen des Staates gefährdet hat und über eine bloße Gefährdungslage hinausgeht, § 90b StGB mit den Bestrebungen, den Verfassungsgrundsatz der Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Parlaments, dem Bundestag  ergebend u.a. aus den Artikeln 20, 38, 39, 42, 45, 67, 68 analog § 92 II StGB zu beseitigen.

Somit hat der Beschuldigte sich absichtlich gegen einen Verfassungsgrundsatz eingesetzt und ist bestrebt, die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Bundetages zu beseitigen oder/ und zu untergraben. Dabei ist seine Tat, das was der Beschuldigte Merz sagte, ein Mittel, um seine Absicht, seine Bestrebungen dieser Art voranzubringen und aufrechtzuerhalten. Und dadurch hat er das Ansehen des Verfassungsorgans Bundestag beschädigt.

Herr Friedrich Merz wusste dabei, was er sagte und damit getan hat. Sein Vorsatz umfasst die Tatbestandsmerkmale der im Verdacht stehenden Strafbarkeit.

Die strafrechtliche Verfolgung ist durch Sie, da Sie spätestens jetzt davon Kenntnis erlangt haben, dringend geboten und sicherzustellen.

Ich beantrage, mir den Eingang dieser Strafanzeige zu bestätigen, mir das Aktenzeichen zu übersenden sowie mich über Fort- und Ausgang der Ermittlungen informiert zu halten.


Ich danke für die Bearbeitung und verbleibe mit


 Meldung an Verfassungsschutz

: Meldung und Aufforderung zur Überwachung von Herr Friedrich Merz wegen Verdacht auf verfassungswidrige Aktivitäten, verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates, strafbar ggf. nach §§ 90, 92b StGB.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Herr Friedrich Merz, bekannte Anschriften: Friedrich Merz MdB
Platz der Republik 1, 11011 Berlin;
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag,

Platz der Republik 1, 11011 Berlin; CDU-Bundesgeschäftsstelle Klingelhöferstraße 8,

10785 Berlin,

Friedrich Merz hatte am Dienstag, 12.11.2024 beim Branchentag der Dehoga, des Bundesverbands für Hotellerie und Gastronomie, erklärt:

„Ich möchte, dass wir jetzt nur noch die Dinge auf die Tagesordnung setzen, die wir vorher im Konsens zwischen Opposition und restlicher Regierung vereinbart haben, um uns alle, die Regierung und uns davor zu bewahren, dass wir plötzlich Zufallsmehrheiten im Saal mit der AfD oder mit den Linken haben. Ich will das nicht. Ich möchte, dass wir hier zu vernünftigen, gemeinsamen Lösungen kommen.“

 



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Kommentare

  1. Hier die Hauptseiten, auf denen ich gepostet habe:

    Merz Strafanzeigen 90, 92 StGB, Grundgesetz und Meldung beim VS:

    https://x.com/MathiasMarkert/status/1857002687092449784

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    https://www.facebook.com/RechtsanwaltMarkert/posts/pfbid0z5WWbRdPz3GvtTdnYKbmd6hz8PdTcN9JF78umZa7F9jF98j3K52ywi34KjqRY3Mxl

    Merz Strafanzeigen 90, 92 StGB, Grundgesetz und Meldung beim VS:

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