Strafanzeige gg. Söder, Markus und Gabriel, Sigmar bei GBA wg. Billigung Angriffskrieg gem. §§ 140 Nr. 2 StGB, 138 I NR. 5 StGB i.V.m. 13 VStGB
Strafanzeige gg. Söder, Markus und Gabriel, Sigmar bei GBA wg. Billigung Angriffskrieg gem. §§ 140 Nr. 2 StGB, 138 I NR. 5 StGB i.V.m. 13 VStGB
Ich habe nach Merz, Friedrich auch Söder, Markus und Gabriel, Sigmar wegen der Billigung eines Angriffskrieges angezeigt. Das Grundgesetz sieht für uns eine Friedenspflicht vor und nicht eine Pflicht, uns an fremden Kriegen zu beteiligen oder auch völkerrechtswidrige Angriffskriege zu billigen. Gerade Politiker im Beamtenverhältnis müssen das wissen und sollten hier unbedingt Vorbild sein.
Bei Gabriel und Söder ist die Billigung so deutlich offensichtlich, dass die Staatsanwaltschaft von Amts wegen ermitteln müsste. Das sie das nicht macht, stelle ich gegen diese Leute Strafanzeige. Es ist dem Grunde nach schon Pflicht, dass zu tun.
Die
Anzeige richtet sich also gegen zwei deutsche Politiker, Söder im Amt als
Ministerpräsident Bayern und Gabriel, Sigmar, Vizekanzler und Außenminister
a.D., die den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der USA und Israels gegen den
Iran (seit 28. Februar 2026) explizit und öffentlich als „richtig“,
„gerecht“, „notwendig“ und „mit militärischer Gewalt zu versuchen“ bewertet
haben – und zwar ohne jede Relativierung und unter bewusster
Herabsetzung des Völkerrechts als maßgebliches Kriterium.
Viele andere Personen stehen hier noch zur "Prüfung" an, wie Kiesewetter, Strack Zimmerman oder auch Zivilisten wie Julian Reichelt und andere, die durch die Billigung fremder Kriege scheinbar Deutschland schaden wollen.
Somit viel Spaß beim Lesen und ggf.
mitmachen.
Wer mir bei dieser und meinen anderen Arbeiten helfen will, wer mich unterstützen mag, hier mein so benannter Strafverfolgungsfonds paypal.me/RAMarkertproD http://paypal.me/RAMarkertproD. Würde mich freuen. Vielen Dank.
Hier zur eigenen Verwendung der gesamte Text der Strafanzeige:
siehe unten gleich.
Nicht zuletzt: Und erneut bei
diesem Fall hier ... steht es für mich außer Frage, dass eine Strafverfolgung
notwendig ist. Die Empörung und das Entsetzen sind zu Recht über diese
"Verfehlungen" von Vertretern der Altparteien, RIESENGROSS!
Das war es dann vorerst, Weiteres
folgt.
Ich freue mich, wenn ihr diesen Beitrag verbreitet und teilt. Das hilft. Oder mitmacht.
Wenn Fragen sind, Anregungen, Tipps ... immer los damit.
Der Text der Strafanzeige:
Strafanzeige/ Strafanträge gegen Herrn Markus Söder und
Sigmar Gabriel wegen Billigung Angriffskrieg nach §§ 140 Nr. 2 StGB, 138 I Nr.
5 stgb i.v.m. 13 VStGB i.auf Basis Art 26 I Grundgesetz
(Res.: An GBA FaxNr.: (0721) 81 91 8590)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stelle ich Strafanzeige und erforderliche Strafanträge gegen
- Markus Söder,
Ministerpräsident des Freistaats Bayern ladungsfähige Adresse: Franz-Josef-Strauß-Ring
1, 80539 München
- Sigmar Gabriel, ehemaliger Vizekanzler und Bundesminister des Auswärtigen ladungsfähige Adresse: c/o SPD-Bundestagsfraktion / bekannteste ladungsfähige Anschrift: Platz der Republik 1, 11011 Berlin
wegen des Verdachts der
Verwirklichung folgender Straftatbestände:
Billigung eines völkerrechtswidrigen Angriffskriegs durch die USA und Israel gegen den Iran gemäß §§ 140 Nr. 2 StGB, 138 I Nr. 5 StGB i.V.m. 13 VStGB sowie aller weiteren in Frage kommender Straftatbestände.
Einordnung der Strafanzeige, Gründe für die Anzeige, Teil 1:
Die Anzeige richtet sich gegen zwei deutsche Politiker, Söder im Amt als Ministerpräsident Bayern und Gabriel, Sigmar, Vizekanzler und Außenminister a.D., die den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der USA und Israels gegen den Iran (seit 28. Februar 2026) explizit und öffentlich als „richtig“, „gerecht“, „notwendig“ und „mit militärischer Gewalt zu versuchen“ bewertet haben – und zwar ohne jede Relativierung und unter bewusster Herabsetzung des Völkerrechts als maßgebliches Kriterium.
- Markus Söder: „Der
Angriff ist richtig, gerecht und notwendig.“ (Antenne Bayern,
veröffentlicht 2. März 2026)
- Sigmar Gabriel: „Es ist richtig, dass nun mit militärischer Gewalt zu versuchen.“ und „Auch wenn ich das Völkerrecht für zentral halte: Als Argument gegen diesen Krieg taugt es nur begrenzt.“ (FAZ-Interview, veröffentlicht Welt.de 13. März 2026)
Beide Äußerungen sind öffentlich, millionenfach reichweitenstark und erfolgten nach
Bekanntwerden der völkerrechtlichen Einwände (UN-Generalsekretär, IAEA,
Völkerrechtsexperten), wiewohl auch ohne diese Einwände klar war, dass es ein
völkerrechtlicher Angriffskrieg war. Eine absolute Mehrheit in der öffentlichen
Meinung sieht das auch so und d bejaht dies.
Beide Beschuldigten wussten um die Rechtslage und haben dennoch die Aggression aktiv gutgeheißen.
Einordnung der Strafanzeige, Gründe für die Anzeige, Teil 2 mit Bewertungen:
Die vorliegende Strafanzeige richtet sich gegen eine explizite und öffentliche Billigung eines völkerrechtswidrigen Angriffskriegs durch zwei der einflussreichsten Politiker Deutschlands (aktueller Ministerpräsident von Bayern sowie ehemaliger Vizekanzler und Außenminister).
Diese
Äußerungen stellen keinen bloßen „politischen Kommentar“ dar, sondern eine bewusste,
öffentliche Rechtfertigung einer Aggression, die gegen Art. 2 Abs. 4
UN-Charta verstößt (kein Mandat, keine Selbstverteidigung, Angriffe auf nukleare
Einrichtungen).
- Sie verletzen das Friedensgebot
des Art. 26 Abs. 1 GG.
- Sie eignen sich
zur Störung des öffentlichen Friedens (§ 140 Nr. 2 StGB) durch
massive Polarisierung.
- Sie untergraben
die Glaubwürdigkeit Deutschlands als Verfechter des Völkerrechts.
- Gabriel relativiert das Völkerrecht sogar ausdrücklich als nur „begrenzt taugliches Argument“ – eine besonders qualifizierte Form der Billigung.
I. Beschuldigte und ladungsfähige Adressen
- Markus Söder, geb.
1967 Ministerpräsident des Freistaats Bayern Franz-Josef-Strauß-Ring 1,
80539 München
- Sigmar Gabriel, geb. 1959 ehemaliger Vizekanzler und Bundesaußenminister ladungsfähige Anschrift: Platz der Republik 1, 11011 Berlin (Bundestag / SPD-Fraktion
II. Sachverhalt in Punkten
- Seit 28. Februar
2026 führen USA und Israel koordinierte Angriffe gegen den Iran
(„Operation Epic Fury“ / „Roaring Lion“): Tötung Khameneis, Zerstörung von
Nuklearanlagen (Natanz, Fordow), Marine, Führungsstrukturen – ohne
UN-Sicherheitsratsmandat und ohne Selbstverteidigungsfall.
- Völkerrechtswidrigkeit
offenkundig (UN Guterres: „squandered chance for diplomacy“; IAEA: Verstoß
gegen Resolutionen GC(XXIX)/RES/444 und GC(XXXIV)/RES/533).
- Markus Söder
bewertet den Angriff am 2. März 2026 wörtlich als „richtig, gerecht und
notwendig“ (Antenne Bayern).
- Sigmar Gabriel
erklärt am 13. März 2026 (FAZ-Interview): „Es ist richtig, das nun mit
militärischer Gewalt zu versuchen“ und „Als Argument gegen diesen
Krieg taugt [das Völkerrecht] nur begrenzt“.
- Beide Äußerungen erfolgten
nach intensiver öffentlicher Debatte über die Illegalität.
- Reichweite:
Millionenfach (Medien, Social Media, Kommentarspalten).
- Schäden: Ölpreiskrise, Zivilopfer, Polarisierung in Deutschland.
III. Sachverhalt Ergänzung mit Wertung:
Die
Beschuldigten haben den Angriffskrieg nicht nur toleriert, sondern aktiv und
explizit als moralisch und strategisch legitim dargestellt – Söder mit
dreifacher positiver Wertung (richtig – gerecht – notwendig), Gabriel mit
direkter Aufforderung zur militärischen Gewalt und bewusster Relativierung des
Völkerrechts.
Beide wussten um die Rechtslage (Gabriel nennt Völkerrecht sogar) und haben dennoch die Aggression gebilligt.
IV. Anwendung der Straftatbestände – punktuelle Darstellung
- § 140 Nr. 2 StGB – Öffentliche
Billigung einer rechtswidrigen Tat → erfüllt („richtig, gerecht,
notwendig“ / „richtig … mit militärischer Gewalt“)
- § 138 I Nr. 5 StGB – Billigung eines
Verbrechens → erfüllt
- § 13 VStGB → Aggression als Völkerstraftat (Art. 8 ff Römisches Statut)
V. Anwendung der Straftatbestände, ausführlich
§
140 Nr. 2 StGB
Objektiv: Öffentliche, explizite Billigung („richtig, gerecht, notwendig“ / „mit militärischer Gewalt zu versuchen“).
Subjektiv: Direkter Vorsatz (beide kennen den Kontext). Eignung zur Friedensstörung: Polarisierung durch prominente Politiker (siehe X-Debatten, Kommentarspalten).
§
138 I Nr. 5 i.V.m. § 13 VStGB
Billigung eines völkerrechtlichen Verbrechens (Aggression). Gabriel relativiert das Völkerrecht ausdrücklich – besonders qualifizierter Vorsatz.
Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe liegen nicht vor, sind nicht ersichtlich.
VI. Beweise
(siehe separater Anhang unten)
VII. Anträge
- Einleitung eines
Ermittlungsverfahrens gegen Markus Söder und Sigmar Gabriel.
- Vernehmung beider
Beschuldigter.
- Sicherstellung und
Auswertung der Interviews und Veröffentlichungen.
- Einholung eines
völkerrechtlichen Gutachtens zur Aggression.
- Bei Einstellung: Persönliche Anhörung beantragt.
Ich beantrage und bitte um die Bestätigung des Eingangs dieser Strafanzeige mit Strafantrag, Mitteilung des Aktenzeichens und Information über Fort- und Ausgang der Ermittlungen.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Anhänge: Anhang: Belege, Links und Beweise (siehe nächste Seite)
Anhang: Belege, Links und Beweise
- Merkur.de – Markus
Söder
Datum: 2. März 2026 Wörtlich: „Der Angriff ist richtig, gerecht und
notwendig.“
Link:
Relevanz: Dreifache explizite Billigung.
- Welt.de /
FAZ-Interview – Sigmar Gabriel Datum: 13. März 2026 Wörtlich: „Es ist richtig,
das nun mit militärischer Gewalt zu versuchen.“
Auch wenn ich das
Völkerrecht für zentral halte: Als Argument gegen diesen Krieg taugt es nur
begrenzt.“
Relevanz: Direkte Aufforderung zur Gewalt + explizite Herabsetzung des Völkerrechts
- UN-Generalsekretär
Guterres
28. Februar 2026: „Squandered chance for diplomacy“
Link:
https://news.un.org/en/story/2026/02/1167062
Relevanz: Beweis der Völkerrechtswidrigkeit.
- IAEA-Resolutionen
& aktuelle Warnungen
Link:
https://www.iaea.org/newscenter/statements
Relevanz: Verbot von Angriffen auf Nuklearanlagen.
- Öffentliche Polarisierung (X-Suche / Kommentarspalten zu beiden Artikeln)
Relevanz: Eignung zur Friedensstörung (§ 140 Nr. 2
StGB).
Das "Produkt":
Strafanzeige gg. Söder, Markus und
Gabriel, Sigmar bei GBA wg. Billigung Angriffskrieg Israel/ USA gegen Iran gem.
§§ 140 Nr. 2 StGB, 138 I NR. 5 StGB i.V.m. 13 VStGB.
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