STRAFANZEIGE/ STRAFANTRÄGE HERR DR. ROBERT HABECK 04224_Strafanzeige Habeck_240_241
Hier am 06. Dezember Nachtrag und Erweiterung Habeck Meldung beim Bundesamt für Verfassungsschutz, Text und Erläuterungen siehe unten.
STRAFANZEIGE/ STRAFANTRÄGE HERR DR. ROBERT HABECK 04224_Strafanzeige Habeck_240_241
Wie in den Beiträgen angekündigt:
Sammelanzeige Habeck
https://www.facebook.com/RechtsanwaltMarkert/videos/1486983071999641
https://x.com/MathiasMarkert/status/1858431319614615742
habe ich alles so gestaltet, dass möglichst viele hier mitmachen können, denn dieses Thema betrifft alle. Wie geht das mitmachen?
1. Strafanzeige so übernehmen, unter eigenem Namen oder auch anonym einreichen, dabei Dinge streichen oder ergänzen, je nach individueller Betroffenheit. Anmerkung: Ein paar subjektive Punkte über Habeck habe ich hier rausgenommen... da er sich dadurch beleidigt fühlen könnte, sonst ist alles aus dem Sachverhalt in die Tatbestände hinein subsumiert ohne jeden persönlichen Angriff gegen den Beschuldigten. Macht auch ihr das nicht. Nix Schwachkopf und so. Nur das was geschieht auf die Straftatbestände anwenden.
2. Reicht bei der STA Berlin Dokumente, Unterlagen, Beweise für die Bedrohung, Nötigung von uns nach mit Links, Aussagen, Vergleichen. Anonym oder mit Namen. Je mehr, desto besser. Ich alleine werde das nie schaffen, was es hier alles gibt. Nehmt Bezug auf mein Geschäftszeichen.
3. Strafanzeige selbst gestalten anhand meiner Vorlage. Es sind alle notwendigen Schritte so dabei. Ergänzt nach Eurem Wissen, Gewissen und Können.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stelle ich Strafanzeige und erforderliche Strafanträge gegen
Herr Dr. Robert Habeck, ladungsfähige Anschrift: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Bundesminister Herr Dr. Robert Habeck, Scharnhorststraße 34-37 10115 Berlin
wegen des Verdachts
§§ 240, 241 StGB, Nötigung und Bedrohung sowie §§ 240 III, 23, versuchte Nötigung und § 202a StGB, Ausspähen von Daten sowie andere ggf. in Frage kommenden Straftaten und Strafbarkeiten, die auf dem Sachverhalt beruhen.
Ein öffentliches Interesse
an Ermittlungen liegt vor.
Die Strafverfolgung liegt u.a. deswegen im Interesse der Allgemeinheit und ist auch ein Anliegen dieser, da der Rechtsfrieden im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gefährdet ist, denn die Handlungen des Beschuldigten können jeden Bürger betreffen.
Hintergrund und persönliche
Betroffenheit, Darstellung Sachverhalt mit meiner Meinung als natürliche Person:
Ich
werde durch die Taten des Beschuldigten zwangsweise und gegen meinen Willen zu
Unterlassungen genötigt und in meiner persönlichen Freiheit beschränkt. Ich
habe Angst, dass ich nicht mehr sagen und äußern kann, was ich möchte, ohne
politisch verfolgt zu werden. Dies zwingt mich, meine freie Meinung
einzuschränken. Zudem habe ich Angst einer Ungleichbehandlung, es liegt also
eine Verletzung von Art. 3 Grundgesetz vor, da es völlig unmöglich ist, bei den
Begriffen „Hass und Hetze“, was auf Gefühlslagen einzelner Menschen basiert,
objektive Maßstäbe der „Regulierung“ anzulegen, womit ich befürchte, dass es zu
einer einseitigen Zensur meiner Meinung kommt, da die Mitarbeiter der
Meldestellen weder über die Fähigkeiten verfügen zu entscheiden, was
rechtswidrig ist und dies auch nicht dürfen. Überdies ist es nicht möglich für
den Beschuldigten mit objektiven Maßstäben festzulegen, was Fake News sind und
was nicht, vor allem ist dies nicht so ohne Weiteres beweisbar, sondern sind
zunächst immer nur Behauptungen. Auch was Hass und Hetze ist, und warum Hass
einer Regulierung bedarf, ist nicht festlegbar. Ferner weiß auch nicht, was
Desinformationen genau sind. Um zu vermeiden solche zu verbreiten, müsste mir
genau gesagt werden, zumindest Beispielshaft, was Desinformationen genau sind.
Hinzu
kommen derzeit mehrere völlig außer einer Mittel Zweck Verhältnismäßigkeit
liegenden Maßnahmen wegen Beleidigungen mit Schwachkopf gegen Habeck, weswegen
es zu einer Hausdurchsuchung kam. Deswegen habe ich auch Angst, dass zu
schreiben, zu sagen und zu tun, was ich gerne will.
Ich fühle mich bedroht und genötigt durch diese Vorgänge.
Folgender Sachverhalt liegt dem zugrunde:
Ungeklärt ist, was genau Fake News und Desinformationen sind sowie Hass ist und wie sich das alles ausdrückt. Hier ist anzunehmen, dass diese Begriffe höchst subjektiv gefüllt werden, wie die Aussagen des Beschuldigten auch bestätigen.
Robert
Habeck, als Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, hat sich für eine
noch stärkere Regulierung der sozialen Netzwerke ausgesprochen.
Hier Beispiel Links mit Textauszügen.
Die
sozialen Medien sollen zum Schutz der Demokratie stärker «reguliert» werden.
Warum nennen Sie es nicht gleich Zensur, Herr Habeck?
„Schreihälse
und Populisten“ – Debatte um Regulierung sozialer Netzwerke nimmt Fahrt auf
Weiter
kündigte der Beschuldigte Habeck auf dem Grünen Parteitag Social
Media-Regulierung mit Verweis auf Desinformation.an.
Hier
sagte Wirtschaftsminister Habeck,
dass
es in der Öffentlichkeit „eine Verwechslung” gebe zwischen
Meinungsfreiheit und Äußerungen, die nicht Teil der Meinungsfreiheit
seien. „Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, es ist der Kern, das Herz der
Demokratie. Die Meinungsfreiheit müsse darum auch in den sozialen Medien
geschützt werden. Umgekehrt heißt es aber auch, dass die sozialen Medien nicht
so programmiert sein dürfen, dass sie die Meinungsfreiheit gefährden.
Um die Regulierung der Algorithmen zu erreichen, setzt Habeck laut eigener Aussage auf den Digital Services Act (DSA) der Europäischen Kommission. Das Mittel ist das DSA. Die nationale Umsetzung des DSA werde über die Bundesnetzagentur erfolgen. Die Agentur sei dann auch für die Regulierung von X zuständig, sagte Habeck.
Gleichzeitig
wirbt der Beschuldigte .................... .............seines Minister- und Abgeordnetenstatus
in rechtswidriger Art und Weise für ein gewerbliches Abmahnunternehmen, was
mittels KI massenhaft Strafanzeigen, Strafbefehle stellt.
Hierbei kam es bereits zu völlig unverhältnismäßigen Aktionen wie Hausdurchsuchung wegen einer Beleidigung mit Schwachkopf.
Zuständigkeit
Die Bundesnetzagentur selbst untersteht dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und in Bezug auf telekommunikationsrechtliche Aufgaben dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Der Minister oder Staatssekretär des BMWK hat daher die oberste Dienstaufsicht über die Bundesnetzagentur. Somit trägt der Beschuldigte die Verantwortung für alle hieraus resultierenden Taten.
Habeck
will soziale Medien regulieren wie in China!
Als Beispiel für Regulierung nennt Habeck China.
In China herrscht strenge Zensur, die Chinesische Kommunistische Partei entscheidet, welche Zeitungen und Bücher die Bevölkerung lesen, welche Websites und digitalen Plattformen sie überhaupt im Netz aufrufen kann. Staatsmedien verkünden die Botschaften der Regierung. Ausgerechnet dieses Land nennt Habeck nun als Vorreiter einer Regulierung, die er sich auch für öffentliche Äußerungen in Deutschland wünscht.
Wenn Habeck auf eine „scharfe Anwendung des DSA“ drängt, dann fordert er de facto die Meldestelle „REspect“ und ihren Leiter Ahmed Gaafar zur scharfen Anwendung des DSA, also zur massenhaften Meldung regierungskritischer Aussagen auf.
Gaafar hatte bereits 2021 in einem ARD-Beitrag erklärt: „Wenn es nicht strafrechtlich relevant ist, dann werden wir schon einen Löschantrag beim Provider machen.“ Hinweise darauf, dass auch nicht strafbare Inhalte entfernt werden könnten, liefert auch der Leitfaden der Bundesnetzagentur für Trusted Flagger. Darin werden zahlreiche „unzulässige Inhalte“ gelistet, darunter auch „Hassrede“ oder „negative Auswirkungen auf den zivilen Diskurs oder Wahlen“. Die Meldestelle könnte alle Beiträge im Netz, die sie als Hassrede oder negative Auswirkung auf den Diskurs klassifiziert, melden und beim Provider auf Löschung drängen.
Leiter der
Meldestelle REspect!
Ahmed
Gaafar hat Islamwissenschaften an der Al-Azhar Universität studiert und seine
Ausbildung durch die Teilnahme am Emerging Peacemakers Forum der Universität
Cambridge sowie einem Masterstudium in Interreligiösen Studien an der
Universität Bamberg vertieft.
Auch bereits die Auswahl dieser Persönlichkeit sowie dessen eigene Aussagen und dessen eigenes Verhalten weist auf tendenziöse Absichten des Beschuldigten Robert Habeck hin.
In
folgendem Gespräch meinte der Beschuldigte Wirtschaftsminister Robert
Habeck, die Demokratie sei zu langsam für (restriktive!) Vorschriften. Er
meint, dass ein demokratisches System eher wenig Zukunftchancen hat und er ein
Modell wie in China bevorzugt. Er sagt: „JA, das wollen wir“!
https://video.twimg.com/ext_tw_video/1178991636874964992/pu/vid/640x360/Rfly2nkPUSkrPDR6.mp4?tag=10
Bestätigt
wird das durch immer weitere Aussagen, die exakt in dieselbe Richtung gehen:
Habeck
will soziale Medien regulieren wie in China:
Festzustellen
und festzuhalten bleibt:
Soziale
Medien wie X verfügen heute über weitreichende und für alle geltende Regeln.
Die
X Regeln:
https://help.x.com/de/rules-and-policies/x-rules
Hier
eine Darlegung des Sachverhalts, der aktuellen Vorgänge aus spieltheoretischer
Sicht von Herr Prof. Dr. Christian Rieck:
Methoden
der Einschüchterung (Habecks Schwachkopf-Anzeige) | Prof. Dr. Christian Rieck:
https://www.youtube.com/watch?v=J3es4pjlFbA
Meiner
Ansicht nach bestätigen diese Ausführungen insgesamt die Nötigungen und die
Bedrohungen, die derzeit derlei Art verübt werden bzw. im Verdacht stehen.
Hinweis:
Es sind Ansichten, Meinungen und Wertungen in den Ausführungen die ich mir nicht zu eigen mache und mich davon distanziere.
Reguliert werden soll, was nicht reguliert werden kann:
Hassrede und Polarisation.
Hassrede:
Die
Verbreitung von Hassrede. Regulierung soll helfen, solche Inhalte zu bekämpfen.
Frage: Was ist Hassrede? Das kann nur subjektiv gewertet werden und Hass ist eine erlaubte Meinung.
Polarisation:
Eine
durch Algorithmen verstärkte Polarisation möchte Habeck nicht, wie er sagte, die
durch selektive Informationsdarstellung und Echokammern entstehen könne. Der
Beschuldigte möchte mithin eine einheitliche Meinung in den sozialen Netzwerken
haben.
In
einer Demokratie ist es höchst normal und notwendig hingegen, dass polarisiert
wird. Wer gegen eine Polarisation ist, will in der Natur der Sache andere davon
ausschließen, ihre eigene Meinung frei äußern zu können.
Denn:
Ideologische
Ausrichtung: Herr Habeck und die Grünen wie jeder Politiker und jede politische
Partei, insbesondere wenn es um deren Einfluss auf Politik und Gesellschaft
geht, immer eine einseitige Ausrichtung und messen diesbezüglich scharf mit
zweierlei Maß. Dies spiegelt sich auch in der Forderung nach mehr Kontrolle und
Regulierung wider.
Details hierzu sind allgemeinkundig und offenkundig.
Festzuhalten bleibt, dass auch legale Meinungsäußerungen „reguliert“, also zensiert werden und werden sollen.
Zu
den durch den Beschuldigten verantworteten Meldestellen.
Aufgaben von REspect!
als Trusted Flagger:
Prioritäre Behandlung von Meldungen: Trusted Flagger haben die Aufgabe, rechtswidrige Inhalte zu identifizieren und zu melden. Online-Plattformen sind gesetzlich verpflichtet, diese Meldungen prioritär zu behandeln und unverzüglich Maßnahmen wie die Löschung der Inhalte zu ergreifen.
Dies
ist jedoch nicht möglich. Was rechtswidrig ist und was nicht können im Rahmen
bestehender Gesetz nur Richterinnen und Richter entscheiden.
Meldung
von illegalen Inhalten:
Identifikation
und Meldung: REspect! ist dafür zuständig, illegale Inhalte wie Hassrede,
terroristische Propaganda, Volksverhetzung, und andere rechtswidrige Inhalte zu
identifizieren und bei den entsprechenden Plattformen zu melden.
Fokus auf bestimmte Plattformen: REspect! konzentriert sich auf Plattformen wie X, Facebook, Instagram, YouTube, TikTok und Telegram.
Auch das ist unter objektiven Maßstäben nicht möglich. Es ist nur möglich für solche Meldestellen, missliebige Meinungen zu isolieren und zu melden.
Unterstützung
und Beratung:
Beratung bei Hetze im Netz: Neben der Meldung bietet REspect! Beratung und Unterstützung für Personen, die im Internet auf Hass oder Hetze stoßen.
Da stellt eine Jagd auf Menschen mit einer anderen Meinung dar.
Verfahrensgerechtigkeit,
die so keine Verfahrensgerechtigkeit ist:
Prüfung
der Meldungen: Bevor eine Meldung an Plattformen oder Behörden weitergeleitet
wird, prüft REspect! die strafrechtliche Relevanz der Inhalte.
Wenn ein strafrechtlicher Verdacht besteht, stellt REspect! Löschanträge bei den Plattformbetreibern.
Fake
News und Desinformation:
Sie
können auch Inhalte melden, die als Desinformation klassifiziert werden, wenn
sie strafrechtlich relevant sind.
Was
alles ist Desinformation? Was sind Fake News?
Das
kann nicht abschließend festgelegt werden.
Habeck
und andere Politiker befürchten, dass soziale Netzwerke als
Verbreitungsplattformen für Desinformation und Falschnachrichten dienen, was
die öffentliche Meinung manipulieren und die demokratischen Prozesse
untergraben könnte.
Insbesondere
wird befürchtet, dass Wahlen und Kampagnen beeinflusst werden können, indem
Fake News verbreitet werden könnten, wenn nicht „reguliert“, mithin zensiert
wird.
Somit
will der Beschuldigte nicht, dass ich zum Beispiel sage: „Die Grünen, die CSU,
die SPD, die AfD oder welche Partei auch immer, finde ich scheiße, weil sie
Deutschland schädigen.“ Das gerade solche oder ähnliche Aussagen unliebsam
sind, ist zigtausendfach bestätigt durch Löschanträge der Meldestellen.
Beweis: User der sozialen Medien, Protokolle der Meldestellen, Auskunft der sozialen Medien der Plattformen wie X.
Das ist Bedrohung und Nötigung.
Beispiel:
Die
Grünen Chefin Frau Brantner behauptet, russische Desinformation würden den
Wahlkampf beeinflussen, ohne das zu belegen oder in irgendeiner Form zu
beweisen. Um das zu verhindern, sei die Arbeit von „Trusted Flaggern” wichtig.
https://x.com/fbrantner/status/1862160813676445872
„Fake News im Wahlkampf stoppen”: Grünen-Chefin lobt Meldestellen und wirft YouTubern Desinformation vor.
Das heißt, sie behauptet etwas ohne jeden Beweis.
Und wer dann sagt, dies sei eine Behauptung und der Inhalt dieser Behauptung
sei demnach falsch, sei dann Desinformation und Fake News.
Und auf Basis solcher Behauptungen, denen nicht widersprochen werden darf, sollen die sozialen Plattformen dann „reguliert“ werden.
Das ist Bedrohung und Nötigung mit einer hanebüchenen, falschen und verdrehten Logik und Wahrnehmung von Tatsachen zugunsten eigener Interessen.
Wirtschaftsminister Habeck will also eine stärkere Regulierung der sozialen Medien. Mit der Begründung, unliebsame Informationen über die Grünen leichter entfernen lassen zu können, hatte Robert Habeck auf dem Parteitag der Grünen eine scharfe Regulierung von X gefordert
Die Bedrohung wird immer größer:
Wie eine Anfrage von Apollo News ergab, wurden im
Oktober von der Bundesnetzagentur elf weitere Bewerbungen um die Zulassung als
„Trusted Flagger” geprüft. Damit könnte es bald viele weitere Meldestellen geben,
die durch ihre Arbeit stark in die Meinungsfreiheit eingreifen. Die genannten
Themenfelder sind:
Online-Mobbing, Pornographie oder „Negative
Auswirkungen auf den sozialen Diskurs oder Wahlen” sowie der Stichpunkt
„Andere”, was eine weite Auslegung der Themenfelder ermöglicht
https://apollo-news.net/trusted-flagger-gestehen-ein-auch-gegen-legale-inhalte-will-man-vorgehen/
Und
hierin liegt wieder die Bedrohung und Nötigung:
Meldung
von Beiträgen die
„Negative Auswirkungen auf den sozialen
Diskurs oder Wahlen”
haben können!
Solche
Beiträge sind erlaubt und müssen erlaubt bleiben, gleich welcher Art die auch
sind. Die Auswahl solcher Beiträge, die dann gelöscht oder verfolgt werden,
kann nur willkürlich und subjektiv einseitig geschehen. Wie dies nachweislich
auch geschieht!
Beweis:
User der sozialen Medien, Protokolle der Meldestellen, Auskunft der sozialen
Medien der Plattformen wie X.
Rechtliche Einordnung:
Wie
alle Politiker ist der Beschuldigte Habeck politisch und ideologisch einseitig
orientiert.
Damit habe ich Angst, befürchte ich, dass er auch nur in die Richtung und zugunsten seiner politischen Ausrichtung „reguliert“. Ein Politiker gleich welcher Richtung sollte, dürfte sich nie in solcherlei Art einer Kontrolle und Exekutivaufgaben einmischen.
Die staatlichen Regulierungen oder Maßnahmen, die als Zensur in sozialen Medien bezeichnet werden können, können mehrere Gesetze verstoßen oder damit in Konflikt geraten. Hier sind relevante Normen:
§
5 GG - Meinungsfreiheit:
Verstoß gegen die Meinungsfreiheit: Staatliche Maßnahmen, die die freie Meinungsäußerung unangemessen einschränken, können gegen das Grundgesetz verstoßen, insbesondere wenn sie über das notwendige Maß zum Schutz von Rechten anderer oder der öffentlichen Sicherheit hinausgehen.
§
185 StGB - Beleidigung:
Zensur
von Meinungen: Wenn durch staatliche Regulierung die Möglichkeit, Meinungen
auszudrücken, die als beleidigend wahrgenommen werden könnten, eingeschränkt
wird, stellt dies eine Einschränkung der Beleidigungsfreiheit dar, sofern die
Meinung im Rahmen der Meinungsfreiheit und der allgemeinen Gesetze liegt.
Wie
zum Beispiel Ich-Botschaften derart:
„Ich
finde das falsch, was der oder die sagt und meine, das ist ein dumme Aussage.“
Und
genau diese vermeintliche „Lücke“ zwischen Meinungsfreiheit und den diese
regulierenden allgemeinen Gesetzen wie §§ 185, 186, 187 soll mit sowas wie
„Hass und Hetz“ Botschaften, die verboten werden können, gefüllt werden.
Dies ist rechtswidrig.
§
186, 187 StGB – Verleumdung, Üble Nachrede:
Verleumdung und üble Nachrede: Wenn staatliche Zensur dazu führt, dass kritische oder wahrheitsgemäße Aussagen über Einzelpersonen oder Gruppen nicht mehr geteilt werden dürfen, können, weil man auch davor Angst hat dies zu tun, kann es eine Einschränkung der Freiheit, Tatsachenbehauptungen zu äußern, sein. Was es auch meist ist.
Üble
Nachrede (§ 186 StGB):
Durch diese Regulierungen könnten auch solche Äußerungen betroffen sein, die als üble Nachrede missdeutet werden, obwohl sie der Wahrheit entsprechen oder eine legitime Kritik darstellen. Dies ist nicht vermeidbar.
Verleumdung
(§ 187 StGB):
Ähnlich wie bei der üblen Nachrede kann eine Zensur dazu führen, dass wahrheitsgetreue Aussagen, die als verleumderisch betrachtet werden, unterdrückt werden. Auch dies ist nicht vermeidbar.
Vorverurteilung
und Unschuldsvermutung:
Wenn Inhalte gelöscht werden, bevor ein Gerichtsurteil vorliegt, kann und wird dies die Unschuldsvermutung verletzen und eine Form der Vorverurteilung sein.
Volksverhetzung
(§ 130 StGB):
Solche
Regulierungs- und Zensurmaßnahmen werden dazu führen, dass Inhalte, die nicht
strafbar sind, aber als volksverhetzend interpretiert werden, gelöscht werden.
Dies wird die Grenze zwischen legitimer Meinung und strafbarem Verhalten verwischen.
Was nicht sein darf.
Zusätzlich kann und wird es vorkommen, dass sowohl die Aufforderungen dazu und die Taten gegen Hass und Hetze zu kämpfen, gerade selbst die Voraussetzungen des § 130 StGB erfüllen können und werden!
Zusätzlich und somit sind erfüllt:
§
241 StGB, Bedrohung:
Unangemessene Eingriffe in die Privatsphäre: Wenn staatliche Zensur- oder/ und Regulierungsmaßnahmen dazu führen, dass Menschen bedroht oder eingeschüchtert werden, weil sie bestimmte Meinungen äußern, kommt es zu Bedrohungen der Menschen.
§
240 StGB, Nötigung
Durch die Löschung oder/ und bereits Löschungsandrohung kommt es auch zu Nötigungshandlungen in Millionenfacher Höhe.
Anmerkung:
Analog
des aufgehobenen und nicht mehr existenten § 353c StGB - Strafvereitelung im
Amt, läge auch das vor, könnte vorliegen:
Zensur durch Behörden: Wenn staatliche Behörden ihre Macht missbrauchen, um legitime Meinungsäußerungen zu unterdrücken, kann dies unter Umständen als Strafvereitelung im Amt angesehen werden, besonders wenn es um die Verhinderung von Aufdeckung strafbarer Handlungen geht.
Dem
Beschuldigten Habeck ist dies alles bewusst, er handelt mit Vorsatz und nimmt
all das zumindest billigend in Kauf.
Ihm ist offenbar bewusst, dass er hier eine Grenze überschreitet. So spricht er davon, dass man den Gedanken „zulassen“ müsse. Eine bewusst eingesetzte Polarisierung – also ein in der Demokratie völlig normales Phänomen, das im Wahlkampf der Profilierung der Parteien dient – erklärt Habeck zu einem Grund, sich „politisch dagegen zu wehren“. Das bedeutet, dass Habeck es legitim findet, wenn der Staat gegen unliebsame Äußerungen vorgeht. Die bestehenden Mittel im Kampf gegen solche Äußerungen sind laut Habeck „vielleicht noch nicht ausreichend“. Es ist also damit zu rechnen, dass der Beschuldigte weitere Instrumente schaffen wird, um gegen Kritiker vorzugehen, denn sonst hätte er dies nicht gesagt.
Im
Ergebnis führen solche staatlichen Regulierungen immer zu einer staatlichen
Zensur.
Das ist Bedrohung und Nötigung und eine Einschränkung meiner persönlichen Freiheiten.
Die
zwangsweise staatliche Löschung von Beiträgen im Rahmen der Verdächtigung dies
sei Hass und Hetze, seien Fake News oder Desinformationen, ob schon sie das in
den meisten Fällen nicht und die nicht rechtswidrig sind stellt ein empfindliches
Übel dar, da die Opfer im Sinne des Täters motiviert werden zu handeln, bzw. zu
unterlassen. Die Tat ist ebenso rechtswidrig, da die Tat als verwerflich
anzusehen ist bei einer Abwägung aller Punkte. Eine Mittel Zweck Relation ist
deswegen schon nicht gegeben, da die Plattformen über ausreichende
Regulierungsvorschriften verfügen und diese umsetzen, die aber objektiv und
neutral sind. Man könne die Plattformen ggf. als wesentlich milderes Mittel
dazu anhalten, ihre Regulierungsmaßnahmen zu verschärfen und öffentlich zu
machen. Das ginge.
Für
diese Drohungen sind auch keine Rechtfertigungsgründe ersichtlich.
Im
Rahmen einer ethischen Abwägung darf es nicht zu millionenfachen Löschungen
kommen, die nicht erwiesen rechtswidrig sind.
Der Beschuldigte Habeck ist sich seiner Schuld auch bewusst; er weiß, dass er Unrecht tut, weswegen er es auch immer wieder zu rechtfertigen versucht, was aber nicht möglich ist und eben immer wieder auf dieselben Standpunkte der Taten verweist, die die Tatbestände der §§ 240, 241 StGB verwirklichen.
Durch diese rechtswidrigen Taten werde ich und wohl Millionen anderer Menschen in meiner, in unserer persönlichen Freiheit bedroht.
In
diesem Zusammenhang tritt hier § 241 StGB, Bedrohung, nicht hinter § 240, Nötigung
zurück, sondern stellt aufgrund der Vielzahl der in Verdacht stehenden
Handlungen einen eigenständigen Tatbestand im Sinne von Tatmehrheit dar. Es
wurde bereits bedroht und genötigt in einem, und auch gedroht an sich und
genötigt für sich selbst.
Beweis: Wie vor.
Der
Taterfolg sowohl im Sinne sowohl einer abstrakten wie einer konkreten Bedrohung
meiner persönlichen Freiheit von mir und Millionen anderer Menschen ist
eingetreten.
Auch
der Nötigungserfolg ist eingetreten.
Und
all das nimmt der Beschuldigte Robert Habeck zumindest billigend in Kauf und
handelt vorsätzlich.
Aus
all dem ergebend ist auch eine Strafbarkeit nach § 202a StGB, dem Ausspähen von
Daten, zu prüfen.
Die
strafrechtliche Verfolgung ist durch Sie, da Sie spätestens jetzt davon Kenntnis
erlangt haben, dringend geboten und sicherzustellen.
Ich beantrage, mir den Eingang dieser Strafanzeige zu bestätigen, mir das Aktenzeichen zu übersenden sowie mich über Fort- und Ausgang der Ermittlungen informiert zu halten.
Ich danke für die Bearbeitung und verbleibe mit
freundlichen Grüßen
Mathias Markert, Rechtsanwalt
Anlagen:
Anlage
1: Von dem Beschuldigten Beworbenes unternehmen musste die Werbung unterlassen
und Unterlassungserklärungen ablegen.
Anlage
2: Hierarchie der „Regulierungs“ Behörden.
Anlage
3: Verschiedene Aussagen und aktuelle Vorgänge als Bilder zum Thema
„Regulierung“ und Zensur.
Ohne jedwede Gewähr für Inhalte und Richtigkeit. Keine Gewähr für irgendwas. Bitte um Verständnis.
Strafanzeige
Habeck 240, 241
https://x.com/MathiasMarkert/status/1864327910493942042
Hier auf X, FB, LI die Beiträge dazu:
AntwortenLöschenStrafanzeige Habeck 240, 241
https://x.com/MathiasMarkert/status/1864327910493942042
https://www.facebook.com/RechtsanwaltMarkert/posts/pfbid0kfHk3L22FMjr1Z8HZvyY6VHVoqw3oWomkGw8HQ1v3BAPWtWhoKAvi9PKfNnpnHnfl
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