Meldung an Verfassungsschutz des #Kramergate und Dienstaufsichtsbeschwerde an Innenminister gegen Stephan Kramer
Text meiner Arbeiten zu #Kramergate, Thürungen:
Meldung und Aufforderung zur Überwachung von Herr Stephan Kramer wegen Verdacht auf verfassungswidrige Aktivitäten, verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates in Form von Verstößen gegen die Art. 1, 3, 5, 20 Grundgesetz, Würde des Menschen, Gleichheit vor dem Gesetz, Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und Rechtsstaatlichkeit sowie Art. 33 V GG i.V.m § 60 Abs. 1 Satz 1 BBG bzw. § 33 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG, insgesamt dem Neutralitätsgebot.
Kopie und
gleichzeitig Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Stephan Kramer an:
Thüringer
Ministerium für Inneres und Kommunales, Herrn Innenminister Georg Meier,
Steigerstraße 24, 99096 Erfurt
Sehr geehrte Damen und Herren,
Herr Stephan Kramer, Anschrift: Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales Amt für Verfassungsschutz, Haarbergstraße 61, 99097 Erfurt
verstieß und verstößt dauerhaft oder/ und versucht(e) dies zu tun, bzw. der Verdacht der Wiederholung besteht, meiner Ansicht und Rechtsauffassung gegen die Art. 1, 3, 5, 20 Grundgesetz, Würde des Menschen, Gleichheit vor dem Gesetz, Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und Rechtsstaatlichkeit sowie Art. 33 V GG i.V.m § 60 Abs. 1 Satz 1 BBG bzw. § 33 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG, insgesamt dem Neutralitätsgebot.
Gleichzeitig reiche ich damit Dienstaufsichtsbeschwerde aus gleichen/ selben Gründen beim Innenministerium Thüringen ein. Die Person ist aus den hier dargelegten Gründen zu überprüfen und ggf. sind beamtenrechtliche Maßnahmen wie Außerdienstsetzung, Entlassung oder sonstige mögliche Maßnahmen zu veranlassen.
Siehe
zu Beamtenpflichten:
Titel:
Pflichten von Beschäftigten im öffentlichen Dienst:
https://www.bundestag.de/resource/blob/963346/fa4478aacaae8f88298955796dfea392/WD-6-063-23-pdf.pdf
Sollte eine Überwachung wegen Verstoßes gegen Normen des Grundgesetzes von Ihnen als nicht notwendig angesehen werden, dann bitte ich um Mitteilung mit der Begründung, warum dies nicht notwendig ist. Genauso bitte ich um Mitteilung, wenn Sie eine Überwachung aufnehmen.
Den gesamten Sachverhalt stelle ich als allgemeinkundig und offenkundig fest.
Die
Vorwürfe auf Basis der Vorgänge die den Sachverhalt bilden, lauten u.a.:
Geheimnisverrat:
Kramer
wird vorgeworfen, vertrauliche Informationen an Journalisten des
Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) weitergegeben zu haben, was als Verstoß gegen
die Verschwiegenheitspflicht und möglicherweise auch Verbotene Handlungen zugunsten
fremder Geheimdienste u.a. analog zu § 353d StGB gesehen werden kann.
Manipulation von
Gutachten:
Kramer
wird vorgeworfen, ein entlastendes Gutachten bezüglich der AfD unterdrückt zu
haben, das die Einstufung der Partei als "gesichert rechtsextrem"
hätte in Frage stellen können. Stattdessen soll er ein Gutachten genutzt haben,
das seine politische Agenda unterstützte.
Unprofessionelle
Amtsführung:
Es
gibt Vorwürfe einer tendenziellen und parteipolitisch motivierten Amtsführung,
insbesondere in Bezug auf die Überwachung und Einstufung der AfD.
Kollaboration mit
Journalisten:
Kramer
soll Informationen über interne Angelegenheiten des Verfassungsschutzes an zwei
MDR-Journalisten weitergegeben haben, was als Medienvernetzung und Intrige
interpretiert wird.
Missbrauch der
Behörde:
Die AfD und andere Kritiker werfen ihm vor, den Verfassungsschutz als politisches Instrument gegen die AfD zu nutzen, was gegen das Prinzip der politischen Neutralität verstößt.
Quellen,
Beispiele:
Der
Skandal um Stephan Kramer:
https://apollo-news.net/die-kramer-affre-und-ihre-verschleierung/
Schwere
Vorwürfe gegen Thüringer Verfassungsschutz-Präsidenten
https://multipolar-magazin.de/meldungen/0149
Ein
Mann im Kampf gegen die AfD: Thüringens Verfassungsschutzchef Stephan Kramer
sieht sich schweren Vorwürfen ausgesetzt und schweigt
Thüringer
LandtagAfD will Untersuchungsausschuss zu Verfassungsschutzchef Kramer
einsetzen
https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/landtag-unterausschuss-kramer-100.html
Die in Verdacht stehenden Verstöße:
Artikel 3 GG -
Gleichheit vor dem Gesetz:
Kramer äußerte, dass 20 Prozent der Deutschen „brauner Bodensatz“ seien. Diese Aussage ist diskriminierend und eine pauschale Verunglimpfung von Menschen, was gegen die Gleichbehandlung, den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG und den Schutz der Menschenwürde, Artikel 1 GG, verstößt.
Artikel 5 GG -
Meinungsfreiheit und Pressefreiheit:
Es gibt Vorwürfe, dass Kramer durch die Unterdrückung eines Gutachtens über die AfD die Meinungsfreiheit beeinträchtigt habe. Da er die Veröffentlichung eines Ergänzungsgutachtens, das Fragen der Meinungsfreiheit behandelte, untersagte, ist dies ein Eingriff in die Pressefreiheit und die Freiheit der Meinungsäußerung.
Artikel 20 GG -
Verfassungsmäßige Ordnung und Rechtsstaatlichkeit:
Durch seine Handlungen, insbesondere die politische Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes und die Beeinflussung von Gutachten, verstößt Kramer gegen die Bindung der Staatsorgane an die verfassungsmäßige Ordnung und somit gegen mehrere Gesetze. Dies untergräbt die Unabhängigkeit und Neutralität der Behörde.
Artikel 33 GG -
Allgemeine Bestimmungen des öffentlichen Dienstes:
Kramer steht auch im Verdacht, sich parteipolitisch zu betätigen, was in Widerspruch zur Neutralitätspflicht eines Beamten steht, insbesondere als Präsident des Verfassungsschutzes. Nachdem er seine Kandidatur für den Bundestag zurückgezogen hatte, begründete er dies mit der Notwendigkeit, seine Behörde und deren Mitarbeiter vor politischen Angriffen zu schützen. Dies ist eine Schutzbehauptung und Scheinargumentation.
Alle erwähnten Artikel des Grundgesetzes sind für unseren Staat und unsere Demokratie konstituierend, weswegen ein Verstoß dagegen auf jeden Fall zu beachten ist. Die Würde des Menschen ist ein Grundrecht.
All
das ist dazu geeignet, das Vertrauen in den Rechtsstaat und einem Präsidenten
eines Verfassungsschutzes zu untergraben und die freiheitliche demokratische
Grundordnung zu gefährden. Er verletzt Grundreche oder versucht dies zu tun und
verletzt auch damit die Verfassung. Folglich delegitimiert er unseren Staat im
Sinne des Grundgesetzes.
Damit ist er unter Beobachtung zu stellen.
Ich danke für die Bearbeitung und verbleibe mit
freundlichen Grüßen
Mathias
Markert, Rechtsanwalt
Keinerlei persönliche Angriffe gegen Herrn Kramer hierin; sollte sowas gelesen werden, sind die irrtümlich drin. Alles nur der Sachverhalt wie vorgetragen samt meinen Rechtsauffassungen und damit verbunden Möglichkeiten.
Seid alle gegrüßt.
Hier der Beitrag auf einigen Seiten social Media von mir:
Stephan Kramer, #Kramergate,
Verfassungsschutz Thüringen
https://x.com/MathiasMarkert/status/1868708026078609856
Wieder eine meiner Arbeiten im Sinne des Bürger. Wer mich dabei unterstützen will, hier mein von meiner Frau so getaufter Strafverfolgungsfonds:
AntwortenLöschenpaypal.me/RAMarkertproD
Vielen Dank.
Ich freue mich sehr über Hilfe für meine Arbeiten. Es steht noch vieles aus. Ich halte mich dran.
Und es geht weiter. Vieles findet ihr hier in dem Blog; da dürfte schon das eine oder andere Interessante dabei sein.
Seid alle gegrüßt.
Hier der Beitrag auf einigen Seiten social Media von mir:
Stephan Kramer, #Kramergate, Verfassungsschutz Thüringen
https://x.com/MathiasMarkert/status/1868708026078609856
https://www.facebook.com/RechtsanwaltMarkert/posts/pfbid06tDPECePeEibjrKZKVaiJUcFbTCFjwyarhy75RXc8qzkGc3pxTGEFpC8coRHqYYGl
https://www.linkedin.com/posts/mathias-markert-bb467714_kramergate-vertrauensfrage-activity-7274474657150300160-lTjO?utm_source=share&utm_medium=member_desktop