Meldung an Verfassungsschutz des #Kramergate und Dienstaufsichtsbeschwerde an Innenminister gegen Stephan Kramer

Text meiner Arbeiten zu #Kramergate, Thürungen:

Meldung und Aufforderung zur Überwachung von Herr Stephan Kramer wegen Verdacht auf verfassungswidrige Aktivitäten, verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates in Form von Verstößen gegen die Art. 1, 3, 5, 20 Grundgesetz, Würde des Menschen, Gleichheit vor dem Gesetz, Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und Rechtsstaatlichkeit sowie Art. 33 V GG i.V.m § 60 Abs. 1 Satz 1 BBG bzw. § 33 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG, insgesamt dem Neutralitätsgebot.

Kopie und gleichzeitig Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Stephan Kramer an:

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales, Herrn Innenminister Georg Meier,

Steigerstraße 24, 99096 Erfurt

Sehr geehrte Damen und Herren,

Herr Stephan Kramer, Anschrift: Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales Amt für Verfassungsschutz, Haarbergstraße 61, 99097 Erfurt

verstieß und verstößt dauerhaft oder/ und versucht(e) dies zu tun, bzw. der Verdacht der Wiederholung besteht, meiner Ansicht und Rechtsauffassung gegen die Art. 1, 3, 5, 20 Grundgesetz, Würde des Menschen, Gleichheit vor dem Gesetz, Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und Rechtsstaatlichkeit sowie Art. 33 V GG i.V.m § 60 Abs. 1 Satz 1 BBG bzw. § 33 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG, insgesamt dem Neutralitätsgebot.

Gleichzeitig reiche ich damit Dienstaufsichtsbeschwerde aus gleichen/ selben Gründen beim Innenministerium Thüringen ein. Die Person ist aus den hier dargelegten Gründen zu überprüfen und ggf. sind beamtenrechtliche Maßnahmen wie Außerdienstsetzung, Entlassung oder sonstige mögliche Maßnahmen zu veranlassen.

Siehe zu Beamtenpflichten:

Titel: Pflichten von Beschäftigten im öffentlichen Dienst:

https://www.bundestag.de/resource/blob/963346/fa4478aacaae8f88298955796dfea392/WD-6-063-23-pdf.pdf

Sollte eine Überwachung wegen Verstoßes gegen Normen des Grundgesetzes von Ihnen als nicht notwendig angesehen werden, dann bitte ich um Mitteilung mit der Begründung, warum dies nicht notwendig ist. Genauso bitte ich um Mitteilung, wenn Sie eine Überwachung aufnehmen.

Den gesamten Sachverhalt stelle ich als allgemeinkundig und offenkundig fest.

Die Vorwürfe auf Basis der Vorgänge die den Sachverhalt bilden, lauten u.a.:

Geheimnisverrat:

Kramer wird vorgeworfen, vertrauliche Informationen an Journalisten des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) weitergegeben zu haben, was als Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht und möglicherweise auch Verbotene Handlungen zugunsten fremder Geheimdienste u.a. analog zu § 353d StGB gesehen werden kann.

Manipulation von Gutachten:

Kramer wird vorgeworfen, ein entlastendes Gutachten bezüglich der AfD unterdrückt zu haben, das die Einstufung der Partei als "gesichert rechtsextrem" hätte in Frage stellen können. Stattdessen soll er ein Gutachten genutzt haben, das seine politische Agenda unterstützte.

Unprofessionelle Amtsführung:

Es gibt Vorwürfe einer tendenziellen und parteipolitisch motivierten Amtsführung, insbesondere in Bezug auf die Überwachung und Einstufung der AfD.

Kollaboration mit Journalisten:

Kramer soll Informationen über interne Angelegenheiten des Verfassungsschutzes an zwei MDR-Journalisten weitergegeben haben, was als Medienvernetzung und Intrige interpretiert wird.

Missbrauch der Behörde:

Die AfD und andere Kritiker werfen ihm vor, den Verfassungsschutz als politisches Instrument gegen die AfD zu nutzen, was gegen das Prinzip der politischen Neutralität verstößt.

Quellen, Beispiele:

Der Skandal um Stephan Kramer:

https://apollo-news.net/die-kramer-affre-und-ihre-verschleierung/

Schwere Vorwürfe gegen Thüringer Verfassungsschutz-Präsidenten

https://multipolar-magazin.de/meldungen/0149

Ein Mann im Kampf gegen die AfD: Thüringens Verfassungsschutzchef Stephan Kramer sieht sich schweren Vorwürfen ausgesetzt und schweigt

https://www.nzz.ch/international/ein-mann-im-kampf-gegen-die-afd-thueringen-verfassungsschutzchef-stephan-kramer-sieht-sich-schweren-vorwuerfen-ausgesetzt-und-schweigt-ld.1861693

Thüringer LandtagAfD will Untersuchungsausschuss zu Verfassungsschutzchef Kramer einsetzen

https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/landtag-unterausschuss-kramer-100.html

Die in Verdacht stehenden Verstöße:

Artikel 3 GG - Gleichheit vor dem Gesetz:

Kramer äußerte, dass 20 Prozent der Deutschen „brauner Bodensatz“ seien. Diese Aussage ist diskriminierend und eine pauschale Verunglimpfung von Menschen, was gegen die Gleichbehandlung, den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG  und den Schutz der Menschenwürde, Artikel 1 GG, verstößt.

Artikel 5 GG - Meinungsfreiheit und Pressefreiheit:

Es gibt Vorwürfe, dass Kramer durch die Unterdrückung eines Gutachtens über die AfD die Meinungsfreiheit beeinträchtigt habe. Da er die Veröffentlichung eines Ergänzungsgutachtens, das Fragen der Meinungsfreiheit behandelte, untersagte, ist dies ein Eingriff in die Pressefreiheit und die Freiheit der Meinungsäußerung.

Artikel 20 GG - Verfassungsmäßige Ordnung und Rechtsstaatlichkeit:

Durch seine Handlungen, insbesondere die politische Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes und die Beeinflussung von Gutachten, verstößt Kramer gegen die Bindung der Staatsorgane an die verfassungsmäßige Ordnung und somit gegen mehrere Gesetze. Dies untergräbt die Unabhängigkeit und Neutralität der Behörde.

Artikel 33 GG - Allgemeine Bestimmungen des öffentlichen Dienstes:

Kramer steht auch im Verdacht, sich parteipolitisch zu betätigen, was in Widerspruch zur Neutralitätspflicht eines Beamten steht, insbesondere als Präsident des Verfassungsschutzes. Nachdem er seine Kandidatur für den Bundestag zurückgezogen hatte, begründete er dies mit der Notwendigkeit, seine Behörde und deren Mitarbeiter vor politischen Angriffen zu schützen. Dies ist eine Schutzbehauptung und Scheinargumentation.

Alle erwähnten Artikel des Grundgesetzes sind für unseren Staat und unsere Demokratie konstituierend, weswegen ein Verstoß dagegen auf jeden Fall zu beachten ist. Die Würde des Menschen ist ein Grundrecht.

All das ist dazu geeignet, das Vertrauen in den Rechtsstaat und einem Präsidenten eines Verfassungsschutzes zu untergraben und die freiheitliche demokratische Grundordnung zu gefährden. Er verletzt Grundreche oder versucht dies zu tun und verletzt auch damit die Verfassung. Folglich delegitimiert er unseren Staat im Sinne des Grundgesetzes.

Damit ist er unter Beobachtung zu stellen.

Ich danke für die Bearbeitung und verbleibe mit

freundlichen Grüßen

Mathias Markert, Rechtsanwalt


Keinerlei persönliche Angriffe gegen Herrn Kramer hierin; sollte sowas gelesen werden, sind die irrtümlich drin. Alles nur der Sachverhalt wie vorgetragen samt meinen Rechtsauffassungen und damit verbunden Möglichkeiten.



Wieder eine meiner Arbeiten im Sinne des Bürger. Wer mich dabei unterstützen will, hier mein von meiner Frau so getaufter Strafverfolgungsfonds:

paypal.me/RAMarkertproD

Vielen Dank.
Ich freue mich sehr über Hilfe für meine Arbeiten. Es steht noch vieles aus. Ich halte mich dran.
Und es geht weiter. Vieles findet ihr hier in dem Blog; da dürfte schon das eine oder andere Interessante dabei sein.

Seid alle gegrüßt.


Hier der Beitrag auf einigen Seiten social Media von mir:

Stephan Kramer, #Kramergate, Verfassungsschutz Thüringen

https://x.com/MathiasMarkert/status/1868708026078609856

https://www.facebook.com/RechtsanwaltMarkert/posts/pfbid06tDPECePeEibjrKZKVaiJUcFbTCFjwyarhy75RXc8qzkGc3pxTGEFpC8coRHqYYGl

https://www.linkedin.com/posts/mathias-markert-bb467714_kramergate-vertrauensfrage-activity-7274474657150300160-lTjO?utm_source=share&utm_medium=member_desktop





Kommentare

  1. Wieder eine meiner Arbeiten im Sinne des Bürger. Wer mich dabei unterstützen will, hier mein von meiner Frau so getaufter Strafverfolgungsfonds:

    paypal.me/RAMarkertproD

    Vielen Dank.
    Ich freue mich sehr über Hilfe für meine Arbeiten. Es steht noch vieles aus. Ich halte mich dran.
    Und es geht weiter. Vieles findet ihr hier in dem Blog; da dürfte schon das eine oder andere Interessante dabei sein.
    Seid alle gegrüßt.
    Hier der Beitrag auf einigen Seiten social Media von mir:
    Stephan Kramer, #Kramergate, Verfassungsschutz Thüringen

    https://x.com/MathiasMarkert/status/1868708026078609856

    https://www.facebook.com/RechtsanwaltMarkert/posts/pfbid06tDPECePeEibjrKZKVaiJUcFbTCFjwyarhy75RXc8qzkGc3pxTGEFpC8coRHqYYGl

    https://www.linkedin.com/posts/mathias-markert-bb467714_kramergate-vertrauensfrage-activity-7274474657150300160-lTjO?utm_source=share&utm_medium=member_desktop

    AntwortenLöschen

Kommentar veröffentlichen

Beliebte Posts aus diesem Blog

Strafanzeige und erforderliche Strafanträge gegen Friedrich Merz, CDU und Meldung an Verfassungsschutz

STRAFANZEIGE/ STRAFANTRÄGE GEGEN FRAU PROF. DR. ALENA BUYX 02424Strafanzeige_Buyx01

Muster Vorlage Blaupause fuer Strafanzeigen wegen sog. "Corona Pandemie", hier die "Ministerpraesidenten" Vorlage, sonstige "Amts"personen Vorlage