Meldung Innenminister Roman Poseck, CDU, Hessen wg. Verstoß Art. 5 GG, Delegitimierung des Staates bei Bundesamt für Verfassungsschutz.

Meldung Innenminister Roman Poseck, CDU, Hessen wg. Verstoß Art. 5 GG, Delegitimierung des Staates bei Bundesamt für Verfassungsschutz.

Vielen dürfte der Vorfall bekannt sein. Wenn nicht, steht alles hier im Text und den Erläuterungen.

Bitte nehmt Euch die paar Minuten, um sich damit zu befassen. Da freue ich mich sehr. Und sage: Danke.

Der Verfassungsschutz fordert auf, Verstöße gegen das Grundgesetz zu melden. Herr Poseck verstößt meiner Rechtsauffassung eklatant dagegen. Deswegen diese Meldung. Auch diese Arbeit von mir, diese Aktion lebt davon, dass weitere Leute mitmachen, mitziehen und es im Besten Fall tausende solcher Meldungen gibt. Denn wir sind das Volk. Und das Volk ist der Chef. Aber der Rechtsstaat wird nicht freiwillig zu uns kommen, wir müssen uns ihn nehmen und das auch benutzen, was legal möglich ist.

Was "die" gegen uns verwenden, dürfen wir auch gegen "die" verwenden! Und wir werden sehen, wer mehr ist und sich durchsetzt. Ich bin sicher, wir werden dass. Klar, sonst würde ich mir diese Arbeit nicht machen. 

Und #wirsindmehr! Ich bin mir da sicher. Und ich unternehme alles was möglich ist, um die Meinungsfreiheit, die konstituierend für unsere Demokratie ist, zu wahren. Hier noch viele andere Arbeiten und Aktionen von mir:

Überblick Strafanzeigen:

https://ram-in-sachen-aufarbeitung.blogspot.com/

Und in den Feeds meiner Accounts der sozialen Medien. 

Wenn also der Staat meint, also der Staat, der "eigentlich" WIR sind, uns zensieren zu können, müssen wir unsere Grundrechte in Anspruch nehmen, die Stimmen erheben und dagegen angehen.

In diesem Falle müssen wir den Verfassungsschutz im Bund gegen den Fall in Hessen aktivieren. Die diese Zensuraktion will und kann ich nicht hinnehmen. Und ihr hoffentlich auch nicht.

In meinem Schreiben steckt noch etwas mehr drin, als es zunächst ersichtlich ist. Auch HGB. Auch die Begründung ist wesentlich mehr, als es einer Meldung bedürfte. Jeder kann den Text, denn ich hier reinstelle benutzen, um diese oder ähnliche Fälle zu melden. Dampf und Power dahinter entsteht, wenn viele viele viele mitmachen. Und das auch öffentlich wird. Wie bei allen meinen Meldungen, Strafanzeigen und Strafanträgen.

All diese Arbeiten mache ich ohne Mandat auf eigene Initiative hin; Rechnungen kann ich dafür niemand stellen und in keiner Form abrechnen. (Vielleicht machen auch deswegen viele Kollegen von mir nichts dergleichen, denn hier kann nicht abgerechnet werden. Viele achten natürlich darauf.) Ich erinnere jedoch alle an § 1 III BORA. Und sehe gerade Rechtsanwälte aktuell in der Pflicht, den Rechtsstaat geltend zu machen und einzuschreiten. Das können Gerichte von sich aus nicht und die meisten Behörden und Staatsanwälte stellen sich erst an unsere Seite, wenn wir das fordern; systematisch, nachhaltig und konsequent.

Wer mir dabei helfen will, mich unterstützen mag ... sehr gerne. Klar. Ich investiere hierfür viel Zeit und Geld. Auf eigenen Wunsch und aus eigener Entscheidung heraus, dennoch ist es schön, wenn sich meine Lasten etwas aufteilen. Hier der Strafverfolgungsfonds, den meine Frau für mich angelegt hat:

paypal.me/RAMarkertproD 

Jeder Betrag hilft mir, um weitere solche Aktionen, Projekte zu starten und weiter zu führen. Und ich sehe dieses Vorgehen als alternativlos an. Muss sein.

Wenn Fragen sind, einfach melden. Auch Ideen und Anregungen, immer her damit. Erreichbar auf meinen Kanälen und hier. 

Hier nun der Text der Meldung, der für sehr viel mehr dienen kann, als "nur" für diese Meldung. Vielfach und für viele Vorfälle verwendbar. Extra so gestaltet:

Betreff: Meldung und Aufforderung zur Überwachung von Herr Innenminister Roman Poseck, Hessen, dem hessischen Ministerium des Innern, Friedrich Ebert Allee 122 in Wiesbaden sowie höchstwahrscheinlich vieler weiterer, mir bis dato unbekannter Akteure, wegen Verdacht auf verfassungswidrige Aktivitäten, verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates wegen Verstoß gegen Artikel 5 Grundgesetz. Und auch: Auskunft, siehe unten.

Vorab per beA und an Fax Nummer: +49(0)228 99 10 792-2915 Mail: kontakt@bfv.bund.de

Hintergrund u.a.:

Seine Meinung zu sagen ist NIE Desinformation! Niemals. Desinformation ist unter anderem und vielmehr die freie Meinungsäußerung zu unterdrücken und die freie Meinung zu zensieren.

Zitat von https://www.verfassungsschutz.de/DE/home/home_node.html:

„Der Verfassungsschutz sorgt im Bund und den 16 Ländern für die Sicherung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.“

Herzu gehört unbedingt der Schutz, die Sicherung des Art. 5 Grundgesetz.

Sehr geehrte Damen und Herren,

die im Betreff bezeichnete Angelegenheit bringe ich Ihnen hiermit zur Kenntnis und bitte um entsprechende Prüfung und Überwachung, da meiner Auffassung und Überzeugung nach hier gegen das Grundgesetz verstoßen wird. Art. 5 Grundgesetz ist konstituierend für unsere Demokratie und darf nicht beschnitten werden, wie das hier wohl von Herr Poseck angedacht ist. Dies muss zu Überwachungs- und Prüfungsmaßnahmen führen.

Der Sachverhalt ist sowohl offen- wie auch allgemeinkundig und Ihnen bekannt.

Kurz der Vorgang, Sachverhalt, und Wertungen ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Irrtümer vorbehalten:

CDU Hessen: Mit Verfassungsschutz-Einheit sollen „ungefilterte Meinungen“ zensiert werden.

„Auf den Plattformen der sozialen Medien sammeln sich zum Teil ungefiltert Meinungen, ... bringt das Innenministerium Hessen vor.

Siehe Anhänge unten: Aussagen CDU Hessen, Innenminister Roman Poseck.

Unter diesen „ungefilterten Meinungen“ (alleine diese Begriffskombination drängt sich schon der Verdacht von Meinungszensur auf, da sie Absicht besteht, diese wohl zu „filtern“), sollen Desinformationen und Falschinformationen sein.

Was allerdings „Desinformation“ sein sollen begründet und erläutert der Herr Minister Poseck nicht.

Ich vermerke nochmals:

Seine Meinung zu sagen ist NIE Desinformation! Niemals. Das geht per se nicht. Desinformation ist unter anderem und vielmehr die freie Meinungsäußerung zu unterdrücken und die freie Meinung zu zensieren.

Einige Fragen:

Waren beispielsweise Warnungen vor Impfschäden bei der Corona-Kampagne „Desinformation“, und wann wird „Desinformation“ zur „Richtig-Information“? Wer entscheidet darüber?

Wird dafür eine staatliche Zensurbehörde eingerichtet oder dürfen Beamte des Inlandsgeheimdienstes darüber befinden? Sind Hinweise auf manipulierte Auszählungen bei Wahlen, auf die beispielsweise bei den Landtagswahlen in Berlin hingewiesen wurde, „Desinformation“? Auch wenn sich diese Vorwürfe bestätigen und letztendlich zur Wahlwiederholung führten?

Ist Desinformation die Abweichung von vorgegebenen Meinungen? Was ist das genau?

Müsste es nicht eine genau und exakte, detaillierte Liste mit konkreten Angaben geben, was Desinformation ist oder/ und ggf. sein soll? Oder zumindest exakte Kriterien und Parameter festgelegt und öffentlich gestellt worden sein, wie „Desinformation“ zustande kommt und bewertet wird?

Ja, auf jeden Fall!

Wir wissen, es kann gar keine Desinformation geben via einer ausgedrückten freien Meinung.

Denn:

Desinformation kann immer nur eine Abweichung sein einer Aussage von einer anderen Aussage, wobei einer dabei erklärt, der andere würde falsch informieren.

Hier kommt der Zweck der Meinungsfreiheit ins Spiel. Deswegen darf jeder im Rahmen der gesetzlichen Grenzen, die ausreichend in §§ 185ff StGB geregelt sind, alles sagen, was ihm dünkt. Und deswegen sind die 185 ff auch grundsätzlich als Antragsdelikt ausgelegt, die erst dann zu einem Offizialdelikt werden können, wenn ein öffentliches Interesse bejaht werden kann. Das ist schon alles sehr klug.

Alles andere ist verfassungswidrige Zensur.

Was in diesem „Wettkampf“ der freien Meinungen dabei Wahrheit ist und was nicht, ist wiederum ein anderes Thema, allerdings für den grundgesetztreuen und grundgesetzfesten Bürger leicht zu beantworten. Denn auch das steht im GG!

Und jede Zensur weicht von der Wahrheit ab.

Aber dabei gilt sowieso bereits, Netzfund, den ich fast im Original übernehme:

"Bereits die Einrichtung der Sonderauswertungseinheit verstößt gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG. Jeder hat das Recht zur freien Meinungsäußerung inklusive Verbreitung von Desinformation und Falschnachrichten. Laut der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts darf man sich sogar gegen die verfassungsmäßige Ordnung äußern. Erst wenn man droht, gegen die verfassungsmäßige Ordnung zu handeln, gibt es eine Grundlage für ein Tätigwerden eines Amtes für Verfassungsschutz. In Hessen wird durch den Verfassungsschutz die Verfassung nicht nur gefährdet, sondern beseitigt."

Und hier ist auch ein Kern der Sache (viele weitere werden noch nachgereicht):

Herr Roman Poseck handelt gegen die verfassungsmäßige Ordnung mit diesen Anordnungen und Taten.

Deswegen ist er und alles und jedes was damit zusammenhängt dringlichst hier zu überwachen.

Siehe auch:

Anhänge zu Meinungsfreiheit, Rechtsprechung, auch BVerfG, Beispiele.

All das ist dazu geeignet, das Vertrauen in den Rechtsstaat zu untergraben und die freiheitliche demokratische Grundordnung zu gefährden, da dieses Verhalten und dieser Vorgang gegen Artikel 5 des Grundgesetzes verstößt und zwar gegen die

Meinungsfreiheit, gegen die Pressefreiheit und gegen die Informationsfreiheit.

Dies sind gravierende Verstöße da konstituierende Elemente für unsere Demokratie.

Die ist meiner Auffassung nach als unstrittig zu sehen.

Ich danke für die Bearbeitung, bitte um Rückmeldung über Bearbeitung und Sachstand. Hierfür notiere ich mir bis 07. Februar 2025. Auch für die anderen von mir gemeldeten Angelegenheiten. Die Ihnen vorliegen.

Vorsorgend notwendig:

Gleichzeitig mit diesem Schreiben bitte ich auch um Auskunft bis 14. Februar 2025, ob sie gegen mich Überwachungsmaßnahmen „am Laufen“ haben, welche Daten sie erheben und welche Informationen über mich ggf. gespeichert sind. Falls irgendwelche Maßnahmen gegen mich unternommen sind, fordere ich auf, sie sofort einzustellen, mir die Vorgänge mitzuteilen samt Begündungen, warum dies erfolgt war. Vielen Dank. In diesen Fällen gehe ich auch von Ihrer Zustimmung aus, dass dieses Vorgehen rechtswidrig im Sinne von §§ 823 BGB ist und war.

Ich danke für die Bearbeitung und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Mathias Markert, Rechtsanwalt

Hier einige Bilddokumente dazu:






Wer mich unterstützen mag, hier nochmals der Strafverfolgungsfonds, den ich zweckgebunden für diese Arbeiten einsetze und verwende.
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