Strafanzeige RAM ./. BRD und Vertreter gg. Weimer, Wolfram, Kulturstaatsminister, wg. §§ 331, 332, 335 StGB Vorteilsannahme, Bestechlichkeit besonders schwere Fälle
Strafanzeige RAM ./. BRD und Vertreter gg. Weimer, Wolfram, Kulturstaatsminister, wg. §§ 331, 332, 335 StGB Vorteilsannahme, Bestechlichkeit besonders schwere Fälle. Ich habe den Staatsminister für Kultur und Medien Weimer Wolfram wg. wg. §§ 331, 332, 335 StGB Vorteilsannahme, Bestechlichkeit in besonders schweren Fällen angezeigt. Die Strafanzeige ist bereits bei der Staatsanwaltschaft Berlin eingegangen. Hintergrund ist der schwere Verdacht, das der Beschuldigte Weimer Regierungskontakte verkauft hat, verkauft haben soll. Das wird allgemein "Korruption" genannt, findet sich aber in den genannten §§ wieder. Ich nehme hier -auch- meine Pflicht als Rechtsanwalt war, auch wohl wieder als Ersatz und an Stelle der Staatsanwaltschaften, die selbst sofort von Amts wegen ermitteln müssten, Straftaten zu melden und zur Anzeige zu bringen. Und meiner Rechtsauffassung nach liegen hier die §§ 331, 332, 335 StGB vor. Der Rechtsstaat wird uns nicht mehr geschenkt werden. Wollen wir ihn ha...